Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung in der Probezeit - Sperre vermeiden?

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Benutzername
1833 Beiträge
07.12.2020 16:26
Zitat von Tscharmen:

Zitat von FräuleinS:

Wenn du noch in der Probezeit bist, würdest du dann überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Bekommt man das nicht erst ab einer bestimmten Arbeitsdauer?

Ich finde es auf jeden Fall gut, dass du auf dich selbst achtest und sagst, dass es so nicht weiter geht! Selbstschutz ist so wichtig und wird so sehr vernachlässigt.


Das wollt ich auch grad schreiben. Du musst mindestens ein Jahr gearbeitet haben, um Anspruch ans Arbeitslosengeld zu haben.


Ich hab ja vor der Elternzeit gearbeitet, das wird da ja sicher reinzählen, oder? Sonst dürfte ja keine Frau nach der Elternzeit innerhalb von 1 Jahr ihren Arbeitsplatz verlieren, das kann ich mir so auch nicht vorstellen
Mimiminime
1716 Beiträge
07.12.2020 16:30
Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

Zitat von FräuleinS:

Wenn du noch in der Probezeit bist, würdest du dann überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Bekommt man das nicht erst ab einer bestimmten Arbeitsdauer?

Ich finde es auf jeden Fall gut, dass du auf dich selbst achtest und sagst, dass es so nicht weiter geht! Selbstschutz ist so wichtig und wird so sehr vernachlässigt.


Das wollt ich auch grad schreiben. Du musst mindestens ein Jahr gearbeitet haben, um Anspruch ans Arbeitslosengeld zu haben.


Ich hab ja vor der Elternzeit gearbeitet, das wird da ja sicher reinzählen, oder? Sonst dürfte ja keine Frau nach der Elternzeit innerhalb von 1 Jahr ihren Arbeitsplatz verlieren, das kann ich mir so auch nicht vorstellen

Das wird mitgerechnet für die Anwartschaft
Benutzername
1833 Beiträge
07.12.2020 16:33
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

Zitat von FräuleinS:

Wenn du noch in der Probezeit bist, würdest du dann überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Bekommt man das nicht erst ab einer bestimmten Arbeitsdauer?

Ich finde es auf jeden Fall gut, dass du auf dich selbst achtest und sagst, dass es so nicht weiter geht! Selbstschutz ist so wichtig und wird so sehr vernachlässigt.


Das wollt ich auch grad schreiben. Du musst mindestens ein Jahr gearbeitet haben, um Anspruch ans Arbeitslosengeld zu haben.


Ich hab ja vor der Elternzeit gearbeitet, das wird da ja sicher reinzählen, oder? Sonst dürfte ja keine Frau nach der Elternzeit innerhalb von 1 Jahr ihren Arbeitsplatz verlieren, das kann ich mir so auch nicht vorstellen

Das wird mitgerechnet für die Anwartschaft


Die Elternzeit selbst wird auch mitgezählt:

Anspruch habe ich also schon, auch wenn ich den nicht lange in Anspruch nehmen wollen würde. Nur eine Sperre hätte ich ungerne, denn komplett auf mein Gehalt können wir nicht verzichten. Bewerbungen habe ich auch schon geschrieben, bisher hat es mit den Zeiten aber nie gepasst bzw. gab es keine ausreichende Flexibilität beim Arbeitgeber.
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
07.12.2020 16:38
Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

Zitat von Anonym 1 (205807):

Hallo,
ich möchte aus triftigen Gründen in der Probezeit kündigen.
Gibt es die Möglichkeit, die Sperre beim Arbeitsamt (durch Begründung etc.) zu umgehen? Ich habe noch keine neue Anstellung in Aussicht und vermutlich wird es corona-bedingt auch nicht so schnell klappen.

Ich möchte mich ungerne längerfristig krankschreiben, um die Kündigung zu provozieren, auch wenn mein Arzt mir das aufgrund der Gründe angeboten hat.


Hallo,

frag mal bei deinen AG nach, ob er dir nicht eine Kündigung rausschreiben kann. Normalerweise machen die sowas.


Ich glaube das eher nicht, weil wir im Moment Personalmangel haben.


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.
Benutzername
1833 Beiträge
07.12.2020 16:39
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

Zitat von Anonym 1 (205807):

Hallo,
ich möchte aus triftigen Gründen in der Probezeit kündigen.
Gibt es die Möglichkeit, die Sperre beim Arbeitsamt (durch Begründung etc.) zu umgehen? Ich habe noch keine neue Anstellung in Aussicht und vermutlich wird es corona-bedingt auch nicht so schnell klappen.

Ich möchte mich ungerne längerfristig krankschreiben, um die Kündigung zu provozieren, auch wenn mein Arzt mir das aufgrund der Gründe angeboten hat.


Hallo,

frag mal bei deinen AG nach, ob er dir nicht eine Kündigung rausschreiben kann. Normalerweise machen die sowas.


Ich glaube das eher nicht, weil wir im Moment Personalmangel haben.


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.


Wie gerne würde ich das machen, ich hab für sowas kaum den Arsch in der Hose. Ich muss mal drüber nachdenken, so wäre es mir schon am liebsten
Seesternchen_2.0
9665 Beiträge
07.12.2020 16:42
Zitat von Benutzername:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

...


Ich glaube das eher nicht, weil wir im Moment Personalmangel haben.


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.


Wie gerne würde ich das machen, ich hab für sowas kaum den Arsch in der Hose. Ich muss mal drüber nachdenken, so wäre es mir schon am liebsten


Probiere es aus. Denn was kann dir passieren? Dich rausschmeissen? Das willst du ja eh. Und hoch gehen wie ein HB Männchen und dich anschreien? Dann ruhig und besonnen reagieren und ihm mitteilen dass du dir dieses Verhalten nich länger bieten lässt.

Tritt selbstbewusst auf. Für mich war ea wie eine Befreiung.
Schnatterienchen
1760 Beiträge
07.12.2020 17:33
Ich habe letztes Jahr auch selbst gekündigt, da ich an einem anderen Ort arbeiten sollte im Schichtdienst. Als Alleinerziehende nicht machbar. Davon mal abgesehen, wäre mein Sohn da 11-12 Stunden in einer Betreuung gewesen, was in dem Alter einfach nicht geht. Mein AG hatte mir dieses bescheinigt, dass es nicht anders ginge. Ich habe dadurch keine Sperre bekommen
-M-Y-A-
23183 Beiträge
07.12.2020 17:56
Da fallen mir 2 Dinge ein : gelber Schein Schein oder absichtlich schlechte Arbeit verrichten
vegetable
77 Beiträge
07.12.2020 18:38
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

...


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.


Wie gerne würde ich das machen, ich hab für sowas kaum den Arsch in der Hose. Ich muss mal drüber nachdenken, so wäre es mir schon am liebsten


Probiere es aus. Denn was kann dir passieren? Dich rausschmeissen? Das willst du ja eh. Und hoch gehen wie ein HB Männchen und dich anschreien? Dann ruhig und besonnen reagieren und ihm mitteilen dass du dir dieses Verhalten nich länger bieten lässt.

Tritt selbstbewusst auf. Für mich war ea wie eine Befreiung.


Das würde ich lassen. Der AG muss fürs Amt etwas ausfüllen und da kann er durchaus reinschreiben das er wegen Ankündigung von Krankheit gekündigt hat. Auch wenn der AG kündigt, kann man eine Sperre bekommen, nämlich dann wenn man es herausgefordert hat das man die Kündigung bekommt.
vegetable
77 Beiträge
07.12.2020 18:40
An deiner Stelle würde ich mitn Amt reden und sagen dass, wenn ich es richtig gelesen habe, die Kinderbetreuung nicht mehr in diesem Ausmaß gegeben ist. Normalerweise kann man dann kündigen und so eine Sperre umgehen.
Tscharmen
3968 Beiträge
07.12.2020 19:56
Zitat von Benutzername:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

...


Ich glaube das eher nicht, weil wir im Moment Personalmangel haben.


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.


Wie gerne würde ich das machen, ich hab für sowas kaum den Arsch in der Hose. Ich muss mal drüber nachdenken, so wäre es mir schon am liebsten


Mach doch einfach. Du hast doch nix zu verlieren. Du willst doch so oder so weg.
07.12.2020 19:59
Zitat von Tscharmen:

Zitat von Benutzername:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Benutzername:

...


Ich war damals bei meinem AG. Habe ihm mitgeteilt er solle mich jetzt mit 14 tägiger Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen oder wir ziehen das in die länge und ich bin sofort für die nächsten 6 Wochen krank.

Er hat problemlos die Kündigung ausgestellt.


Wie gerne würde ich das machen, ich hab für sowas kaum den Arsch in der Hose. Ich muss mal drüber nachdenken, so wäre es mir schon am liebsten


Mach doch einfach. Du hast doch nix zu verlieren. Du willst doch so oder so weg.

Ganz schlechter Rat!
nilou
14053 Beiträge
07.12.2020 20:03
Ich würde mich an die gesetzliche Regelungen halten. Sprich wenn der AG es anders will nicht machen, genau nach Gesetz und co arbeiten. Mich hinsetzen wenn keine da ist, aufs Klo gehen wenn ich muss! Bei dem Magen Darm hätte ich den Laden geschlossen und wäre heim gegangen. Dem Chef wenn er nicht erreichbar ist telefonisch das per sms schreiben. Wenn ihm das alles nicht passt kann er dich ja kundigen. Du hast da ja nichts zu verlieren. Parallel Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen und mal abklären was wie wäre.
Senami3
1553 Beiträge
07.12.2020 22:20
Zitat von Benutzername:

Zitat von Tscharmen:

Zitat von FräuleinS:

Wenn du noch in der Probezeit bist, würdest du dann überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Bekommt man das nicht erst ab einer bestimmten Arbeitsdauer?

Ich finde es auf jeden Fall gut, dass du auf dich selbst achtest und sagst, dass es so nicht weiter geht! Selbstschutz ist so wichtig und wird so sehr vernachlässigt.


Das wollt ich auch grad schreiben. Du musst mindestens ein Jahr gearbeitet haben, um Anspruch ans Arbeitslosengeld zu haben.


Ich hab ja vor der Elternzeit gearbeitet, das wird da ja sicher reinzählen, oder? Sonst dürfte ja keine Frau nach der Elternzeit innerhalb von 1 Jahr ihren Arbeitsplatz verlieren, das kann ich mir so auch nicht vorstellen


Leider ist es so dass 12 max. 24 Monate vor Arbeitslosengeld als Grundlage gelten. Elterngeld ist dabei kein Einkommen nur das richtige Gehalt. Habe ich bereits so als Aussage bekommen. Allerdings hatte ich schnell was neues gefunden, so dass ich den Antrag nicht stellen musste.
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