Mütter- und Schwangerenforum

Arbeiten im MuSchu vor Geburt - Sonderzahlung

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Malawi27
823 Beiträge
28.11.2017 16:51
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, leider kann mir die eigene Personalabteilung in der Firma nicht weiterhelfen.

Mein Chef fragt mich, ob ich während des Mutterschutzes vor der Geburt die Firma noch unterstützen könne.
Gerne bin ich dazu bereit, würde hierfür aber auch gerne die Stunden die ich dort Leiste, extra als Überstunden vergütet haben. (Oder in irgendeiner Art ausgeglichen haben).

Mein Chef hat damit kein Problem. Er möchte da aber auch rechtlich sicher sein und möchte das mir keine Nachteile entstehen. Unsere Personalreferentin hat keine Ahnung und wird sich nun schlau machen, wie das ist mit extra Zahlungen im Mutterschutz. (Sie kannte nicht mal den Unterschied zw. Mutterschutz und Elternzeit).

Entstehen mir dadurch Nachteile (z.B. Kürzung MuSchuGeld oder ähnliches)?

Oder kann die Firma mir die geleisteten Stunden zusätzlich vergüten?

Danke schon mal für euer Interesse
Grüße Malawi27
shelyra
69110 Beiträge
28.11.2017 17:19
darf man überhaupt während des mutterschutzes arbeiten?
ich dachte, das wäre gesetzlich verboten
Malawi27
823 Beiträge
28.11.2017 17:22
Zitat von shelyra:

darf man überhaupt während des mutterschutzes arbeiten?
ich dachte, das wäre gesetzlich verboten


Es gibt wohl eine gesetzliche Neuerung das man VOR der Geburt im Mutterschutz arbeiten darf.

Das hatte ich dazu im Internet gefunden:
"Die Schutzfrist für Schwangere und junge Mütter beginnt 6 Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und endet regelmäßig 8 Wochen nach der Geburt. In der Schutzfrist vor der Geburt dürfen Sie Ihre Mitarbeiterin nur beschäftigen, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Sie kann ihr Einverständnis jederzeit widerrufen."
nilou
14070 Beiträge
28.11.2017 17:49
Die 6 Wochen vor der Geburt kannst du musst du ab nicht arbeiten. Nur die 8 Wochen nach der Geburt sind zwingend.

Du bekommst dafür aber nichts zusätzlich sondern dein ganz normales Gehalt. Das würdest du ja auch bekommen wenn du zu Hause bleiben würdest. Natürlich kann dein Chef dir eine extra Sonderzahlung dafür geben das du freiwillig weiter arbeitest. Macht ja auch Sinn für dich, du würdest ja sonst quasi umsonst arbeiten. Sonderzahlungen spielen aber beim Elterngeld glaube ich keine Rolle. Sprich es ist weder positiv noch negativ für den Elterngeldbezug wenn du im Mutterschutz vor der Geburt arbeitest.
29.11.2017 09:59
Also das ist schon ein cooler Arbeitgeber, den du da hast. Wenn mir meiner auch einen Bonus oben drauf legen würde, würde ich bis in den Kreißsaal meinen Rechner mitnehmen
Malawi27
823 Beiträge
29.11.2017 10:13
Zitat von Xaphania:

Also das ist schon ein cooler Arbeitgeber, den du da hast. Wenn mir meiner auch einen Bonus oben drauf legen würde, würde ich bis in den Kreißsaal meinen Rechner mitnehmen


Naja der AG hat es sich selber verscherzt muss ich gestehen. Und probiert die eigene Dummheit mit Geld auszugleichen.

Mein Mutterschutz beginnt bald und die wissen seit der 11 Woche von meiner Schwangerschsft und haben es bis heute nicht geschafft eine Vertretung zu besorgen. Und es sieht aktuell nicht danach aus das sie noch eine finden so schnell.

Und dann zahlen sie lieber mir was extra um überhaupt noch etwas Leistung da zu haben.

Aber ich denke es wird scheitern weil die HR Dame nicht nachforschen wird und sagen wird das es nicht geht. Leider mit ihr schon Erfahrung gemacht. Chef sagt ja, Perso sagt Nö, trotz rechtlicher Grundlage. Und da Chef für die GF beide Jas braucht fällt dann doch manche gute Idee vom Tisch.
nilou
14070 Beiträge
29.11.2017 10:27
Zitat von Malawi27:

Zitat von Xaphania:

Also das ist schon ein cooler Arbeitgeber, den du da hast. Wenn mir meiner auch einen Bonus oben drauf legen würde, würde ich bis in den Kreißsaal meinen Rechner mitnehmen


Naja der AG hat es sich selber verscherzt muss ich gestehen. Und probiert die eigene Dummheit mit Geld auszugleichen.

Mein Mutterschutz beginnt bald und die wissen seit der 11 Woche von meiner Schwangerschsft und haben es bis heute nicht geschafft eine Vertretung zu besorgen. Und es sieht aktuell nicht danach aus das sie noch eine finden so schnell.

Und dann zahlen sie lieber mir was extra um überhaupt noch etwas Leistung da zu haben.

Aber ich denke es wird scheitern weil die HR Dame nicht nachforschen wird und sagen wird das es nicht geht. Leider mit ihr schon Erfahrung gemacht. Chef sagt ja, Perso sagt Nö, trotz rechtlicher Grundlage. Und da Chef für die GF beide Jas braucht fällt dann doch manche gute Idee vom Tisch.


Na ja, hier kannst du doch ganz klar darlegen das es geht. Das man vor der Geburt arbeiten darf ergibt sich aus dem MuSchG das nur die 8 Wochen danach als zwingend beschreibt. Und das ein Arbeitgeber natürlich jederzeit eine freiwillige Sonderzahlung machen kann dürfte doch auch deinem Chef bekannt sein.
TiniBini
9975 Beiträge
29.11.2017 11:48
Ich hab mitbekommen, dass es in großen Unternehmen oft nicht geht mit dem Arbeiten im Mutterschutz vor der Geburt. Die kriegen das einfach von den Prozessen nicht hin.
Genieß einfach die 6 Wochen vor der Geburt mit Zeit für dich und deinen Partner.
29.11.2017 12:38
Also, ich würde mich an deiner Stelle bei deiner Krankenkasse erkundigen. Soweit ich nämlich weiß, würdest du, solltest du weiterarbeiten, kein Mutterschutzgeld erhalten. Das ist nämlich eine Entgeltersatzleistung und da du ja dann keinen Verdienstausfall hast, zahlt die KK dir auch nichts. Soweit jedenfalls mein Stand.
DieEine2
1869 Beiträge
29.11.2017 12:43
Aber es gibt ja in ein einigen Betrieben durchaus Babyprämien zur Geburt.
Er müsste es ja nicht zeitgleich zum MuSchuGeld auszahlen, sondern kann es auch zur Geburt o.ä. machen .
Oder eben ein fettes Urlaubs-/Weihnachtsgeld o.ä.
Malawi27
823 Beiträge
29.11.2017 13:12
Ich schau mal was die Personalabteilung sagt.

Aber eine Bonus Auszahlung zb Weihnachtsgeld bekommst du ja auch im Mutterschutz ohne das es der Mutter schaftsgeld reduziert: warum sollte dann so eine Bonus oder Sonderzahlung das Geld reduzieren.

naja ich warte jetzt mal ab was da von der Firma kommt.
29.11.2017 14:46
Zitat von Malawi27:

Ich schau mal was die Personalabteilung sagt.

Aber eine Bonus Auszahlung zb Weihnachtsgeld bekommst du ja auch im Mutterschutz ohne das es der Mutter schaftsgeld reduziert: warum sollte dann so eine Bonus oder Sonderzahlung das Geld reduzieren.

naja ich warte jetzt mal ab was da von der Firma kommt.


Für das Weihnachtsgeld arbeitest du ja aber quasi nicht. Die Sonderzahlungen im vorliegenden Fall hingegen resultieren ja aus geleisteter Arbeit. D.h., hier könnte die Krankenkasse im Zweifel argumentieren, dass du da ja gar keinen Verdienstausfall hast, weil du ja auch dafür arbeitest, und entsprechend den Antrag auf Mutterschaftsgeld ablehnen. Ist bei Selbstständigen ja das Gleiche. Wenn während des Mutterschutzes Erlöse aus Ebooks etc. auflaufen, wird das Mutterschaftsgeld gekürzt bzw. gar nicht bewilligt, obwohl ich in der Zeit ja gar keine Aufträge annehmen kann/will. Ich würde halt an deiner Stelle bei der KK auf Nummer sicher gehen und mich da nicht auf die Personalabteilung verlassen...
Malawi27
823 Beiträge
29.11.2017 14:51
Zitat von blindeswunder:

Zitat von Malawi27:

Ich schau mal was die Personalabteilung sagt.

Aber eine Bonus Auszahlung zb Weihnachtsgeld bekommst du ja auch im Mutterschutz ohne das es der Mutter schaftsgeld reduziert: warum sollte dann so eine Bonus oder Sonderzahlung das Geld reduzieren.

naja ich warte jetzt mal ab was da von der Firma kommt.


Für das Weihnachtsgeld arbeitest du ja aber quasi nicht. Die Sonderzahlungen im vorliegenden Fall hingegen resultieren ja aus geleisteter Arbeit. D.h., hier könnte die Krankenkasse im Zweifel argumentieren, dass du da ja gar keinen Verdienstausfall hast, weil du ja auch dafür arbeitest, und entsprechend den Antrag auf Mutterschaftsgeld ablehnen. Ist bei Selbstständigen ja das Gleiche. Wenn während des Mutterschutzes Erlöse aus Ebooks etc. auflaufen, wird das Mutterschaftsgeld gekürzt bzw. gar nicht bewilligt, obwohl ich in der Zeit ja gar keine Aufträge annehmen kann/will. Ich würde halt an deiner Stelle bei der KK auf Nummer sicher gehen und mich da nicht auf die Personalabteilung verlassen...


Okay danke für die Info. Ich ruf mal die KK an.
29.11.2017 15:08
Zitat von Malawi27:

Zitat von blindeswunder:

Zitat von Malawi27:

Ich schau mal was die Personalabteilung sagt.

Aber eine Bonus Auszahlung zb Weihnachtsgeld bekommst du ja auch im Mutterschutz ohne das es der Mutter schaftsgeld reduziert: warum sollte dann so eine Bonus oder Sonderzahlung das Geld reduzieren.

naja ich warte jetzt mal ab was da von der Firma kommt.


Für das Weihnachtsgeld arbeitest du ja aber quasi nicht. Die Sonderzahlungen im vorliegenden Fall hingegen resultieren ja aus geleisteter Arbeit. D.h., hier könnte die Krankenkasse im Zweifel argumentieren, dass du da ja gar keinen Verdienstausfall hast, weil du ja auch dafür arbeitest, und entsprechend den Antrag auf Mutterschaftsgeld ablehnen. Ist bei Selbstständigen ja das Gleiche. Wenn während des Mutterschutzes Erlöse aus Ebooks etc. auflaufen, wird das Mutterschaftsgeld gekürzt bzw. gar nicht bewilligt, obwohl ich in der Zeit ja gar keine Aufträge annehmen kann/will. Ich würde halt an deiner Stelle bei der KK auf Nummer sicher gehen und mich da nicht auf die Personalabteilung verlassen...


Okay danke für die Info. Ich ruf mal die KK an.


Ich drück dir ganz doll die Daumen, dass es so klappt, wie du dir das vorstellst!
nilou
14070 Beiträge
29.11.2017 15:51
Sonderzahlung wegen guter Leistung und gut ist.
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