Mütter- und Schwangerenforum

Recht auf Feiertage, ohne Sorgerecht

26.04.2009 16:35
Ich hab jetzt auch mal ne Frage!

Der Erzeuger meine Kleinen hat uns ja vor über nen Jahr verlassen und er kümmerte sich die Zeit bis ich mein jetztigen Mann kennenlernte nen scheiß um meine Kleine, selbst als sie mit 42° im KH war! Wir wissen alle das er das nur macht um zu zeigen was für ein toller Möchtegernvater ist. Aber selbst meine großen Kinder haben es gemerkt! Die Kindergärtnerin findet es auch komcih und sie ist auch unserer Meinung, da sie ja auch mein Ex kennt.

Er darf meine Kleine einmal in der Woche sehen, von 15-17 Uhr! Das reicht ihm nicht und er ging zum Gericht! Naja er möchte das so und er bekommt es, hat für mich nix mehr mit Liebe zu tun, denn dann MUSS er meine Kleine alle 14 Tage nehmen!(und ich weis wie er ist, er lebt sein Singelleben voll aus, die Bude sieht aus wie sau) Was ich auch für die Kleine toll finde (das sie kontakt zu ihrem Vater hat), nur habe ich Angst das sie es irgendwann drunterleiden muss das er eben so ist wie er ist! Trotzdem ermögliche ich meiner Tochter ein das sie ihn so oft wie möglich sehen kann, auch wenn sie ihren "Papa" (so nennt sie mein Mann von sich aus) zu Hause hat den sie sehr liebt. Wenn ihr Vater (mein ex) kommt, freut sie sich nichtmal! Letztens war mein Ex mit uns auf den Hof (er war gerade gekommen) und sie hatte Angst vor einem Hund und sie rennt zu meinem Mann obwohl mein Ex näher an sie dran war! Wenn mein Ex sie nach Hause bringt weint sie nichtmal wenn er wieder geht, wenn aber mein mann nur zum Müll geht weint sie bitterlich.

So jetzt die Frage, kann ein Vater (ohne Sorgerecht) einklagen das er das Kind am Geburtstag, Weihnachten, Ostern & Sylvester (allgemein Feiertage) haben kann?
Denn ich mache das so das der Vater dann ein Tag später das Kind sogar länger bekommen könnte, wenn er wollte.
KleinePerle
8877 Beiträge
26.04.2009 18:03
hallo genau kann ich dir das net sagen kenn mich mit sowas net aus ich weis nur von meiner freundin die au getrennt ist u der vater kein sorgerecht hat es au eingeklagt hat u er darf die kleine sehen am anfang waren es alle 2 wochen für 4 stunden aber nur hier im mkreis ,mittlerweile darf er sie alle 2 wochen für 8 stunden holen u zwar zu sich nach hause u bald darf er sie dann au über nacht holen.zum geburtstag durfte er sie net haben aber nen tag später dann.genau konnt ich dir jetzt vielleicht net weiter helfen kenn das nur so von ihr
Putsch
26805 Beiträge
26.04.2009 18:15
Er kann nicht mal einklagen, das Kind ohne Aufsicht sehen zu dürfen
Britta
25259 Beiträge
26.04.2009 19:15
Da der Vater immer noch ein Besuchsrecht hat, auch ohne Sorgerecht, steht ihm auch zu, die Kinder an Feiertagen zu sehen. In der Regel ist es so, dass dies im Wechsel geschieht. Ostern bei dir Weihnachten bei ihm und im naechsten Jahr dann andersherum. Im Haertefall kann er es auch einklagen.
Putsch
26805 Beiträge
26.04.2009 19:16
Zitat von Britta:

Da der Vater immer noch ein Besuchsrecht hat, auch ohne Sorgerecht, steht ihm auch zu, die Kinder an Feiertagen zu sehen. In der Regel ist es so, dass dies im Wechsel geschieht. Ostern bei dir Weihnachten bei ihm und im naechsten Jahr dann andersherum. Im Haertefall kann er es auch einklagen.


Zum Glück ist das bei uns nicht so
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