Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeldgesetz

Mimamk
10503 Beiträge
09.01.2014 18:25
Hallo Leute.

Ich war nun 2 Jahre in Elternzeit und gehe nun zurück in meinen Beruf. Meine Personalchefin will mich nun woanders unterbringen und auch zu anderen Arbeitszeiten. Darf sie das?
Kennt sich da jemand aus?
Seesternchen
2916 Beiträge
09.01.2014 18:28
Auf Deine alte Stelle hast Du tatsächlich nur 1 Jahr lang Anspruch. Danach darf Dir der Arbeitgeber eine andere zuweisen.
Kati83
4189 Beiträge
09.01.2014 18:29
Ich meine ja solang ihr vorher nicht schriftlich was vereinbart habt. Du hast meines wissen Anrecht auf deine alte stelle zu den gleichen zeiten wie vor der ss.
LOU09
3200 Beiträge
09.01.2014 18:31
Ich glaube Du hast nur 12 Monate auf deine alte Arbeitsstelle anspruch
LoisLane
4828 Beiträge
09.01.2014 18:33
Im Gesetz steht nur, dass Du Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz hast.
Mimamk
10503 Beiträge
09.01.2014 18:35
Ich war heute beim Anwalt und der sagte mir dass ich nach der Elternzeit aber zu den selben Arbeitszeiten wie vorher eingestellt werden muss.

Wie ist denn das wenn man ein drittes Jahr hinten anhängt, also finanziell. Da ich mein Elterngeld ja auf 2 Jahre habe spiltten lasse wird da nix mehr kommen.
Aber generell kann man 3 Jahre zu Hause bleiben und der AG hält dir eine gleichwertige Stelle frei?!?
Mimamk
10503 Beiträge
09.01.2014 18:54
Außerdem wäre die neue Stelle nicht da wo ich vorher war. Sondern in einem anderen Stadtteil. Dazu hab ich das gefunden:

Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Der Gesetzgeber gestattet den Eltern inzwischen, dass Vater, Mutter oder beide zusammen drei Jahre ohne Berufstätigkeit zu Hause bei ihrem Kind bleiben. Er garantiert während dieser Elternzeit Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Denn der Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig, er ruht lediglich. Kehrt die Frau beziehungsweise der Mann aus der Elternzeit zurück, muss ihm entweder der alte oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. War das ein Ganztagsjob, besteht erst einmal nur Anspruch auf einen Ganztagsjob.
Der Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig
Allerdings haben Sie keinen Anspruch, "ihren" alten Arbeitsplatz wieder zu erhalten. Die Garantie bezieht sich nur auf eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen Bedinungen - räumlich, örtlich, zeitlich. Eine Verkäuferin kann durchaus von den Sportwaren zur Damenoberbekleidung versetzt werden. Aber nicht ins Lager: Die Stelle muss der Qualifikation entsprechend besetzt werden.
Ist aber der alte Arbeitsplatz bereits von einer anderen Kraft besetzt und im Betrieb findet sich keine gleichwertige Stelle oder eine Tätigkeit, die für die Frau akzeptabel ist, kann sie zwar auf der Rückkehr in das Unternehmen bestehen, muss aber damit rechnen, in Kürze die Kündigung zu erhalten.
Mimamk
10503 Beiträge
09.01.2014 20:07
kennt sich wohl niemand aus!
nicole_jv3
5403 Beiträge
09.01.2014 22:33
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Die festen Uhrzeiten und ein fester Einsatzort?
Bei mir ist es z.b. So, dass im Vertrag steht, dass ich im Geschäftsgebiet eingesetzt werden kann, das sind verschiedene Filialen. Ich hab kein Anrecht, wieder in dieselbe Filiale zu kommen wie vorher. Mein ag hätte mich lt Vertrag auch vorher jederzeit versetzen können.
Und zu den Stunden steht in meinem Vertrag generelle Arbeitszeiten 8-20 Uhr. Ich hab zwar in der Filiale feste vom 8-17 Uhr gehabt, gibt aber auch Filialen von 9-18 o.ä., damit hätte ich dann auch leben müssen weils halt so in meinem Arbeitsvertrag steht.
Also, genau nachlesen ob da nur die Filiale steht in der du gearbeitet hast.

Und zur Verlängerung: ja, die kannst du einreichen. Ich glaub bis 7 Wochen vor Ablauf.
Mimamk
10503 Beiträge
10.01.2014 08:47
Bei mir steht ein fester Arbeitsort, Kostenstelle .... und Arbeitszeiten auch festgelegt.

Aber es steht drunter dass die mich auch woanders einsetzen können.

Mein Anwalt sagt aber nur innerhalb dieser Kostenstelle, für die ich ja eingestellt wurde.

Unsere Firma hat auch mehrere Filialen, aber dann müsste doch im Vertrag stehen Springer oder sowas.

Ich würde in eine andere Filiale kommen, wo meine Stelle, für die ich eingestellt wurde, schon besetzt ist. Sprich: Ich kenne dort nicht mal mein Aufgabengebiet.

Außerdem sagt doch das Gesetz, dass ich nach der Elternzeit zwar Anspruch auf eine Stelle habe, aber nicht auf die selbe, dennoch aber eine gleichwertige.
Aber zu den selben Arbeitszeiten wie vorher auch.

Dann bin ich mir auch nicht sicher ob sie mir einfach so, zwei Wochen vor Arbeitsantritt mitteilen kann, dass ich woanders hin muss und auch zu anderen Arbeitszeiten.

Wo man sich doch auch schon um einen Krippenplatz usw. gekümmert hat.
shelyra
69248 Beiträge
10.01.2014 08:56
Zitat von Mimamk:

Bei mir steht ein fester Arbeitsort, Kostenstelle .... und Arbeitszeiten auch festgelegt.

Aber es steht drunter dass die mich auch woanders einsetzen können.

Mein Anwalt sagt aber nur innerhalb dieser Kostenstelle, für die ich ja eingestellt wurde.

Unsere Firma hat auch mehrere Filialen, aber dann müsste doch im Vertrag stehen Springer oder sowas.

Ich würde in eine andere Filiale kommen, wo meine Stelle, für die ich eingestellt wurde, schon besetzt ist. Sprich: Ich kenne dort nicht mal mein Aufgabengebiet.

Außerdem sagt doch das Gesetz, dass ich nach der Elternzeit zwar Anspruch auf eine Stelle habe, aber nicht auf die selbe, dennoch aber eine gleichwertige.
Aber zu den selben Arbeitszeiten wie vorher auch.

Dann bin ich mir auch nicht sicher ob sie mir einfach so, zwei Wochen vor Arbeitsantritt mitteilen kann, dass ich woanders hin muss und auch zu anderen Arbeitszeiten.

Wo man sich doch auch schon um einen Krippenplatz usw. gekümmert hat.

springer ist doch aber was ganz anderes als ne "versetzung in ne andere filiale" (wie es in deinem arbeitsvertrag steht.)
nen springer ist mal 1 woche hier, dann 2 wochen dort usw hat also keine feste stelle... ne versetzung in eine andere filiale ist ne einmalige sache und laut deinem vertrag möglich...

2 wochen vor arbeitsbeginn ist schon arg knapp mit dem mitteilen. da würd ich nochmal beim anwalt nachfragen ob das so kurzfristig überhaupt rechtens ist.
Mimamk
10503 Beiträge
10.01.2014 09:00
Das mit dem Springer war nur ein Beispiel, weil ich eben meine vorige Tätigkeit da wohl nicht mehr in dem Umfang ausüben kann. Da die Stelle ja schon besetzt ist.

Mein Anwalt meinte ja es würde nicht gehen so wie sie das will. Da im Vertrag die Kostenstelle XY festgelegt ist.

Ich würde mich auch darauf einlassen es ist aber absolut unmöglich da die Arbeitszeiten nicht mehr passen...
Chnopf
2569 Beiträge
10.01.2014 09:39
Ich kann dir leider nicht helfen, da ich ja nicht in Deutschland lebe und mich somit auch nicht mit euern Gesetzen auskenne. Aber es ist echt ne doofe Situation für dich! Ich hoffe, dass du das irgendwie lösen kannst, vorallem dass es mit Noah's KiTa-Zeiten aufgeht.

Fühl dich mal gedrückt!
Mimamk
10503 Beiträge
14.01.2014 20:01
Und... : Muss ich bevor ich mir einen Krippenplatz suche, die Firma informieren welche Zeiten ich angedacht habe??
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