mädchenname wieder annehmen - was kostet mich das?
02.06.2009 12:16
sodele,
letzte woche wurde ich geschieden, und könnt nun, wenn ich das urteil in händen halte, meinen mädchennamen wieder annehmen.
wollte ich eigentlich nicht machen, weil mein sohn ja schon 9 ist, aber er möchte gerne meinen mädchennamen annehmen.
kann mir nun jemand was zu den kosten die da auf mich zukommen sagen???
es ginge um mich, meinen sohn, und meine tochter
lg
letzte woche wurde ich geschieden, und könnt nun, wenn ich das urteil in händen halte, meinen mädchennamen wieder annehmen.
wollte ich eigentlich nicht machen, weil mein sohn ja schon 9 ist, aber er möchte gerne meinen mädchennamen annehmen.
kann mir nun jemand was zu den kosten die da auf mich zukommen sagen???
es ginge um mich, meinen sohn, und meine tochter
lg
02.06.2009 12:21
kann dir da leider nicht weiterhelfen,aber ich schieb mal für dich
02.06.2009 12:23
ich dachte bei den kinder geht das nicht wurde uns so gesagt als unsere tochter den namen vom papa bekommen hat.
02.06.2009 12:25
Zitat von Lenchen-79:
ich dachte bei den kinder geht das nicht wurde uns so gesagt als unsere tochter den namen vom papa bekommen hat.
Doch mit schwieriger gerichtlicher Anfechtung.
02.06.2009 12:27
Zitat von laemmchen:
sodele,
letzte woche wurde ich geschieden, und könnt nun, wenn ich das urteil in händen halte, meinen mädchennamen wieder annehmen.
wollte ich eigentlich nicht machen, weil mein sohn ja schon 9 ist, aber er möchte gerne meinen mädchennamen annehmen.
kann mir nun jemand was zu den kosten die da auf mich zukommen sagen???
es ginge um mich, meinen sohn, und meine tochter
lg
Das beste du rufst beim Standesamt an, die können dir bestimmt weiterhelfen.
02.06.2009 12:27
Zitat von DasTinchen:
Zitat von Lenchen-79:
ich dachte bei den kinder geht das nicht wurde uns so gesagt als unsere tochter den namen vom papa bekommen hat.
Doch mit schwieriger gerichtlicher Anfechtung.
ja mit vor gericht anfechten hat sie auch was erzählt, aber einfach so gehts eben nicht.
02.06.2009 12:28
http://www.123recht.net/M%C3%A4dchenname-nach-Sche idung-__f35969.html
Da steht jetzt aber nichts von Kindern.
Da steht jetzt aber nichts von Kindern.
02.06.2009 12:32
http://www.123recht.net/nach-der-scheidung-m%C3%A4 dchenname-wieder-annehmen-__f75610.html
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200 90323122300AAslAqY
Villeicht hilft dir das ein bisl weiter?!
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200 90323122300AAslAqY
Villeicht hilft dir das ein bisl weiter?!
02.06.2009 12:44
naja, ich werde einfach mal nachfragen....
der kindsvater hat kein sorgerecht, und seit ca 8 jahren keinen kontakt mehr
von meinem freund habe ich eine tochter, die aber meinen momentanen nachnamen hat, was ja irgendwie komisch ist...
vll kann ich das alles als grund anführen, dass beide kinder meinen mädchennamen annehmen können....
der kindsvater hat kein sorgerecht, und seit ca 8 jahren keinen kontakt mehr
von meinem freund habe ich eine tochter, die aber meinen momentanen nachnamen hat, was ja irgendwie komisch ist...
vll kann ich das alles als grund anführen, dass beide kinder meinen mädchennamen annehmen können....
02.06.2009 12:53
also ich find das so bescheuert, das es so schwer ist das die kinder auch den mädchennamen bekommen.
wenn das kind bei der mama aufwächst und den mädchennamen zurück nimmt, sollte das kein problem sein, das die kinder den auch annehmen. es ist doch kacke wenn man verschiedene nachnamen hat, dann hat man öfter das problem das man beweisen muss das es auch wirklichd as kind ist. meine mum hatte das total angekotzt früher...
echt kacke
wenn das kind bei der mama aufwächst und den mädchennamen zurück nimmt, sollte das kein problem sein, das die kinder den auch annehmen. es ist doch kacke wenn man verschiedene nachnamen hat, dann hat man öfter das problem das man beweisen muss das es auch wirklichd as kind ist. meine mum hatte das total angekotzt früher...
echt kacke
02.06.2009 13:03
Also ich habe damals vor 9 Jahren 45,- DM gezahlt.Allerdings ging das bei meiner Tocher nicht
1. Muss der Kindsvater einverstanden sein und
2.geht das nur wen das Kindswohl dadurch "gefährdet" ist.
So hies es bei mir damals.
Seit einem Jahr hat sie aber doch den neuen Familienname da sie selbst entscheiden konnte und der Kindsvater seit 8 Jahren keinen Kontakt mit ihr hat.Sie konnte selbst entscheiden weil sie dann schon 14 war.War aber trotzdem komplziert.
LG Melanie
1. Muss der Kindsvater einverstanden sein und
2.geht das nur wen das Kindswohl dadurch "gefährdet" ist.
So hies es bei mir damals.
Seit einem Jahr hat sie aber doch den neuen Familienname da sie selbst entscheiden konnte und der Kindsvater seit 8 Jahren keinen Kontakt mit ihr hat.Sie konnte selbst entscheiden weil sie dann schon 14 war.War aber trotzdem komplziert.
LG Melanie
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