Mütter- und Schwangerenforum

Kann das Jugendamt meiner Tochter das Kind wegnehmen

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Moonlight39
4 Beiträge
18.02.2009 19:34
Wenn ich die Vormundschaft übernehmen möchte, kann ich das dann einfach so tun oder muss ich da auch zum Familiengericht. Hat das Jugendamt da auch mit zu bestimmen ? Ich weiss echt nicht wie so etwas geht. Kann man das schon im Vorfeld abklären?
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:35
Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

aber es ist doch nicht das sorgerecht sondern ehr die vormundschaft die das jugendamt übernimmt bis deine tochter volljährig ist! du könntest sie auch übernehmen und im äußerßten fall auch der kindesvater (wenn er vollljährig ist) !!!
ich kann mit nicht vorstelen das die soetwas am telefon klären! oder kann es sein das du da was falsch verstanden hast?


Der Kindsvater bekommt die Vormundschaft sogut wie nie.
Nichtmal 1% von 100% ...

Die Großmutter oder das Jugendamt bekommen die Vormundschaft...


aber es gibt auch fälle wo der kindsvater die vormundschaft übernehemen könnte! wäre bei uns auch möglichkeit gewesen!


Er könnte laut Gesetzbuch immer! Nur geschafft hats bisher kaum einer, wie gesagt...

Laut Gesetz geht das wirklich! Wäre ja bei uns auch so gewesen.

Aber wahr gemacht wirds fast nie.
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:36
Zitat von Mama-Nane:

ähm soweit ich weiß,hat die person,die das sorgerecht hat,auch automatisch das aufenthaltsbestimmungsrecht,das bestätigte mir das JA


Jugendamt UND Mutter haben dann das Sorgerecht...Die Vormundschaft an sich hat aber nur das Jugendamt dann...
Komplizierte Sache, finde ich
suppengrün
13851 Beiträge
18.02.2009 19:36
Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

aber es ist doch nicht das sorgerecht sondern ehr die vormundschaft die das jugendamt übernimmt bis deine tochter volljährig ist! du könntest sie auch übernehmen und im äußerßten fall auch der kindesvater (wenn er vollljährig ist) !!!
ich kann mit nicht vorstelen das die soetwas am telefon klären! oder kann es sein das du da was falsch verstanden hast?


Der Kindsvater bekommt die Vormundschaft sogut wie nie.
Nichtmal 1% von 100% ...

Die Großmutter oder das Jugendamt bekommen die Vormundschaft...


aber es gibt auch fälle wo der kindsvater die vormundschaft übernehemen könnte! wäre bei uns auch möglichkeit gewesen!


Er könnte laut Gesetzbuch immer! Nur geschafft hats bisher kaum einer, wie gesagt...

Laut Gesetz geht das wirklich! Wäre ja bei uns auch so gewesen.

Aber wahr gemacht wirds fast nie.


naja wie gesagt mir wurde es von dem ehemaligen vormund von S. auch so angeboten!
Blubberblub1
3235 Beiträge
18.02.2009 19:39
Ich würde mal sagen da hat einer einen ganz schlechten scherz gemacht.
Ohne einen gescheiten grund und beweise können sie garnichts machen.
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:39
Zitat von Moonlight39:

Wenn ich die Vormundschaft übernehmen möchte, kann ich das dann einfach so tun oder muss ich da auch zum Familiengericht. Hat das Jugendamt da auch mit zu bestimmen ? Ich weiss echt nicht wie so etwas geht. Kann man das schon im Vorfeld abklären?


Eine Vormundschaft wird immer durch einen Gerichtsbeschluss festgehalten...
Das geht aber eigentlich meist automatisch, zumindest wenn das Jugendamt die Vormundschaft nimmt. Wie das bei der Großmutter ist, weiß ich nicht.
Und ein Beschluss muss auch falls man das wieder ändern will wieder vor Gericht neu gemacht werden.

Bei mir traf der Gerichtsbeschluss, dass das Jugendamt die Vormundschaft hat ein, als der Kleine 1 Monat alt war.

An meinem 18. Geburtstag geht die Vormundschaft automatisch an mich über
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:40
Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

aber es ist doch nicht das sorgerecht sondern ehr die vormundschaft die das jugendamt übernimmt bis deine tochter volljährig ist! du könntest sie auch übernehmen und im äußerßten fall auch der kindesvater (wenn er vollljährig ist) !!!
ich kann mit nicht vorstelen das die soetwas am telefon klären! oder kann es sein das du da was falsch verstanden hast?


Der Kindsvater bekommt die Vormundschaft sogut wie nie.
Nichtmal 1% von 100% ...

Die Großmutter oder das Jugendamt bekommen die Vormundschaft...


aber es gibt auch fälle wo der kindsvater die vormundschaft übernehemen könnte! wäre bei uns auch möglichkeit gewesen!


Er könnte laut Gesetzbuch immer! Nur geschafft hats bisher kaum einer, wie gesagt...

Laut Gesetz geht das wirklich! Wäre ja bei uns auch so gewesen.

Aber wahr gemacht wirds fast nie.


naja wie gesagt mir wurde es von dem ehemaligen vormund von shaleen auch so angeboten!


naja, nur zu entscheiden hats der Vormund leider nicht
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:40
Zitat von Blubberblub1:

Ich würde mal sagen da hat einer einen ganz schlechten scherz gemacht.
Ohne einen gescheiten grund und beweise können sie garnichts machen.



Und schon gar nicht mal eben so am Telefon
suppengrün
13851 Beiträge
18.02.2009 19:43
Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

aber es ist doch nicht das sorgerecht sondern ehr die vormundschaft die das jugendamt übernimmt bis deine tochter volljährig ist! du könntest sie auch übernehmen und im äußerßten fall auch der kindesvater (wenn er vollljährig ist) !!!
ich kann mit nicht vorstelen das die soetwas am telefon klären! oder kann es sein das du da was falsch verstanden hast?


Der Kindsvater bekommt die Vormundschaft sogut wie nie.
Nichtmal 1% von 100% ...

Die Großmutter oder das Jugendamt bekommen die Vormundschaft...


aber es gibt auch fälle wo der kindsvater die vormundschaft übernehemen könnte! wäre bei uns auch möglichkeit gewesen!


Er könnte laut Gesetzbuch immer! Nur geschafft hats bisher kaum einer, wie gesagt...

Laut Gesetz geht das wirklich! Wäre ja bei uns auch so gewesen.

Aber wahr gemacht wirds fast nie.


naja wie gesagt mir wurde es von dem ehemaligen vormund von S. auch so angeboten!


naja, nur zu entscheiden hats der Vormund leider nicht


naja ist mir jetzt auch egal
also ich habe es aber so gemacht das das jugendamt die vormundschaft hatte für die kleine da sie eh nu nen dreivirtel jahr vormund waren und meist die anträge (wenn es die oma z.b. macht) nen halbes jahr brauchen bis die durch sind das hätte sich nicht gelohnt! zumal der vormund gerademal 2 mal da war und S. nochnichtmal gesehen hat! und er musste die entlassung aus dem krankenhaus unterschreiben.
suppengrün
13851 Beiträge
18.02.2009 19:44
Zitat von PuTscH:

Zitat von Blubberblub1:

Ich würde mal sagen da hat einer einen ganz schlechten scherz gemacht.
Ohne einen gescheiten grund und beweise können sie garnichts machen.



Und schon gar nicht mal eben so am Telefon


ebend und woher wollen die wissen ob deine tochter reif genug für ein kind ist wenn die noch nicht einmal mit ihr geredet haben?
Putsch
26805 Beiträge
18.02.2009 19:45
Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

Zitat von PuTscH:

Zitat von sandra-hoy:

aber es ist doch nicht das sorgerecht sondern ehr die vormundschaft die das jugendamt übernimmt bis deine tochter volljährig ist! du könntest sie auch übernehmen und im äußerßten fall auch der kindesvater (wenn er vollljährig ist) !!!
ich kann mit nicht vorstelen das die soetwas am telefon klären! oder kann es sein das du da was falsch verstanden hast?


Der Kindsvater bekommt die Vormundschaft sogut wie nie.
Nichtmal 1% von 100% ...

Die Großmutter oder das Jugendamt bekommen die Vormundschaft...


aber es gibt auch fälle wo der kindsvater die vormundschaft übernehemen könnte! wäre bei uns auch möglichkeit gewesen!


Er könnte laut Gesetzbuch immer! Nur geschafft hats bisher kaum einer, wie gesagt...

Laut Gesetz geht das wirklich! Wäre ja bei uns auch so gewesen.

Aber wahr gemacht wirds fast nie.


naja wie gesagt mir wurde es von dem ehemaligen vormund von shaleen auch so angeboten!


naja, nur zu entscheiden hats der Vormund leider nicht


naja ist mir jetzt auch egal
also ich habe es aber so gemacht das das jugendamt die vormundschaft hatte für die kleine da sie eh nu nen dreivirtel jahr vormund waren und meist die anträge (wenn es die oma z.b. macht) nen halbes jahr brauchen bis die durch sind das hätte sich nicht gelohnt! zumal der vormund gerademal 2 mal da war und shaleen nochnichtmal gesehen hat! und er musste die entlassung aus dem krankenhaus unterschreiben.


Ist bei uns auch so Also ich höre nie was vom Jugendamt, egal was ist...
ganz im Gegenteil: Wenn ich die mal erreichen will wegen einer Unterschrift oder so, dann renne ich denen auch erstmal 3 Wochen hinterher so lahm sind die^^
Sarah
5969 Beiträge
18.02.2009 19:46
Zitat von Moonlight39:

Hallo, ich habe ein grosses Problem. Ich bin alleinerziehend und meine fast 16 jährige Tochter ist gerade schwanger und wird im Oktober ihr Kind bekommen. Heute rief mich ein Mann vom Jugendamt an, der von der Schule benachrichtigt worden ist , dass meine Tochter schwanger ist. Er sagt, wenn sie das Kind bekäme, dann würde er es ihr wegnehmen, da sie noch unreif wäre. Darf er das so einfach bestimmen? Der Vater des Kindes steht zu meiner Tochter und ich bin auch bereit ihr jede Unterstüzung zu geben. Nun hat sie aber riesige Angst und weiss nicht, ob sie das Kind lieber abtreiben soll. Kann mir jemand sagen, ob das Jugendamt dieses Recht hat, ihr das Kind sofort wegzunehmen. Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort, denn das belastet mich total.


Hallo Moonlight,

ich kann mir nicht vorstellen,dass ein Mitarbeiter des JA eine solche Auskunft gibt.
Dass sie sich melden,weil deine Tochter minderjährig ist,ist völlig normal.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten,wie weiter verfahren werden kann.
Deine Tochter könnte bei dir wohnen.
Sie könnte in deine Mutter-Kindeinrichtung gehen.
Sie könnte ausziehen und mit dem Vater des Kindes leben(natürlich unter "Aufsicht" des JA).
u.s.w.
Es gibt unzählige Möglichkeiten.
Eine Sache ist wichtig,nämlich die,dass man den Vormund festlegt.
Das kann ein Mitarbeiter des JA sein oder auch eine verwandte Person( z.B. du als Mutter).
Mache einen Termin bei der Behörde aus,damit sie gleich sehen,dass ihr kooperativ seid.
Alles Gute!
18.02.2009 20:17
hab meinen sohn auch mit 17 bekommen... dadurch hatte ich dann einen vormund vom jugendamt. da ich auch ne eigene wohnung hatte is der mich zwischendurch ma besuchen gekommen um zu gucken ob mit dem zwerg auch bei mir alles in ordnung is und es dem zwerg an nix fehlt... nach meinem 18ten geb war die vormund schafft weg und die haben mich in ruhe gelassen.....weiß aber nich wie es bei deiner tochter sein wird... is ja schon über vier jahre her bei mir....
Marja
6987 Beiträge
18.02.2009 20:35
Bist Du Dir denn sicher, dass es wirklich jemand vom Jugendamt war, und nicht irgendein super-witziger Klassenkamerad Deiner Tochter, der sich einen "Spaß" mit Euch erlauben wollte?

Kann mir gar nicht vorstellen, dass das JA einfach irgendwo anruft und einfach mal so mitteilt, dass die Tochter unreif ist, und daher das Kind nicht behalten darf.
Das wäre ja erstmal noch zu beweisen, dass die Tochter unreif ist....

Also ich glaube, da wollte Euch jemand veralbern!

18.02.2009 20:42
Du ihr kann keiner das kind weg nehmen wenn sie sich gut um das kind kümmert. Das einzige was ist du wirst als Oma das sorgerecht bekommen zum mindest teilweise. es seiden deine tochter stellt sich dagegen dann wird das jugendamt vormund. das stimmt so auf keinen fall. mach dir da mal kein kopf. und sie sollte auch auf keinen fall abtreiben
viel glück euch allen
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