Mütter- und Schwangerenforum

Hilfe....Eltern wollen uns das Haus überschreiben .

Palo
3635 Beiträge
03.04.2019 14:18
Hallo zusammen,

nun ist etwas passiert womit wir nicht mehr wirklich gerechnet haben.Meine Eltern wollten uns zwischenzeitlich schon immer mal wieder das Haus überschreiben, haben dann aber jedes Mal einen Rückzieher gemacht.

Vor ein paar Wochen haben sie es dann mal wieder erwähnt...Ich habe mir nur gedacht " Lass sie reden ..sie meinen es ja eh nicht ernst ".....doch diesmal meinen sie es ernst.

Jetzt herrscht bei mir komplette Überforderung.....Was wie wann machen...was wo beantragen.....und halt in welcher Reihenfolge.....

Das wir eigentlich als erstes zum Notar wegen der Überschreibung müssen ist klar....

Aber dann gibt es so Sachen wie

-Baukindergeld ( haben wir da eigentlich anspruch drauf weil eltern ja mit im Haus wohnen bleiben ? )

-KFW Darlehen

-Hyptothek oder Kredit ? Ich habe nicht mal ne Ahnung wo der große Unterschied ist....Wie gesagt....komplette Überforderung ....

Meine Mutter ( obwohl lange Hausbesitzer ) ist mir da auch nicht wirklich eine Hilfe.

GIbt es eine Stelle wo man sich über die oben genannten Punkte informieren kann ? Beispiel Steuerberater??

Fakt ist wir müssen natürlich Geld in die Hand nehmen..das Haus ist zwar ansich gut in Schuß aber ein bischen ist ja immer zu machen.

Im Moment sieht unsere Persönliche Reihenfolge so aus....( vom Notar jetzt erstmal abgesehen )

-überlegen was wir überhaupt machen müssen ...und neben dem noch was wir gerne gemacht hätten ( je nachdem wie teuer das wird was wir machen müssen )

-Schonmal Kostenvoranschläge reinholen für die sachen die gemacht werden müssen ......damit wir überhaupt eine Ahnung bekommen was wir aufnehmen müssen.

Dann eben der Notar

Und Banken .....Vergleiche...

Nur wie gesagt wo an welcher Stelle kann ich mich übers Baukindergeld und KFW Darlehen schlau machen ?

Habt ihr da schon Erfarungen ?

lg
Kati

Jeppa
324 Beiträge
03.04.2019 16:13
Vorsicht mit den Banken. Jede Kreditanfrage wirkt sich negativ auf die SchuFa aus.
Lade
9698 Beiträge
03.04.2019 16:19
Baukindergeld ist die erste Stelle wahrscheinlich die Landesbank deines Bundeslandes- zumindest beantragst du es da. KfW läuft in der Regel auch über die.
steph28
4166 Beiträge
03.04.2019 18:08
Erstmal muss das Haus umgeschrieben werden über den Notar. Das kann ein paar Monate dauern bis man dann im Grundbuch steht. Baukindergeld erschließt sich mir bei euch nicht ganz. Kauft ihr die Immobilie oder bekommt ihr sie geschenkt? Habt ihr momentan schon ein Haus oder wohnt ihr zur Miete? KfW versteh ich auch nicht. Wollt ihr sanieren? Oder nur renovieren? Also neues Heizsystem? Oder Umbauen zum altersgerechten Wohnen? Sonst macht KFW ja wenig Sinn.
Ich würde alle Sachen, die gemacht werden müssen dokumentieren, Angebote einholen und mal zur Interhyp gehen und fragen, ob ihr den Kredit bekommt.
Finia20
708 Beiträge
03.04.2019 22:14
Da ihr die Immobilie überschrieben bekommt und somit weder kauft noch baut, bekommt ihr leider kein Baukindergeld.
Marike31
100 Beiträge
04.04.2019 09:49
Wenn ihr das Haus geschenkt bekommen solltet, bedenkt die Schenkungssteuer. Und falls Geschwister vorhanden sind haben diese auch Anspruch auf das Haus und ihr müsstet sie eventuell ausbezahlen. Falls ihr das Haus kauft entstehen auch Kaufnebenkosten die noch unerheblich sind und auch da müsst ihr eventuell Geschwister ausbezahlen. Wir haben aus diesem Grund unser Haus mich geschenkt bekommen, sondern zu einem regulären Preis abgekauft. Da es auch kein Schnäppchenpreis sein darf, gerade wenn noch Geschwister vorhanden sind. Wir waren damals bei einem spezialisierten Anwalt und haben uns dementsprechend beraten lassen. Das kann sonst ganz schnell schief gehen oder sehr teuer werden. Bei uns gibt es über die Stadt eine kostenlose Beratung wegen Sanierungsbedarf an der Immobilie und deren kosten. Da kommt ein Sachverständiger und erläutert ganz genau was sinnvoll ist und wie dies eventuell auch bezuschusst (KfW) wird. Wir haben zum Beispiel bei unserer Immobilie vor 5 Jahren eine neue Heizung eingebaut und haben diese über die KfW einen Teil der Kosten zurück bekommen.
-Brünni88
23365 Beiträge
04.04.2019 10:02
Zitat von Marike31:

Wenn ihr das Haus geschenkt bekommen solltet, bedenkt die Schenkungssteuer. Und falls Geschwister vorhanden sind haben diese auch Anspruch auf das Haus und ihr müsstet sie eventuell ausbezahlen. Falls ihr das Haus kauft entstehen auch Kaufnebenkosten die noch unerheblich sind und auch da müsst ihr eventuell Geschwister ausbezahlen. Wir haben aus diesem Grund unser Haus mich geschenkt bekommen, sondern zu einem regulären Preis abgekauft. Da es auch kein Schnäppchenpreis sein darf, gerade wenn noch Geschwister vorhanden sind. Wir waren damals bei einem spezialisierten Anwalt und haben uns dementsprechend beraten lassen. Das kann sonst ganz schnell schief gehen oder sehr teuer werden. Bei uns gibt es über die Stadt eine kostenlose Beratung wegen Sanierungsbedarf an der Immobilie und deren kosten. Da kommt ein Sachverständiger und erläutert ganz genau was sinnvoll ist und wie dies eventuell auch bezuschusst (KfW) wird. Wir haben zum Beispiel bei unserer Immobilie vor 5 Jahren eine neue Heizung eingebaut und haben diese über die KfW einen Teil der Kosten zurück bekommen.


Das ist aber glaube ich auch nicht so ganz richtig. Wenn das Haus offiziell geschenkt wird und das auch im Testament erwähnt wird, dass die anderen Geschwister kein Anrecht auf das Haus haben, geht nach zehn Jahren das Haus auch offiziell in das Eigentum der Tochter komplett über. Sollte die Mutter vorher versterben, muss sie einen prozentualen Teil als Erbe rausrücken. Ich glaube pro Jahr fällt die Summe um jeweils 10 %, die in das Erbe fallen würden. Hatten uns da mal informiert, weil meine Oma mir etwas vererben möchte, aber meine Mutter ja laut der Erbfolge zuerst an der Reihe ist. Da hieß es, sollte sie mir das jetzt schenken und noch zehn Jahre leben, hat meine Mutter absolut gar kein Anrecht mehr darauf. Lediglich die Schenkungssteuer muss natürlich bezahlt werden.
Zwerginator
7683 Beiträge
04.04.2019 10:16
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Marike31:

Wenn ihr das Haus geschenkt bekommen solltet, bedenkt die Schenkungssteuer. Und falls Geschwister vorhanden sind haben diese auch Anspruch auf das Haus und ihr müsstet sie eventuell ausbezahlen. Falls ihr das Haus kauft entstehen auch Kaufnebenkosten die noch unerheblich sind und auch da müsst ihr eventuell Geschwister ausbezahlen. Wir haben aus diesem Grund unser Haus mich geschenkt bekommen, sondern zu einem regulären Preis abgekauft. Da es auch kein Schnäppchenpreis sein darf, gerade wenn noch Geschwister vorhanden sind. Wir waren damals bei einem spezialisierten Anwalt und haben uns dementsprechend beraten lassen. Das kann sonst ganz schnell schief gehen oder sehr teuer werden. Bei uns gibt es über die Stadt eine kostenlose Beratung wegen Sanierungsbedarf an der Immobilie und deren kosten. Da kommt ein Sachverständiger und erläutert ganz genau was sinnvoll ist und wie dies eventuell auch bezuschusst (KfW) wird. Wir haben zum Beispiel bei unserer Immobilie vor 5 Jahren eine neue Heizung eingebaut und haben diese über die KfW einen Teil der Kosten zurück bekommen.


Das ist aber glaube ich auch nicht so ganz richtig. Wenn das Haus offiziell geschenkt wird und das auch im Testament erwähnt wird, dass die anderen Geschwister kein Anrecht auf das Haus haben, geht nach zehn Jahren das Haus auch offiziell in das Eigentum der Tochter komplett über. Sollte die Mutter vorher versterben, muss sie einen prozentualen Teil als Erbe rausrücken. Ich glaube pro Jahr fällt die Summe um jeweils 10 %, die in das Erbe fallen würden. Hatten uns da mal informiert, weil meine Oma mir etwas vererben möchte, aber meine Mutter ja laut der Erbfolge zuerst an der Reihe ist. Da hieß es, sollte sie mir das jetzt schenken und noch zehn Jahre leben, hat meine Mutter absolut gar kein Anrecht mehr darauf. Lediglich die Schenkungssteuer muss natürlich bezahlt werden.

Geschenke von Eltern an Kinder sind bis 400.000 € steuerfrei.
-Brünni88
23365 Beiträge
04.04.2019 10:27
Zitat von Zwerginator:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Marike31:

Wenn ihr das Haus geschenkt bekommen solltet, bedenkt die Schenkungssteuer. Und falls Geschwister vorhanden sind haben diese auch Anspruch auf das Haus und ihr müsstet sie eventuell ausbezahlen. Falls ihr das Haus kauft entstehen auch Kaufnebenkosten die noch unerheblich sind und auch da müsst ihr eventuell Geschwister ausbezahlen. Wir haben aus diesem Grund unser Haus mich geschenkt bekommen, sondern zu einem regulären Preis abgekauft. Da es auch kein Schnäppchenpreis sein darf, gerade wenn noch Geschwister vorhanden sind. Wir waren damals bei einem spezialisierten Anwalt und haben uns dementsprechend beraten lassen. Das kann sonst ganz schnell schief gehen oder sehr teuer werden. Bei uns gibt es über die Stadt eine kostenlose Beratung wegen Sanierungsbedarf an der Immobilie und deren kosten. Da kommt ein Sachverständiger und erläutert ganz genau was sinnvoll ist und wie dies eventuell auch bezuschusst (KfW) wird. Wir haben zum Beispiel bei unserer Immobilie vor 5 Jahren eine neue Heizung eingebaut und haben diese über die KfW einen Teil der Kosten zurück bekommen.


Das ist aber glaube ich auch nicht so ganz richtig. Wenn das Haus offiziell geschenkt wird und das auch im Testament erwähnt wird, dass die anderen Geschwister kein Anrecht auf das Haus haben, geht nach zehn Jahren das Haus auch offiziell in das Eigentum der Tochter komplett über. Sollte die Mutter vorher versterben, muss sie einen prozentualen Teil als Erbe rausrücken. Ich glaube pro Jahr fällt die Summe um jeweils 10 %, die in das Erbe fallen würden. Hatten uns da mal informiert, weil meine Oma mir etwas vererben möchte, aber meine Mutter ja laut der Erbfolge zuerst an der Reihe ist. Da hieß es, sollte sie mir das jetzt schenken und noch zehn Jahre leben, hat meine Mutter absolut gar kein Anrecht mehr darauf. Lediglich die Schenkungssteuer muss natürlich bezahlt werden.

Geschenke von Eltern an Kinder sind bis 400.000 € steuerfrei.

Stimmt. Dann noch besser
04.04.2019 16:06
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Marike31:

Wenn ihr das Haus geschenkt bekommen solltet, bedenkt die Schenkungssteuer. Und falls Geschwister vorhanden sind haben diese auch Anspruch auf das Haus und ihr müsstet sie eventuell ausbezahlen. Falls ihr das Haus kauft entstehen auch Kaufnebenkosten die noch unerheblich sind und auch da müsst ihr eventuell Geschwister ausbezahlen. Wir haben aus diesem Grund unser Haus mich geschenkt bekommen, sondern zu einem regulären Preis abgekauft. Da es auch kein Schnäppchenpreis sein darf, gerade wenn noch Geschwister vorhanden sind. Wir waren damals bei einem spezialisierten Anwalt und haben uns dementsprechend beraten lassen. Das kann sonst ganz schnell schief gehen oder sehr teuer werden. Bei uns gibt es über die Stadt eine kostenlose Beratung wegen Sanierungsbedarf an der Immobilie und deren kosten. Da kommt ein Sachverständiger und erläutert ganz genau was sinnvoll ist und wie dies eventuell auch bezuschusst (KfW) wird. Wir haben zum Beispiel bei unserer Immobilie vor 5 Jahren eine neue Heizung eingebaut und haben diese über die KfW einen Teil der Kosten zurück bekommen.


Das ist aber glaube ich auch nicht so ganz richtig. Wenn das Haus offiziell geschenkt wird und das auch im Testament erwähnt wird, dass die anderen Geschwister kein Anrecht auf das Haus haben, geht nach zehn Jahren das Haus auch offiziell in das Eigentum der Tochter komplett über. Sollte die Mutter vorher versterben, muss sie einen prozentualen Teil als Erbe rausrücken. Ich glaube pro Jahr fällt die Summe um jeweils 10 %, die in das Erbe fallen würden. Hatten uns da mal informiert, weil meine Oma mir etwas vererben möchte, aber meine Mutter ja laut der Erbfolge zuerst an der Reihe ist. Da hieß es, sollte sie mir das jetzt schenken und noch zehn Jahre leben, hat meine Mutter absolut gar kein Anrecht mehr darauf. Lediglich die Schenkungssteuer muss natürlich bezahlt werden.

Geschenke von Eltern an Kinder sind bis 400.000 € steuerfrei.

Stimmt. Dann noch besser


Unterschreibe ich alles so. Aber Vorsicht. Das Haus sollte an die Tochter gehen. Der Schwiegersohn hat nämlich einen deutlich niedrigeren Schenkungs-Freibetrag.
Marike31
100 Beiträge
04.04.2019 17:58
Zitat von schlumpfling81:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von -Brünni88:

...

Geschenke von Eltern an Kinder sind bis 400.000 € steuerfrei.

Stimmt. Dann noch besser


Unterschreibe ich alles so. Aber Vorsicht. Das Haus sollte an die Tochter gehen. Der Schwiegersohn hat nämlich einen deutlich niedrigeren Schenkungs-Freibetrag.


Stimmt, die Schenkung mit 400.000 Euro hatte ich ganz vergessen . Asche auf mein Haupt , ist schon 5 Jahre her . Das mit den 10 Jahren stimmte vor 5 Jahren auch noch, hatte uns der Anwalt damals auch gesagt. Wie gesagt, am besten einen spezialisierten Anwalt für solche Dinge konsultieren und diesen alles erledigen lassen. So hatten wir es gemacht und müssen uns keine Sorgen machen, da alles richtig aufgesetzt wurde . Wie du siehst vergisst man ganz viel .
Palo
3635 Beiträge
04.04.2019 18:05
Hallo,

erstmal...Ich habe keine Geschwister

Dann......könnte es wohl ein Problem werden.....Meine Eltern schenken mir das Haus....aber.....um einen Kredit zu bekommen wird mein Mann wohl mit ins Grundbuch müssen da er vermutlich der Kreditnehmer sein müßte ( oder eben wir beide zusammen ) da er der Hauptverdiener ist.

Außerdem soll er eh mit ins Grundbuch..er steckt ja auch Arbeit mit rein .Ist das dann egal ( wegen der schenkungssteuer oder was auch immer ?

Ihr seht....ich bin wirklich völlig unvorbereitet weil ich bis vor kurzem der festen Überzeugung war das ich / wir das Haus erst bekommen wenn meine Eltern nicht mehr leben .

Und wenn ich ehrlich bin...im moment weiß ich nicht mal ob ich mich drüber freuen soll

Ach so KFW könnte dann vielleicht für uns infrage kommen.....Auf alle Fälle müssen neue Fenster rein......und Dachdämmung und vielleicht solar ( das weiß ich aber noch nicht ....Ansonsten nur schönheitsreparaturen....Damit werde ich mich mal die nächsten Wochen befassen.....

lg
kati

04.04.2019 22:48
Zitat von Palo:

Hallo,

erstmal...Ich habe keine Geschwister

Dann......könnte es wohl ein Problem werden.....Meine Eltern schenken mir das Haus....aber.....um einen Kredit zu bekommen wird mein Mann wohl mit ins Grundbuch müssen da er vermutlich der Kreditnehmer sein müßte ( oder eben wir beide zusammen ) da er der Hauptverdiener ist.

Außerdem soll er eh mit ins Grundbuch..er steckt ja auch Arbeit mit rein .Ist das dann egal ( wegen der schenkungssteuer oder was auch immer ?

Ihr seht....ich bin wirklich völlig unvorbereitet weil ich bis vor kurzem der festen Überzeugung war das ich / wir das Haus erst bekommen wenn meine Eltern nicht mehr leben .

Und wenn ich ehrlich bin...im moment weiß ich nicht mal ob ich mich drüber freuen soll

Ach so KFW könnte dann vielleicht für uns infrage kommen.....Auf alle Fälle müssen neue Fenster rein......und Dachdämmung und vielleicht solar ( das weiß ich aber noch nicht ....Ansonsten nur schönheitsreparaturen....Damit werde ich mich mal die nächsten Wochen befassen.....

lg
kati

Als Hauptverdiener muss er Kreditnehmer sein, aber er muss nicht im Grundbuch stehen. Du unterschreibst die Sicherungsübereignung, stellst also das Haus als Sicherheit zur Verfügung.

Dein Mann hat nur einen Freibetrag von 20,000. Wenn Deine Eltern das Haus hälftig überschreiben zahlt er Erbschaftssteuer. Das ist unnötig. Nal abgesehen davon....Im Falle einer Scheidung ist die Hälfte Deines Erbes weg.
Bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament hättest Du das Haus doch auch alleine geerbt.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
05.04.2019 08:01
Im übrigen ist hier immer von Eltern die rede-also dürfte der Freibetrag 800.000€ und 40.000€ sein, von jedem Elternteil an da Kind 400.000€ und an das schwiegerkind 20.000€.

Sollte der Mann unbedingt mit ins Grundbuch wollen oder sollen kannst du ihm anschließend auch einen Teil vom Haus schenken, muss nicht von den Schwiegereltern direkt sein.

In Sachen Schenkungssteuer würde ich jedenfalls keine Beratung vom Anwalt nehmen, sondern würd zum Steuerberater.
Erbersatzansprüche fallen mangels Geschwister eh weg.
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