Mütter- und Schwangerenforum

Aufenthaltbestimmungsrecht vs. Umgangsrecht

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anakey
6743 Beiträge
29.05.2012 13:21
Zitat:
Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmung srecht

versteh ich das richtig, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht dort aufhört, wo die festgelegte Umgangszeit beginnt?

Mein Freund hat bereits ein Kind mit seiner Ex-Frau...sie haben gemeinsames Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht(ABR) liegt bei ihr.
Nun ist es so, dass ihre Eltern gemeinsame Urlaube mit dem Großen ganz gern in "unser" we legen..als mein Freund ihr gegenüber meinte, er würde dem nur deshalb zustimmen, weils ihm um den großen geht, meinte sie, er wäre auch gefahren,wenn mein Freund dagegen gewesen wäre-schließlich habe sie das ABR!
im Gegenzug hat er bei uns schon ne weile nicht mehr übernachtet und wenns nach ihr geht wird er das auch nichtmehr. und sie wird einem Urlaub mit ihm nicht zustimmen- dabei wollen wir lediglich für 2-3 tage in die heimat zu den urgroßeltern der kinder..
Der Umgang wurde letztes Jahr schon gerichtlich festgehalten...samstag um 10 bis sonntag um 17 uhr..

29.05.2012 13:33
Zitat von anakey:

Zitat:
Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmung srecht

versteh ich das richtig, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht dort aufhört, wo die festgelegte Umgangszeit beginnt?

Mein Freund hat bereits ein Kind mit seiner Ex-Frau...sie haben gemeinsames Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht(ABR) liegt bei ihr.
Nun ist es so, dass ihre Eltern gemeinsame Urlaube mit dem Großen ganz gern in "unser" we legen..als mein Freund ihr gegenüber meinte, er würde dem nur deshalb zustimmen, weils ihm um den großen geht, meinte sie, er wäre auch gefahren,wenn mein Freund dagegen gewesen wäre-schließlich habe sie das ABR!
im Gegenzug hat er bei uns schon ne weile nicht mehr übernachtet und wenns nach ihr geht wird er das auch nichtmehr. und sie wird einem Urlaub mit ihm nicht zustimmen- dabei wollen wir lediglich für 2-3 tage in die heimat zu den urgroßeltern der kinder..
Der Umgang wurde letztes Jahr schon gerichtlich festgehalten...samstag um 10 bis sonntag um 17 uhr..



Das ABR ist ein TEIL vom Sorgerecht, wenn sie gemeinsame Sorge haben, liegt auch das ABR bei beiden, anseidern, es ist irgendwo schriftlich anders geregelt.
anakey
6743 Beiträge
29.05.2012 13:37
ja,er hat es an sie abgetreten, damit sie überhaupt mit sich reden ließ...was er mittlerweile logischerweise bereut..
29.05.2012 13:38
Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt informieren, wenn das gerichtlich festgelegt ist, kann sie euch auch den Umgang nicht verwehren.
anakey
6743 Beiträge
29.05.2012 13:59
Zitat von Tesa:

Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt informieren, wenn das gerichtlich festgelegt ist, kann sie euch auch den Umgang nicht verwehren.

das macht sie so direkt nicht...gsd!
aber sie verwehrt Übernachtungen und ihre eltern legen urlaub mit dem großen vorzugsweise in unser we...und sie meint halt, egal ob er zustimmt oder nicht, würde der große mitfahren, weil sie ja das abr hat...
und uns verwehrt sie im gegenzug we-trips in die heimat..(hin ca 2,5std fahrt)
aber ans ja haben wir auch schon gedacht..haben nur keine lust auf erneute aussagen wie "klären sie das mit ihrer ex-frau"
anakey
6743 Beiträge
29.05.2012 18:16
*schubs*
aufenthaltsbestimmungsrecht-endet es da, wo die Umgangszeit beginnt?
hat jem erfahrung damit?
imo2009
16543 Beiträge
01.06.2012 23:59
das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............
anakey
6743 Beiträge
02.06.2012 08:01
Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
imo2009
16543 Beiträge
02.06.2012 13:28
Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
imo2009
16543 Beiträge
02.06.2012 13:29
Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
was du zum umgangsrecht geschrieben hast ist so richtig.......wenn das kind am we oder in den ferien beim vater ist,entscheidet er allen.
anakey
6743 Beiträge
03.06.2012 13:42
Zitat von imo2009:

Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
was du zum umgangsrecht geschrieben hast ist so richtig.......wenn das kind am we oder in den ferien beim vater ist,entscheidet er allen.

also dürften wir quasi am Umgangswochenende sagen, wir bringen ihn abends nicht zurück, er darf bei uns schlafen?
Und dürften dann auch mal übers We die Familie besuchen fahren, ohne dass sie groß was machen könnte?
(klingt fies, das so über ihren Kopf machen zu wollen, aber sie macht uns das Leben echt nicht leicht...)
imo2009
16543 Beiträge
03.06.2012 15:37
Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
was du zum umgangsrecht geschrieben hast ist so richtig.......wenn das kind am we oder in den ferien beim vater ist,entscheidet er allen.

also dürften wir quasi am Umgangswochenende sagen, wir bringen ihn abends nicht zurück, er darf bei uns schlafen?
Und dürften dann auch mal übers We die Familie besuchen fahren, ohne dass sie groß was machen könnte?
(klingt fies, das so über ihren Kopf machen zu wollen, aber sie macht uns das Leben echt nicht leicht...)
das ihr ihn einfach abends nicht zurück bringt muss geregelt sein mit der mutter.........bei mir ist es so,da er ja 2 tage bleibt.was die in der zeit machen,ob sie wegfahren zur familie seiner tussi...seine entscheidung .ich muss weder gefragt noch informiert werden.
anakey
6743 Beiträge
04.06.2012 13:28
Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
was du zum umgangsrecht geschrieben hast ist so richtig.......wenn das kind am we oder in den ferien beim vater ist,entscheidet er allen.

also dürften wir quasi am Umgangswochenende sagen, wir bringen ihn abends nicht zurück, er darf bei uns schlafen?
Und dürften dann auch mal übers We die Familie besuchen fahren, ohne dass sie groß was machen könnte?
(klingt fies, das so über ihren Kopf machen zu wollen, aber sie macht uns das Leben echt nicht leicht...)
das ihr ihn einfach abends nicht zurück bringt muss geregelt sein mit der mutter.........bei mir ist es so,da er ja 2 tage bleibt.was die in der zeit machen,ob sie wegfahren zur familie seiner tussi...seine entscheidung .ich muss weder gefragt noch informiert werden.

per Gericht wurde das so bestimmt, dass die Umgangszeit von samstag um 10 bis sonntag um 17 uhr geht...das wir ihn samstags wieder zurück bringen, war ne Absprache zwischen den beiden, weil der Große mit der Regelung zeitweise nicht klar kam..nun ist es so, dass SIE diese Übernachtungen quasi verbietet und wenn der Große mal sagt, er möchte bei uns schlafen, überhört sie das..wenn wir ihr sagen, dass er diesen Wunsch geäußert hat,glaubt sie uns nicht...wir wissen nicht mehr weiter, außer wirklich mal samstag tagsüber anzurufen u zu sagen, dass er bei uns schlafen möchte, wir Sachen hier haben u wir nicht fahren werden...was natürlich wieder in Ärger ausarten wird...
leider schafft mein Freund es nicht, mal seinen Anwalt anzurufen u zu fragen, was er tun soll..deshalb frag ich hier...
Mich ärgert das einfach nur noch.-ich will ja keinen Streit schüren oder ihn unter Druck setzen.-aber wofür hat er das vor Gericht klären lassen, wenn sich jetzt absolut nicht mehr dran gehalten wird und es doch wieder nur nach ihrer Pfeife geht?
imo2009
16543 Beiträge
04.06.2012 14:15
Zitat von anakey:

Zitat von Tesa:

Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt informieren, wenn das gerichtlich festgelegt ist, kann sie euch auch den Umgang nicht verwehren.

das macht sie so direkt nicht...gsd!
aber sie verwehrt Übernachtungen und ihre eltern legen urlaub mit dem großen vorzugsweise in unser we...und sie meint halt, egal ob er zustimmt oder nicht, würde der große mitfahren, weil sie ja das abr hat...
und uns verwehrt sie im gegenzug we-trips in die heimat..(hin ca 2,5std fahrt)
aber ans ja haben wir auch schon gedacht..haben nur keine lust auf erneute aussagen wie "klären sie das mit ihrer ex-frau"
dann lasst das einfach gerichtlich festlegen,umgang jedes 2.wochenende von freitag abend -sonntag abend ,2 wochen sommerferien,weihnachtsfeiertage,ostern im wechsel,geburtstage ( eure und die des kindes )............wenn man das nicht allein regeln kann,dann eben gerichtlich und dann muss sie sich dran halten,ansonst gibts strafen.........sagt ihr das doch mal.vielleicht denkt sie mal darüber nach.
jugendamt ist da keine hilfe,wie sind nur vermittler....
imo2009
16543 Beiträge
04.06.2012 14:17
Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

Zitat von imo2009:

Zitat von anakey:

Zitat von imo2009:

das aufenthaltsbestimmungsrecht braucht man doch nur wenn man mit den kindern weiter wegziehen will.ansonst ,ohne grund wird das nicht gerichtlich festgelegt.
hat mir jedenfalls mein anwalt so erklärt.............

keine Ahnung, warum genau er dem zugestimmt hat, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun allein hat..
Aber glaub, so ist sein Einverständis bei KiGa, Schule usw nicht zwingend erforderlich?-jedenfalls, wenn ich den Artikel bei Wikipedia richtig verstanden hab.
Das is ja mein Problem..ich bin mir nicht sicher, ob ich den Artikel richtig versteh.
Für mich steht da quasi, dass der Umgangsberechtigte Elternteil seine Umgangszeit hat, entscheidet dieser auch darüber, wo sich das Kind aufhält..also ob das Kind zu Freunden, Oma/Opa, bei der Partnerin oder eben ob man zusammen 260km weiter jem besuchen fährt..
das aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem sorgerecht zutun.......es legt nur fest,das die kinder bei der mutter leben und mit ihr umziehen dürfen ( wenn es um größere entfernungen geht )
was du zum umgangsrecht geschrieben hast ist so richtig.......wenn das kind am we oder in den ferien beim vater ist,entscheidet er allen.

also dürften wir quasi am Umgangswochenende sagen, wir bringen ihn abends nicht zurück, er darf bei uns schlafen?
Und dürften dann auch mal übers We die Familie besuchen fahren, ohne dass sie groß was machen könnte?
(klingt fies, das so über ihren Kopf machen zu wollen, aber sie macht uns das Leben echt nicht leicht...)
das ihr ihn einfach abends nicht zurück bringt muss geregelt sein mit der mutter.........bei mir ist es so,da er ja 2 tage bleibt.was die in der zeit machen,ob sie wegfahren zur familie seiner tussi...seine entscheidung .ich muss weder gefragt noch informiert werden.

per Gericht wurde das so bestimmt, dass die Umgangszeit von samstag um 10 bis sonntag um 17 uhr geht...das wir ihn samstags wieder zurück bringen, war ne Absprache zwischen den beiden, weil der Große mit der Regelung zeitweise nicht klar kam..nun ist es so, dass SIE diese Übernachtungen quasi verbietet und wenn der Große mal sagt, er möchte bei uns schlafen, überhört sie das..wenn wir ihr sagen, dass er diesen Wunsch geäußert hat,glaubt sie uns nicht...wir wissen nicht mehr weiter, außer wirklich mal samstag tagsüber anzurufen u zu sagen, dass er bei uns schlafen möchte, wir Sachen hier haben u wir nicht fahren werden...was natürlich wieder in Ärger ausarten wird...
leider schafft mein Freund es nicht, mal seinen Anwalt anzurufen u zu fragen, was er tun soll..deshalb frag ich hier...
Mich ärgert das einfach nur noch.-ich will ja keinen Streit schüren oder ihn unter Druck setzen.-aber wofür hat er das vor Gericht klären lassen, wenn sich jetzt absolut nicht mehr dran gehalten wird und es doch wieder nur nach ihrer Pfeife geht?
trett deinen freund mal richtig in den arsch,damit der das mal klärt.wenn ihr schon ein urteil habt und das kind will......wie alt ist das kind ?
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