Mütter- und Schwangerenforum

Mindestgröße beim Jobcenter?!

Gehe zu Seite:
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 16:20
Die Frage kam mir durch einen anderen Thread.

Es gibt vom Jobcenter nur Regelungen wie groß die Wohnung höchstens sein darf. Wenn ich nach diesen Angabe gehe, finde ich hier 0,0 Treffer. Das einzige Was in den preislichen Rahmen passen würde, sind wesentlich kleinere Wohnungen.

Gibt es denn auch eine Mindestgröße nach denen das Jobcenter sich richten Muss? Oder kann es Verlangen, zur Senkung der Wohnkosten, dass eine 4 köpfige Familie in eine 45qm Wohnung zieht, damit es preislich passt?

Ist ja schön wenn, mir theoretisch fast 90 Quadratmeter zu stehen, aber ich mit den vorgegebenen Preisgrenzen eher nur so halb so große Wohnungen angeboten bekomme..


Bad_but_nice
15903 Beiträge
17.08.2019 16:34
85qm2 für 4 Personen
Bad_but_nice
15903 Beiträge
17.08.2019 16:34
In der Regel stehen wich 85qm2 für 4 Leute zu voraus gesetzt die Miete passt..
MickeyMaus
1322 Beiträge
17.08.2019 16:35
durch meine freundin weiß ich das bei uns alles stimmen muss ,preis pro m2 und immer die maximalen m2 ..da gibts wohl eine übersicht beim jobcenter und den vermietern

bei uns in der stadt siehts so aus das man kaum solche 4 raumwohnungen bekommt die angemessen sind und die wohnungen haben dann um die 64m2 (ca 450€ warm) obwohl man ja auch 90m2 dürfte die aber wiederum nicht bezahlbar sind

mindestgröße gibts hier jedenfalls nicht ,dem jobcenter ist es doch auch egal wie man lebt meine damalige Arbeitsvermittlerin meinte mein baby kann auch in einer schublade schlafen dann brauch ich auch nicht umziehen
Bad_but_nice
15903 Beiträge
17.08.2019 16:37
Zitat von MickeyMaus:

durch meine freundin weiß ich das bei uns alles stimmen muss ,preis pro m2 und immer die maximalen m2 ..da gibts wohl eine übersicht beim jobcenter und den vermietern

bei uns in der stadt siehts so aus das man kaum solche 4 raumwohnungen bekommt die angemessen sind und die wohnungen haben dann um die 64m2 (ca 450€ warm) obwohl man ja auch 90m2 dürfte die aber wiederum nicht bezahlbar sind

mindestgröße gibts hier jedenfalls nicht ,dem jobcenter ist es doch auch egal wie man lebt meine damalige Arbeitsvermittlerin meinte mein baby kann auch in einer schublade schlafen dann brauch ich auch nicht umziehen


Mindestgröse ist überall geregelt...
Und ein Baby zählt als vollwertige Person der ein einzelner Raum zusteht vor kurzem erst mit ner Freundin gehabt
Gwen85
18463 Beiträge
17.08.2019 16:40
Hab meinen Mann gerade gefragt, er kennt sich dienstlich aus, aber eine Pauschalantwort ist es nicht.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, was angemessen ist. Es wird in der Regel pro Kopf gerechnet und hängt u.a. vom Mietspiegel ab. Bei Großstädten kann man das wahrscheinlich im Internet nach schauen. Kosten der Unterkunft wird in tatsächlicher Höhe (Bruttowarmmiete) sofern angemessen übernommen, unangemessene Miete (Wohnung zu groß) kann maximal 6 Monate gezahlt werden, laut Paragraph 22 SGB2.
Jedes Jobcenter hat ein "schlüssiges" Gesamtkonzept für die Berechnung der Unterkunftskosten.
In unserer Kommune wäre die qm-Zahl egal, Hauptsache die Angemessenheitsgrenze wird nicht überschritten.
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 16:40
Zitat von Fuchsmädchen:

In der Regel stehen wich 85qm2 für 4 Leute zu voraus gesetzt die Miete passt..


Ich habe hier nur eine Tabelle, die schreibt:
"bei 4 Personen bis zu 87qm"

Finde ich irgendwo auch eine vorgeschriebene Mindestgröße, auf die ich mich beziehen kann?

Ich würde dem Jobcenter gerne irgendwie verständlich machen, dass es das für den vorgeschriebenen Preis solche großen Wohnungen nicht Mal ansatzweise gibt.
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 16:47
Zitat von Gwen85:

Hab meinen Mann gerade gefragt, er kennt sich dienstlich aus, aber eine Pauschalantwort ist es nicht.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, was angemessen ist. Es wird in der Regel pro Kopf gerechnet und hängt u.a. vom Mietspiegel ab. Bei Großstädten kann man das wahrscheinlich im Internet nach schauen. Kosten der Unterkunft wird in tatsächlicher Höhe (Bruttowarmmiete) sofern angemessen übernommen, unangemessene Miete (Wohnung zu groß) kann maximal 6 Monate gezahlt werden, laut Paragraph 22 SGB2.
Jedes Jobcenter hat ein "schlüssiges" Gesamtkonzept für die Berechnung der Unterkunftskosten.
In unserer Kommune wäre die qm-Zahl egal, Hauptsache die Angemessenheitsgrenze wird nicht überschritten.


OK Danke fürs nachfragen.

Das ist ja schon irgendwie Recht blöd. Da muss ich wohl Mal Individuell hier nachhorchen..
Gwen85
18463 Beiträge
17.08.2019 16:51
Zitat von Choco:

Zitat von Gwen85:

Hab meinen Mann gerade gefragt, er kennt sich dienstlich aus, aber eine Pauschalantwort ist es nicht.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, was angemessen ist. Es wird in der Regel pro Kopf gerechnet und hängt u.a. vom Mietspiegel ab. Bei Großstädten kann man das wahrscheinlich im Internet nach schauen. Kosten der Unterkunft wird in tatsächlicher Höhe (Bruttowarmmiete) sofern angemessen übernommen, unangemessene Miete (Wohnung zu groß) kann maximal 6 Monate gezahlt werden, laut Paragraph 22 SGB2.
Jedes Jobcenter hat ein "schlüssiges" Gesamtkonzept für die Berechnung der Unterkunftskosten.
In unserer Kommune wäre die qm-Zahl egal, Hauptsache die Angemessenheitsgrenze wird nicht überschritten.


OK Danke fürs nachfragen.

Das ist ja schon irgendwie Recht blöd. Da muss ich wohl Mal Individuell hier nachhorchen..


Sagen wir mal so, bei 87qm für 1000,- werden zB. nur das Mindeste, sprich zB 750,-€ gezahlt die eine 87qm große Wohnung auch kosten könnte. Es richtet sich also nicht nach der Größe, sondern nach den Kosten was für 87qm angemessen ist.
kullerkeks74
2988 Beiträge
17.08.2019 16:57
Ich suche aktuell für mich und meine 12 jährige Tochtter .

Uns stehen nur 60 qm zu zu einen warm miete . von 447,30 € dafür finde ich aber nichts. bzw nur in der 4 oder 5 Etage ohne Personenaufzug .
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 16:58
Zitat von Gwen85:

Zitat von Choco:

Zitat von Gwen85:

Hab meinen Mann gerade gefragt, er kennt sich dienstlich aus, aber eine Pauschalantwort ist es nicht.
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, was angemessen ist. Es wird in der Regel pro Kopf gerechnet und hängt u.a. vom Mietspiegel ab. Bei Großstädten kann man das wahrscheinlich im Internet nach schauen. Kosten der Unterkunft wird in tatsächlicher Höhe (Bruttowarmmiete) sofern angemessen übernommen, unangemessene Miete (Wohnung zu groß) kann maximal 6 Monate gezahlt werden, laut Paragraph 22 SGB2.
Jedes Jobcenter hat ein "schlüssiges" Gesamtkonzept für die Berechnung der Unterkunftskosten.
In unserer Kommune wäre die qm-Zahl egal, Hauptsache die Angemessenheitsgrenze wird nicht überschritten.


OK Danke fürs nachfragen.

Das ist ja schon irgendwie Recht blöd. Da muss ich wohl Mal Individuell hier nachhorchen..


Sagen wir mal so, bei 87qm für 1000,- werden zB. nur das Mindeste, sprich zB 750,-€ gezahlt die eine 87qm große Wohnung auch kosten könnte. Es richtet sich also nicht nach der Größe, sondern nach den Kosten was für 87qm angemessen ist.


Das ist mir schon klar, dass auch der Preis wichtig ist.

Aber ich wüsste halt gerne, wo die Deckelung nach unten ist. Wenn das Jobcenter sagt "wir bezahlen 360€" dann bekomme ich Laut den anzeigen hier dafür schlicht und ergreifend NICHTS was auch nur ansatzweise in die Richtung kommt, die sie als angemessene Quadratmeter ansehen.
17.08.2019 17:12
Zitat von Choco:

Zitat von Fuchsmädchen:

In der Regel stehen wich 85qm2 für 4 Leute zu voraus gesetzt die Miete passt..


Ich habe hier nur eine Tabelle, die schreibt:
"bei 4 Personen bis zu 87qm"

Finde ich irgendwo auch eine vorgeschriebene Mindestgröße, auf die ich mich beziehen kann?

Ich würde dem Jobcenter gerne irgendwie verständlich machen, dass es das für den vorgeschriebenen Preis solche großen Wohnungen nicht Mal ansatzweise gibt.


Und deswegen wohnen in solchen Städten auch viele Leute, die keine staatlichen Leistungen beziehen, in Wohnungen unterhalb der „Zumutbarkeitsgrenze” Daran sollte man vielleicht auch mal denken, bevor man aufs böse Amt schimpft!
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 17:18
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Choco:

Zitat von Fuchsmädchen:

In der Regel stehen wich 85qm2 für 4 Leute zu voraus gesetzt die Miete passt..


Ich habe hier nur eine Tabelle, die schreibt:
"bei 4 Personen bis zu 87qm"

Finde ich irgendwo auch eine vorgeschriebene Mindestgröße, auf die ich mich beziehen kann?

Ich würde dem Jobcenter gerne irgendwie verständlich machen, dass es das für den vorgeschriebenen Preis solche großen Wohnungen nicht Mal ansatzweise gibt.


Und deswegen wohnen in solchen Städten auch viele Leute, die keine staatlichen Leistungen beziehen, in Wohnungen unterhalb der „Zumutbarkeitsgrenze” Daran sollte man vielleicht auch mal denken, bevor man aufs böse Amt schimpft!


Ich habe doch nirgends geschimpft?!
17.08.2019 17:21
Zitat von kullerkeks74:

Ich suche aktuell für mich und meine 12 jährige Tochtter .

Uns stehen nur 60 qm zu zu einen warm miete . von 447,30 € dafür finde ich aber nichts. bzw nur in der 4 oder 5 Etage ohne Personenaufzug .

https://www.immowelt.de/expose/2rlzv4d
Choco
4205 Beiträge
17.08.2019 17:24
Zitat von MrsSophie86:

Zitat von kullerkeks74:

Ich suche aktuell für mich und meine 12 jährige Tochtter .

Uns stehen nur 60 qm zu zu einen warm miete . von 447,30 € dafür finde ich aber nichts. bzw nur in der 4 oder 5 Etage ohne Personenaufzug .

https://www.immowelt.de/expose/2rlzv4d


Lieb gemeint, aber schick ihr sowas doch lieber privat, Vielleicht möchte Sie nicht unbedingt, dass jeder weiß wo sie wohnt?
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 6 mal gemerkt