Mütter- und Schwangerenforum

Versicherungsdaten vor Urteil herausgeben?

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Anonym 1 (198210)
3 Beiträge
22.06.2018 10:21
Hallo

Sache: Tochter (15) wird mitbeschuldigt (mit falschen Freunden) eine Turnhalle angezündet zu haben.
Besitzer der Halle fordert JETZT vorab schon die Versicherungsdaten obwohl durch Staatsanwaltschaft noch alles offen ist, kein Urteil etc gesprochen ist.
Der Besitzer möchte die Sache ohne Gericht durchziehen. Droht mir bei Nichtrausgabe der Daten zivilrechtlich dagegen vorzugehen.
Würdet ihr eure Versicherungsdaten vorab herausgeben oder das Urteil abwarten?
Anwaltstermin habe ich erst Montag, heute erreiche ich auch keinen mehr
Hat jemand Ahnung oder kann mir einen Rat geben?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

es mir sehr peinlich ist und das thema extrem belastend für mich ist.

aileen88
1900 Beiträge
22.06.2018 10:41
Ohne vorher mit dem Anwalt gesprochen zu haben, würde ich nichts herausgeben. Dann muss sich der Herr nun bis Montag gedulden, bis du den Termin bei dem Anwalt hast.
Trixi1987
7170 Beiträge
22.06.2018 11:12
Zitat von aileen88:

Ohne vorher mit dem Anwalt gesprochen zu haben, würde ich nichts herausgeben. Dann muss sich der Herr nun bis Montag gedulden, bis du den Termin bei dem Anwalt hast.

genau so sehe ich das auch
Senami3
1553 Beiträge
22.06.2018 11:21
Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.

Im Übrigen ist deine Tochter 15, somit - selbst wenn sie beteiligt war - nicht voll strafmundig. Und in dem Fall bleibt derjenige ggf. Je nach Urteil sogar auf seinem Schaden sitzen. Nicht zu vergessen, wie sich Versicherungen untereinander streiten können, wenn mehrere beteiligt waren.

Also vergiss das einfach, verweise höflich auf das Ergebnis des zivilrechtlichen Verfahrens und gut.

Aber eines kann ich mir nicht verkneifen: in ihrem Alter sollte sie ihr Handeln abschätzen können - falsche Freunde ist da irgendwie keine Entschuldigung.

Anonym 1 (198210)
3 Beiträge
22.06.2018 11:26
Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.

Im Übrigen ist deine Tochter 15, somit - selbst wenn sie beteiligt war - nicht voll strafmundig. Und in dem Fall bleibt derjenige ggf. Je nach Urteil sogar auf seinem Schaden sitzen. Nicht zu vergessen, wie sich Versicherungen untereinander streiten können, wenn mehrere beteiligt waren.

Also vergiss das einfach, verweise höflich auf das Ergebnis des zivilrechtlichen Verfahrens und gut.

Aber eines kann ich mir nicht verkneifen: in ihrem Alter sollte sie ihr Handeln abschätzen können - falsche Freunde ist da irgendwie keine Entschuldigung.


Ja ist richtig. Absolut richtig. Hoffe sie hat mit daraus gelernt.Mir tut die ganze Sache total weh in allen sichtweisen.

Herzlichsten Dank für eure Antworten bisweilen
cookie23
3596 Beiträge
22.06.2018 11:27
Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.

Im Übrigen ist deine Tochter 15, somit - selbst wenn sie beteiligt war - nicht voll strafmundig. Und in dem Fall bleibt derjenige ggf. Je nach Urteil sogar auf seinem Schaden sitzen. Nicht zu vergessen, wie sich Versicherungen untereinander streiten können, wenn mehrere beteiligt waren.

Also vergiss das einfach, verweise höflich auf das Ergebnis des zivilrechtlichen Verfahrens und gut.

Aber eines kann ich mir nicht verkneifen: in ihrem Alter sollte sie ihr Handeln abschätzen können - falsche Freunde ist da irgendwie keine Entschuldigung.

Auf der Sache sitzen bleiben wird er wohl kaum... irgendwer wird da schon zahlen..

Ich würde aber auch erst den Termin abwarten beim Anwalt.
Senami3
1553 Beiträge
22.06.2018 11:48
Zitat von cookie23:

Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.

Im Übrigen ist deine Tochter 15, somit - selbst wenn sie beteiligt war - nicht voll strafmundig. Und in dem Fall bleibt derjenige ggf. Je nach Urteil sogar auf seinem Schaden sitzen. Nicht zu vergessen, wie sich Versicherungen untereinander streiten können, wenn mehrere beteiligt waren.

Also vergiss das einfach, verweise höflich auf das Ergebnis des zivilrechtlichen Verfahrens und gut.

Aber eines kann ich mir nicht verkneifen: in ihrem Alter sollte sie ihr Handeln abschätzen können - falsche Freunde ist da irgendwie keine Entschuldigung.

Auf der Sache sitzen bleiben wird er wohl kaum... irgendwer wird da schon zahlen..

Ich würde aber auch erst den Termin abwarten beim Anwalt.


Leider nein. Bei meinen Eltern wurde von minderjährigen die Strohballenpresse in Brand gesetzt. Natürlich war diese gegen Vandalismus versichert, ABER: Mein Vater musste erst das Urteil abwarten, dann zahlte die gegnerische Versicherung nicht, da die Kids minderjährig waren (U14, einer U16), die Versicherung vom U16 zahlte aber nur anteilig zur Schuld..... Und die Klärung dauerte, die Mietkosten liefen. Erst nach dieser Klärung zahlte dann die eigene Versicherung - natürlich nicht die entstandenen Mietkosten, sondern nur die Wiederbeschaffung. Ein Teil der Kosten musste also mein Vater tragen. Erklärt wurde ihm damals, dass die Eltern nur bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung haften - und es ist keine, wenn man dann 14-jährige mal springen lässt.

Jetzt lass den Typ mal keine Vandalismusdeckung haben......

BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
22.06.2018 12:41
Mmmhh was ich mich jetzt gerade frage, haftet die Haftpflicht überhaupt bei Vorsatz? Ich denke eigentlich, dass die Versicherungsleistung bei Vorsatz in den meisten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.
22.06.2018 12:43
Ich frage mich sowieso, was EURE Versicherung da zahlen sollte - selbst bei erfolgreichem Verfahren ist mutwillige Beschädigung durch eine 15 jährige doch wohl kaum gedeckt
22.06.2018 12:44
Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmmhh was ich mich jetzt gerade frage, haftet die Haftpflicht überhaupt bei Vorsatz? Ich denke eigentlich, dass die Versicherungsleistung bei Vorsatz in den meisten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.


Ah das hat sich überschnitten
22.06.2018 13:20
Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.


Ähm, nein!

Liebe TS, wenn Ihr ohnehin schon einen Anwalt mandatiert habt, solltet Ihr mit diesem Rücksprache halten. Der kennt den Sachverhalt (und die Rechtslage)
Senami3
1553 Beiträge
22.06.2018 17:00
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.


Ähm, nein!

Liebe TS, wenn Ihr ohnehin schon einen Anwalt mandatiert habt, solltet Ihr mit diesem Rücksprache halten. Der kennt den Sachverhalt (und die Rechtslage)


Warum nein? Meine Info ist die, dass eine Klage auf Schadenersatz ein zivilrechtliches Verfahren ist und ein Verfahren zum Sachverhalt selbst ein strafrechtliches. Im obigen Fall würde dann das strafrechtliche voran gehen bei der Staatsanwaltschaft, das zivilrechtliche folgen seitens Geschädigtem. Oder?

Nicht falsch verstehen, es interessiert mich wirklich das richtig zu haben.
22.06.2018 17:07
Spekulationen bringen hier ja nichts.

Der soll einfach den Termin beim Anwalt abwarten, übers WE erreicht
er bei den Versicherungen sowieso nichts. Und solang die Schuld meines
Kindes nicht bewiesen ist würde es von mir gar keine Daten geben.
Anonym 1 (198210)
3 Beiträge
22.06.2018 17:34
Zitat von Engelchen1711:

Spekulationen bringen hier ja nichts.

Der soll einfach den Termin beim Anwalt abwarten, übers WE erreicht
er bei den Versicherungen sowieso nichts. Und solang die Schuld meines
Kindes nicht bewiesen ist würde es von mir gar keine Daten geben.


Das sowieso. War mir einfach so unsicher. Ein komisches Gefühl hatte ich einfach.
Montag weiß ich auf jeden fall mehr.

Danke an alle!
22.06.2018 17:44
Zitat von Senami3:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Senami3:

Der ist ja witzig:

Er droht dir damit zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ja dann soll er doch: nichts anderes ist es als ein zivilrechtliches Verfahren (sofern es überhaupt zum Verfahren kommt), wenn die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft.


Ähm, nein!

Liebe TS, wenn Ihr ohnehin schon einen Anwalt mandatiert habt, solltet Ihr mit diesem Rücksprache halten. Der kennt den Sachverhalt (und die Rechtslage)


Warum nein? Meine Info ist die, dass eine Klage auf Schadenersatz ein zivilrechtliches Verfahren ist und ein Verfahren zum Sachverhalt selbst ein strafrechtliches. Im obigen Fall würde dann das strafrechtliche voran gehen bei der Staatsanwaltschaft, das zivilrechtliche folgen seitens Geschädigtem. Oder?

Nicht falsch verstehen, es interessiert mich wirklich das richtig zu haben.


So wird ein Schuh draus Im ersten Posting klang es so: Staatsanwaltschaft = Zivilverfahren
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