Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld Frage!!!HILFE

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04.07.2008 10:38
Hallo,
ich bekomme derzeit Elterngeld (12 Monate ) lang,möchte dannach das Landererziehungsgeld beantragen.
Geht das wenn ich zuvor das Elterngeld bekommen habe?Oder muss ich das auf 24 Monate laufen lassen?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
VLG
Janaisabel
6281 Beiträge
04.07.2008 12:09
Ich habe von diesem Landerziehungsgeld noch nie was gehört
Schnuggi77
4195 Beiträge
04.07.2008 12:12
Landeserziehungsgeld bekommt glaub nur als Geringverdiener. Aber weiss das auch nicht genau.
04.07.2008 12:13
Zitat von Beatsteaks:
Hallo,
ich bekomme derzeit Elterngeld (12 Monate ) lang,möchte dannach das Landererziehungsgeld beantragen.
Geht das wenn ich zuvor das Elterngeld bekommen habe?Oder muss ich das auf 24 Monate laufen lassen?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
VLG


Landes... gibt es erst ab dem 3ten LJ, wenn du das kind weiter zuhause betreust...
und es gibt es nur in Sachsen und Bayern.. schau doch mal bei google...da findest ne menge
über dieses thema
Schnuggi77
4195 Beiträge
04.07.2008 12:16
Zitat von maria1408:
Zitat von Beatsteaks:
Hallo,
ich bekomme derzeit Elterngeld (12 Monate ) lang,möchte dannach das Landererziehungsgeld beantragen.
Geht das wenn ich zuvor das Elterngeld bekommen habe?Oder muss ich das auf 24 Monate laufen lassen?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
VLG


Landes... gibt es erst ab dem 3ten LJ, wenn du das kind weiter zuhause betreust...
und es gibt es nur in Sachsen und Bayern.. schau doch mal bei google...da findest ne menge
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hm ganz kann das auch nicht sein. Meine Kollegin hatte neulich den Antrag hier dabei und die kleine wird jetzt erst 1 Jahr und wir leben in Ba-Wü
04.07.2008 12:21
Hm, weiß nicht so ganz was ihr meint, aber ich glaube es ist jetzt das Bundeserziehungsgeld
Informier Dich da mal.
04.07.2008 12:24
Zitat von Schnuggi77:
Zitat von maria1408:
Zitat von Beatsteaks:
Hallo,
ich bekomme derzeit Elterngeld (12 Monate ) lang,möchte dannach das Landererziehungsgeld beantragen.
Geht das wenn ich zuvor das Elterngeld bekommen habe?Oder muss ich das auf 24 Monate laufen lassen?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
VLG


Landes... gibt es erst ab dem 3ten LJ, wenn du das kind weiter zuhause betreust...
und es gibt es nur in Sachsen und Bayern.. schau doch mal bei google...da findest ne menge
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hm ganz kann das auch nicht sein. Meine Kollegin hatte neulich den Antrag hier dabei und die kleine wird jetzt erst 1 Jahr und wir leben in Ba-Wü


ich habe mal gelesen, das es das geld nur dort gibt...stand so im internet
Schnuggi77
4195 Beiträge
04.07.2008 12:29
ich weiss das auch net... Aber ich musste den Antrag halt mit ihr ausfüllen da sie mit der deutschen Sprache bissi Probs hat
Aber das Bundeserziehungsgeld gibt es nur für Kinder die vor dem 31.12.2006 geboren sind, steht in dem schlauen Buch das ich vom Rathaus bekommen hatte. Da steht auch nur das und das Elterngeld, mehr steht da gar net.
Schuggel
11466 Beiträge
04.07.2008 12:31
landeserziehungsgeld

gibt es in 4 bundesländern Bayern, Sachsen , Thüringen und Baden-württemberg

da du soviel ich weiß ja in ba- wü wohnst gelten für dich die regeln

Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.

Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden.

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatperson en/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgel d.xml?ceid=100385
Schnuggi77
4195 Beiträge
04.07.2008 12:33
Zitat von Schuggel:
landeserziehungsgeld

gibt es in 4 bundesländern Bayern, Sachsen , Thüringen und Baden-württemberg

da du soviel ich weiß ja in ba- wü wohnst gelten für dich die regeln

Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.

Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden.

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatperson en/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgel d.xml?ceid=100385



so nu wissen wir Bescheid Danke
04.07.2008 13:05
ahm ich kenne es anderst:
Landeserziehungsgeld:
wird im anschluss an das elterngeld gezahlt.ab dem 13.oder dem 15.monat.es wird bis zu 10 monate gezahlt.bis zu 205€ monatlich...
hab ich gerade gelesen
Schuggel
11466 Beiträge
04.07.2008 13:10
Zitat von Beatsteaks:
ahm ich kenne es anderst:
Landeserziehungsgeld:
wird im anschluss an das elterngeld gezahlt.ab dem 13.oder dem 15.monat.es wird bis zu 10 monate gezahlt.bis zu 205€ monatlich...
hab ich gerade gelesen


und wo hast das gelesen
04.07.2008 13:35
Gibt beim Rathaus ne Broschüre über Gelder die Mütter und Väter bekommen.Darin steht es
Schuggel
11466 Beiträge
04.07.2008 13:44
Zitat von Beatsteaks:
Gibt beim Rathaus ne Broschüre über Gelder die Mütter und Väter bekommen.Darin steht es


und wo war jetzt der fehler denn ich gemacht hab

Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.

Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden.
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