Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur Grundschulanmeldung

11.11.2011 11:53
Hallo zusammen!

Also ich hab vor einiger Zeit einen Brief der Stadt bekommen wegen der Anmeldung in der Grundschule.
Ich stolpere da über einen Satz, den ich so nicht ganz verstehe und habe auch schon im Kiga und bei anderen Eltern nachgefragt, die schon Schulkinder haben, aber bisher konnte mir keiner helfen.
Die zuständige Person bei der Stadt habe ich bis heute nicht erreichen können.

Also es geht um folgenden Abschnitt:
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW können Sie die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht das Recht auf einen bestimmten Schulplatz nur in den ihrem Wohnort nächstgelegenen Schulen und nur im Rahmen der dort vorhanden Kapazitäten.

Ich verstehe einfach diesen Abschnitt nicht, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf.
Nachstehend sind 2 Schulen aufgelistet die am nächsten gelegen sind. Diese 2 Schulen kommen auf gar keinen Fall in Frage. Ich habe mir 2 andere Schulen ausgesucht und ich weiß wohl, dass man bei der Schule wo man das Kind anmeldet, noch einen Ersatzwunsch angeben kann.

Was passiert, wenn keine der beiden Schulen die ich mir ausgesucht habe mein Kind annehmen kann oder will?
Dann wird wohl eine der beiden nächstgelegenen Schulen, die ich ja gar nicht will, einspringen müssen wegen dem Recht auf einen Schulplatz. Aber auch nur, solange die noch Plätze frei haben, oder?

Habe ich überhaupt noch irgendein Mitbestimmungsrecht, wenn keine der ausgesuchten Schulen ihn nehmen kann oder will? Ich will den nicht auf den Pflichtschulen sehen, das geht überhaupt nicht!
Sumayya
1362 Beiträge
11.11.2011 11:55
halllo

warum möchtest du den die schulen nicht gibt es da einen grund ?

bei uns in bw muss man einen umschulungsantrag stellen ,wenn man eine andere schule möchte weiss nicht wie das in nrw ist die haben überall andere regeln
11.11.2011 11:57
Zitat von Turboprinzessin:

Hallo zusammen!

Also ich hab vor einiger Zeit einen Brief der Stadt bekommen wegen der Anmeldung in der Grundschule.
Ich stolpere da über einen Satz, den ich so nicht ganz verstehe und habe auch schon im Kiga und bei anderen Eltern nachgefragt, die schon Schulkinder haben, aber bisher konnte mir keiner helfen.
Die zuständige Person bei der Stadt habe ich bis heute nicht erreichen können.

Also es geht um folgenden Abschnitt:
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW können Sie die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht das Recht auf einen bestimmten Schulplatz nur in den ihrem Wohnort nächstgelegenen Schulen und nur im Rahmen der dort vorhanden Kapazitäten.

Ich verstehe einfach diesen Abschnitt nicht, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf.
Nachstehend sind 2 Schulen aufgelistet die am nächsten gelegen sind. Diese 2 Schulen kommen auf gar keinen Fall in Frage. Ich habe mir 2 andere Schulen ausgesucht und ich weiß wohl, dass man bei der Schule wo man das Kind anmeldet, noch einen Ersatzwunsch angeben kann.

Was passiert, wenn keine der beiden Schulen die ich mir ausgesucht habe mein Kind annehmen kann oder will?
Dann wird wohl eine der beiden nächstgelegenen Schulen, die ich ja gar nicht will, einspringen müssen wegen dem Recht auf einen Schulplatz. Aber auch nur, solange die noch Plätze frei haben, oder?

Habe ich überhaupt noch irgendein Mitbestimmungsrecht, wenn keine der ausgesuchten Schulen ihn nehmen kann oder will? Ich will den nicht auf den Pflichtschulen sehen, das geht überhaupt nicht!


Klar hat du Mitbestimmungsrecht, aber in deinem Fall würde dann wohl nur eine Privatschule in Frage kommen, die du selbst bezahlen musst. Bei den öffentlich Schulen ist das dann halt so! Kriegst sie auch quasi vom Staat bezahlt
11.11.2011 12:08
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Turboprinzessin:

Hallo zusammen!

Also ich hab vor einiger Zeit einen Brief der Stadt bekommen wegen der Anmeldung in der Grundschule.
Ich stolpere da über einen Satz, den ich so nicht ganz verstehe und habe auch schon im Kiga und bei anderen Eltern nachgefragt, die schon Schulkinder haben, aber bisher konnte mir keiner helfen.
Die zuständige Person bei der Stadt habe ich bis heute nicht erreichen können.

Also es geht um folgenden Abschnitt:
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW können Sie die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht das Recht auf einen bestimmten Schulplatz nur in den ihrem Wohnort nächstgelegenen Schulen und nur im Rahmen der dort vorhanden Kapazitäten.

Ich verstehe einfach diesen Abschnitt nicht, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf.
Nachstehend sind 2 Schulen aufgelistet die am nächsten gelegen sind. Diese 2 Schulen kommen auf gar keinen Fall in Frage. Ich habe mir 2 andere Schulen ausgesucht und ich weiß wohl, dass man bei der Schule wo man das Kind anmeldet, noch einen Ersatzwunsch angeben kann.

Was passiert, wenn keine der beiden Schulen die ich mir ausgesucht habe mein Kind annehmen kann oder will?
Dann wird wohl eine der beiden nächstgelegenen Schulen, die ich ja gar nicht will, einspringen müssen wegen dem Recht auf einen Schulplatz. Aber auch nur, solange die noch Plätze frei haben, oder?

Habe ich überhaupt noch irgendein Mitbestimmungsrecht, wenn keine der ausgesuchten Schulen ihn nehmen kann oder will? Ich will den nicht auf den Pflichtschulen sehen, das geht überhaupt nicht!


Klar hat du Mitbestimmungsrecht, aber in deinem Fall würde dann wohl nur eine Privatschule in Frage kommen, die du selbst bezahlen musst. Bei den öffentlich Schulen ist das dann halt so! Kriegst sie auch quasi vom Staat bezahlt


Also mit anderen Worten habe ich kein Mitbestimmungsrecht?
Ich darf mir zwar andere Schulen aussuchen und ihn da anmelden, aber wenn die keinen Platz für ihn haben, dann ist eine der beiden Pflichtschulen dran und das wird dann einfach so bestimmt?

Privatschule wäre zwar was schönes, aber ich glaub dafür fehlt der ein oder andere Euro
Aber trotzdem das ich nicht das Geld für eine Privatschule habe, muss ich ja nicht damit einverstanden sein, dass mein Kind auf eine schlechte Schule kommt. Mir egal ob der Staat die bezahlt oder nicht. Eine schlechte Schule bleibt eine schlechte Schule, egal ob die privat oder vom Staat finanziert ist.
11.11.2011 12:11
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Turboprinzessin:

Hallo zusammen!

Also ich hab vor einiger Zeit einen Brief der Stadt bekommen wegen der Anmeldung in der Grundschule.
Ich stolpere da über einen Satz, den ich so nicht ganz verstehe und habe auch schon im Kiga und bei anderen Eltern nachgefragt, die schon Schulkinder haben, aber bisher konnte mir keiner helfen.
Die zuständige Person bei der Stadt habe ich bis heute nicht erreichen können.

Also es geht um folgenden Abschnitt:
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW können Sie die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht das Recht auf einen bestimmten Schulplatz nur in den ihrem Wohnort nächstgelegenen Schulen und nur im Rahmen der dort vorhanden Kapazitäten.

Ich verstehe einfach diesen Abschnitt nicht, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf.
Nachstehend sind 2 Schulen aufgelistet die am nächsten gelegen sind. Diese 2 Schulen kommen auf gar keinen Fall in Frage. Ich habe mir 2 andere Schulen ausgesucht und ich weiß wohl, dass man bei der Schule wo man das Kind anmeldet, noch einen Ersatzwunsch angeben kann.

Was passiert, wenn keine der beiden Schulen die ich mir ausgesucht habe mein Kind annehmen kann oder will?
Dann wird wohl eine der beiden nächstgelegenen Schulen, die ich ja gar nicht will, einspringen müssen wegen dem Recht auf einen Schulplatz. Aber auch nur, solange die noch Plätze frei haben, oder?

Habe ich überhaupt noch irgendein Mitbestimmungsrecht, wenn keine der ausgesuchten Schulen ihn nehmen kann oder will? Ich will den nicht auf den Pflichtschulen sehen, das geht überhaupt nicht!


Klar hat du Mitbestimmungsrecht, aber in deinem Fall würde dann wohl nur eine Privatschule in Frage kommen, die du selbst bezahlen musst. Bei den öffentlich Schulen ist das dann halt so! Kriegst sie auch quasi vom Staat bezahlt


Also mit anderen Worten habe ich kein Mitbestimmungsrecht?
Ich darf mir zwar andere Schulen aussuchen und ihn da anmelden, aber wenn die keinen Platz für ihn haben, dann ist eine der beiden Pflichtschulen dran und das wird dann einfach so bestimmt?

Privatschule wäre zwar was schönes, aber ich glaub dafür fehlt der ein oder andere Euro
Aber trotzdem das ich nicht das Geld für eine Privatschule habe, muss ich ja nicht damit einverstanden sein, dass mein Kind auf eine schlechte Schule kommt. Mir egal ob der Staat die bezahlt oder nicht. Eine schlechte Schule bleibt eine schlechte Schule, egal ob die privat oder vom Staat finanziert ist.


Ja, aber es sind eben auch noch andere Kinder da und leider haben viele Schulen einfach zu wenig Lehrer, dementsprechend könne sie nicht so viele Kinder aufnehmen. Wenn du kein Geld für eine Privatschule hast musst du dich damit abfinden, dass er dann vielleicht auf eine Schule kommt, die dir nicht gefällt, aber dann müsst ihr eben das Beste draus machen!
Jean
5304 Beiträge
11.11.2011 12:18
hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat es schon jemand geschrieben:
du musst dich bzw. dein kind in der für deinen wohnort zuständigen schule anmelden. das musst du tun!!! wenn du es nicht willst, dass dein kind auf die schule geht, suchst du dir eine andere schule. dort stellst du einen versetzungsantrag (hoffe dass das so heißt) und meldest dein kind dort auch an. du brauchst aber gute gründe (bei uns war es, dass die meisten kinder aus der kita auf die schule gegangen sind und wir wollten, dass der kontakt bestehen bleibt, es ist ne ganztagsschule und ne rückenfreundliche schule) meist kann man schon bei der nameldung erfahren ob es klappt oder nicht... hängt dann davon ab, wieviel plätze dort noch frei sind! aber in den schulen kann man dir auch helfen!
11.11.2011 12:24
Zitat von Jean:

hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat es schon jemand geschrieben:
du musst dich bzw. dein kind in der für deinen wohnort zuständigen schule anmelden. das musst du tun!!! wenn du es nicht willst, dass dein kind auf die schule geht, suchst du dir eine andere schule. dort stellst du einen versetzungsantrag (hoffe dass das so heißt) und meldest dein kind dort auch an. du brauchst aber gute gründe (bei uns war es, dass die meisten kinder aus der kita auf die schule gegangen sind und wir wollten, dass der kontakt bestehen bleibt, es ist ne ganztagsschule und ne rückenfreundliche schule) meist kann man schon bei der nameldung erfahren ob es klappt oder nicht... hängt dann davon ab, wieviel plätze dort noch frei sind! aber in den schulen kann man dir auch helfen!


Ja danke für deine Antwort.
Also hier ist das wirklich so, dass ich mir eine Schule aussuchen kann ohne große Bürokratie. Ich kann also am Termin, das wäre dann der 15.11. zur Schule meiner Wahl hingehen und den da einfach anmelden.

Nur halt was passiert wenn kein Platz frei ist, das wüsste ich irgendwie schon ganz gerne vorher. Denn sonst steh ich am 15. da und kriege vielleicht gesagt, dass keine Plätze mehr frei sind und FALLS ich dann noch aussuchen kann, müsste ich ja Alternativen kennen.
11.11.2011 12:26
Zitat von Jean:

hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat es schon jemand geschrieben:
du musst dich bzw. dein kind in der für deinen wohnort zuständigen schule anmelden. das musst du tun!!! wenn du es nicht willst, dass dein kind auf die schule geht, suchst du dir eine andere schule. dort stellst du einen versetzungsantrag (hoffe dass das so heißt) und meldest dein kind dort auch an. du brauchst aber gute gründe (bei uns war es, dass die meisten kinder aus der kita auf die schule gegangen sind und wir wollten, dass der kontakt bestehen bleibt, es ist ne ganztagsschule und ne rückenfreundliche schule) meist kann man schon bei der nameldung erfahren ob es klappt oder nicht... hängt dann davon ab, wieviel plätze dort noch frei sind! aber in den schulen kann man dir auch helfen!


Naja, aber da gibt es auch noch mal Bundesland-abhängige Unterschiede so viel ich weiß. In Bayern zum Beispiel hast du fast gar kein Mitbestimmungsrecht. Hat mir zumindest meine Arbeitskollegin erzählt!
11.11.2011 12:28
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Jean:

hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat es schon jemand geschrieben:
du musst dich bzw. dein kind in der für deinen wohnort zuständigen schule anmelden. das musst du tun!!! wenn du es nicht willst, dass dein kind auf die schule geht, suchst du dir eine andere schule. dort stellst du einen versetzungsantrag (hoffe dass das so heißt) und meldest dein kind dort auch an. du brauchst aber gute gründe (bei uns war es, dass die meisten kinder aus der kita auf die schule gegangen sind und wir wollten, dass der kontakt bestehen bleibt, es ist ne ganztagsschule und ne rückenfreundliche schule) meist kann man schon bei der nameldung erfahren ob es klappt oder nicht... hängt dann davon ab, wieviel plätze dort noch frei sind! aber in den schulen kann man dir auch helfen!


Ja danke für deine Antwort.
Also hier ist das wirklich so, dass ich mir eine Schule aussuchen kann ohne große Bürokratie. Ich kann also am Termin, das wäre dann der 15.11. zur Schule meiner Wahl hingehen und den da einfach anmelden.

Nur halt was passiert wenn kein Platz frei ist, das wüsste ich irgendwie schon ganz gerne vorher. Denn sonst steh ich am 15. da und kriege vielleicht gesagt, dass keine Plätze mehr frei sind und FALLS ich dann noch aussuchen kann, müsste ich ja Alternativen kennen.


Also es besteht ja in Deutschland die Schulpflicht, von daher müssen sie schon gewährleisten, dass jedes Kind in der Schule seines Wohnortes oder in der Schule die für das Kind in Frage kommen würde auch ein Platz ist. Das ist nicht so wie mit den Kindergartenplätzen! Die wissen ja wie viele Kinder eingeschult werden und kalkulieren das schon ein Jahr vorher mit ein!
11.11.2011 12:28
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Turboprinzessin:

Hallo zusammen!

Also ich hab vor einiger Zeit einen Brief der Stadt bekommen wegen der Anmeldung in der Grundschule.
Ich stolpere da über einen Satz, den ich so nicht ganz verstehe und habe auch schon im Kiga und bei anderen Eltern nachgefragt, die schon Schulkinder haben, aber bisher konnte mir keiner helfen.
Die zuständige Person bei der Stadt habe ich bis heute nicht erreichen können.

Also es geht um folgenden Abschnitt:
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW können Sie die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht das Recht auf einen bestimmten Schulplatz nur in den ihrem Wohnort nächstgelegenen Schulen und nur im Rahmen der dort vorhanden Kapazitäten.

Ich verstehe einfach diesen Abschnitt nicht, ich hab da wohl ein Brett vor dem Kopf.
Nachstehend sind 2 Schulen aufgelistet die am nächsten gelegen sind. Diese 2 Schulen kommen auf gar keinen Fall in Frage. Ich habe mir 2 andere Schulen ausgesucht und ich weiß wohl, dass man bei der Schule wo man das Kind anmeldet, noch einen Ersatzwunsch angeben kann.

Was passiert, wenn keine der beiden Schulen die ich mir ausgesucht habe mein Kind annehmen kann oder will?
Dann wird wohl eine der beiden nächstgelegenen Schulen, die ich ja gar nicht will, einspringen müssen wegen dem Recht auf einen Schulplatz. Aber auch nur, solange die noch Plätze frei haben, oder?

Habe ich überhaupt noch irgendein Mitbestimmungsrecht, wenn keine der ausgesuchten Schulen ihn nehmen kann oder will? Ich will den nicht auf den Pflichtschulen sehen, das geht überhaupt nicht!


Klar hat du Mitbestimmungsrecht, aber in deinem Fall würde dann wohl nur eine Privatschule in Frage kommen, die du selbst bezahlen musst. Bei den öffentlich Schulen ist das dann halt so! Kriegst sie auch quasi vom Staat bezahlt


Also mit anderen Worten habe ich kein Mitbestimmungsrecht?
Ich darf mir zwar andere Schulen aussuchen und ihn da anmelden, aber wenn die keinen Platz für ihn haben, dann ist eine der beiden Pflichtschulen dran und das wird dann einfach so bestimmt?

Privatschule wäre zwar was schönes, aber ich glaub dafür fehlt der ein oder andere Euro
Aber trotzdem das ich nicht das Geld für eine Privatschule habe, muss ich ja nicht damit einverstanden sein, dass mein Kind auf eine schlechte Schule kommt. Mir egal ob der Staat die bezahlt oder nicht. Eine schlechte Schule bleibt eine schlechte Schule, egal ob die privat oder vom Staat finanziert ist.


Ja, aber es sind eben auch noch andere Kinder da und leider haben viele Schulen einfach zu wenig Lehrer, dementsprechend könne sie nicht so viele Kinder aufnehmen. Wenn du kein Geld für eine Privatschule hast musst du dich damit abfinden, dass er dann vielleicht auf eine Schule kommt, die dir nicht gefällt, aber dann müsst ihr eben das Beste draus machen!


Ja, so siehts aus. Also alle Schulen die ich bisher abgeklappert habe, nehmen 100 neue Schüler auf. Auch die Pflichtschulen. Da war ich ja auch, so ist das nicht.
Allein bei uns im Kiga werden 40 Kinder ab August in die Schule kommen und wir haben hier viele Kindergärten und wenn bei allen anderen Kigas die Zahlen ähnlich sind und das dann umgelegt auf die paar Grundschulen in der Nähe.....das wird echt sehr eng.

Die Hoffnung stirbt ja zuletzt, dass er nicht in eine der Pflichtschulen muss. Da würde mir echt das Herz bluten. Das Beste daraus machen müssen/wollen wir so oder so. Egal welche Schule es am Ende wird.
Jean
5304 Beiträge
11.11.2011 12:34
Zitat von Turboprinzessin:

Zitat von Jean:

hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat es schon jemand geschrieben:
du musst dich bzw. dein kind in der für deinen wohnort zuständigen schule anmelden. das musst du tun!!! wenn du es nicht willst, dass dein kind auf die schule geht, suchst du dir eine andere schule. dort stellst du einen versetzungsantrag (hoffe dass das so heißt) und meldest dein kind dort auch an. du brauchst aber gute gründe (bei uns war es, dass die meisten kinder aus der kita auf die schule gegangen sind und wir wollten, dass der kontakt bestehen bleibt, es ist ne ganztagsschule und ne rückenfreundliche schule) meist kann man schon bei der nameldung erfahren ob es klappt oder nicht... hängt dann davon ab, wieviel plätze dort noch frei sind! aber in den schulen kann man dir auch helfen!


Ja danke für deine Antwort.
Also hier ist das wirklich so, dass ich mir eine Schule aussuchen kann ohne große Bürokratie. Ich kann also am Termin, das wäre dann der 15.11. zur Schule meiner Wahl hingehen und den da einfach anmelden.

Nur halt was passiert wenn kein Platz frei ist, das wüsste ich irgendwie schon ganz gerne vorher. Denn sonst steh ich am 15. da und kriege vielleicht gesagt, dass keine Plätze mehr frei sind und FALLS ich dann noch aussuchen kann, müsste ich ja Alternativen kennen.

achso.. ok, dahcte das wäre überall gleich geregelt.. ist doch doof, das das jedes bundesland anders macht... warum man da nicht mal ne einheitliche regelung finden kann... gerade was das thema schule angeht finde ich es schon wichtig! aber es muss sicher eine schule geben, auf die er gehen muss falls es woanders nicht klappt.. es besteht ja wie gesagt die schulpflicht und dein kind muss auf irgendeine schule gehen können, auch wenn diese dann vielleicht nicht deiner wahl entspricht. blöd, dass du auch niemanden erreichst...
11.11.2011 13:06
Mal ne Frage,woran machst du das fest das die Schulen schlecht sind?
11.11.2011 13:18
Zitat von Saskia1985:

Mal ne Frage,woran machst du das fest das die Schulen schlecht sind?


Erstmal bieten die "nur" reine Unterrichtszeit an. Also bis 12:15 Uhr und dann ist Schluss. Keine Fördermöglichkeiten, wie sie die allermeisten anderen Grundschulen anbieten. Dann gibt es in beiden Schulen keinen Religionsunterricht, der wurde durch muttersprachlichen Unterricht in Türkisch ersetzt. Die Kinder die eine andere Muttersprache haben, haben in dieser Zeit "freie Arbeit".
Es wird entsprechend auch kein wöchentlicher Kindergottesdienst angeboten. Ob das mit dem fehlenden Reli-Unterricht so wirklich rechtens ist weiß ich nicht, ich bin der Meinung das muss gelehrt werden. Da wollte ich mich auch noch genau informieren, aber ich krieg halt keinen ans Telefon.

Also das ist das, was ich durch die offene Türe weiß.
Und dann kommt noch das, was ich durch Eltern weiß die ihre Kinder dort haben oder hatten. Alle haben mir von den beiden Schulen abgeraten.
Die Lehrer müssen wohl sehr unmotiviert und unfreundlich sein. Es wird sich wohl kaum Zeit genommen, den Kindern die es nicht sofort verstehen, es nochmals zu erklären. Das sollen dann die Eltern machen, wird in ein Heft geschrieben.
Dann soll die Gewaltbereitschaft der Kinder dort auch sehr hoch sein, was die Lehrer wohl angeblich auch nicht sonderlich interessiert.

Ich wüsste nicht, warum mir viele Eltern unabhängig voneinander so etwas erzählen sollten, wenn es gar nicht so schlimm da wäre. Auch der Kiga meint, wenn ich eine andere Schule finden würde, wäre das für mein Kind besser.

Die Schulen die ich mir ausgesucht habe und als gut empfinde, sind im Vergleich schon mal offene Ganztagsschulen. Also nach dem Unterricht können die Kinder dort bleiben bis max. 16:30 Uhr wenn das gewünscht ist. Die Schulen bieten in allen Fächern Förderhilfe an, was ich sehr wichtig finde. Diese Förderhilfe geschieht dann nach der normalen Unterrichtszeit. Also wenn ein Kind etwas nicht versteht, kann es nach der Schule noch mal genau das erklärt bekommen.
Außerdem gibt es dort Mittagessen, was für alle Kinder Pflicht ist und das finde ich auch wichtig.
Dann gibt es neben dem Reli-Unterricht auch tatsächlich den wöchentlichen Kindergottesdienst, den ich auch für wichtig halte. Immerhin soll er ja mal mit zur Kommunion gehen, dann muss er doch auch wissen worum es da geht. Auch wenn ich das alles zu hause bzw. privat mit ihm machen kann, ich finde es gehört zur Grundschule dazu.

Dann habe ich natürlich auch zu diesen Schulen die Meinungen von Eltern und Kiga eingeholt und die waren durchweg positiv.
Alle sind zwar der Meinung, dass diese Grundschulen doch recht strenge Schulen sind, aber das die Kinder dort auch wirklich geschult und gefördert werden. Die werden halt nicht einfach laufen gelassen. Außerdem soll der Austausch zwischen Lehrern und Eltern sehr gut sein. Was ich von den Pflichtschulen bisher nicht gehört habe.

Das sind so meine Stichpunkte, was für mich eine gute bzw. eine schlechte Schule ausmacht.
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