Mütter- und Schwangerenforum

erstlingsausstattung von der caritas UND vom arbeitsamt?

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mia-luisa
117 Beiträge
11.10.2011 16:34
huhu habe mal eine frage...
eine freundin von mir hat erstlingsausstattung bei der caritas und beim arbeitsamt beantragt und von beiden geld bekommen, meine frage geht das wirklich und wenn ja muss ích einem von beiden sagen das ich 2 x welche beatragt habe? oder muss ich das evtl zurück zahlen ??? Neuland =(
.
vll könnt ihr mir ja einwenig helfen
11.10.2011 16:36
Zitat von mia-luisa:

huhu habe mal eine frage...
eine freundin von mir hat erstlingsausstattung bei der caritas und beim arbeitsamt beantragt und von beiden geld bekommen, meine frage geht das wirklich und wenn ja muss ích einem von beiden sagen das ich 2 x welche beatragt habe? oder muss ich das evtl zurück zahlen ??? Neuland =(
.
vll könnt ihr mir ja einwenig helfen


öhm...ich würde an deiner stelle auf jedenfall sagen, dass du schon woanders etwas beantragt hast sonst bescheißt du glaube ich das amt...bin mir aber nicht zu 100% sicher..kenn mich damit nicht aus!
Dreamgate
35231 Beiträge
11.10.2011 16:39
Also du musst erst beim Arbeitsamt beantragen(sofern du Geld vom Aa bekommst) und dann kannst du mit dem Bescheid zur Caritas oder wohin auch immer, und das aus der MuKi Stiftung beantragen...Also so war das jedenfalls bei mir

mia-luisa
117 Beiträge
11.10.2011 16:40
hmmmm ich kenn mich damit auch nicht aus grins *grübel*

hab am montag einen termin bei der caritas mit dem amt hab ich so noch nicht gesprochen....
SweetMammy
1588 Beiträge
11.10.2011 16:41
Bei uns war es damals so, dass das Amt nicht das anrechnen darf, was du vom Caritas oder Pro Familia bekommst. Hatten damals auch 2x Geld bekommen... Mein Sachbearbeiter vom Amt hatte mir damals sogar geraten, die Erstlingsausstattung beim Caritas zu beantragen! Frag einfach mal beim AA nach!
11.10.2011 16:42
Man kann es auch beantragen wenn man kein Hartz 4/ALG bekommt, sondern auch dann wenn man berufstätig ist, aber ein geringes Einkommen hat. Dann muss man halt an Hand von Gehaltabrechungen sein Einkommen nachweisen! Aber wenn man Hartz4/ALG bekommt musst man erst auf dem AMt beantragen und dan kann man den Rest durch Bescheinigung vom AMt noch bei der Caritas beantragen!
mia-luisa
117 Beiträge
11.10.2011 16:42
Zitat von Dreamgate:

Also du musst erst beim Arbeitsamt beantragen(sofern du Geld vom Aa bekommst) und dann kannst du mit dem Bescheid zur Caritas oder wohin auch immer, und das aus der MuKi Stiftung beantragen...Also so war das jedenfalls bei mir



hatte zu erst bei der caritas angerufen und einen termin gemacht... ist das nicht relativ in welcher reihenfolge man das macht?
JennyNRW
896 Beiträge
11.10.2011 16:42
Kannst ohne Probleme bei beiden beantragen, dem Amt brauchst du es auch nicht Bescheid sagen, da es von der Caritas eine Spende ist, das wird dir aber auch bei der Caritas gesagt. Weil die Caritas gibt dir ja dafür, was du vom Amt nicht bekommst, zb ein Maxi cosi zahlt das Amt nicht, aber die Caritas, verstehst du wie ich das meine?
Dreamgate
35231 Beiträge
11.10.2011 16:43
Genau anrechnen dürfen die es so oder so nicht....aber bei mir war es so, hätte das Amt es abgelehnt hätte ich mehr aus der Stiftung bekommen....deshalb wollten die halt den Bescheid sehen....
11.10.2011 16:44
Zitat von JennyNRW:

Kannst ohne Probleme bei beiden beantragen, dem Amt brauchst du es auch nicht Bescheid sagen, da es von der Caritas eine Spende ist, das wird dir aber auch bei der Caritas gesagt. Weil die Caritas gibt dir ja dafür, was du vom Amt nicht bekommst, zb ein Maxi cosi zahlt das Amt nicht, aber die Caritas, verstehst du wie ich das meine?


aber man muss erst beim amt beantragen, denn die Caritas möchte eine Beschigung darüber, dass man vom Amt etwas bekommen hat. Dies wirkt sich aber nicht negativ auf die Zahlung aus und es wird auch nicht angerechnet!
Dreamgate
35231 Beiträge
11.10.2011 16:44
Zitat von Dreamgate:

Genau anrechnen dürfen die es so oder so nicht....aber bei mir war es so, hätte das Amt es abgelehnt hätte ich mehr aus der Stiftung bekommen....deshalb wollten die halt den Bescheid sehen....


Glaub zumindest das das so war
DieOhneNamen
28882 Beiträge
11.10.2011 16:45
Hallo,

nein eigentlich geht das nicht, und wenn du es auch in Erwägung ziehst find ichs total daneben.

Natürlich muss man das angeben, was deine Freundin da gemacht hat ist Betrug.

Lg
Dreamgate
35231 Beiträge
11.10.2011 16:46
Zitat von DieOhneName:

Hallo,

nein eigentlich geht das nicht, und wenn du es auch in Erwägung ziehst find ichs total daneben.

Natürlich muss man das angeben, was deine Freundin da gemacht hat ist Betrug.

Lg


Doch das geht!
11.10.2011 16:46
Zitat von DieOhneName:

Hallo,

nein eigentlich geht das nicht, und wenn du es auch in Erwägung ziehst find ichs total daneben.

Natürlich muss man das angeben, was deine Freundin da gemacht hat ist Betrug.

Lg


das stimmt nicht! Man kann zuersten beim Amt beantragen und selbst die vom Amt sagen einem teilweise, dass man zusätzlich noch bei der Caritas beantragen kann! Das ist kein Betrug!
sandycool
239 Beiträge
11.10.2011 16:47
Also ich hab im 3 Monat vom Amt 190 Euro Umstandskleidungsgeld bekommen. Und mitte November bekomme ich von Caritas 400 Euro Erstausstatungsgeld...das würde ich aber nicht beim Amt angeben..das hat die mir die Frau von Caritas geraten..weils da wohl oft probleme mit gab...das sie es angerechnet haben obwohl sie es garnicht durften.
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