Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt zahlen ohne vaterschaftsanerkennung .....

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Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 18:13
den steht er mit in der urkunde oder

aber sie hat nur 2 damal angegeben und nicht 3 und es ist schon knapp 6 jahre her was kann den auf sie zu kommen.
und was ist wen ein anderer die vaterschaft anerkannt hat und es wäre nicht der vater
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 18:16
ja das schon bloss sie hat es 6 jahre rausgezögert und wir waren beim anwalt schon und er meine es verfählt innerhalb des 3 lebensjahr von der kleinen

und er hat auch gemeint weil mein freund es nicht wusste muss er erst den zahlen wen er der vater ist und er braucht nix zurückzahlen am JA
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 18:22
ich habe den auch mal die bilder vergliechen ob sie eine ähnlichkeit mit mein freund hat ist nicht der fall, ich habe auch das mädel gefragt ob das kind ein muttermal hat sie meint ja aber mein freund hat keins und das mädel auch nicht
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 18:35
aber ich finde es schon komisch das es beim erten sex gehn soll also wen man nur einmal sex hatte weil wir probieren es schon seid 9 monaten und es klappt nicht, ich kann es mir nicht so richtig vorstellen weil sie hat ja auch 3 männer im gleichen zeitraum gehabt
mamajanluka
34 Beiträge
15.11.2008 19:57
sorry dann habe ich wirklich was falsch verstanden

wenn dein Freund der Vater ist sollte er auf jeden Fall die Vaterschaft anerkennen, sonst bleiben mehr Kosten an ihm hängen als Notwendig. Wenn er jedoch berechtigte Zweifel hat, sollte er dies ganz offen dem Jugendamt darlegen, dann kann es gut sein das die einen Vaterschaftstest zahlen. Unterhalt wird immer erst ab dann fällig wo die Mutter den Vater amtlich nennt und Unterhalt fordert. Lasst euch beraten und stellt nicht auf stur.

Das dein Freund nichts mit dem Kind zu tuen haben will ist solange sein Problem bis das Kind seinen Vater kennenlernen will. Da würde ich mir aber keine Gedanken drüber machen sondern es einfach auf euch zukommen lassen. Wer weiß wie ihr bis dahin über die Sache denkt. Dein Freund, sowie das Kind haben grundsätzlich ersteinmal das Recht auf Umgang, aber da gibt es auch wieder sooooo viel Wenn und Aber.
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