Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot

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20.07.2019 22:12
Zitat von EmMi1415:

Ja das ist alles doof aber meines Erachtens kein Grund für ein bv
Das gibt der gyn wenn Gefahr für Baby und Mutter besteht und nicht weil du müde bist
Sorry

Meine Freundin war damals auch "nur" müde- sie hatte fast einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Da hat ihr Mann das BV durchgeboxt.
nici13
652 Beiträge
20.07.2019 22:12
Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...
20.07.2019 22:15
Zitat von nici13:

Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...

Der wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht einfach auf blauen Dunst ein BV austellen
In diesem Fall liegen aber ja gesundheitliche Gründe vor und muss denn immer erst was Schlimmes passieren bevor so ein dusseliger Wisch ausgefüllt wird?
Malla
26 Beiträge
20.07.2019 22:18
Zitat von nici13:

Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...


Hat sie ja nicht. Sie sagt ja das muss der AG machen. Und er sagt die Ärztin
nici13
652 Beiträge
20.07.2019 22:23
Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...

Der wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht einfach auf blauen Dunst ein BV austellen
In diesem Fall liegen aber ja gesundheitliche Gründe vor und muss denn immer erst was Schlimmes passieren bevor so ein dusseliger Wisch ausgefüllt wird?


Wenn es nach mir gehen würde, dürfte die Schwangere es selbst entscheiden...

Aber die Rechtslage ist leider anders

Der Gesetzgeber sagt das durch die Arbeit das Leben und oder die Gesundheit der Schwangeren/des Babys gefährdet sein muss. Ausserdem darf es sich dabei nicht um eine Krankheit handeln...
Die Ärzte sind also schon stark eingeschränkt, wann sie ein BV aussprechen dürfen und einige trauen sich trotzdem nicht...
Ich selbst hatte in meiner 3.Schwangerschaft bereits 6 Wochen AU wegen Blutungen. War einen Tag arbeiten und Abends wieder mit Blutungen im KH. Ausserdem Risiko Schwangerschaft wegen mehreren anderen Punkten. Meine Gyn traute sich nicht mir ein BV auszustellen, da die Blutungen ja weg gehen könnten...
Mein Hausarzt hat es ausgestellt

nilou
14052 Beiträge
20.07.2019 22:23
Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...

Der wird sich schon was dabei gedacht haben und nicht einfach auf blauen Dunst ein BV austellen
In diesem Fall liegen aber ja gesundheitliche Gründe vor und muss denn immer erst was Schlimmes passieren bevor so ein dusseliger Wisch ausgefüllt wird?


Gyns waren in der Vergangenheit freizügiger in der Erteilung von BVs. Mittlerweile werden diese aber stärker auf Richtigkeit kontrolliert. Und hier ist nicht der Gyn der blöde, sondern der Chef. Der muss hier das BV ausstellen.
nici13
652 Beiträge
20.07.2019 22:28
Zitat von Malla:

Zitat von nici13:

Zitat von Cherrylips:

Zitat von nici13:

Dein Chef muss eine Risikobeurteilung deines Arbeitsplatzes machen. Entspricht dieser nicht dem Mutterschutzgesetz und kann er dir keinen entsprechenden Arbeitsplatz bieten muss er dich sofort ins BV schicken.

Ein Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen.
Für Arbeitsplatzbedingte Gründe muss dein Chef schon selbst den Wisch ausfüllen.
Es gibt Online dafür Vordrucke die er nutzen kann und er bekommt dein Arbeitsentgelt was er dir IM BV zahlt zu 100% zzgl Sozialversicherungsbeiträge aus der Umlage 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes erstattet.

Das stimmt so nicht ganz, hab damals sofort ein BV bekommen weil ich zu dem Zeitpunkt im Discounter gearbeitet hab, aus medizinischer Sicht hätte ich definitiv weiter arbeiten können.
Weiß auch nicht warum sich die Ärzte da so quer stellen, gerade wenn es der schwangeren wirklich nicht gut geht.


Doch es stimmt genauso wie ich es geschrieben hab. § 16 Mutterschutzgesetz regelt das medizinische Beschäftigungsverbot, also das was der Arzt (nicht zwingend Gyn ausstellen kann)
Und § 13 Mutterschutzgesetz das Betriebliche, also vom AG zu veranlassende.

Kannst du dort nachlesen. Wenn dein Gyn ohne medizinische Indikation ein BV ausgesprochen hat, ist das toll für dich gewesen, aber nicht nach geltenden Recht gemacht worden. So etwas kann für den Gyn sehr teuer werden, wenn die KK das rausbekommt. Daher wird es aktuell immer seltener, das sich ein Arzt mit einem BV so weit aus dem Fenster lehnt...


Hat sie ja nicht. Sie sagt ja das muss der AG machen. Und er sagt die Ärztin

Frag deinen AG doch mal wie die Risikobewertung deines Arbeitsplatzes nach dem MuSchG aussieht.
Ansonsten kannst du auch dich ans zuständige Prüfungsamt wenden, wenn er das nicht ausfüllen will.
21.07.2019 11:00
Also ich versteh nicht wieso dein gYn das nicht ausfüllt weil aus medizinischer Sicht geht es dir ja halt nicht gut und du hast Symptome die es nicht ermöglichen das du mit der Arbeit noch mehr belastet bist. Versteh dein Chef schon das er möchte das dein gYn das macht, weil rein theoretisch wenn es dir gut gehen würde dann könntest du ja sicherlich noch etwas in dem Beruf arbeiten. Ich würde nochmal mit der gYn reden oder mal zum Hausarzt
-bald-mami-
23883 Beiträge
21.07.2019 11:17
Hast du es mal mit Kompressionsstrümpfen probiert?
Das hilft gut gegen schwere, müde Beine und kann auch den Kreislauf stabilisieren. Weißt du aber ja berufsbedingt bestimmt selber
Sonst könntest du nochmal ein Teil-BV ansprechen, bei dem die Stundenzahl z.B. auf 4 Stunden täglich reduziert wird, du aber volles Gehalt bekommst. Vielleicht kannst du das gut schaffen?
Alles Gute!
21.07.2019 11:40
Zitat von -bald-mami-:

Hast du es mal mit Kompressionsstrümpfen probiert?
Das hilft gut gegen schwere, müde Beine und kann auch den Kreislauf stabilisieren. Weißt du aber ja berufsbedingt bestimmt selber
Sonst könntest du nochmal ein Teil-BV ansprechen, bei dem die Stundenzahl z.B. auf 4 Stunden täglich reduziert wird, du aber volles Gehalt bekommst. Vielleicht kannst du das gut schaffen?
Alles Gute!

Was will sie denn mit einem Teilbeschäftigungsverbot und Kompressionsstrümpfen? Sie hat offensichtlich massive körperliche Probleme und ist am Ende ihrer Kräfte. Da bringen auch ein Teilbeschäftigungsverbot und paar Kompressionsstrümpfe nichts.

Aber schön, dass du das alles so schaffst.
-bald-mami-
23883 Beiträge
21.07.2019 11:45
Zitat von MrsSophie86:

Zitat von -bald-mami-:

Hast du es mal mit Kompressionsstrümpfen probiert?
Das hilft gut gegen schwere, müde Beine und kann auch den Kreislauf stabilisieren. Weißt du aber ja berufsbedingt bestimmt selber
Sonst könntest du nochmal ein Teil-BV ansprechen, bei dem die Stundenzahl z.B. auf 4 Stunden täglich reduziert wird, du aber volles Gehalt bekommst. Vielleicht kannst du das gut schaffen?
Alles Gute!

Was will sie denn mit einem Teilbeschäftigungsverbot und Kompressionsstrümpfen? Sie hat offensichtlich massive körperliche Probleme und ist am Ende ihrer Kräfte. Da bringen auch ein Teilbeschäftigungsverbot und paar Kompressionsstrümpfe nichts.

Aber schön, dass du das alles so schaffst.


Bleib‘ doch bitte ein bisschen freundlich!
Ich finde man kann durchaus versuchen, die Situation so zu verbessern, dass sie es noch schaffen kann.
Was Strümpfe bringen können habe ich geschrieben, was ein halbieren der Arbeitszeit bringen kann erklärt sich denke ich von selbst, außerdem kennen viele ein Teil-Beschäftigungsverbot eben nicht.
21.07.2019 12:00
Zitat von -bald-mami-:

Zitat von MrsSophie86:

Zitat von -bald-mami-:

Hast du es mal mit Kompressionsstrümpfen probiert?
Das hilft gut gegen schwere, müde Beine und kann auch den Kreislauf stabilisieren. Weißt du aber ja berufsbedingt bestimmt selber
Sonst könntest du nochmal ein Teil-BV ansprechen, bei dem die Stundenzahl z.B. auf 4 Stunden täglich reduziert wird, du aber volles Gehalt bekommst. Vielleicht kannst du das gut schaffen?
Alles Gute!

Was will sie denn mit einem Teilbeschäftigungsverbot und Kompressionsstrümpfen? Sie hat offensichtlich massive körperliche Probleme und ist am Ende ihrer Kräfte. Da bringen auch ein Teilbeschäftigungsverbot und paar Kompressionsstrümpfe nichts.

Aber schön, dass du das alles so schaffst.


Bleib‘ doch bitte ein bisschen freundlich!
Ich finde man kann durchaus versuchen, die Situation so zu verbessern, dass sie es noch schaffen kann.
Was Strümpfe bringen können habe ich geschrieben, was ein halbieren der Arbeitszeit bringen kann erklärt sich denke ich von selbst, außerdem kennen viele ein Teil-Beschäftigungsverbot eben nicht.

Ich bin freundlich! Ich hab dir zum Schluss sogar noch ein ernstgemeintes Kompliment gemacht.
EmMi1415
867 Beiträge
21.07.2019 13:00
Zitat von Malla:

Zitat von EmMi1415:

Ja das ist alles doof aber meines Erachtens kein Grund für ein bv
Das gibt der gyn wenn Gefahr für Baby und Mutter besteht und nicht weil du müde bist
Sorry


Ich bin am Ende meiner Kräfte. Und meine Ärztin hat mich schon 10 Tage krank geschrieben, weil sie sich gesorgt hat. Also geht es hier nicht um eine Lapalie und um Arbeitsunlust. Sondern um wirklich körperliche Probleme. Meine Ärztin hatte wirklich Angst um mein Baby.
Trotzdem hatte sie kurz angesprochen, dass der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss.


Wenn Sie Angst um Dich und Dein Baby hat wundert es mich dass sie dir denn kein bv geben möchte
Reiki90
802 Beiträge
21.07.2019 13:52
Also ich Arbeite im Kindergarten und mein Arbeitgeber hat mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort das Beschäftigungverbot ausgesprochen
Melli290188
755 Beiträge
22.07.2019 15:36
Zitat von nilou:

Zitat von Malla:

Zitat von nilou:

Zitat von Malla:

Hallo zusammen,

Ich bin am Anfang des 4. Monats.

Ich bin Physiotherapeutin und habe enorme Probleme meinen Job auszuführen.
Ich bin unerträglich müde und schlafe fast im Stehen an der Bank ein. Komme kaum abends nach Hause weil ich beim Autofahren fast einschlafe.
Meine Beine sind schwer und schmerzen, ich bin Geruchsempfindlich und reagiere mit zum Glück bis jetzt "nur" mit Würgereiz.
Ich habe immer wieder Schwindelanfälle. Und vor allem bei Hitze habe ich das Gefühl zusammen zu klappen.

Mein Chef hat mir angeboten in ein paar Wochen wenn die meisten Patienten soweit verteilt sind ins Beschäftigungsverbot zu gehen.
Und bis dahin nur noch die nötigsten Patienten zu machen.

Beim nächsten Termin wollte ich das mal ansprechen bei der Ärztin. Leider sagte sie beim letzten Termin schon, wo sie mich wegen der genannten Symptome krankgeschrieben hat, das sie kein Beschäftigungsverbot ausspricht.
Das es mein Chef machen muss. Denke also es ist nicht so einfach wie von meinem Chef gedacht.

Kennt sich jemand damit aus?


Verstehe nicht ganz wo das Problem ist: dein Chef sagt doch er würde dich ins BV schicken, bis dahin reduziert er dir die Patienten. Dein Frauenarzt braucht doch somit kein BV aussprechen, v.a. hat sie auch recht mit dem was sie sagt. Dein Chef muss das BV aussprechen und dazu ist er doch bereit. Also schau ob es mit den reduzierten Patienten noch geht bis alles geklärt ist, wenn nicht muss er dich einfach eher ins BV schicken. Dein Frauenarzt hat hiermit gar nichts zu tun.


Hab es falsch ausgedrückt, er möchte das die Ärztin es ausstellt.


Warum? Er ist dafür zuständig. Und es bringt auch keine Nachteile für ihn.


Das kann er allerdings nur, wenn er tatsächlich keine Alternative anbieten kann oder das gefahren Protokoll dementsprechend ausfällt
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