Mütter- und Schwangerenforum

Termin Eides. Versicherung -> Vergleichszahlung d. Vater

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Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 17:34
Ich habe morgen einen Termin bei einer GV und soll die EV abgeben.
Mein Vater (es handelt sich um einen Betrag von 1,711€ ) hat gemeint, ich soll vorschlagen eine Vergleichszahlung anzubieten (was aber ja über den Gläubiger passieren muss). Mein Vater würde mir, im besten Fall die Vergleichssumme auslegen, im blödesten Fall die gesamtsumme.

Weis jemand wie das morgen abläuft? Ich hatte vor 4 Jahren schonmal einen Termin bei ihr und sie ist als Mensch eine sehr freundliche Person. Also nicht so der Typ Kuckuck den man immer so erwartet.

Kann ich ihr das so vorschlagen? Also das ich durch meinen Papa eine komplette Zahlung, nach Vergleichsangebot , durchführen kann (Schriftverkehr würde ich ihr sofortigst nachweisen) oder muss ich dennoch die EV abgeben (Ist zwar blöd in der Schufa aber würde ich natürlich machen, ich verdiene unter der Pfändungsgrenze also kann man sowieso nichts holen, war damals schon so. )Allerdings bin ich ja gewillt.

Mein Vater meint, es sei mit vergleich besser, denn wenn ich Raten zahle kann ich das A; nicht in 6 Monaten bewerkstelligen und B; hätte ich den Gläubiger vom Tisch ohne endlose Zinsen.

Könnte mir da jemand Auskunft geben wie ich das morgen Anspreche? Mein Vater kann mich leider nicht begleiten als "Beweismensch".

Anonym da mir das schon peinlich ist.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Sehr privat

CrazyBlue
6528 Beiträge
28.05.2018 17:48
Ich denke wenn du ihnen sagst,dass dein Vater auch die komplette Summe zahlen würde.....dann wollen sie definitiv alles gleich Sie wären ja schön doof,sich auf eine Vergleichszahlung einzulassen.
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 17:56
Das mein Vate auch die gesamte Summe aufbringen könnte (auch nicht soooo einfach natürlich) würde ich natürlich nicht sagen, aber eben vorschlagen das ich mich gerne mit dem GL in Verbindung setzen würde am gleichen Tag noch schriftlich um um eine VG-Zahlung anzufragen.
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 17:57
Also ob das so "einfach" geht und ob sie das ohne oder mit der EV so absegnen kann oder ob ich warten muss und sie dort anfrägt etc.
CrazyBlue
6528 Beiträge
28.05.2018 18:00
Aso.oki. Dann hätte ich es anders verstanden
28.05.2018 18:05
Wieso hattest du denn nicht vorher schon mit dem Gläubiger gesprochen? Eine EV wird ja nicht mal einfach so verlangt. Ob du die EV abgeben musst, hängt davon ab, was der Gläubiger möchte. Vielleicht sagt die GV dir auch, dass der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre.
Zum Thema Vergleichszahlung: Schwierig, da du bisher ja nichts zahlen könntest, wird sich der Gläubiger fragen, woher du denn nun die Vergleichszahlung nehmen willst. Wünsche dir aber viel Glück für morgen
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 18:12
Liebe Fini,
das kann ich erklären, die Forderung war jahrelang auf meiner Lohnabrechnung als Lohnpfändung. Ich habe es mehrfach versucht über das Fitnesstudio da ich keine Briefe mehr hatte (ich war zu der Zeit einfach wirklich extrem dumm und unzuverflässig was ich offen zugebe) zu dem direkten Gläubiger zu kommen, leider haben diese mir mehrfach gesagt sie können mir dahingehend keine Informationen zukommen lassen.

Durch den Arbeitgeberwechsel war nun diese Lohnpfändung nicht mehr vorhanden und die GV hat sich gemeldet. Ergo habe ich nun die Daten auch alle darliegen, möchte aber der Anstand halber morgen den Termin antreten bevor ich selber zu Briefe gehe.

ich hatte die EInladung zu EV wöhrend meines Urlaubs bekommen, und daher erst Samstag gesehen. Ich habe heute Angerufen um ihr zu sagen das ich den 11.6. arbeiten muss, diese Woche noch U habe und ob ich nicht direkt kommen darf um das zu klären.
Sie war sehr gehezt am Telefon weshalb ich keine weiteen Fragen stellte, sie hatte wohl jemanden im Büro.
Naja, daher kann ich nun morgen um 10.00 kommen.

Mein Vater hat vor 2 Jahren mit mir schon alle alten Schuldensachen bereinigt mit vergleichen die ohne GV waren, er nahm extra einen Kredit von 7,000€ auf Bin ich nicht stolz drauf, aber ich zahle bis März nächstes Jahr bei ihm noch ab.
Er wusste auch von der einen Sache ohne Unterlagen, die ich nun habe, und er sagte sofort er hilft mir auch da das ich bestenfalls auch diese letzte Sache direkt abhaken kann.

Naja und meine Frage bezieht sich ob ich (mit oder ohne Eidesstaatliche Versicherung) mich dennoch mit dem GL einigen kann mit einer Vergleichsszahlung, da alle anderen ja ohne GV und ohne EV geklärt werden konnte direkt mit den Gläubigern.

Etwas wirr, ich weis. Ich möchte es nur vom Tisch haben.
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 18:14
PS: die damalige EV betraf eine kleine Summe von 174€ die ich ohne EV in 2 Raten die erste vor Ort bezahlen konnte.
Zwerginator
7672 Beiträge
28.05.2018 18:15
Ich denke mal, dass du um die EV nicht herumkommen wirst erstmal, da der Gläubiger diese ja beantragt hat und der GV das nicht einfach aussetzen kann ohne Rücksprache.
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 18:18
Gut, also angenommen ich gebe die EV ab (Kein Problem für mich, habe nichts zu verstecken) - kann ich mich dennoch eigenmöchtig dann an den GL wenden mit der Anfrage einer Vergleichszahlung & begründe auch das ein Verwandter mir den Vergleich leihen wird. Der Vergleich würde sofort nach einem Postweg mit deren OK übewiesen werden.
Zwerginator
7672 Beiträge
28.05.2018 18:30
Zitat von Anonym 1 (197973):

Gut, also angenommen ich gebe die EV ab (Kein Problem für mich, habe nichts zu verstecken) - kann ich mich dennoch eigenmöchtig dann an den GL wenden mit der Anfrage einer Vergleichszahlung & begründe auch das ein Verwandter mir den Vergleich leihen wird. Der Vergleich würde sofort nach einem Postweg mit deren OK übewiesen werden.

Du kannst das eigentlich auch über den GV machen, der hatte ja ursprünglich den Auftrag, die Forderung einzutreiben.
28.05.2018 18:40
Die EV wirst du bestimmt abgeben müssten. Wenn der Gläubiger sieht, dass nichts zu holen ist, wird er sich danach sicherlich auf eine Vergleichszahlung einlassen, damit er dann überhaupt etwas bekommt. Aber besprich das morgen mal mit der GV, ob sie das mit dem Gläubiger bespricht oder ob du das machen solltest.
Anonym 1 (197973)
10 Beiträge
28.05.2018 18:41
Vielen Dank, so werde ich es machen. Puh, bin schon etwas aufgeregt ob es so klappt und ich das Thema Schulden damit komplett abhaken kann.
28.05.2018 18:43
Zitat von Anonym 1 (197973):

Vielen Dank, so werde ich es machen. Puh, bin schon etwas aufgeregt ob es so klappt und ich das Thema Schulden damit komplett abhaken kann.


Ich drücke dir die Daumen. Bitte nicht nochmal so einen Fehler machen
Anonym 2 (197973)
1 Beiträge
28.05.2018 19:00
Also auf eine vergleichszahlung werden sie sich snicht einlassen. Auf eine ratenzahlung wohl aber schon. (eigene erfahrung) musste dann auch keine ev abgebeb
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