Mütter- und Schwangerenforum

Was steht mit zu von Amt?

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baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 22:54
hallo

wollte fragen was mir von Amt zusteht
also hier meine frage ich und mein lebensgefährten haben momentan viel Streit so das evtl zu Trennung kommt, also stehe ohne nicht da, ich bin im momentan im Mutterschaft urlaub noch 2 Jahren und ein paar Monaten noch und bekomme noch bis September Elterngeld, bekomme ich Trotzden dann unterstützung von Amt?

ich danke euch im voraus
Lg baluna
17.07.2009 22:56
ja dir steht was zu wende dich doch am besten bei der caritas oder andere organisationen, die helfen einen da
Yogi_Baer
39802 Beiträge
17.07.2009 22:57
hast du vorher gearbeitet? Kannst du nach 3 Jahren wieder in den alten Job oder hast du im moment nur das Elterngeld? zu not ALGII beantragen
baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 22:58
ich kann wider im mein job nach 3 jahren
baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 23:00
ich danke euch
wisst ihr auch ob die geld für möbel ect auch geben weil ie gesagt ich stehe da ohne nicht nur mit meine tochter ihre sachen und meine sachen
baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 23:06
noch jemand das mir was genaues sagen kann
17.07.2009 23:09
ja da musst du zum amt, normalerweise bekommt man möbel!
habs schon oft gelesen
Bebe89
1111 Beiträge
17.07.2009 23:11
kenn mich zwar mit ämter nicht aus aber die müssten dir eig alles zahlen miete strom lebensunterhalt für dich und deine kinder also ganz normal hartz 4
baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 23:16
auch wenn ich in vertrag hab das ich nach 3 jahren zuruck kommen kann? dann bekomme ich auh unterhalt für meine tochter oder?
17.07.2009 23:21
möbelgeld gibts nix -
baluna
1658 Beiträge
17.07.2009 23:23
ne geb es nicht
baluna
1658 Beiträge
18.07.2009 12:02
gebt es keiner das die so geht wie mir?
schokomiiinza
245 Beiträge
18.07.2009 12:05
Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung( Möbel) stellen ... und wenn dein Freund kein Unterhalt zahlen kann , dann kannst bzw musst du Unterhaltsvorschuss beantragen ... !!!
18.07.2009 12:06
Zitat von schokomiiinza:

Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung( Möbel) stellen ... und wenn dein Freund kein Unterhalt zahlen kann , dann kannst bzw musst du Unterhaltsvorschuss beantragen ... !!!

gibts nicht , wenn sie zusammen in einer wohnung gewohnt haben
schokomiiinza
245 Beiträge
18.07.2009 12:07
Zitat von Melinas Mutti:

Zitat von schokomiiinza:

Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung( Möbel) stellen ... und wenn dein Freund kein Unterhalt zahlen kann , dann kannst bzw musst du Unterhaltsvorschuss beantragen ... !!!

gibts nicht , wenn sie zusammen in einer wohnung gewohnt haben
Wenn dem Freund aber die sachen gehören und sie ohne nichts dasteht dann kann sie das beantragen ... hatte so einen fall erst im Bekanntenkreis gehabt ... da kommt denn jemand vorbei in der neuen wohnung um zu gucken was vorhanden ist
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