Mütter- und Schwangerenforum

Nachteilsausgleich

Dreamgate
35231 Beiträge
04.02.2020 10:02
Guten Morgen, kann man für Mutismus einen Nachteilsausgleich beantragen. Wenn ja an wen bzw. welche Stelle muss ich mich wenden? Geht das über die Schule?

Danke
Marf
28077 Beiträge
04.02.2020 10:18
Natürlich.
Über Schulamt o.Jugendamt.Einfach anrufen.Wir haben hier (BW) dafür die Schulpsychologische Beratungsstelle,die leitet einen dann weiter.
04.02.2020 10:45
Das ist leider überall anders. Sprich am besten die Klassenlehrkraft an, was ihr machen könnt und wie. Die sollte das wissen.
Bei uns gibt es sogar die Möglichkeit Förderbedarf dafür anzumelden. Dann kann grundsätzlich von der Bewertung abgewichen werden und das Kind bekäme (theoretisch... - praktisch herrscht natürlich Lehrermangel) zusätzliche Einzel- oder Gruppenförderung, abhängig von der Situation auch eine Schulbegleitung.
In jedem Fall ist es möglich, dass die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich beantragt, dass z.B. mündliche Leistungen nicht gewertet werden.
Aber wie gesagt, das handhabt jedes Bundesland anders und sogar innerhalb einiger Bundesländer gibt es Unterschiede. Die Schule selbst sollte aber wissen oder zumindest herausfinden können, was man tun kann.
Alles Gute!
Dreamgate
35231 Beiträge
04.02.2020 15:42
Danke euch.

Er hatte in der Grundschule eine Schulbegleitung.

Die weiterführende Schule wollte es erstmal ohne probieren, aber wie man merkt, klappt das nicht.

Es steht jetzt sogar ein AOSF (?) - Verfahren im Raum.
Leider weiß ich nicht, ob die das jetzt schon in die Wege geleitet haben oder nicht

Ich sehe meinen Sohn aber keinesfalls auf einer Förderschule.
Ich habe das Gefühl, seine Klassenlehrer wollen ihn loswerden.

Er ist jetzt übrigens in der 6. Klasse.

Seit Juli haben wir die Diagnose Mutismus.
Außerdem verweigert er Sport / schwimmen komplett

Jetzt denke ich über einen Nachteilsausgleich nach

Habt ihr noch Tips für mich, was wir tun könnten?

04.02.2020 17:32
Das Verfahren bedeutet (zumindest in NDS; wo anders kenne ich mich nicht aus, aber ich hoffe, dass das mittlerweile Standard ist) nur in den seltensten Fällen den Besuch einer Förderschule. Gerade im sozial-emotionalen Bereich werden nach Möglichkeit alle Kinder behalten, solange der Förderbedarf nicht mit gravierender Gewaltbereitschaft oder massiver Selbstgefährdung einhergeht. Das Verfahren ist bei uns meist eher ein Startschuss für die Beantragung von Schulbegleitung, Förderstunden, Hilfsmittel usw.
Wie das bei euch ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Dreamgate
35231 Beiträge
04.02.2020 17:36
Zitat von Mamota:

Das Verfahren bedeutet (zumindest in NDS; wo anders kenne ich mich nicht aus, aber ich hoffe, dass das mittlerweile Standard ist) nur in den seltensten Fällen den Besuch einer Förderschule. Gerade im sozial-emotionalen Bereich werden nach Möglichkeit alle Kinder behalten, solange der Förderbedarf nicht mit gravierender Gewaltbereitschaft oder massiver Selbstgefährdung einhergeht. Das Verfahren ist bei uns meist eher ein Startschuss für die Beantragung von Schulbegleitung, Förderstunden, Hilfsmittel usw.
Wie das bei euch ist, kann ich natürlich nicht sagen.


Wir wohnen in NRW.

Also so wie seine Lehrerin darüber gesprochen hat, hat es sich schon so angehört

Ich werde morgen mal in der Schule anrufen.
CaSwa
22654 Beiträge
04.02.2020 18:03
Ich bin in NRW an einer weiterführenden Schule und kann nur sagen, dass wir das Verfahren oft anleiern. Die Kinder werden im Anschluss bei uns weiter beschult, aber mit der nötigen Unterstützung, sei es Nachteilsausgleich, ikraft oder andere Möglichkeiten.
sia87
6544 Beiträge
04.02.2020 18:56
Da die meisten Förderschulen (von denen es hier bei uns nur noch sehr wenige gibt) „nur noch“ Kinder mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ aufnehmen, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie deinen Sihn wirklich „abschieben“ können.
Ich verstehen deine Sorge, würde mich aber ans Schulamt wenden, wenn du dich vom Klassenlehrer im Stich gelassen fühlst.
Edit: Einen Nachteilsausgleich gibt es aber mEn auf jeden Fall!!!
04.02.2020 19:41
Zitat von Dreamgate:

Zitat von Mamota:

Das Verfahren bedeutet (zumindest in NDS; wo anders kenne ich mich nicht aus, aber ich hoffe, dass das mittlerweile Standard ist) nur in den seltensten Fällen den Besuch einer Förderschule. Gerade im sozial-emotionalen Bereich werden nach Möglichkeit alle Kinder behalten, solange der Förderbedarf nicht mit gravierender Gewaltbereitschaft oder massiver Selbstgefährdung einhergeht. Das Verfahren ist bei uns meist eher ein Startschuss für die Beantragung von Schulbegleitung, Förderstunden, Hilfsmittel usw.
Wie das bei euch ist, kann ich natürlich nicht sagen.


Wir wohnen in NRW.

Also so wie seine Lehrerin darüber gesprochen hat, hat es sich schon so angehört

Ich werde morgen mal in der Schule anrufen.

Genau. Frag mal nach und such ggf. das persönliche Gespräch.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man wegen Mutismus nicht die Regelschule besuchen kann.
Dreamgate
35231 Beiträge
04.02.2020 19:55
Also es ist einmal Mutismus.

Er spricht nicht nur nicht , er verweigert auch viele andere Dinge, zum Beispiel Sport wie schon geschrieben.

Außerdem beteiligt er sich nicht an den Klassendiensten (fegen etc.)

Also da kommt viel zusammen, und ich hab schon öfter gemerkt das seine Lehrerin ziemlich..hmmm..genervt von ihm ist

Das Zeugnis jetzt war eine Katastrophe

Ich werde morgen mal dort anrufen.
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