Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss zurück zahlen?

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Shnaddy
11037 Beiträge
01.07.2025 20:51
Hey ihr Lieben,

ich habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt und werde in 4-6 Wochen mit den Kindern ausziehen.

Das Haus,indem wir jetzt noch wohnen gehört meinem Exmann.Es ist sein Elternhaus,was ihm vor 2 Jahren überschrieben wurde.

Da er nicht ganz so viel verdient und noch einige andere „Kredite“ (Küchenkredit,Autokredit, Baukredit) laufen,kann er nach Abzug des Selbstbehaltes kein Unterhalt für die Kinder zahlen.

Ich habe nun überlegt Unterhaltsvorschuss zu beantragen,damit ich finanziell etwas besser abgesichert bin.

Nun habe ich mich etwas belesen und irgendwie widersprüchliche Aussagen zum zurück zahlen gelesen.

Ich möchte nicht,dass er in 1-2 Jahren,wenn die anderen Kredite abgezahlt sind und er Zahlungsfähig ist,alles vom Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss.
Das sind ja dann auch schon mal 10-15 tausend Euro.

Kennt sich vielleicht jemand aus und weiß wie das ist?
Muss er wirklich die ganze Summe der Jahre zurück zahlen oder ist das nur der Fall,wenn er versäumt seine Zahlungsfähigkeit zu melden?
Tifa
8895 Beiträge
01.07.2025 21:27
Das muss zurück gezahlt werden. Er kann aber Raten vereinbaren. Mein vater hat damals in 50€-raten getilgt.
Seri20
210 Beiträge
01.07.2025 22:20
Nein, nicht in jedem Fall.
UHV muss in der Regel nur zurück gezahlt werden, wenn er Zahlungsfähig wäre, aber nicht zahlt. Das prüft die Unterhaltsvorschusskasse.

Gründe wären zum Beispiel, wenn er mehreren Kindern Unterhalt zahlen muss, aber das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt reicht. Dann zahlt er das, was er "kann" (was berechnet wurde) und einen Teil kann durch UHV aufgestockt werden. Er kann ja auch nicht mehr als arbeiten.

Mein Ex war damals arbeitslos. Für diese Zeit musste er nichts nachzahlen, er musste nur nachweisen, dass er sich tatsächlich um Arbeit bemüht hat.

Ob Kredite dort wirklich berücksichtigt werden, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn Kindesunterhalt steht ja doch an erster Stelle.
Schnatterienchen
1889 Beiträge
02.07.2025 06:14
Zitat von Seri20:

Nein, nicht in jedem Fall.
UHV muss in der Regel nur zurück gezahlt werden, wenn er Zahlungsfähig wäre, aber nicht zahlt. Das prüft die Unterhaltsvorschusskasse.

Gründe wären zum Beispiel, wenn er mehreren Kindern Unterhalt zahlen muss, aber das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt reicht. Dann zahlt er das, was er "kann" (was berechnet wurde) und einen Teil kann durch UHV aufgestockt werden. Er kann ja auch nicht mehr als arbeiten.

Mein Ex war damals arbeitslos. Für diese Zeit musste er nichts nachzahlen, er musste nur nachweisen, dass er sich tatsächlich um Arbeit bemüht hat.

Ob Kredite dort wirklich berücksichtigt werden, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn Kindesunterhalt steht ja doch an erster Stelle.


Mein Ex war auch arbeitslos und er musste den Unterhalt zurück zahlen. Ist mir neu, dass es da dann anders wäre.
nilou
14516 Beiträge
02.07.2025 06:46
Es ist nur ein Vorschuss, der Vater muss den zurück zahlen. Die engen und wenigen Ausnahmen die zu einer Befreiung führen könnten werden nicht greifen. Krankheit z.B.

Er hat die Pflicht dafür zu sorgen das er leistungsfähig für den Unterhalt der Kinder ist.

Sieh es von der Seite: Du doch genauso. Soll es jetzt nur an dir hängen und am Staat?

Und warum soll es der Staat in diesem Fall tragen? Er ist aktuell nicht zahlungsfähig wegen Krediten für Auto, Küche, Haus….
K.B.
5008 Beiträge
02.07.2025 07:11
Ich sag mal so, es kommt immer darauf an.
Als Beistand hab ich ja täglich mit den Unterhalsvorschusskassen und dem Landesamt für Finanzen zu tun und die arbeiten unterschiedlich.
Die UVKs vor Ort sind netter, das LaFin, die ja nun den Unterhaltsrückgriff machen sind rigoros. Die werden dann zuständig sein. Auch da habe ich aber unterschiedliche Mitarbeiter die auch anders entscheiden. In einem Fall arbeitet der Vater Vollzeit, hat aber 3 Kinder, der kann nicht mal den UVG Betrag zahlen, den haben sie herabgesetzt. Andere müssen zahlen und die sind auch sehr schnell was Vollstreckung angeht.
Ist also pauschal nicht zu beantworten.
Wie sieht es denn mit seinem Nettoeinkommen aus, denn Schulden sind unterhaltsrechtlich erstmal egal, solange er nicht den Mindestunterhalt sicherstellen kann. Und wenn das Haus abbezahlt sein sollte, können sie auch den Verkauf verlangen.
Es sind nunmal staatliche Leistungen, die von allen Steuerzahlern getragen werden.
K.B.
5008 Beiträge
02.07.2025 07:27
Und ich rate allen, da ich das leider schon oft erlebt hab: Heiratet nicht wenn ihr Unterhaltsvorschuss bezieht oder ihr nicht sicher seid, ob der Vater der Kinder weiterhin den Unterhalt zahlen kann ?.
Wenn man neu verheiratet ist, gibt es nämlich keinen Unterhaltsvorschuss. Eine Mutter hat das nicht bedacht und das macht mal bis zu 800€ monatlich aus, wenn beide Kinder über 12 sind. Das kann sich nicht jeder leisten darauf zu verzichten.
Seri20
210 Beiträge
02.07.2025 08:00
Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von Seri20:

Nein, nicht in jedem Fall.
UHV muss in der Regel nur zurück gezahlt werden, wenn er Zahlungsfähig wäre, aber nicht zahlt. Das prüft die Unterhaltsvorschusskasse.

Gründe wären zum Beispiel, wenn er mehreren Kindern Unterhalt zahlen muss, aber das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt reicht. Dann zahlt er das, was er "kann" (was berechnet wurde) und einen Teil kann durch UHV aufgestockt werden. Er kann ja auch nicht mehr als arbeiten.

Mein Ex war damals arbeitslos. Für diese Zeit musste er nichts nachzahlen, er musste nur nachweisen, dass er sich tatsächlich um Arbeit bemüht hat.

Ob Kredite dort wirklich berücksichtigt werden, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn Kindesunterhalt steht ja doch an erster Stelle.


Mein Ex war auch arbeitslos und er musste den Unterhalt zurück zahlen. Ist mir neu, dass es da dann anders wäre.


Ich kann nur aus meiner Erfahrung und Erfahrungen von Freunden berichten. Ist wahrscheinlich auch einzelfallabhängig.
Baronesse
33 Beiträge
02.07.2025 08:29
Er hat Besitz.

Fändest Du es wirklich „fair“, wenn in diesem Fall der Steuerzahler für den Unterhalt aufkommen müsste, damit er später Haus, Auto etc besitzen kann?

Was wäre das dann für eine Logik:
Jemand der ein Haus und Auto abbezahlt muss keinen Unterhalt mehr bezahlen? Denn das wäre der Umkehrschluss.
mini.maus
185 Beiträge
02.07.2025 08:33
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass ihr weiter im Haus wohnt und er eine kleine Wohnung bezieht. Somit stehst du finanziell besser da, musst keinen Unterhaltsvorschuss beziehen?

Oder ihr schaut, was er zahlen könnte und ob das für dich reicht.

Sonst müssen halt Abstriche gemacht werden oder Kredite müssen zusammengefasst werden
Zwerginator
7870 Beiträge
02.07.2025 09:38
Bist du sicher, überhaupt Vorschuss zu bekommen? Kredite etc. sind sein Privatvergnügen und führen nicht zu abzügen.
K.B.
5008 Beiträge
02.07.2025 09:47
Unterhaltsvorschuss steht dem Berechtigten zu, ist ja nicht ihre Sache wenn er Kredite abzahlen muss. Es ist dann sein Problem, dass er den Betrag zurückzahlen muss. Sie würde sogar Unterhaltsvorschuss kriegen, wenn sie sehr gut verdient.
Goldi20
258 Beiträge
02.07.2025 11:28
Zitat von Shnaddy:

.....
Ich möchte nicht,dass er in 1-2 Jahren,wenn die anderen Kredite abgezahlt sind und er Zahlungsfähig ist,alles vom Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss.
Das sind ja dann auch schon mal 10-15 tausend Euro.
....


Mal frech gefragt, aber wenn wir das mit übernehmen (und letztlich ist es das ja mit unseren Steuern), dann ist das ok? Merkwürdige Logik.
Shnaddy
11037 Beiträge
02.07.2025 13:04
Ich kann und will dort nicht wohnen bleiben.
Es ist wie gesagt sein Elternhaus,ein Mehrfamilienhaus und genau nebenan wohnen seine Eltern.Wir teilen uns sogar den kompletten Hof miteinander.Also da muss ich definitiv raus.

Ist natürlich schwierig zu sagen,die Kredite sind egal.Sie müssen ja gezahlt werden,die kann man ja nicht einfach weg lassen.
Und nach Abzug aller Fixkosten bleiben ihm nur 150-200€ zum Leben,also Lebensmittel etc.

Ich habe jetzt schon überlegt Kinderzuschlag oder Wohngeld zu beantragen,bis er finanziell besser da steht und Unterhalt zahlen kann.
Vanellope
15523 Beiträge
02.07.2025 13:33
Zitat von Shnaddy:

Ich kann und will dort nicht wohnen bleiben.
Es ist wie gesagt sein Elternhaus,ein Mehrfamilienhaus und genau nebenan wohnen seine Eltern.Wir teilen uns sogar den kompletten Hof miteinander.Also da muss ich definitiv raus.

Ist natürlich schwierig zu sagen,die Kredite sind egal.Sie müssen ja gezahlt werden,die kann man ja nicht einfach weg lassen.
Und nach Abzug aller Fixkosten bleiben ihm nur 150-200€ zum Leben,also Lebensmittel etc.

Ich habe jetzt schon überlegt Kinderzuschlag oder Wohngeld zu beantragen,bis er finanziell besser da steht und Unterhalt zahlen kann.


Er ist aber zu Unterhalt verpflichtet. Bevor irgend ein Amt zahlt wird erst danach geguckt. In der Theorie müsste er evtl auch nach einem.besser bezahlten oder 2. Job gucken.
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