Mütter- und Schwangerenforum

Wenn die Versicherung nicht zahlt ….

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Fjara
437 Beiträge
17.09.2021 12:59
Zitat von Mimolino:

Diese „Kratzer“ entstehen wenn es sich um weiches Holz handelt,das hat nichts mit abgeranzt zu tun.
Nichtsdestotrotz fallen die Filzstifte nicht wirklich auf.
In einer Ferienwohnung muss man mal mit Nutzungsspuren rechnen zumal mir die Farbe vom Sofa? nun auch nicht gerade nach neuestem Model ausschaut.
Ganz ehrlich,das ist affig.Was wollen die? 25€ Zeitwert?
Das Problem wird sein das ihr das ja durch die Weitergabe an die Versicherung schon anerkannt habt,heißt wohl das ihr selber zahlen müsst wenn die Versicherung es nicht tut.


Das mag ja sein, dass es durch das weiche Holz verschuldet ist (hatten auch mal so einen Tisch - nie wieder). Aber dann stellt sich auch die Frage nach Sinn und Unsinn solcher Moebel in ner Ferienwohnung. Ich meine, das Zeug wird da ja schon deutlich mehr und anders beansprucht, als bei mir zu Hause.
Aber gut, ich meine, die Kratzer waren ja nicht das offensichtliche Problem hier...von daher...
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 13:10
Nunja , mir stellt sich halt die Frage ob wir zahlen müssen wenn die Versicherung nein sagt Wäre aber sehr einfach für die oder ?
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 13:12
Sie möchte die Eckbank ja neu beziehen lassen wegen den Fleck , ist ja schließlich unzumutbar das so zu lassen

Gleichzeitig sagen sie auch das die arbeiten erst im November gemacht werden können da bis dahin das Haus vermietet ist und das sie selber es noch nicht gesehen haben
nilou
14066 Beiträge
17.09.2021 13:12
Zitat von bambina_1990:

Nunja , mir stellt sich halt die Frage ob wir zahlen müssen wenn die Versicherung nein sagt Wäre aber sehr einfach für die oder ?


Nein. Was sollt ihr den zahlen? Da ist ja kein Zeitwert/Restwert mehr. Das ist Sperrmüll.

Sprich wenn die Versicherung ablehnt dann wahrscheinlich mit der Begründung das das nix mehr wert ist.
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 13:13
Zitat von nilou:

Zitat von bambina_1990:

Nunja , mir stellt sich halt die Frage ob wir zahlen müssen wenn die Versicherung nein sagt Wäre aber sehr einfach für die oder ?


Nein. Was sollt ihr den zahlen? Da ist ja kein Zeitwert/Restwert mehr. Das ist Sperrmüll.

Sprich wenn die Versicherung ablehnt dann wahrscheinlich mit der Begründung das das nix mehr wert ist.
Denke ich halt auch aber war mir nicht so sicher .
nilou
14066 Beiträge
17.09.2021 13:15
Zitat von bambina_1990:

Sie möchte die Eckbank ja neu beziehen lassen wegen den Fleck , ist ja schließlich unzumutbar das so zu lassen

Gleichzeitig sagen sie auch das die arbeiten erst im November gemacht werden können da bis dahin das Haus vermietet ist und das sie selber es noch nicht gesehen haben


Das ist unverhältnismäßig. Lass sie doch machen. Die versuchen es einfach weil e8nen Dummen gibts immer wo es klappt.
17.09.2021 15:34
Zitat von Mimiminime:

Zitat von bambina_1990:

Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern

Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.

Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt



Das mit der Tischplatte könnt doch unmöglich Uhr gewesen sein. Oder haben deine Kinder da Gegenstände drauf gehauen?
Die Versicherung wird da schon ein passendes Antwortschreiben zu verfassen. Ihr das zukommen lassen und gut ist es.


Ich glaube es geht um die leichten grünen Flecken, die bei all den Schrammen den Bock aber echt nicht fett machen

Ich finde es auch sehr dreist.

Es wird eh nur der Zeitwert wenn ersetzt und nach einer gewissen Zeit wird je nachdem um was es sich handelt, die Sache als wertlos eingestuft.
YellowBird
3846 Beiträge
17.09.2021 17:59
Zitat von bambina_1990:

Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern

Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.

Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt



Kommt der Filzstiftfleck von einem Kind unter 7 Jahren? Falls ja, würde der "Schaden" (lächerlich) eh nicht übernommen, wenn dir nicht gerade eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Überhaupt: Diese Situation ist lächerlich. Wenn die Versicherung da nichts übernimmt, würde ich auch nichts zahlen.
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 18:09
Zitat von YellowBird:

Zitat von bambina_1990:

Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern

Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.

Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt



Kommt der Filzstiftfleck von einem Kind unter 7 Jahren? Falls ja, würde der "Schaden" (lächerlich) eh nicht übernommen, wenn dir nicht gerade eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Überhaupt: Diese Situation ist lächerlich. Wenn die Versicherung da nichts übernimmt, würde ich auch nichts zahlen.
Ja es war entweder Alexa 5 oder Luisa 4 Wer von beiden weis ich nicht genau
Marf
28123 Beiträge
17.09.2021 18:14
Zitat von bambina_1990:

Zitat von YellowBird:

Zitat von bambina_1990:

Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern

Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.

Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt



Kommt der Filzstiftfleck von einem Kind unter 7 Jahren? Falls ja, würde der "Schaden" (lächerlich) eh nicht übernommen, wenn dir nicht gerade eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Überhaupt: Diese Situation ist lächerlich. Wenn die Versicherung da nichts übernimmt, würde ich auch nichts zahlen.
Ja es war entweder Alexa 5 oder Luisa 4 Wer von beiden weis ich nicht genau

Wurstegal.
Dann sollen sie eine ordentliche Abnahme zu Urlaubsende machen.So wie es auch bei einem Mietwagen der Fall wäre....zurück wie abgenommen,Unterschrift,Schlüssel retour...und kommt dann doch noch was raus ist es Pech für die Station.
Nela77
665 Beiträge
17.09.2021 20:30
Eure Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für euch auch unberechtigte Ansprüche ab - also wie eine Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung richtet sich zunächst mal nach dem BGB- aber oft sind Zusatzbausteine wie z.B. Schäden durch minderjährige Kinder zusätzlich eingeschlossen (auch wenn sie laut BGB nicht haftbar wären).
bambina_1990
16691 Beiträge
17.09.2021 22:25
Zitat von Nela77:

Eure Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für euch auch unberechtigte Ansprüche ab - also wie eine Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung richtet sich zunächst mal nach dem BGB- aber oft sind Zusatzbausteine wie z.B. Schäden durch minderjährige Kinder zusätzlich eingeschlossen (auch wenn sie laut BGB nicht haftbar wären).
Ahh danke , das wusste ich zb wirklich nicht
Pakuna
7789 Beiträge
17.09.2021 22:46
Welche Versicherung genau soll das denn bezahlen? Deine Privathaftpflicht? Alles was in Verbindung mit Leihe, Miete, Pacht passiert, ist nicht abgedeckt von einer PHV.
Pakuna
7789 Beiträge
17.09.2021 22:49
Zitat von YellowBird:

Zitat von bambina_1990:

Hallo in die Runde,
Als wir aus dem Urlaub zurück kamen bekam ich eine E-Mail von unserer Vermieterin des Ferienhauses, in der sie bedauert wie verschmutzt wird das Haus in verlassen hätten. Ich dachte erst mal um Gott was haben die Kinder gemacht was ich nicht gesehen habe
Dann kam im nächsten Satz dass auf dem Couchtisch ein Filzstiftfleck wäre, welche ist die Putzfrauen selbst nach 1 Stunde putzen mit Spezialputzmittel nicht abbekommen hätten außerdem war auf der Eckbank auf dem Polster ein kleiner Fleck, den ich wirklich nicht gesehen hatte
Ich sollte das meiner Versicherung melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hat das allerdings belächelt da die Möbel schon 26 Jahre alt sind, was ersichtlich war an den Inventar Aufklebern

Meine Vermutung ist dass die neue Möbel Abgreifen wollten über meine Versicherung, denn der Vermieter sagte auch dass der Tisch schon einmal abgeschliffen wurde und der Tischler sagte dass man ihn nicht noch mal abschleifen kann und er somit trotzdem das Geld von der Versicherung fürs abschleifen haben möchte und dann einen neuen kauft also quasi Versicherungsbetrug welches ich unsere Versicherung auch mitgeteilt habe.

Trotzdem die Frage jetzt, wer zahlt wenn die Versicherung sich weigert? Können wir dann trotzdem zu Rechenschaft gezogen werden? Anbei habe ich mal zwei Bilder gehängt



Kommt der Filzstiftfleck von einem Kind unter 7 Jahren? Falls ja, würde der "Schaden" (lächerlich) eh nicht übernommen, wenn dir nicht gerade eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Überhaupt: Diese Situation ist lächerlich. Wenn die Versicherung da nichts übernimmt, würde ich auch nichts zahlen.


Aber ob eine Versicherung für etwas bezahlt, ist doch nicht gleichbedeutend mit haftbar sein? Ich kann auch für Dinge haftbar gemacht werden, die eine Versicherung nicht abdeckt. Mutwilligkeit z.B.

Zahlen muss man trotzdem, je nachdem was im Mietvertrag steht.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
17.09.2021 22:54
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Nela77:

Eure Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für euch auch unberechtigte Ansprüche ab - also wie eine Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung richtet sich zunächst mal nach dem BGB- aber oft sind Zusatzbausteine wie z.B. Schäden durch minderjährige Kinder zusätzlich eingeschlossen (auch wenn sie laut BGB nicht haftbar wären).
Ahh danke , das wusste ich zb wirklich nicht


Kinder über 7 Jahren sind (außer im fließenden Straßenverkehr) immer in der Familienhaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Manche bzw. die meisten Versicherungen bieten aber auch zusätzlich (natürlich gegen Aufpreis) die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder (also unter 7 Jahren) an. Und um das nochmal richtig zu stellen: Die Tochter der TS ist 9 Jahre alt und somit NICHT mehr deliktunfähig, sprich sie kann durchaus für Schäden haftbar gemacht werden. Deliktunfähig sind Kinder unter 10 Jahren NUR im fließenden Straßenverkehr.
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