Mütter- und Schwangerenforum

Wichtig! Zu berücksichtigendes Einkommen bei Unterhalt?

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Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:27
Zitat von Jaqueline:

Zitat von Jennylein:

Zitat von Isa86:

eigentlich ist das nicht viel stress ich muste zweimal zum jugendamt laufen und den rest haben die dan geregelt mein ex hat groß geredet ich würde keinen cent sehen und als er dan vom jugendamt einen großen brief bekam wurde er ganz still


Naja, ich hoff mal, das läuft bei mir auch so glatt. Immerhin hat er auch schon Geld für die Erstausstattung überwiesen, also ganz quer stellt er sich nicht. Aber er muss ja auch für MICH nachher Unterhalt bezahlen, und ich fürchte, das wird nicht ganz so einfach.

Ausserdem bin ich im Moment total angepisst, weil er in meiner Nachbarschaft rumerzählt hat, dass ICH fremd gegangen wäre, und er mich deshalb verlassen hätte. Das grenzt ja schon an Verleumdung!
Ich denke bei unverheirateten muß er nur kinderunterhalt zahlen , für dich nix . nur wenn ihr verheiratet wart -


Doch, natürlich. Mir steht Betreuungsunterhalt zu.
§ 1615l BGB Abs. 1:
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

Der außerordentliche Unterhaltsanspruch. 4 Monate vor der Geburt bis MINDESTENS 3 Jahre danach (§ 1615 l Absatz 2 BGB). Neu seit 1.1.2008!

Die Mutter hat einen Unterhaltsanspruch, wenn sie einer Erwerbstätigkeit infolge der Schwangerschaft oder einer durch sie oder die Entbindung verursachten Krankheit nicht nachgeht (§ 1615 l Absatz 2 Satz 1 BGB) oder wenn wegen der Pflege und Erziehung eines Kindes von ihr keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann (§ 1615 l Absatz 1 Satz 2 BGB).
Die Mutter hat einen Unterhaltsanspruch wegen BETREUUNG (2. Alternative), unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet hat oder nicht. Sie hat ein Recht auf persönliche Betreuung ihres Kindes und muss sich nicht auf Betreuungsmöglichkeiten durch die Großeltern, den Vater selbst oder eine Kita verweisen lassen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur äußerst selten (bei Gefährdung des Kindeswohls, § 1666 BGB).

Wenn die Mutter neben der Betreuung weiterarbeitet, hat sie trotzdem grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Bei einer Berufstätigkeit innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Geburt handelt es sich in der Regel um eine sog. überobligatorische Erwerbstätigkeit. In welcher Höhe ihr Einkommen dann im Rahmen der Unterhaltsberechnung anzurechnen ist, ist kompliziert und im Einzelfall zu berechnen. Nicht richtig ist, dass das erzielte Einkommen in voller Höhe von einem zu zahlenden Unterhalt abgezogen werden kann

Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:31
Jaqueline
218 Beiträge
05.02.2009 14:32
na ist ja lustig , das läßt sich ja jede ein kind machen und verläßt ihn dann . , naja ich finds nicht fair , den männern gegenüber . die werden ja völlig ausgenommen .
muß manndas beanttragen . oder kann mann das lassen und nur für die kinder beantragen ?
milasan
7079 Beiträge
05.02.2009 14:37
Zitat von Jaqueline:

na ist ja lustig , das läßt sich ja jede ein kind machen und verläßt ihn dann . , naja ich finds nicht fair , den männern gegenüber . die werden ja völlig ausgenommen .
muß manndas beanttragen . oder kann mann das lassen und nur für die kinder beantragen ?


wenn du auch hartz4 bekommst dann musst du das machen..wenn nicht dann is es ja deine sache...
naja und männer können ja auch verhüten wenn sie in so ne situation nicht kommen wollen...
aber bens frau hat ihn nur wegen dem geld geheiratet und die war richtig angepisst das ich dann gleich schwanger wurde..sie hat sich getrennt und über 1000,- im monat unterhalt bekommen und ich hab ihn nur nen monat nach der trennung kennengelernt und wurde halt gleich schwanger...
sie hat es aber erst bei ner gerichtsverhandlung erfahren als ich schon im 6 monat war..die hat geheult und ihn irgendwann danach angeschrien: "wegen der schlampe muss ich bald wieder arbeiten gehen und bekomm kaum noch unterhalt..."
Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:38
Na ich wäre ja schön blöd, wenn ichs nicht beantragen würde? und was heisst das, es ist unfair den Männern gegenüber?
Lies dich mal hier durch, wieviele Mädels hier mit ihren dicken Bäuchen von ihren feigen kerlen sitzen gelassen wurden, dann reden wir mal über Fairness. Und wenn der Typ kein Baby will, kann er ja auch ein Gummi benutzen. Also von unfair kann hier keine Rede sein.

ICH seh es nicht ein, dass ich entweder Hartz4 kriegen soll, oder mein Kind mit 12 Monaten 12 Stunden aus der Hand geben soll, nur damit so ein Arsch meint, er muss sich noch ein bischen durch die Weltgeschichte vögeln, statt sich um mich und sein Kind zu kümmern.
Ich hab nicht die chance gehabt, mich einfach umzudrehen und zu sagen: Nö, da hab ich jetzt grad keine Lust drauf.
er hat´s gemacht.

Da find ichs nur fair dass er zahlt. Mir ist mein Kind und mein Leben wichtiger als sein Sportwagen.
Jaqueline
218 Beiträge
05.02.2009 14:38
was ist wenn er nicht zahlen kann ?
milasan
7079 Beiträge
05.02.2009 14:40
Zitat von Jaqueline:

was ist wenn er nicht zahlen kann ?



für das kind muss er und für die frau nur wenn er genug verdient..ansonsten nicht
mamasteffi
4166 Beiträge
05.02.2009 14:40
Zitat von Jaqueline:

was ist wenn er nicht zahlen kann ?



uvg fürs kind.
Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:41
Zitat von milasan:

Zitat von Jaqueline:

na ist ja lustig , das läßt sich ja jede ein kind machen und verläßt ihn dann . , naja ich finds nicht fair , den männern gegenüber . die werden ja völlig ausgenommen .
muß manndas beanttragen . oder kann mann das lassen und nur für die kinder beantragen ?


wenn du auch hartz4 bekommst dann musst du das machen..wenn nicht dann is es ja deine sache...
naja und männer können ja auch verhüten wenn sie in so ne situation nicht kommen wollen...
aber bens frau hat ihn nur wegen dem geld geheiratet und die war richtig angepisst das ich dann gleich schwanger wurde..sie hat sich getrennt und über 1000,- im monat unterhalt bekommen und ich hab ihn nur nen monat nach der trennung kennengelernt und wurde halt gleich schwanger...
sie hat es aber erst bei ner gerichtsverhandlung erfahren als ich schon im 6 monat war..die hat geheult und ihn irgendwann danach angeschrien: "wegen der schlampe muss ich bald wieder arbeiten gehen und bekomm kaum noch unterhalt..."


ohhhh mann, was eine ****
Ich will ja auch bald wieder arbeiten, aber 18 Monate zuhause sind erst mal ok, die will ich einfach auch haben mit meinem Kind.
Ich find das ist mein gutes Recht. Und solang soll er zahlen.

Ausserdem seh ich nicht ein, wenn er kein Unterhalt bezahlt für mich, dann weiss ich nciht ob ich in der Wohnung bleiben kann und dann müsste ich mein ganzes Leben umschmeissen wegen dem Arsch. Will ich nicht. Da müssten wir dann alle darunter leiden, dass der liebe Gott ihm das Gehirn nen meter zu tief eingepflanzt hat.
NÖ!
Jaqueline
218 Beiträge
05.02.2009 14:41
unterhaltsvorschuß hab ich beantragt ,
aber noch nicht bewilligt .
und da wurde mir nix gesagt
Also für mich muß er dann aber nicht . oder . ? hat nur ALG2
milasan
7079 Beiträge
05.02.2009 14:42
Zitat von Jaqueline:

unterhaltsvorschuß hab ich beantragt ,
aber noch nicht bewilligt .
und da wurde mir nix gesagt
Also für mich muß er dann aber nicht . oder . ? hat nur ALG2



nein,muss er nicht
mamasteffi
4166 Beiträge
05.02.2009 14:43
Zitat von Jaqueline:

unterhaltsvorschuß hab ich beantragt ,
aber noch nicht bewilligt .
und da wurde mir nix gesagt
Also für mich muß er dann aber nicht . oder . ? hat nur ALG2



nein kann er dann ja nicht.
Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:44
Zitat von milasan:

Zitat von Jaqueline:

was ist wenn er nicht zahlen kann ?



für das kind muss er und für die frau nur wenn er genug verdient..ansonsten nicht


jo, mein Exmann (papa von der großen) konnte auch mal ein Jahr lang nicht bezahlen, da ist dann das JA eingesprungen. Danach hat er dann wieder normal bezahlt und gibt mir auch manchmal was dazu, wenn die Große was extra braucht oder wenns bei uns mal knapp ist. (hatte ihm damals ziemlich viel unterhalt erlassen, weil er nicht so viel verdient hat)

Die Frau bekommt nur Unterhalt bis zum Eigenbehalt, das sind 4/7 seines Einkommens bzw bei wenigverdienern mindestens 900 €. Die darf er behalten.

Jennylein
4145 Beiträge
05.02.2009 14:45
Zitat von Jaqueline:

unterhaltsvorschuß hab ich beantragt ,
aber noch nicht bewilligt .
und da wurde mir nix gesagt
Also für mich muß er dann aber nicht . oder . ? hat nur ALG2



ne, wenn er kein Einkommen hat, dann kannst du nix von ihm bekommen. Dann bekommt er ja selber beim Amt nur den Mindestbedarf.
Aurinel
88 Beiträge
05.02.2009 14:50
Zitat von Jennylein:

Zitat von ivonne:

Sei doch froh wenn das Grundgehalt von 150 STunden genommen wird und er überhaupt gewillt ist zu zahlen ?!!
Ob er immer "deine" gezählten 170 - 180 Stunden schafft , steht doch völlig im Raum !! Was letztes Jahr gewesen ist, muß ja nicht dieses Jahr auch so sein . Ich meine, wir befinden uns gerade in einer Wirtschaftskrise wo jede Firma ihre Arbeit drosselt und da kann man echt froh sein nicht rauszufliegen. Manchmal sollte man auch bedenken, dass der "Zahlende" Papa auch noch ein Leben hat das Geld kostet !!
Man kann sich auch außerhalb einigen das er bei mehr Geld halt mal privat einen 50 er oder 100 er rüberschiebt !?


hm, ich seh nicht ein, warum ich weniger haben soll, als mir zusteht. Und darum soll er ja sein gesamtes Einkommen offenlegen. Sorry, aber ich seh nicht ein, dass er von dem geld, das meiner tochter zustehen würde, dann lieber die Raten für seinen Audi TT oder was auch immer bezahlen soll.
Der Typ stinkt vor Geld, dann soll er auch zahlen.
Hat mich Knall auf Fall in unserer gemeinsamen Wohnung sitzen lassen, die ich jetzt allein bezahlen muss, mit der Aussage, er könne sich jetzt kein Kind aufhalsen, weil er noch nicht genug Kerben im Bettpfosten hat. Aber er würde dann halt bezahlen, ich solle nur schauen, wie ich mit dem Balg alleine klarkomme.

Jo. also SOLL er bezahlen. und zwar genau das, was er zahlen MUSS und keinen cent weniger. bei DEM hab ich keine Skrupel mehr.

Und keine Angst, selbst wenn er den vollen Unterhalt und noch mehr bezahlt, hat er immernoch mehr über, als ich netto verdiene. Den mach ich so schnell nicht arm...


Und selbst wenn er nachgewiesener Massen in diesem Jahr erheblich weniger verdienen sollte (wie gesagt, das muß er nachweisen!), dann wird auch der Unterhalt neu berechnet.
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