Mütter- und Schwangerenforum

Wie lange habt ihr Elternzeit beantragt?

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Darwin27
10550 Beiträge
22.06.2018 11:35
Zitat von nilou:

Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.

Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.

Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.

Krummer Zeitraum dürfte ok sein.

Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.


Aber bin ich dann - in Elternzeit und wieder schwanger - wieder kündigungsgeschützt und auch während der Schwangerschaft/Elterzeit Mitarbeiterin des Unternehmens?


Ja klar. Du hast sowohl schwanger als auch in Elternzeit Kündigungsschutz.


Ja, normalerweise ist das ja klar. Aber gilt das dann auch für die 2. Schwangerschaft und 2. Elternzeit, wenn ich während der 1. Elternzeit schwanger würde?
22.06.2018 11:58
Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.

Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.

Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.

Krummer Zeitraum dürfte ok sein.

Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.


Aber bin ich dann - in Elternzeit und wieder schwanger - wieder kündigungsgeschützt und auch während der Schwangerschaft/Elterzeit Mitarbeiterin des Unternehmens?


Ja klar. Du hast sowohl schwanger als auch in Elternzeit Kündigungsschutz.


Ja, normalerweise ist das ja klar. Aber gilt das dann auch für die 2. Schwangerschaft und 2. Elternzeit, wenn ich während der 1. Elternzeit schwanger würde?


Ja.
Das geht immer so weiter inkl Kündigungsschutz, Mutterschutzgeld, Urlaubsanspruch während des MuSchus usw
Darwin27
10550 Beiträge
22.06.2018 12:02
Zitat von Bommel90:

Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Zitat von Darwin27:

...


Ja klar. Du hast sowohl schwanger als auch in Elternzeit Kündigungsschutz.


Ja, normalerweise ist das ja klar. Aber gilt das dann auch für die 2. Schwangerschaft und 2. Elternzeit, wenn ich während der 1. Elternzeit schwanger würde?


Ja.
Das geht immer so weiter inkl Kündigungsschutz, Mutterschutzgeld, Urlaubsanspruch während des MuSchus usw


Die armen Arbeitgeber

Mal abwarten, wie es mit Mini 2 wird. Aber das wäre ja besser, als wenn ich 6 Monate und gerade wieder angelernt wäre und sich dann Nr. 3 ankündigt..

Berechnet sich in dem Fall das Elterngeld dann am Elterngeld aus der ersten SS?
22.06.2018 12:09
Ich habe 3 Jahre beantragt, nach 9 Monaten fang ich in Teilzeit wieder an.
22.06.2018 12:16
Ja die armen

Elterngeld berechnet sich je nachdem wie viel Zeit zwischen den Geburten liegt.
Es gibt ja die Verschiebetatbestände. Du kannst den Muschu und das erste Lebensjahr quasi ausklammern und der Berechnungszeitraum verschiebt sich da durch weiter in die Vergangenheit. Das heißt, wenn das 3. Kind nach 14 Monaten kommen würde, hättest du das gleiche Elterngeld wie bei Kind 2.
Jeder weitere Monat wird dann mit 0 Euro gezählt, wenn du nicht wieder arbeiten gehst. bei einem Abstand ab 26 Monaten hättest du also nur noch den Mindestsatz

Beispiel bei mir: Sophie und Hannah haben 20 Monate Abstand. Waren also dann 6 Monate mit 0 Euro und 6 Monate mit meinem alten Gehalt von vor Sophies Geburt.

Hätte ich jetzt zeitnah noch ein Drittes haben wollen, hätte ich das defintiv gemacht bevor ich wieder arbeiten gegangen wäre. Denn dann wäre es wieder volles Gehalt während des Muschus gewesen. Und wenn man nur Teilzeit arbeitet nach der Elternzeit verringern sich natürlich auch MuSchuGeld und Elterngeld.

Fazit: Entweder nächstes Kind nach weniger als 26 Monaten (umso weniger desto besser) oder mit dem Mindestbetrag auskommen oder dann wieder arbeiten (nach 2 Jahren oder wann auch immer) und erst wieder schwanger werden, wenn man so lange gearbeitet hat, dass man einige Monate mit Gehalt hat und nur wenige mit 0 Euro bzw gar keine. Am besten so, dass der Muschu des nächsten Kindes frühestens 12 Monate nach Arbeitsantritt beginnt, dann hättest du gar keinen Monat mit 0 Euro

Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht komplett verwirrt
nilou
14053 Beiträge
22.06.2018 13:03
Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Zitat von Darwin27:

Zitat von nilou:

Ich habe zunächst 2 Jahre genommen und dann auf 3 verlängert. Hier muss der AG dem 3 Jahr dann nicht mehr zustimmen, ich musste es nur beantragen.

Wenn du nur 1 Jahr nimmst und dann verlängern willst muss der AG dem zustimmen.

Sprich 2 Jahre beantragen und dann fristgerecht verlängern ist am sinnvollsten. Der AG muss dann nicht zustimmen. Bei alles unter 2 Jahren muss er bei der Verlängerung zustimmen. Par. 16 BEEG.

Krummer Zeitraum dürfte ok sein.

Wenn du wieder schwanger wirst beendest du die aktuelle Elternzeit wenn die Schutzfriszen anfangen. Die verbleibenden Monate kannst du hinten dran hängen. Du kannst ja bis zum 8 Lebensjahr 1 Jahr mitnehmen.


Aber bin ich dann - in Elternzeit und wieder schwanger - wieder kündigungsgeschützt und auch während der Schwangerschaft/Elterzeit Mitarbeiterin des Unternehmens?


Ja klar. Du hast sowohl schwanger als auch in Elternzeit Kündigungsschutz.


Ja, normalerweise ist das ja klar. Aber gilt das dann auch für die 2. Schwangerschaft und 2. Elternzeit, wenn ich während der 1. Elternzeit schwanger würde?


Na klar. Du bist doch allein schon durch die Elternzeit im Kündigungsschutz. Warum sollte der durch die Schwangerschaft die ja auch Kündigungsschutz bededeutet wegfallen.
nilou
14053 Beiträge
22.06.2018 13:07
Zitat von Cookie88:

Manche bringen Elternzeit und Erziehungszeit denke ich durcheinander.


Das ist ja mehr oder weniger auch das gleiche - zumindest im Sprachgebrauch. Wobei Erziehungszeiten ja jenachdem wie man das interpretiert ja bis 18 sein kann. Oder wie lange man auch immer das Kind erzieht.

Elternzeit und Elterngeld(Bezug) ist das was unterschiedlich zu betrachten ist.
Junechiller
5036 Beiträge
22.06.2018 15:54
Zitat von Viala:

Zitat von Junechiller:

Nimmst du die dann später?
Oder was war der Sinn vom Kündigen der Elternzeit viala?
ich habe keine Elternzeit gekündigt
Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt und bin in die Familienversicherung


Dann hab das falsch gelesen.
Nadine07
2453 Beiträge
22.06.2018 18:55
Zitat von Mama_2o13:

Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Ich habs quasi genau andersrum gemacht: hab zwei Jahre Elternzeit beantragt, bin aber schon nach knapp einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten gegangen.
Der Vater war dann zu Hause und hat das Würmli betreut - und ich konnte halt mit weniger Stunden wieder anfangen und hatte zudem noch den Kündigungsschutz wegen Elternzeit.
Fand ich enorm nett, mir da noch ein Jahr keine Sorgen machen zu müssen.
Augustkugerl
6639 Beiträge
22.06.2018 19:01
Nr.1 - 1 Jahr 3 Monate
nr.2 - 1 Jahr 11 Monate
Nr.3 - 2 Jahre beantragt
Und dazwischen immer Teilzeit gearbeitet
Mondkind
14855 Beiträge
10.07.2018 14:32
Für beide Kinder jeweils 3 Jahre. Als der kleine kam, musste ich die Elternzeit von Kind1 unterbrechen..hab dann 3 Jahre für Kind 2 genommen und die restliche Zeit von Kind 1 wieder hinten dran gehängt.
10.07.2018 15:43
Zitat von Nadine07:

Zitat von Mama_2o13:

Ich hab 1 Jahr genommen, war danach noch nen halbes Jahr ca Zuhause unbezahlt.
Würde ich immer wieder machen und bereue keine Minute.
Ich habs quasi genau andersrum gemacht: hab zwei Jahre Elternzeit beantragt, bin aber schon nach knapp einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten gegangen.
Der Vater war dann zu Hause und hat das Würmli betreut - und ich konnte halt mit weniger Stunden wieder anfangen und hatte zudem noch den Kündigungsschutz wegen Elternzeit.
Fand ich enorm nett, mir da noch ein Jahr keine Sorgen machen zu müssen.


Genau deswegen hab ich auch mal pauschal drei Jahre beantragt. Gearbeitet wird in meinem Fall nach neun Monaten wieder.
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