Mütter- und Schwangerenforum

Muss ich ALG 2 beantragen?

FipsiDipsi
13 Beiträge
23.03.2012 13:58
Hallo ihr lieben!
Ich habe da mal eine Frage !

Ich hatte heute einen Termin bei einer Stiftung für Schwangere ,um dort einen Antrag zu stellen auf finazelle Unterstützung.

So die hat mir erklärt das dieser antrag nur dann bearbeitet werden Kann wenn ich zum Jobcenter gehe und ein Antrag auf Sonderleistungen/Zahlungen für erstausstattung beantragen muss(diesen hat sie mir schriftlich sogar fertig gemacht).
Meine Frage ist jetzt diese ich stehe in einen Arbeitsverhältnis ,habe aber das Beschäftigungsverbot und bekomm auch weiter mein gehalt vom chef ,kann ich da jetzt einfach so zum Jobcenter reinspazieren ohne das ich da je ein antrag auf ALG2 gestellt habe?
weiß jemand was ich für unterlagen brauche ,weil ich raff das jetzt nicht so ganz ?!
Oder muss ich ein richtigen ALG2-Antrag ?

Weil die von der Stiftung wollen einen bescheid darüber!

Liebe grüße FipsiDipsi
Vanellope
15442 Beiträge
23.03.2012 14:00
ähm.. ich musste das nich machen.. ich mein du kannst aufstockende leistungen beantragen, falls du zu wenig verdienst.. aber hm.. k.a. vllt wollten sie dir nur ips geben, wie du zu mehr geld kommst
FipsiDipsi
13 Beiträge
23.03.2012 14:03
Na das glaub ich nicht weil sie ja gesagt hat ohne ein schreiben von Jobcenter kann der Antrag von der stiftung nicht bearbeitet werden
AmSo
12252 Beiträge
23.03.2012 14:09
meine nachbarin hat das auch beantragt bei der caritas und sie bekommt kein geld vom job center. ihr man geht arbeiten und ist gut verdiener.
Jule86
70 Beiträge
23.03.2012 14:16
Hallo bei einer Freundin war dass auch so weil sie bei der Stiftung festgestellt haben dass sie zu wenig verdient und sie müssen wohl dann immer die Leute erst zum Jobcenter schicken.Sonst dürfen die dir nichts geben.Meine FReundin musste dann den Antrag für ALG 2 machen und für die Erstausstattung. Dann hat sie vom Amt Geld bekommen da sie zu wenig verdient hat sie hätte dann noch mal zur Stiftung gehen können und da die Erstausstattung auch da noch beantragen können hatte sie aber nicht gemacht da dass GEld vom Amt gereicht hat.Geh einfach mal hin und die sagen dir was du alles mit abgeben musst.
Dreamgate
35231 Beiträge
23.03.2012 14:25
Ich hab das damals beim ersten Kind beantragt auch ohne das ich was vom Amt bekommen habe. Hatte damals gar kein Einkommen, weil ich ja noch Schülerin war

Beim zweiten Kind musste ich es erst beim Arbeitsamt beantragen und da die Genehmigung abwarten und damit dann nochmal zum SkF (o.Ä.). Davon wurde dann abhängig gemacht, wieviel ich noch aus der MuKi-Stiftung bekomme
Sommerkind
9169 Beiträge
23.03.2012 15:23
Ein Antrag auf Erstausstattung kann auch ohne laufenden Alg II-Bezug gestellt werden wenn das Einkommen nicht dafür ausreicht.
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