Mütter- und Schwangerenforum

Änderung an Familienkasse wohl vergessen

Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 12:35
Wir sind gerade umgezogen und ich bin damit beschäftigt, die Adressenänderung an alle Behörden, Versicherungen und co. mitzuteilen.
Nun ja zur unserer Geschichte.
Ich und mein Freund haben 2018 eine Tochter gekriegt. Er hat Vaterschaftsannerkennung und co. gemacht. 2020 haben wir geheiratet, ich habe seinen Namen angenommen. Wir haben in 2 Haushalten gelebt bis zum 01.03.2024. Hat für uns so funktioniert, aber jetzt endlich eine schöne Wohnung gefunden mit viel Platz und ziehen nun endlich alle 3 zusammen. Naja heute wollte ich die neue Anschrift der Familienkasse mitteilen und habe Papiere wegen der Kindergeldnummer durchstöbert und nur welche auf meinen alten Namen entdeckt. Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich die Heirat damals mitgeteilt habe . Hatte damals sehr viel Papierkram und das könnte echt untergegangen sein. Also Adresse und Wohnort der Kindes bei mir war alles gleich.

Mich hat es gerade wie ein Schlag getroffen und ich sitze schon fast weinend, ob die das Kindergeld für die letzten 4 Jahre deswegen nicht zurückfordern werden.
Brief ist schon verfasst an die Kasse und geht morgen raus, aber ich zittere hier immer noch.

Mein Mann versucht mich zwar zu beruhigen, indem er sagt, dass wir ja alles trotzdem rechtens erhalten haben und keine Doppelzahlungen. Bin trotzdem mit den Nerven am Ende.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ist mir sehr persönlich

Schnatterienchen
1760 Beiträge
07.03.2024 13:30
Warum sollten die deswegen das Kindergeld zurückfordern. Das würdest du ja trotzdem bekommen. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
nilou
14071 Beiträge
07.03.2024 13:39
Und ich würde da einfach anrufen und es kurz klären. Geht es um die fehlende Mitteilung des neuen Namens? Weil ob du verheiratet bist oder nicht ist fürs Kindergeld doch egal.
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 13:40
Zitat von Schnatterienchen:

Warum sollten die deswegen das Kindergeld zurückfordern. Das würdest du ja trotzdem bekommen. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?


Ja da steht irgendwie, dass jede Änderung unverzüglich mitgeteilt werden muss. Und das wäre ja eine wichtige Änderung. Wobei die eigentlich keinen Einfluss auf den Erhalt hätte. Adresse, Name, Wohnort vom Kind ist ja gleich.
Eventuell bin ich gerade auch nur etwas durch den Wind, weil hier jeden Tag viel Stress ist.
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 13:42
Zitat von nilou:

Und ich würde da einfach anrufen und es kurz klären. Geht es um die fehlende Mitteilung des neuen Namens? Weil ob du verheiratet bist oder nicht ist fürs Kindergeld doch egal.


Ja es geht um diese zwei Änderungen, die ich versäumt habe. Ich schicke da jetzt einen Brief mit der Änderung der Adresse auf den neuen Namen und wenn da rauf nichts folgt, dann rufe ich an.
Steuer ID und Kindergeldnummer ist ja gleich.
Reset
3711 Beiträge
07.03.2024 13:44
Ich hab das damals gar nicht gemeldet.
Als dann 6 Monate später mein 3. Kind geboren wurde, habe ich auf dem Kindergeldantrag, die Kindergeldnummer (die es ja schon gab) angegeben und meinen neuen Namen eingetragen. Konnten sie ja dann problemlos zuordnen. Fertig
Umgezogen sind wir in dem Zeitraum auch noch. Wäre ein Brief gekommen, wäre der aber bei meinem ExMann gelandet. Wäre also nicht schlimm gewesen. Er bekommt heute noch manchmal Briefe, die an mich adressiert sind und bringt sie mir dann mit

Ruf an und frag, ob du das irgendwo ändern kannst.
Was "schlimmes" wird da aber nicht passieren
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 13:51
Zitat von Reset:

Ich hab das damals gar nicht gemeldet.
Als dann 6 Monate später mein 3. Kind geboren wurde, habe ich auf dem Kindergeldantrag, die Kindergeldnummer (die es ja schon gab) angegeben und meinen neuen Namen eingetragen. Konnten sie ja dann problemlos zuordnen. Fertig
Umgezogen sind wir in dem Zeitraum auch noch. Wäre ein Brief gekommen, wäre der aber bei meinem ExMann gelandet. Wäre also nicht schlimm gewesen. Er bekommt heute noch manchmal Briefe, die an mich adressiert sind und bringt sie mir dann mit

Ruf an und frag, ob du das irgendwo ändern kannst.
Was "schlimmes" wird da aber nicht passieren


Ok das beruhigt mich. Die haben da auch keine Probleme gemacht?
Man denkt ja immer an möglichst alles, aber bei so vielen Sachen kommt da schon das eine oder andere aus dem Kopf. Habe jetzt schon eine Liste, die ich durcharbeite, aber bestimmt fällt da auch was.
Wären wir jetzt nicht umgezogen, wäre es mir bestimmt auch erst beim nächsten Kind aufgefallen. Der Antrag ist ja bis 2036 genehmigt.
TipTap
299 Beiträge
07.03.2024 13:55
Mach dir keine Sorgen, ich habe meine Nachnamen auch noch nicht ändern lassen. Mache das auch erst mit Zuwachs.
Es ist total verständlich, dass es unter geht. IdR bekommt man ja einmal den Bescheid und hört dann gar nichts mehr. Versicherungen, AG usw sind da viel präsenter.

Also ruhig Blut und entspannen!
Vanellope
15442 Beiträge
07.03.2024 14:20
Öhm. Ich habe 2015 geheiratet und die namensanderung glaube ich nicht gemeldet. Ebenso wie die Adressänderung als wir 2016 umgezogen sind
Denke seit 2019 die kleine Tochter zur Welt kam haben sie jetzt alle aktuellen Daten und gut. Also zurück wollten sie nix
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 15:05
Ich danke euch allen! Ihr habt einen großen Teil dazu beigetragen, dass ich mir hetzt weniger Sorgen mache! Lieben Dank! Habe bisschen aufgeatmet.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
07.03.2024 16:41
Selbst in meinem rosafarbenen Führerschein steht noch mein Mädchennamen. Wird erst geändert wenn ich einen neuen beantragen MUSS.
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 20:10
Zitat von Seesternchen_2.0:

Selbst in meinem rosafarbenen Führerschein steht noch mein Mädchennamen. Wird erst geändert wenn ich einen neuen beantragen MUSS.


Ich habe bei meinem Führerschein auch noch den alte Nachnamen. Bei einem Unfall, gab ich einfach den Pass dazu und das hat dem Polizisten gepasst.
Hier bin ich halt durch die „Drohungen“ auf deren Webseite etwas ins Zittern gekommen. Nicht der Nachname, eher die Heirat hat mir da Sorgen gemacht.
Anonym 1 (211058)
0 Beiträge
07.03.2024 20:13
Das stand drinnen.

„Ihre gesetzliche Verpflichtung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht). Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie die entsprechenden Beträge zurückzahlen.

Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe und in schweren Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Teilen Sie daher jede wichtige Änderung umgehend Ihrer Familienkasse mit.“
nilou
14071 Beiträge
07.03.2024 20:39
Zitat von Anonym 1 (21105 :

Das stand drinnen.

„Ihre gesetzliche Verpflichtung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht). Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie die entsprechenden Beträge zurückzahlen.

Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe und in schweren Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Teilen Sie daher jede wichtige Änderung umgehend Ihrer Familienkasse mit.“


Nachname ist keine Voraussetzung für Kindergeldbezug.
Marf
28126 Beiträge
08.03.2024 06:45
Zitat von Anonym 1 (21105 :

Das stand drinnen.

„Ihre gesetzliche Verpflichtung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht). Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie die entsprechenden Beträge zurückzahlen.

Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe und in schweren Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Teilen Sie daher jede wichtige Änderung umgehend Ihrer Familienkasse mit.“

Da geht's ums finanzielle.Solltest du plötzlich Geld im Keller finden musst du das mitteilen.

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