Mütter- und Schwangerenforum

Tipps und Ratschläge Wünsche ich mir

26.01.2017 07:10
Schönen guten Morgen,

Ich weiß nicht ob die Frage hier richtig ist, hoffe allerdings, dass ihr uns helfen könnt.

Ich bin 24 Jahre alt, habe eine Tochter, ab März 5 jahre alt, und bin nun schwanger (7 Monat). Ich bekomme Alg2 und Unterhaltsvorschuss. Kontakt zum anderen Vater gibt es seit der geburt meiner kleinen nicht. ( nur falls das von Wichtigkeit sein sollte)

Nun zu meinen Fragen;

Ich wohne mit meiner Tochter in einer 2,5 Zimmer Wohnung und wollte (falls es klappt) noch vor der Geburt (15.5.) Mit meinem Freund in eine größere Wohnung umziehen. Ich weiß allerdings nicht genau wie die beim Jc das berechnen ( was die angemessenen wohnkosten angeht)
Eine Tabelle habe ich erhalten, aber vielleicht weiß es hier ja jemand genauer. Wir wohnen in Berlin. Und da meine Tochter zur Logopädin geht und ( wie könnte es auch anders sein) kita, wollte ich versuchen hier in der region zu bleiben, damit nicht alles gleich neu ist.

Also weiß vielleicht jemand wieviel miete das JC hier bezahlen würde?

Und noch eine Frage, da es dieses mal ein Junge Wird und viele Dinge von meiner Tochter nicht mehr vorhanden oder auch brauchbar sind, kann ich einen Antrag auf Ausstattung schreiben?

Vllt sind diese Infos auch noch wichtig. Diese wohnung hat Schimmel in drei zimmern. Und mein Freund ist bei einer Zeitarbeitsfirma seit knapp 3 Jahren in Tätigkeit, verdient jedoch nicht viel. Er wohnt noch bei seinen Eltern, bezahlt aber auch dort miete und essen.

Mit freundlichen Grüßen, und würde mich echt sehr sehr doll freuen auf antwortenden,

Carmen
MamaBär2013
2815 Beiträge
26.01.2017 07:17
Soweit ich weiß wird das Einkommen deines Freundes bei der Leistungsberechnung mit einbezogen.
Dreamgate
35231 Beiträge
26.01.2017 07:29
Ist dein Freund der Vater des ungeborenen?

Einkommen wird verrechnet mit eurem Anspruch.
Da ihr Kinder habt in der BA, könnt ihr auch kein Probejahr beantragen (war zumindest meine letzte Info).
Beim Probejahr wäre es nämlich so gewesen , das ein Jahr sein Einkommen nicht angerechnet wird.

Erstausstattung kannst du beantragen bei der Caritas oder so und beim Amt (ja man bekommt dann beides!).
Allerdings war das hier so mit der Mutter - Kind - Stiftung das es nur bis zur 20. Woche geht
Aber da würde ich einfach mal hingehen und nachfragen

Alles Gute!
bambina_1990
16691 Beiträge
26.01.2017 08:44
Zitat von Dreamgate:

Ist dein Freund der Vater des ungeborenen?

Einkommen wird verrechnet mit eurem Anspruch.
Da ihr Kinder habt in der BA, könnt ihr auch kein Probejahr beantragen (war zumindest meine letzte Info).
Beim Probejahr wäre es nämlich so gewesen , das ein Jahr sein Einkommen nicht angerechnet wird.

Erstausstattung kannst du beantragen bei der Caritas oder so und beim Amt (ja man bekommt dann beides!).
Allerdings war das hier so mit der Mutter - Kind - Stiftung das es nur bis zur 20. Woche geht
Aber da würde ich einfach mal hingehen und nachfragen

Alles Gute!
ne .....Ich hab ja auch erst in der 35. Woche den Antrag gestellt und das ohne Probleme aber es kann trotzdem sein das sie nein sagen da du hättest alles aufheben können.....Der geschlechtergrund zählt bei sowas nicht als Grund wurde mir gesagt
Dreamgate
35231 Beiträge
26.01.2017 08:47
Zitat von bambina_1990:

Zitat von Dreamgate:

Ist dein Freund der Vater des ungeborenen?

Einkommen wird verrechnet mit eurem Anspruch.
Da ihr Kinder habt in der BA, könnt ihr auch kein Probejahr beantragen (war zumindest meine letzte Info).
Beim Probejahr wäre es nämlich so gewesen , das ein Jahr sein Einkommen nicht angerechnet wird.

Erstausstattung kannst du beantragen bei der Caritas oder so und beim Amt (ja man bekommt dann beides!).
Allerdings war das hier so mit der Mutter - Kind - Stiftung das es nur bis zur 20. Woche geht
Aber da würde ich einfach mal hingehen und nachfragen

Alles Gute!
ne .....Ich hab ja auch erst in der 35. Woche den Antrag gestellt und das ohne Probleme aber es kann trotzdem sein das sie nein sagen da du hättest alles aufheben können.....Der geschlechtergrund zählt bei sowas nicht als Grund wurde mir gesagt


Wie gesagt zu mir wurde damals gesagt, bis zur 20. Woche muss ich den Antrag gestellt haben.... Ich denke das ist dann von Ort zu Ort verschieden
BabyGirl0912
589 Beiträge
26.01.2017 11:19
Dir steht eine Erstausstattung fürs Baby zu da deine Tochter schon 5 wird. Das Gehalt deines Partners wird angerechnet, sollte doch aber in einer Familie kein Problem sein.
Anträge unbedingt auch bei der Caritas stellen, beim Amt sowieso.
06.02.2017 19:35
Guten Abend,

Tut mir echt leid das ich erst jetzt wieder was dazu schreibe.

Mein Freund mit dem ich erst noch zusammen ziehen will ist der Vater von meinem Ungeborenem Kind.

Er wohnt derzeit noch bei seinen Eltern und verdient nicht sehr viel. Er ist in einer Leihfirma untergekommen mit Schichtdienst.
Für mich ist das mehr eine ausbeute, da er jeden Monat anders ausgezahlt kriegt. Manchmal kann das auch nur 700€ sein. Dazu hat er nur einen Teilzeit vertrag und auf anfrage wegen vollzeitvertrag ( da er ja immer mehr arbeitet, als wie im Vertrag angegeben ) kam nur der Satz das keine Vollzeitverträge gemacht werden können, da die anzahl dieser schon voll ist.

Die Vaterschaftsanerkennung machen wir erst wenn das Baby auf der welt ist, da wir derzeit rundherum viel zu tun haben, und später ohnehin viele Ämter abklappern müssen.

Wegen der Anträge, soll ich also beim Caritas und beim Jobcenter anfragen? Da ich ja früher nur beim Jobcenter angefragt hatte. Deswegen frage ich nun noch mal.

Liege grüße,
Siting
Dreamgate
35231 Beiträge
06.02.2017 19:44
Zitat von Siting:

Guten Abend,

Tut mir echt leid das ich erst jetzt wieder was dazu schreibe.

Mein Freund mit dem ich erst noch zusammen ziehen will ist der Vater von meinem Ungeborenem Kind.

Er wohnt derzeit noch bei seinen Eltern und verdient nicht sehr viel. Er ist in einer Leihfirma untergekommen mit Schichtdienst.
Für mich ist das mehr eine ausbeute, da er jeden Monat anders ausgezahlt kriegt. Manchmal kann das auch nur 700€ sein. Dazu hat er nur einen Teilzeit vertrag und auf anfrage wegen vollzeitvertrag ( da er ja immer mehr arbeitet, als wie im Vertrag angegeben ) kam nur der Satz das keine Vollzeitverträge gemacht werden können, da die anzahl dieser schon voll ist.

Die Vaterschaftsanerkennung machen wir erst wenn das Baby auf der welt ist, da wir derzeit rundherum viel zu tun haben, und später ohnehin viele Ämter abklappern müssen.

Wegen der Anträge, soll ich also beim Caritas und beim Jobcenter anfragen? Da ich ja früher nur beim Jobcenter angefragt hatte. Deswegen frage ich nun noch mal.

Liege grüße,
Siting


Genau, du kannst beides beantragen
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