Mütter- und Schwangerenforum

Unfall - Schmerzensgeld und Schadensersatz

Vollweib
1686 Beiträge
28.08.2017 17:07
Hallo ihr Lieben,

wir hatten (mein Freund ist gefahren und ich war die Beifahrerin) am Samstag einen unverschuldeten Autounfall mit der Folge, dass unser Auto ein Totalschaden ist
Wir selbst hatten das Auto erst 5 Monate und uns ist ein Vollidiot direkt frontal vorne ins Auto gefahren weil er auf seiner Fahrbahn ein anderes Auto überholen wollte.

Nunja nun ist es so, dass ich heute morgen beim Arzt war und dieser eine HWS-Distorsion, eine Rippenprellung und mehrer sehr große (ca Nektarinengroß) Hämatome an der Brust, Bauch und Beinen festgestellt hat.

Mein Freund ist grade beim Anwalt und klärt alles, wärend ich zuhause sitze und mich schone.

Bekommt man dafür schon Schmerzensgeld ?
Wie wird der Wert des Autos berechnet?.
Muss der Unfallfahrer auch Zugtickets zur Arbeit bezahlen solange kein Auto da ist?
Was ist mit Anmeldung und Anmeldung des Autos?
Fragen über Fragen

Danke in voraus und LG
shelyra
69110 Beiträge
28.08.2017 17:17
der wert des autos ist leider immer der zeitwert.
schmerzensgeld kann es auch bei so "kleinen" verletzungen geben.

keine ahnung ob zugtickets bezahlt werden. ich hab damals bei meinem unverschuldeten unfall von der gegnerischen versicherung ein leihauto bezahlt bekommen.

achja, gute besserung!
cookie23
3596 Beiträge
28.08.2017 17:33
Darf ich fragen ob und wie lange du krank geschrieben bist?
Vollweib
1686 Beiträge
28.08.2017 17:36
Ja natürlich. Diese Woche und dann soll ich Montag wieder hin..
Vollweib
1686 Beiträge
28.08.2017 17:38
Zitat von Vollweib:

Ja natürlich. Diese Woche und dann soll ich Montag wieder hin..

Also wieder zum Arzt
Luni
31770 Beiträge
28.08.2017 17:40
Schmerzensgeld gibt es ganz sicher. Ich hatte wegen eines Autounfalls einen streifen Nacken. Mir wurden Massagen verschrieben und ich bekam 400 € Schmerzensgeld. Ich war aber nicht krank geschrieben.

Auto wird leider nur mit Zeitwert gutgeschrieben.
28.08.2017 17:54
Mein Mann ist Gutachter.
Erstmal steht dir ein Ersatzfahrzeug zu. Dann solltet ihr euch einen unabhängigen Gutachter suchen und ein Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter bestimmt den Wert (weshalb er nicht von der gegnerischen Versicherung sein sollte) und der Wagen kommt, unter bestimmten Voraussetzungen, in die Restwertbörse. Der Wert vom Gutachter wird genommen und der Betrag aus der Restwertbörse wird abgezogen. Das ist der Betrag den ihr bekommt. Falls ihr fiktiv abrechnet.

Zu dem Schmerzensgeld: Joa, darum kümmert sich der Anwalt.

Edit: das ist der Vorgang, wenn das Auto nicht repariert wird, sondern ihr euch ein anderes Auto kaufen möchtet. Also das Geld ausgezählt wird.
28.08.2017 19:59
Wir hatten im Dezember auch unverschuldet einen Totalschaden - ich fühle mit dir! Zu dem, was bereits gesagt wurde, möchte ich noch hinzufügen, dass wenn ihr keinen Leihwagen in Anspruch nehmt, euch für diese Tage eine Pauschale zusteht (Höhe ist abhängig vom Modell des Unfallwagens, in der niedrigsten Kategorie sind es um die 25 €/Tag mein ich). Oft lohnt es sich, mit den Öffis zu fahren und dafür die Pauschale zu nehmen. Man kann zwischen diesen Möglichkeiten auch wechseln, wir hatten z.B. erst eine Woche keinen leihwagen, dann über die Weihnachtstage einen genommen bis unser Auto fertig war. Leihwagen und Pauschale wurden gezahlt. Und der Gegner muss auch eure Anwaltskosten komplett tragen, aber das wird der Anwalt euch ja gesagt haben. Gute Besserung!
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