Mütter- und Schwangerenforum

(Bay.) Elternzeit 24mt. mögluch nur zuhause b. Kind

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30.06.2020 21:21
Guten Abend und ein herzlichen HUH aus dem Kreis Rosenheim.

Wir, das sind ich, mein Mann und ein Kind (7) würden, oder anders gesagt haben uns für ein 2. Kind entschieden.

Einzig, was uns derzeit so abhält ist die Situation, das finanziell zu stemmen, wenn es wirklich so läuft, wie ich das scheinbar verstehe. Mein Weg fand dann hierher, in der Hoffnung dort auf erfahrene Mama's zu hoffen, die auch alleine 24 Monate daheim beim Kind waren.

Meine Einstellung ist, wenn ich ELTERNZEIT höre, das ich dann nicht noch in TZ arbeiten gehe, sondern diese 24 intensiv MIT meinem Kind nutzen möchte.

Was bei unserem ersten Kind (wenn ich mehr verdient hätte) möglich gewesen wäre, die Elternzeit in 24 Monate zu teilen, geht scheinbar nicht mehr da wohl etwas geändert wurde.

Es war vorher ja so, dass das EG bei 2 Jahre Elternzeit zur hälfte dann ausbezahlt wurde.

Ist es richtig, das dies nur noch geht, wenn der Partner davon einen Teil nehmen MUSS ?
Beim 1. Kind klappte das mit den 2 Monaten zusätzlich nicht, weil sein AG einen Kleinstbetrieb hat und klipp und klar kommunizierte, das er dann danach die Kündigung bekommt.
Das wäre in dem Fall genauso (Es trotzdem zu machen als ratschlag bringt mir übrigens grade garnichts, da es ja um Existenzen geht)

Unser Plan als Eltern war/wäre es:
Ich alleine gehe 24 Monate in Elternzeit, und zwar die Elternzeit die ich als solches wahrnehme. Nämlich 24 Monate für mein Kind zu sorgen, ohne noch arbeiten zu gehen, da dies wiederrum Fremdbetreuung bedeuten würde, was ich nicht möchte.
Mittlerweile wäre es finanziell möglich das ich die ersten Schritte z.. selber erleben könnte, nicht die Betreuungsperson.
Aber scheinbar, nach längerem studieren, wäre es finanziell doch wieder nur möglich 1 Jahr in Elternzeit zu gehen.

Gibt es da kein Fenster mehr, für eine Mama, im Berufsleben, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, indem das Elterngeld einen Jahres, auf 2 Jahre aufgeteilt wird.
betrifft das Bundesland Bayern.
Leider wäre dies ausschlaggebend mittlerweile ob wir wirklich das KInd 2 angehen oder nicht.
Nochmal tu ich mir das nicht an, mein Kind mit 12 Monaten sofort fremdzubetreuen.

Lieben Gruß
Vanellope
15442 Beiträge
30.06.2020 21:28
Du selbst hast Anspruch auf 10 Monate, dein Partner auf weitere 2. Wenn du es splittest kommt ihr dann auf 24 Monate. Wenn ich es richtig verstehe, kannst du dann (wenn dein Partner keine ez nehmen kann) nur die Möglichkeit bis 22 Monate zuhause zu bleiben. (2 Monate muschu, 10 Monate ez+10 Monate ez)
Schimpft sich dann glaube ich elterngeld plus.
Ich will jetzt hier aber keine falschinfos weiter geben. Gibt hier sicher andere die sich besser auskennen.

Also elternzeit kannst du natürlich länger nehmen. Musst halt nur schauen wie du das dann finanzierst, wenn das eg ausgelaufen ist
Luni
31770 Beiträge
30.06.2020 21:30
Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an. Die haben mich damals sehr freundlich und gut beraten.
30.06.2020 21:33
Nicky, ich glaube wenn das Eltergeld + sich "schimpft" das MUSS der Partner ja Elternzeit nehmen.
So verstehe ich das. Meinem Mann ist es leider zu 100% NICHT möglich dies zu tun.
Für mich macht das keinerlei Sorgen/Probleme was die betreuung betrifft.

Er würde nur VZ weiter arbeiten gehen, ich würde gerne 2 Jahre oder 22 Monate in diesem Fall zuhause bei meinem Kind bleiben, hätte zudem auch noch die Option auch mein Schulkind mehr Zeit zu bieten für eine gewisse Zeit.

Warum macht man es Familien im Arbeitsleben so schwer? =(
Ich habe manchmal echt das Gefühl (ohne jemandem nahetreten zu wollen, ehrlich nicht), das man am besten vom Amt lebt, dann kann Frau bedenkenlos ein Kind (nach dem anderen) in die Welt setzen.

Wir möchten doch nur auf normaler Basis unsere Familie komplett machen, ohne wieder 2 Jahre der ersten 3 zu verlieren. Jetzt kannst du es dir leisten, aber eigentlich doch wieder nicht.
shelyra
69109 Beiträge
30.06.2020 21:36
Auch bei Elterngeld plus muss der Partner keine Elternzeit nehmen. Es ist auch möglich dass nur einer Elternzeit nimmt
Vanellope
15442 Beiträge
30.06.2020 21:40
Ich glaube du hast da echt was falsch verstanden. Ich bin mir seeeehr sicher dass der Mann kein eg beantragen muss, damit ihr eg plus bekommt.
30.06.2020 21:42
Zitat von NickySilas:

https://familienportal.de/familienportal/rechner-a ntraege/elterngeldrechner


Der Rechner ist super, den hab ich auch versucht bereits, er spuckt aber nur den Standartwert aus, wenn ich 24 Monate Elterngeld beziehe.
Da gibt es keine Auswahl auf 22 Monate ohne Partner.

Shelyra, weisst du das sicher ? Ich kann also Elternzeit beantragen, 22 Monate halt statt 24, mein Mann geht weiter ganz regulär in seine Vollzeitstelle ?
Und mein Elterngeld kann ich dann aufsplitten lassen ?
Beim 1. KInd hätte ich das finanziell nicht stemmen können.
Das wären mal gerade 300 + Kindergeld gewesen.
So war ich dann mit 600 + Kindergeld (+150 von 2-3 Jahre des Kindes Betreuungsgeld) 1 Jahr zuhause & 2 Jahre war das Kind in Fremdbetreuung.

Jetzt sind es ja 250 Euro, ob ich TZ arbeite oder nicht, das Betreuungsgeld gibt es quasi so nicht mehr).
Da meine Stunden seit mehreren Jahren erhöht wurden, verdiene ich auch mehr und mit Kindergeld +250 wären finanzell definiv 2 wundervolle Mama-Baby-Kind Jahre drin, die ich auch wahnsinnig gerne nutzen würde.

Jetzt sind wir als Eltern tatsächlich an dem Punkt das wir uns für's 2. entscheiden und dann scheiterts ggf. daran das wieder nur 1 Jahr geht
30.06.2020 21:45
Unabhängig von Elterngeld Plus: es steht Dir doch frei, die Hälfte des Elterngeldes zurückzulegen und somit die Elternzeit zu „strecken”. Eine lange Elternzeit muss man sich leisten können; entweder verdient der Partner genug oder man legt vor/in der Schwangerschaft etwas zurück. Deine Unzufriedenheit kann ich persönlich nicht nachvollziehen
Vanellope
15442 Beiträge
30.06.2020 21:47
Also ich Habs grad gemacht und es geht. Aber halt nur bis Monat 22.

Mit keinem Wort ist erwähnt, dass der Partner eg beantragen MUSS.
30.06.2020 21:49
Zitat von cogito_ergo_sum:

Unabhängig von Elterngeld Plus: es steht Dir doch frei, die Hälfte des Elterngeldes zurückzulegen und somit die Elternzeit zu „strecken”. Eine lange Elternzeit muss man sich leisten können; entweder verdient der Partner genug oder man legt vor/in der Schwangerschaft etwas zurück. Deine Unzufriedenheit kann ich persönlich nicht nachvollziehen


Das wäre vermutlich Plan B gewesen, ganz klar.
Aber mal ganz ehrlich. Wenn man weis, hey im Hinterstübchen, da liegt was auf der kante, dann zwick ich doch mal eben da, und eben dort... weisst wie ich mein Die verlockung ist da.
Wäre aber tatsächlich der Notnagel, das ich dann diese Option in Betracht ziehen würde.
30.06.2020 21:52
Zitat von NickySilas:

Also ich Habs grad gemacht und es geht. Aber halt nur bis Monat 22.

Mit keinem Wort ist erwähnt, dass der Partner eg beantragen MUSS.


Ohhh, diese Spate hab ich tatsächlich nicht gesehen. Im ersten Moment dachte ich noch, na super.. wenn man TZ arbeiten geht bis 30 Wo/Std..
Aber gleich darunter steht das man dies auch ohne in der TZ Beschäftigung zu sein greift.
ENdlich etwas Licht im Tunnel.
Ich danke dir.
30.06.2020 21:53
Edit:
Wobei ich nicht weis ob dies bedeuted, das der Partner nicht mehr VZ arbeiten darf ?! Beamtendeutsch
Weil halt immer von Eltern und nicht Elterntei gesprochen wird.
Es liest sich immer so, das der Partner automatisch mit in das Ding involviert ist/sein muss.

Verdoppeln versteh ich nicht, es halbiert sich ja
Vanellope
15442 Beiträge
30.06.2020 21:57
Dein Partner kann 24h am tag arbeiten wenn ihm danach ist. (und mal Arbeitszeitgesetze außer Acht gelassen). Das hat absolut keine Auswirkung auf DEIN elterngeld
Vanellope
15442 Beiträge
30.06.2020 21:59
Zitat von Amarithill:

Edit:
Wobei ich nicht weis ob dies bedeuted, das der Partner nicht mehr VZ arbeiten darf ?! Beamtendeutsch
Weil halt immer von Eltern und nicht Elterntei gesprochen wird.
Es liest sich immer so, das der Partner automatisch mit in das Ding involviert ist/sein muss.

Verdoppeln versteh ich nicht, es halbiert sich ja

Deine Bezugsdauer verdoppelt sich. Im Prinzip hast Du aber einfach einen Betrag x, der halt auf so und so viele Monate aufgeteilt wird.
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