Mütter- und Schwangerenforum

Steuer / Spekulationsgewinn

Anonym 1 (211085)
0 Beiträge
15.03.2024 14:33
Ich hoffe hier jemanden zu finden, der so etwas weiß

Also:

Neubau Wohnung Kauf 2021
Neubau Fertigstellung Februar 2024

Vermietungsabsicht bestand
Werbungskosten V+V all die Jahre geltend gemacht

Jedoch wurden noch nie Einkünfte erzielt.
Da die Wohnung nun evtl wieder verkauft werden soll. Fällt Spekulationssteuer an? Weil es war ja nie vermietet, jedoch aber auch nicht eigen genutzt da es ja erst gebaut wurde.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

shelyra
69110 Beiträge
15.03.2024 14:40
Ihr verkauft innerhalb der Spekulationsfrist - daher fällt die Spekulationssteuer an.
Ob vermietet oder selbst bewohnt hat ja nur Auswirkung auf die Dauer der Spekulationsfrist.
Kleeflöckchen
36 Beiträge
15.03.2024 14:46
Zitat von Anonym 1 (211085):

Ich hoffe hier jemanden zu finden, der so etwas weiß

Also:

Neubau Wohnung Kauf 2021
Neubau Fertigstellung Februar 2024

Vermietungsabsicht bestand
Werbungskosten V+V all die Jahre geltend gemacht

Jedoch wurden noch nie Einkünfte erzielt.
Da die Wohnung nun evtl wieder verkauft werden soll. Fällt Spekulationssteuer an? Weil es war ja nie vermietet, jedoch aber auch nicht eigen genutzt da es ja erst gebaut wurde.


Kurze Antwort: Ja. Es kommt da auf die Verwendungsabsicht an.

Wenn du 3 Jahre Werbungskosten für V+V ansetzt und dann wieder verkaufst, bist meiner Meinung nach definitiv raus aus der Eigennutzung.
Aber man bräuchte mehr Infos, sind die Bescheide schon alle endgültig oder ist noch eine Vorläufigkeit hinsichtlich der Vermietung drin, da es sich ja um Verluste handelt?

Grundsätzlich würde ich aber sagen, mit der Steuer kalkulieren oder am besten zum Berater gehen und mal durchrechnen lassen.
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