Mütter- und Schwangerenforum

Steuerrückzahlung nach Trennung hälftig aufteilen?

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Anonym 1 (205302)
4 Beiträge
24.09.2020 15:38
Ich habe eine kurze rechtliche Frage.
Wir haben im Frühjahr unsere gemeinsame Steuererklärung für 2019 gemacht und kurz darauf kam die Trennung.
Nun kam eine ziemlich hohe Rückzahlung.

Vermutlich ist es egal, wer 2019 mehr verdient hat und auf wessen Seite die Gründe für welche Steuervergünstigung liegen und es lässt sich nicht herum diskutieren, dass beiden die Rückzahlung hälftig zusteht, oder?

Es geht drum, ich habe 2019 mehr verdient, mehr Steuern gezahlt, in der Steuererklärung meinen Schwerbehindertenausweis geltend gemacht, etc. Ich will ihn ja nicht ausnehmen oder sowas, aber da an anderen Stellen die Finanzen von seiner Seite auch gerade gehörig zu meinem Nachteil gemacht werden, macht es micht etwas sauer, ihm da nun die Hälfte zu überweisen...

Trotzdem werde ich ihm natürlich seine Hälfte raus geben, auf das selbe Niveau werde ich mich nicht begeben. Aber ich wüsste vorher gern, wie es eigentlich rechtlich geregelt ist, auch wenn ich davon ausgehe, dass meine Annahme da korrekt ist, schließlich hatten wir 2019 ja einen gemeinsamen Haushalt und alles.

Also, falls sich da jemand auskennt, wäre ich dankbar für Infos.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

finanzielle Situation

Kleeflöckchen
36 Beiträge
24.09.2020 15:56
Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.
24.09.2020 16:04
Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.

Bist du Finanzbeamtin oder Steuerberaterin?
Schaf
12473 Beiträge
24.09.2020 16:20
Wenn mein Mann das mit mir machen würde, würde ich ihn hassen.
24.09.2020 16:23
Ich will mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist (außer beide Ehepartner sind einverstanden) … Das wäre mehr als unfair für all die Mütter (und ein paar Väter), die sich zuhause um den Haushalt und die Kindererziehung kümmern und deshalb weniger verdienen

Lealein
10295 Beiträge
24.09.2020 16:25
Ich kenne mich gar nicht damit aus, aber nach der Trennung hat mein Exmann die Steuererklärung für uns gemacht. Laut seinem Steuerberater wäre es so gewesen, dass wir bei einer Nachzahlung gemeinsam dafür hätten aufkommen müssen und bei einer Rückzahlung er das Recht darauf hat, da er der Hauptverdiener war, obwohl er ja hauptsächlich dadurch profitierte, dass ich so gering verdient habe.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass man sowas "erstreiten" kann. Schöner/besser wäre es, wenn ihr 50/50 macht.
Kleeflöckchen
36 Beiträge
24.09.2020 16:27
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.

Bist du Finanzbeamtin oder Steuerberaterin?


Ersteres. Wieso?
Kleeflöckchen
36 Beiträge
24.09.2020 16:32
Zitat von Bimbam:

Ich will mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist (außer beide Ehepartner sind einverstanden) … Das wäre mehr als unfair für all die Mütter (und ein paar Väter), die sich zuhause um den Haushalt und die Kindererziehung kümmern und deshalb weniger verdienen


Wieso sollte das nicht rechtens sein?
Meist kann sowas sogar sehr vorteilhaft sein. Insbesondere für den der weniger verdient hat. Ehegatten die zusammen veranlagt werden schulden auch die Steuern zusammen als gesamtschuldner. Das heißt die Frau muss genauso zahlen wie der Mann. Selbst wenn es seine Steuern sind.

Wenn jetzt beispielsweise eine hohe Nachzahlung entsteht die aber den verdienst des Mannes betrifft, möchte die Exfrau zurecht nicht belangt werden und kann daher die Aufteilung beantragen.

Am Ende zahlt nämlich der Mann einfach nicht und der Vollzieher steht bei ihr vor der Tür. (Rechtens)
24.09.2020 17:05
Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von Bimbam:

Ich will mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist (außer beide Ehepartner sind einverstanden) … Das wäre mehr als unfair für all die Mütter (und ein paar Väter), die sich zuhause um den Haushalt und die Kindererziehung kümmern und deshalb weniger verdienen


Wieso sollte das nicht rechtens sein?
Meist kann sowas sogar sehr vorteilhaft sein. Insbesondere für den der weniger verdient hat. Ehegatten die zusammen veranlagt werden schulden auch die Steuern zusammen als gesamtschuldner. Das heißt die Frau muss genauso zahlen wie der Mann. Selbst wenn es seine Steuern sind.

Wenn jetzt beispielsweise eine hohe Nachzahlung entsteht die aber den verdienst des Mannes betrifft, möchte die Exfrau zurecht nicht belangt werden und kann daher die Aufteilung beantragen.

Am Ende zahlt nämlich der Mann einfach nicht und der Vollzieher steht bei ihr vor der Tür. (Rechtens)


Schon klar, ich WILL mir nun eben nicht vorstellen, dass der eine Partner das ganze Geld allein einsacken darf, während der andere genauso seinen Beitrag in der Ehe geleistet hat. Traurig, wenn das Gesetz da nicht differenziert. Aber das Leben (Gesetz) ist nicht immer fair.
24.09.2020 17:43
Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.

Bist du Finanzbeamtin oder Steuerberaterin?


Ersteres. Wieso?

nur so aus Interesse, weil du die stelle in der ao so genau weißt...
24.09.2020 17:45
Zitat von Bimbam:

Ich will mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist (außer beide Ehepartner sind einverstanden) … Das wäre mehr als unfair für all die Mütter (und ein paar Väter), die sich zuhause um den Haushalt und die Kindererziehung kümmern und deshalb weniger verdienen

so weit ich weiß ist es deshalb eine gemeinsame Veranlagung, weil die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist... beiden steht die Hälfte zu... so hat es zumindest der Gesetzgeber, in meiner unjuristisch fundierten Sichtweise, beabsichtigt
katti85
15108 Beiträge
24.09.2020 19:29
In 2019 hattet ihr eine Zusammenveranlagung.
Aus steuerlicher Seite betrachtet, ist es in dem Veranlafungszeitraum völlig egal ob ihr euch in 2020 getrennt habt oder nicht.

Die Einspruchsfrist wird sicherlich schon vorbei sein oder? Ansonsten hätte man auch zwei Einzelveranlagungen machen können.

Dir wird nix anderes übrig bleiben, als halbe halbe zu machen.

(ich bin vom Fach und mach den ganzen Tag nix anderes als ESt Erklärungen)
katti85
15108 Beiträge
24.09.2020 19:31
Ob jedoch die Einzelveranlagungen günstiger gewesen wäre, ist auch nicht sicher.
Kann ich so natürlich nicht beurteilen
Kleeflöckchen
36 Beiträge
24.09.2020 19:46
Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Kleeflöckchen:

Zitat von sterndesnordes:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.

Bist du Finanzbeamtin oder Steuerberaterin?


Ersteres. Wieso?

nur so aus Interesse, weil du die stelle in der ao so genau weißt...


Achso ja ich hatte heute zufällig auch einen Aufteilungsantrag auf dem Tisch.
24.09.2020 19:58
Das ist eine Frage für Euren Scheidungsanwalt. Im Trennungsjahr gibt es einen Ausgleichsanspruch, der kompliziert zu rechnen ist, für das Jahr zuvor: keine Ahnung, könnte aber irgendwie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, sagt mir mein Bauchgefühl...
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