verstehe das jugendamt nicht !!!
25.04.2013 23:34
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von cookie23:
Ne,siehst du meiner Meinung nach nicht falsch![]()
Zum Glück stecke ich nicht in der Situation,aber wenn,würde ich mich,vor allem für mein Kind freuen das der Vater sich kümmern will.
Und wenn der KV der TS so schlecht und so wäre ,glaub ich nicht das dass JA den Kontakt zulassen geschweige denn befürworten würde...
Najaa .. das lassen wir mal dahingestelltaber, wie gesagt solang er keine Gefahr für das Kind ist sollte er den Kontakt schon haben finde ich - fürs Kind.
Gebe ich dir auf jedenfall recht
26.04.2013 07:28
Aber wenn Gewalt gegenüber der Mutter stattfand is doch das kindeswohl gefährdet? Oder hab ich was verpasst?!?
26.04.2013 08:14
Vom Jugendamt fühle ich mich gerade auch sehr verlassen - die schieben jede Verantwortung ab, und schützen den Vater anstatt mein Kind.
Von daher ist der Weg zum Anwalt der bessere.
So hab ichs auch gemacht.
Von daher ist der Weg zum Anwalt der bessere.
So hab ichs auch gemacht.
26.04.2013 09:47
ich versteh nur bahnhof, kannst du den text nochmal schreiben und dann mit satzzeichen und absätzen?
26.04.2013 10:14
Zitat von ...Teufelchen...:
Aber wenn Gewalt gegenüber der Mutter stattfand is doch das kindeswohl gefährdet? Oder hab ich was verpasst?!?
Nein - das Kindeswohl ist nur dann gefährdet wenn der Vater auch dem Kind gegnüber gewaltätig ist. Da die Eltern getrennt sind, wird das Kind im besten Fall nicht in einer prügelnden Umgebung aufwachsen und darum ist es unwichtig ob der Vater die Mutter früher, also in der Beziehung mal geschlagen hat. Leider ist das hier in D so.
26.04.2013 12:10
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von ...Teufelchen...:
Aber wenn Gewalt gegenüber der Mutter stattfand is doch das kindeswohl gefährdet? Oder hab ich was verpasst?!?
Nein - das Kindeswohl ist nur dann gefährdet wenn der Vater auch dem Kind gegnüber gewaltätig ist. Da die Eltern getrennt sind, wird das Kind im besten Fall nicht in einer prügelnden Umgebung aufwachsen und darum ist es unwichtig ob der Vater die Mutter früher, also in der Beziehung mal geschlagen hat. Leider ist das hier in D so.
Aber man stelle sich mal vor eine Frau wird von ihrem Freund/ Mann geschlagen....welche Frau/Mutter lässt denn dann bitte ihr Kind mit diesem Typen alleine?
Ich kenne mich da so gar nicht aus....aber das ist für mich gerade unvorstellbar! Zumal er doch auch im knast gesessen .
26.04.2013 17:37
Zitat von Rini:
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von ...Teufelchen...:
Aber wenn Gewalt gegenüber der Mutter stattfand is doch das kindeswohl gefährdet? Oder hab ich was verpasst?!?
Nein - das Kindeswohl ist nur dann gefährdet wenn der Vater auch dem Kind gegnüber gewaltätig ist. Da die Eltern getrennt sind, wird das Kind im besten Fall nicht in einer prügelnden Umgebung aufwachsen und darum ist es unwichtig ob der Vater die Mutter früher, also in der Beziehung mal geschlagen hat. Leider ist das hier in D so.
Aber man stelle sich mal vor eine Frau wird von ihrem Freund/ Mann geschlagen....welche Frau/Mutter lässt denn dann bitte ihr Kind mit diesem Typen alleine?
Ich kenne mich da so gar nicht aus....aber das ist für mich gerade unvorstellbar! Zumal er doch auch im knast gesessen .
Naja, sie muss das Kind nicht direkt mit ihm allein lassen - dafür gibt es sog. begleiteten Umgang beim Jugendamt und der Knast, sofern nicht im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung u.ä. ist fürs JuAmt auch unwichtig. Ich find die Regelungen hier in D auch ziemlich krank, da solche Menschen für mich tickende Zeitbomben sind auch was die Kinder angeht -aber so isses leider
26.04.2013 21:10
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von Rini:
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von ...Teufelchen...:
Aber wenn Gewalt gegenüber der Mutter stattfand is doch das kindeswohl gefährdet? Oder hab ich was verpasst?!?
Nein - das Kindeswohl ist nur dann gefährdet wenn der Vater auch dem Kind gegnüber gewaltätig ist. Da die Eltern getrennt sind, wird das Kind im besten Fall nicht in einer prügelnden Umgebung aufwachsen und darum ist es unwichtig ob der Vater die Mutter früher, also in der Beziehung mal geschlagen hat. Leider ist das hier in D so.
Aber man stelle sich mal vor eine Frau wird von ihrem Freund/ Mann geschlagen....welche Frau/Mutter lässt denn dann bitte ihr Kind mit diesem Typen alleine?
Ich kenne mich da so gar nicht aus....aber das ist für mich gerade unvorstellbar! Zumal er doch auch im knast gesessen .
Naja, sie muss das Kind nicht direkt mit ihm allein lassen - dafür gibt es sog. begleiteten Umgang beim Jugendamt und der Knast, sofern nicht im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung u.ä. ist fürs JuAmt auch unwichtig. Ich find die Regelungen hier in D auch ziemlich krank, da solche Menschen für mich tickende Zeitbomben sind auch was die Kinder angeht -aber so isses leider![]()
Der begleitende Umgang wurde ihr zugesagt und als der kindsvater dort vorgesprochen hat sagte man der Mutter da gibt es keinen begleitenden Umgang
26.04.2013 21:41
Zitat von ...Teufelchen...:
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von Rini:
Zitat von Grenzgängerin:
...
Aber man stelle sich mal vor eine Frau wird von ihrem Freund/ Mann geschlagen....welche Frau/Mutter lässt denn dann bitte ihr Kind mit diesem Typen alleine?
Ich kenne mich da so gar nicht aus....aber das ist für mich gerade unvorstellbar! Zumal er doch auch im knast gesessen .
Naja, sie muss das Kind nicht direkt mit ihm allein lassen - dafür gibt es sog. begleiteten Umgang beim Jugendamt und der Knast, sofern nicht im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung u.ä. ist fürs JuAmt auch unwichtig. Ich find die Regelungen hier in D auch ziemlich krank, da solche Menschen für mich tickende Zeitbomben sind auch was die Kinder angeht -aber so isses leider![]()
Der begleitende Umgang wurde ihr zugesagt und als der kindsvater dort vorgesprochen hat sagte man der Mutter da gibt es keinen begleitenden Umgang
Hab ich wohl überlesen
Aber - in der Regel ist es so, das der begleitete Umgang der Mutter alleine garnicht zugesagt werden DARF ohne das der KV vorher zumindest mal angehört worden ist, denn eigentlich bewertet das JuAmt ob der nötig ist oder nicht. In einem Fall wo zB die Mutter wirklich Angst vor dem Vater haben muss, gibts bestimmt nochmal gesonderte Regelungen - aber unter "normalen" Umständen ist das leider eben so das davon auszugehen ist, das zwei Menschen die sich mal so nah waren das sie gemeinsam ein Kind gemacht haben, es hinkriegen sollten das der Umgang ohne begleitung geregelt werden kann.
10.05.2013 20:59
und was ist wenn man mit dem kinsvater keine regelung findet da er meint und denkt so wie er sich es vorstellt ist es ok ,was die kindesmutter denkt oder fühlt ist egal .da der kindsvater auf die gefühle der mutter wie auf die gefühle wie bedürfnisse des kindes nicht eingeht da er das nicht nachvollziehn kann ,( mAN muss dazu sagen mit seiner anderen tochter geht er auch so um da ist es im egal ob die kleine weint oder nicht und was sie hat stattdessen fängt er an zu schreien wie ein gestörter ) und das gleiche will er bei meiner tochter auch jetzt abziehn !!
13.05.2013 21:26
Es gibt noch was anderes als das Jugendamt. Zumindest gibt es das hier. Ob das überall so ist weiß ich nicht. Die heißen Elternschaft und Trennung. Google mal ob es die in deiner Nähe gibt. Die versuchen mit beiden Elternteilen eine gemeinsame Lösung zu finden. Sprechen mit jedem einzeln und dann mit euch zusammen. Und wenn ihr eine Einigung getroffen habt, wird das sogar schriftlich festgehalten.
Das ganze ist meistens eine Vorstufe bevor sowas vors Gericht kommt. Und vielleicht doch noch eine Lösung zu finden.
Das ganze ist meistens eine Vorstufe bevor sowas vors Gericht kommt. Und vielleicht doch noch eine Lösung zu finden.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt





