Mütter- und Schwangerenforum

Was ist wenn mir mal was passiert?

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08.08.2020 12:37
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Carlchen0102:

Zitat von kullerkeks74:

Abee muss man das melden irgendwo wenn ich zb 2-3 im Krankenhaus bin und meine große hier alles übernimmt?.

Eigentlich nicht ofer ?.


Wenn du bei Bewusstsein bist und diese Entscheidung selber triffst, nicht. Du könntest ja auch entscheiden drei Wochen in Urlaub zu fahren und dein jüngstes Kind mit den großen Geschwistern alleine zu lassen.

Wenn du im Koma liegst und keine Entscheidungen mehr für dein Kind treffen kannst, ist der Fall anders.
.

Dann müsste sie sich irgendwo melden?.
Wir haben noch nie wad mit Jugendamt odet so zu tun gehabt .
Das schreiben vom Asd war nur vorsorglich vor 3 jahten aufgesetzt worden .
Wegen meiner Gesundheit und Krankenhausaufenthalt.
Und sie auch oft Elternabend und kind abholen * bei anrufen aus der schule) übernommen hat.


Ob mans melden muss, weiß ich nicht, wüsste ehrlich gesagt nicht genau wo. Solange keiner fragtvwürde ich es machen wie ihr es für richtig haltet.

Aber es kann sein, dass das Krankemhaus die Info weiter gibt, dass dort ein minderjähriges Kind ohne ansprechbaren Erziehungsberechtigten durch die Gegend läuft.
Ich hatte eine alleinerziehende Freundin, die war nach einem Unfall im Koma. Der Vater war nicht auf der Bildfläche. Ich war ein Notfallkontakt in ihrem Handy und wurde vom KH angerufen, habe die Infos über sie weiter gegeben und wurde auch nach nahen Verwandten bzw. Ehepartner gefragt. Hab dann erzählt, dass sie geschieden ist, zwei Kinder hat und ich keine Ahnung habe wie man ihren Ex irgendwie erreichen kann. Ich hab die Kinder später aus der Kita abgeholt (stand bei ihnen eh auf der Abholliste) und sie bei uns behalten. Am Abend hat mich jemand vom JA angerufen, weil vom KH an sie die Info kam, dass ich die Kinder habe. Wir haben kurz geplaudert und beschlossen, dass die Zwei erstmal bei mir bleiben bis sich alles weitere geklärt hat und ich sollte mich bei Problemen und Nachfragen melden.
08.08.2020 12:42
Zitat von MarylinRose:

Zitat von Carlchen0102:

Zitat von MarylinRose:

Zitat von Carlchen0102:

Zum Originalbeitrag:

“Leider“ hat der biologische Vater Rechte. Das Familiengericht MUSS dem Vater die elterliche Sorge übertragen, sofern er das möchte und es nicht dem Wohlergehen des Kindes schadet.
Das ist unabhängig davon, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Siehe dazu BGB §1680 Abs. 2

Keine notarielle Verfügung kann daran etwas ändern.
Eine Stiefkindadoption wäre der einzige Weg. Ich weiß, dass man dabei in noEinzelfällen die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen kann. Ist aber ein langer und schwieriger Weg.


Diese Info ist in der Praxis definitiv nicht richtig und wird so nicht durchgezogen.
Lass dir keine Angst machen TS.
Wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind meidet ist dies definitiv ein Grund dieses Elternteil Von der Personensorge auszuschließen und wird in der Praxis auch wirklich gemacht.
Was wäre es für ein Schock für das Kind wenn es erst die Mutter verliert und dann aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird und zu einer Person kommt die es nicht kennt, das arme Kind. In der Praxis wird das zum Glück nicht vollzogen. Siehe mein Post, wir haben uns wirklich lange mit dem Thema auseinander gesetzt und uns von verschiedenen Stellen beraten lassen.


Ich habe nie behauptet das es so durchgezogen wird.
Ich habe beruflich immer wieder mit ähnlichen Fällen zu tun und möchte niemandem Angst machen. Wozu auch?!

Aber die Verbindung/Beziehung zum leiblichen Vater wird zumindest geprüft. Man kann nicht einfach was vom Notar beglaubigen lassen und dann kann der Stiefvater nach dem Tod der Mutter so weiter machen als wäre nix gewesen.
Und ich habe tatsächlich schon Fälle erlebt da haben die leiblichen Elternteile dem Stiefelternteil ganz schön Steine in den Weg gelegt, graue Haare bereitet und den ganzen Gerichtsprozess in die Länge gezogen. Letztlich ist es immer zum Wohle des Kindes ausgegangen, aber es hat gedauert und war nervig ohne Ende. Besonders in einer eh schon emotional belastenden Situation.


Die Aussage mit dem Angst machen war nicht auf dich persönlich bezogen, bitte verstehe das nicht falsch, sondern auf die Situation, dass das ohnehin schon geschockte Kind nach dem Tod der Mutter zum leiblichen Vater muss, obwohl es diesen gar nicht kennt. Bitte nehm das nicht persönlich, denn das war auch gar nicht meine Absicht. Es tut mir leid wenn ich mich dahingehend falsch ausgedrückt habe.

Du hast vollkommen Recht, dass mein Schreiben auf seine Richtigkeit geprüft wird. Und in meiner Beschreibung bin ich auch nicht davon ausgegangen, dass die Angaben die die Mutter zur Begründung weswegen die Personensorge nicht auf den leibl. Vater übertragen werden soll, falsch ist.
In jedem Fall wird das Gericht diese prüfen und sind die Angaben richtig und begründet wird das Gericht sehr wahrscheinlich dem Wunsch der Mutter nachgehen.
So wurde es uns wirklich unabhängig von verschiedenen Stellen erklärt.


Alles gut. Dann hab ich dich einfach falsch verstanden.

Ich glaube wir meinen im Kern das Gleiche.
Theoretisch “muss“ das Kind zum Vater, aber es wird natürlich geprüft, ob das im Interesse des Kindes ist.
Und klar einen Vater den das Kind in 14 Jahren nicht gesehen hat, der sich nicht um Kontakt bemüht, usw. dem wird wohl kein normaler Richter das Kind zusprechen. Das glaube ich auch nicht.
MiramitLionel
7456 Beiträge
08.08.2020 14:05
Es wird ja alles durchs Familiengericht geprüft und wir haben seit Jahren notariell festgelegt, dass ich will, dass Lionel zu meinem Mann kommt, wenn mir etwas passiert. Da wir uns darauf aber nicht verlassen, streben wir nächstes Jahr die Stiefkindadoption an. Das ist einfach der sicherste Weg, dass er dann dort bleibt im gewohnten Umfeld.
Mimiminime
1716 Beiträge
08.08.2020 15:59
Wir werden diesbezüglich ein Schriftstück aufsetzen, dieses lassen wir beglaubigten und dann wird es hinterlegt.
Ich finde sowas wichtig, da bei uns auch keine Familie mehr da ist und das Kind sonst in ein Heim kommen würde. genau wie auch das finanzielle abgesichert sein wird.
In diesem Fall kann es tatsächlich sein, dass das Kind dann zum nächsten Angehörigen muss sollte nichts geregelt sein. Als Vater hat er ja ein Besuchsrecht, da müssen schon trifftige Gründe vorliegen. Eine Freundin hat es gemacht über das Jugendamt, da der Kindesvater sich nie gekümmert/ gemeldet hat.
Bad_but_nice
15903 Beiträge
08.08.2020 16:07
Nur mal kurz der große heute 9 wurde 5 Jahre von seinem Leiblichen Vater erniedrigt gedemütigt und Gewalt ausgesetzt...
Ebenso hat er gewalttätige Übergriffe auf mich mit bekommen...
Er ist Alkoholiker und denkt dabei nur an sich...
Was viel viel später raus kam als ich Gutachten gefunden habe, dass er mehrmals vorbestraft war wegen sexuellen Missbrauch minderjähriger...
Und für dieses auch eingesessen hat 5 Jahre...
Davon hat er natürlich nie was erzählt...
Anfang diesen Jahres war ich mit dem großen in einer Kinder Jugend Psychiatrie wo er deutlich äußerte dass er seinen Vater nie wieder sehen will er kann auch ganz genau die Begründung benennen warum er es nicht will...
Und die kleine wie gesagt war 13 Monate die kennt ihn gar nicht...
Vll wird es dann verständlicher warum ich verhindern MUSS das sie im Fall eines Falles zu ihm kommen oder müssen...
Bad_but_nice
15903 Beiträge
08.08.2020 16:10
Und seit über 2,5 Jahren meldet er sich nicht mehr kein Anruf kein Brief keine SMS kein Geschenk zu den Feierlichkeiten einfach nix und jetzt kommt er mit Lügen daher ( was er immer schon gut konnte ) und versucht wieder sein ego zu befriedigen
MiramitLionel
7456 Beiträge
08.08.2020 16:18
Zitat von Bad_but_nice:

Nur mal kurz der große heute 9 wurde 5 Jahre von seinem Leiblichen Vater erniedrigt gedemütigt und Gewalt ausgesetzt...
Ebenso hat er gewalttätige Übergriffe auf mich mit bekommen...
Er ist Alkoholiker und denkt dabei nur an sich...
Was viel viel später raus kam als ich Gutachten gefunden habe, dass er mehrmals vorbestraft war wegen sexuellen Missbrauch minderjähriger...
Und für dieses auch eingesessen hat 5 Jahre...
Davon hat er natürlich nie was erzählt...
Anfang diesen Jahres war ich mit dem großen in einer Kinder Jugend Psychiatrie wo er deutlich äußerte dass er seinen Vater nie wieder sehen will er kann auch ganz genau die Begründung benennen warum er es nicht will...
Und die kleine wie gesagt war 13 Monate die kennt ihn gar nicht...
Vll wird es dann verständlicher warum ich verhindern MUSS das sie im Fall eines Falles zu ihm kommen oder müssen...


Du hast ja geschrieben, dass ihr eine Ersetzung wolltet wegen der Adoption und er nicht zustimmt. Wie ging es denn da weiter?

Schriftstück notariell beglaubigen lassen, Stiefkindadoption. Mehr Wege wird es da nicht geben.
Bad_but_nice
15903 Beiträge
08.08.2020 16:33
Wir mussten zur Stadt zu der Kinder und Jugendadoption

Die musste ne Stellungnahme schreiben jedoch hat mein ex gleich gesagt das er dem nicht zustimmt somit wird die Adoption nicht möglich sein...
MiramitLionel
7456 Beiträge
08.08.2020 16:37
Zitat von Bad_but_nice:

Wir mussten zur Stadt zu der Kinder und Jugendadoption

Die musste ne Stellungnahme schreiben jedoch hat mein ex gleich gesagt das er dem nicht zustimmt somit wird die Adoption nicht möglich sein...


Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen und wenn dann gar nichts geht wegen der Ersetzung würde ich ein Schriftstück aufsetzen. Vielleicht hat aber jemand anders noch eine Idee.
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