Mütter- und Schwangerenforum

ist die einmal festlegung elternzeit nochmal änderbar?-und auf was bezieht sich das elterngeld?

Maria86
192 Beiträge
16.05.2010 20:45
hallo ihr lieben, wenn man arbeit hat und sich für z.b. 1 jahr entschieden hat-kann man das auch nochmal mittendrin ändern? wenn ja wo außer beim Arbeitgeber.

2. frage- kann man alg und elterngeld glechzeitig bekommen?

3. auf welchs gehalt bezieht sich das elterngeld>? auf das le´tzte netto? auch wenn man viell. schon ein jahr arbeislos ist-dann auch aufs letzte netto?

danke
Mondkind
14855 Beiträge
16.05.2010 20:48
hmm..also das Elterngeld bezieht sich auf dein gehalt der letzten 12 Monate..und glaube wenn man vorher Arbeitslos war bekommt man eben nur den Mindestsatz..weil war ja kein verdienst da, von dem man diese 67 % rechnen kann... lasse mich gerne eines besseren belehren..auf die andern fragen weiß ich leider keine antworten...
aug09mami
527 Beiträge
16.05.2010 20:57
Hallo,
also ändern kannst du es auf jeden Fall, aber nur einmal! Ändern musst du es beim Amt wo du auch das Elterngeld beantragt hast, bei uns ist es das Versorgungsamt. (habe ich auch gemacht, deshalb weiß ich das) Auf die anderen Fragen kann ich dir leider keine Antwort geben.
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