Mütter- und Schwangerenforum

ohne wohnung???

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06.04.2009 21:51
hallo

also ich fang gleich mal an zu erzählen worum es geht.
mein mann und ich haben unsere jetzige wohnung gekündigt weil wir richtige probleme mit den nachbarn unter uns hatten.
er ist der meinung das unser sohn zu laut sei und hat sich bei unserem vermieter mehrfach beschwert.(ich muss zugeben leise ist er nicht aber er ist noch nicht mal 2 jahre alt)
wir haben darauf hin auch zwei abmahnungen bekommen.
also haben wir die wohnung gekündigt weil wenn wir mit einer kündigung von unserem vermieter da stehen bekommen wir erst recht keine neue wohnung.
also bin ich zum wohnungsamt habe denen alles so geschildert und dort stellte sich dann raus das sie mir nicht wirklich weiter helfen können.
wer will eine 3 köpfige familie mit 2 abmahnugen wegen ruhe störung? und bald sind wir sogar zu 4. bei allen wohnbaugesellschaften haben wir uns nun vorgestellt und beworben aber immer nur die antwort bekommen das wird sehr schwer werden was zu finden.
zudem steht mein mann in der schufa aber die wird in raten schon abbezahlt.
wer kann mir nun weiter helfen?
kann ich da zu caritas oder pro familia?
kann ich zu immobilienmarklern gehen?
immerhin haben wir bald 2 kinder und stehen bald ohne wohnung da wir könnten zwar zu meinen eltern aber das ist auf dauer nichts es würde zu streiterein kommen, da meine mutter doch eine andere sichtweise in der erziehung von kindern hat. und ich würde ordentlich ruhiger schlafen wenn ich das geklärt bekommen könnte.

Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 21:54
Habs jetzt nicht ganz gelesen,aber das mach ich gleich.
Nur mal vorne weg: Kinderlärm ist erlaubt !!!!
Die Abmahnungen und ne darauf folgende Kündigung sind rechtswiedrig!!!!
Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 21:56
Zitat von caessy:

kann ich da zu caritas oder pro familia?


Die können euch schon helfen,mir haben die damals auch geholfen,die können dir sachen weitervermitteln wo du dich hinwenden kannst.
06.04.2009 21:57
scheiße ihr werden bestimmt nicht im mieterschutz bund sein. ein kind is kein grund um eine abmahnung zu bekommen kleine kinder sind nun mal laut das is nicht rechtens und wenn ruhestörung ist erst wenn es nach 22 uhr ist.

sowas regt mich wieder voll auf das ihr dafür ne abmahung bekommen habt... voll krass und unmöglich dann muss der untereuch aus ziehen. tzzzz
Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 21:57
Ich überleg grad mal weiter,war nämlich in ner ähnlichen Situation wie du....
Schuggel
11466 Beiträge
06.04.2009 21:57
ömm

darf ich fragen warum ihr dem neuen vermieter erzählen müsst das ihr gekündigt worden seit.
und 2 Abmahnungen habt wegen ruhestörung?
ihr könnt doch auch sagen die wohnung war zuklein oder sonnst was.
06.04.2009 21:58
Zitat von Romi:

Habs jetzt nicht ganz gelesen,aber das mach ich gleich.
Nur mal vorne weg: Kinderlärm ist erlaubt !!!!
Die Abmahnungen und ne darauf folgende Kündigung sind rechtswiedrig!!!!


okay du warst schneller mit deiner ausage ganz deiner meinung nicht rechtens... unmöglich von dem vermieter.
Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 21:58
Also wann habt ihr die Wohnung gekündigt ?
Ich würde die Kündigung zurückziehen,wenn das noch geht.
Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 22:00
Zitat von Schuggel:

ömm

darf ich fragen warum ihr dem neuen vermieter erzählen müsst das ihr gekündigt worden seit.
und 2 Abmahnungen habt wegen ruhestörung?
ihr könnt doch auch sagen die wohnung war zuklein oder sonnst was.

Die neuen Mieter wollen meist ne mietauskunft denk ich mal,da hat sie schon recht....
Schuggel
11466 Beiträge
06.04.2009 22:00
2. Kinder im Haus

Die Nachbarn müssen den mit dem üblichen kindgemäßen Verhalten verbundenen Lärm hinnehmen. Dazu zählen auch das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern. Die Gerichte halten bei Kinderlärm eine "erweiterte Toleranzgrenze" der Nachbarn für angebracht.

Andererseits müssen die Eltern darauf achten, dass die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.
Wichtig:
Den Eltern kann dann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie alles unternommen haben, um die Lärmstörungen zu verhindern.

Kommt es andererseits - insbesondere in den allgemeinen Ruhezeiten - zu übermäßigen Lärmstörungen (z.B. durch das Springen von Stühlen), so kann der Mieter mindern, in extremen Fällen sogar fristlos kündigen. Er kann aber auch vom Vermieter verlangen dem Störer zu kündigen.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg emein/hauptseite.htm

Romi
13514 Beiträge
06.04.2009 22:02
Oha
06.04.2009 22:03
Zitat von Schuggel:

ömm

darf ich fragen warum ihr dem neuen vermieter erzählen müsst das ihr gekündigt worden seit.
und 2 Abmahnungen habt wegen ruhestörung?
ihr könnt doch auch sagen die wohnung war zuklein oder sonnst was.

die meisten wollen eine auskunft vom alten vermieter es könnte ja sein das mietschulden oder halt eine verwüstet wohnung hinterlassen wurden. undob man halt unangenehm aufgefallen ist.aber das ist nur bei den baugesselschaft so wie es bei marklern aussieht keine ahnung und privat ist es so schwer an eine wohnug ran zukommen.
Dani1303
1712 Beiträge
06.04.2009 22:04
du musst doch keinen von der Abmahnung erzählen...
Abmahnung wegen Kinderlärm sind außerdem nicht rechtens.

Wo wohnt ihr denn bzw. wo wollt ihr hinziehen, vielleicht kann euch hier einer helfen.

Wir hatten übrigens auch ml das Schufa-Problem und wir haben das so gelöst, dass nur ich im Mietvertrag als Vertragspartner stand und nicht mein Mann.
06.04.2009 22:05
Zitat von Schuggel:

2. Kinder im Haus

Die Nachbarn müssen den mit dem üblichen kindgemäßen Verhalten verbundenen Lärm hinnehmen. Dazu zählen auch das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern. Die Gerichte halten bei Kinderlärm eine "erweiterte Toleranzgrenze" der Nachbarn für angebracht.

Andererseits müssen die Eltern darauf achten, dass die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.
Wichtig:
Den Eltern kann dann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie alles unternommen haben, um die Lärmstörungen zu verhindern.

Kommt es andererseits - insbesondere in den allgemeinen Ruhezeiten - zu übermäßigen Lärmstörungen (z.B. durch das Springen von Stühlen), so kann der Mieter mindern, in extremen Fällen sogar fristlos kündigen. Er kann aber auch vom Vermieter verlangen dem Störer zu kündigen.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg emein/hauptseite.htm



ja und wo sollen dann die leute mit kindern hin die problem kinder haben, unter der brücke schlafen. also wirklich man gielt doch in diesen land mit kinder manchmal echt als assis
Schuggel
11466 Beiträge
06.04.2009 22:08
Zitat von vaida:

Zitat von Schuggel:

2. Kinder im Haus

Die Nachbarn müssen den mit dem üblichen kindgemäßen Verhalten verbundenen Lärm hinnehmen. Dazu zählen auch das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern. Die Gerichte halten bei Kinderlärm eine "erweiterte Toleranzgrenze" der Nachbarn für angebracht.

Andererseits müssen die Eltern darauf achten, dass die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.
Wichtig:
Den Eltern kann dann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie alles unternommen haben, um die Lärmstörungen zu verhindern.

Kommt es andererseits - insbesondere in den allgemeinen Ruhezeiten - zu übermäßigen Lärmstörungen (z.B. durch das Springen von Stühlen), so kann der Mieter mindern, in extremen Fällen sogar fristlos kündigen. Er kann aber auch vom Vermieter verlangen dem Störer zu kündigen.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg emein/hauptseite.htm



ja und wo sollen dann die leute mit kindern hin die problem kinder haben, unter der brücke schlafen. also wirklich man gielt doch in diesen land mit kinder manchmal echt als assis


das Deutschland hier bekommt man auch 15 jahre haft mit anschließender sicherheitsverwahrung wenn man ein Dieter Bohlen überfällt.
und wenn man ein kind missbraucht kommt man nach 5-6 jahren wieder raus .
irgendwas läuft da falsch
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