Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld der 200.

Anonym 1 (209070)
0 Beiträge
17.08.2022 13:19
Hallöchen, vorab an alle die gerade gesehen haben wer ich bin bitte ich mich anonym zu lassen

Also ich entbinde voraussichtlich Ende Oktober und war bis Februar 22 in Elternzeit und arbeite seitdem wieder . Welche Monate werden da jetzt für die Berechnung mit eingezogen ? Die von Mutterschutz bis Februar 22 und dann vor der Elternzeit die noch ?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Noch keiner weis das ich schwanger bin

Mayberry
1071 Beiträge
17.08.2022 13:30
Immer die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes dienen als berechnungsgrundlage bei der Mutter. Aber vllt kannst du ausklammern durch die elternzeit deines anderen Kindes. Kommt drauf an wie alt es ist:

Ich Zitiere eine Website:
Ausklammerungstatbestände
Die vorgenannten Zeiträume für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten im Regelfall. Die Ausnahmen bilden sogenannte Ausklammerungstatbestände:

Zeiten in denen du Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bekamst (längstens bis zum 14. Lebensmonat unabhängig von der Bezugsform)
Zeiten mit Bezug von Mutterschaftsleistungen für ältere oder gerade geborene Kinder
Zeiten in denen du gar kein oder weniger Einkommen bekamst, aufgrund einer Erkrankung in der Schwangerschaft
Beispiel:

Das Kind kommt im Oktober 2021 zur Welt. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hat schon ein älteres Kind. Sie bezog Elterngeld für das ältere Geschwisterkind von Mai 2020 bis April 2021.

Geburt des zweiten Kindes: Oktober 2021

12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes: Oktober 2020 bis September 2021 (12 Monate)
darin enthalten ein Ausklammerungstatbestand „Elterngeldbezug für ein älteres Kind“: Oktober 2020 bis April 2021 (7 Monate, diese werden übersprungen)
Bemessungszeitraum nach Ausklammerung: September 2019 bis März 2020 (7 Monate, von vor der ersten Schwangerschaft!) und Mai 2021 bis September 2021 (5 Monate)
Achtung: Monate mit Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat werden nicht übersprungen!
Anonym 1 (209070)
0 Beiträge
17.08.2022 13:35
Zitat von Mayberry:

Immer die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes dienen als berechnungsgrundlage bei der Mutter. Aber vllt kannst du ausklammern durch die elternzeit deines anderen Kindes. Kommt drauf an wie alt es ist:

Ich Zitiere eine Website:
Ausklammerungstatbestände
Die vorgenannten Zeiträume für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten im Regelfall. Die Ausnahmen bilden sogenannte Ausklammerungstatbestände:

Zeiten in denen du Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bekamst (längstens bis zum 14. Lebensmonat unabhängig von der Bezugsform)
Zeiten mit Bezug von Mutterschaftsleistungen für ältere oder gerade geborene Kinder
Zeiten in denen du gar kein oder weniger Einkommen bekamst, aufgrund einer Erkrankung in der Schwangerschaft
Beispiel:

Das Kind kommt im Oktober 2021 zur Welt. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hat schon ein älteres Kind. Sie bezog Elterngeld für das ältere Geschwisterkind von Mai 2020 bis April 2021.

Geburt des zweiten Kindes: Oktober 2021

12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes: Oktober 2020 bis September 2021 (12 Monate)
darin enthalten ein Ausklammerungstatbestand „Elterngeldbezug für ein älteres Kind“: Oktober 2020 bis April 2021 (7 Monate, diese werden übersprungen)
Bemessungszeitraum nach Ausklammerung: September 2019 bis März 2020 (7 Monate, von vor der ersten Schwangerschaft!) und Mai 2021 bis September 2021 (5 Monate)
Achtung: Monate mit Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat werden nicht übersprungen!
Ok also bei mir war es ein Jahr Elternzeit , sprich Geburt Februar 21 bis Februar 22 Elternzeit . Das heißt das die Elterngeldmonate ausgeklammert werden wenn ich das richtig verstehe
Mayberry
1071 Beiträge
17.08.2022 13:58
Zitat von Anonym 1 (209070):

Zitat von Mayberry:

Immer die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes dienen als berechnungsgrundlage bei der Mutter. Aber vllt kannst du ausklammern durch die elternzeit deines anderen Kindes. Kommt drauf an wie alt es ist:

Ich Zitiere eine Website:
Ausklammerungstatbestände
Die vorgenannten Zeiträume für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten im Regelfall. Die Ausnahmen bilden sogenannte Ausklammerungstatbestände:

Zeiten in denen du Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bekamst (längstens bis zum 14. Lebensmonat unabhängig von der Bezugsform)
Zeiten mit Bezug von Mutterschaftsleistungen für ältere oder gerade geborene Kinder
Zeiten in denen du gar kein oder weniger Einkommen bekamst, aufgrund einer Erkrankung in der Schwangerschaft
Beispiel:

Das Kind kommt im Oktober 2021 zur Welt. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hat schon ein älteres Kind. Sie bezog Elterngeld für das ältere Geschwisterkind von Mai 2020 bis April 2021.

Geburt des zweiten Kindes: Oktober 2021

12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes: Oktober 2020 bis September 2021 (12 Monate)
darin enthalten ein Ausklammerungstatbestand „Elterngeldbezug für ein älteres Kind“: Oktober 2020 bis April 2021 (7 Monate, diese werden übersprungen)
Bemessungszeitraum nach Ausklammerung: September 2019 bis März 2020 (7 Monate, von vor der ersten Schwangerschaft!) und Mai 2021 bis September 2021 (5 Monate)
Achtung: Monate mit Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat werden nicht übersprungen!
Ok also bei mir war es ein Jahr Elternzeit , sprich Geburt Februar 21 bis Februar 22 Elternzeit . Das heißt das die Elterngeldmonate ausgeklammert werden wenn ich das richtig verstehe


Verstehe ich auch so. Wenn man das Beispiel auf dich umschreibt wäre es:

Eltergeld Februar 21 bis Februar 22 Kind 1.

Geburt Kind 2 Oktober 2022

12 Monate vor Mutterschutz sind somit:
Oktober 21 bis September 22.

Das heißt du hattest in diesen Zeitraum Oktober 21 bis Februar 22 Elterngeld für Kind 1. und kannst also 4 Monate ausklammern.

Für die 4 Monate werden dann 4 Monate genommen die vor dem Mutterschutz von Kind 1 liegen.
Mayberry
1071 Beiträge
17.08.2022 16:33
Das ausklammern muss man aber beantragen, glaube ich. Von alleine macht das Amt es nicht.
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