Mütter- und Schwangerenforum

Wichtige Frage zum Thema Unterhalt

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Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 18:58
Zitat von Fructis:

Ja schon klar, sie wollte es halt nicht, weder von ihm noch vom Amt. es war ihr wille.

Ja ich versteh schon,ich habs auch verweigert.
Aber aus anderen Gründen als deine Freundin.
Excute
1281 Beiträge
14.05.2009 19:00
Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete
Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 19:01
Zitat von Excute:

bekommt sie den alleinerziehungszuschlag?
Ich schau mal eben bei mir

Also laut meinem Bescheid steht der Zuschlag ihr zu.
Ich hab den Bekommen,aber für Robin hab ich nur 57 euro bekommen.
Angerechnet wurde bzw Abgezogen wurde mir nur der UVG betrag,damals 125 euro,aber zu der zeit hab ich den nicht beantragt.Also ich hab quasi auf Robins Geld verzichtet.
14.05.2009 19:04
Zitat von Romi:

Zitat von Fructis:

Ja schon klar, sie wollte es halt nicht, weder von ihm noch vom Amt. es war ihr wille.

Ja ich versteh schon,ich habs auch verweigert.
Aber aus anderen Gründen als deine Freundin.


ich wollt auch darauf verzichten und mir ham sie dann mit ner strafanzeige gedroht (und das ich alle bisherigen leistungen zurück zahlen muss)da das uvg nicht für dich sondern für dein kind ist - und du zum wohl des kindes handeln musst. Wo ist da die gerechtigkeit?wa?

Hab mir daraufhin nen anwalt genommen (wenn das kind aus nem ons enstanden ist hat der erzeuger null rechte und nur die pflicht zu zahlen)
Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 19:05
Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete

Den Zuschlag bekommst du aber weil du den Vater angegeben hast oder ?
Mhm ich weiß jetzt nicht wie das bei mir ist.Ich hab ja noch nen Großen Sohn für den ich UVG beziehe und auch nen Papa in der Geburtsurkunde habe.Ich denk mal das ich deswegen den Zuschlag bekomme.
Hätte ich jetzt nur das Baby ohne Papa,denk ich mal nicht das ich den Zuschlag bekommen würde.
Obwohl
Andererseits - Alleinerziehen bin ich ja dann trotzdem,oder erst recht.
Kompliziert,Komplieziert
Da müsste man echt mal aufm Amt nachfragen.
14.05.2009 19:05
Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete


alleinerziehungszuschlag? wo beantragt man das?
Excute
1281 Beiträge
14.05.2009 19:05
Jetzt seh ich garnicht mehr durch.. ich muss meinen bescheid mal genauer angucken..
Excute
1281 Beiträge
14.05.2009 19:06
Zitat von Yenefeva:

Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete


alleinerziehungszuschlag? wo beantragt man das?


Na den bekommst du wenn du Harzt4 beziehst!
Excute
1281 Beiträge
14.05.2009 19:07
Zitat von Yenefeva:

Zitat von Romi:

Zitat von Fructis:

Ja schon klar, sie wollte es halt nicht, weder von ihm noch vom Amt. es war ihr wille.

Ja ich versteh schon,ich habs auch verweigert.
Aber aus anderen Gründen als deine Freundin.


ich wollt auch darauf verzichten und mir ham sie dann mit ner strafanzeige gedroht (und das ich alle bisherigen leistungen zurück zahlen muss)da das uvg nicht für dich sondern für dein kind ist - und du zum wohl des kindes handeln musst. Wo ist da die gerechtigkeit?wa?

Hab mir daraufhin nen anwalt genommen ( wenn das kind aus nem ons enstanden ist hat der erzeuger null rechte und nur die pflicht zu zahlen)


Tut mir leid, aber das ist quatsch! Rechte und Pflichten hat er trotzdem! Es ist nur sein Glück,wenn er nicht als Vater angegeben wird!
14.05.2009 19:07
Zitat von Excute:

Zitat von Yenefeva:

Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete


alleinerziehungszuschlag? wo beantragt man das?


Na den bekommst du wenn du Harzt4 beziehst!


aso
Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 19:08
Zitat von Yenefeva:

Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete


alleinerziehungszuschlag? wo beantragt man das?

Mit dem ALG2 Antrag.
Sollte automatisch bewilligt werden.
Schau mal in deinem Bescheid,wenns da net drin steht,solltest da mal nen Aufstand machen.
Excute
1281 Beiträge
14.05.2009 19:08
Zitat von Romi:

Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete

Den Zuschlag bekommst du aber weil du den Vater angegeben hast oder ?
Mhm ich weiß jetzt nicht wie das bei mir ist.Ich hab ja noch nen Großen Sohn für den ich UVG beziehe und auch nen Papa in der Geburtsurkunde habe.Ich denk mal das ich deswegen den Zuschlag bekomme.
Hätte ich jetzt nur das Baby ohne Papa,denk ich mal nicht das ich den Zuschlag bekommen würde.
Obwohl
Andererseits - Alleinerziehen bin ich ja dann trotzdem,oder erst recht.
Kompliziert,Komplieziert
Da müsste man echt mal aufm Amt nachfragen.


Hm kann ich mir nicht vorstellen..alleinerziehend ist alleinerziehend.. ist doch in dem Fall egal ob ich nen Vater angebe oder nicht..oder?
Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 19:09
Zitat von Excute:

Zitat von Yenefeva:

Zitat von Romi:

Zitat von Fructis:

Ja schon klar, sie wollte es halt nicht, weder von ihm noch vom Amt. es war ihr wille.

Ja ich versteh schon,ich habs auch verweigert.
Aber aus anderen Gründen als deine Freundin.


ich wollt auch darauf verzichten und mir ham sie dann mit ner strafanzeige gedroht (und das ich alle bisherigen leistungen zurück zahlen muss)da das uvg nicht für dich sondern für dein kind ist - und du zum wohl des kindes handeln musst. Wo ist da die gerechtigkeit?wa?

Hab mir daraufhin nen anwalt genommen ( wenn das kind aus nem ons enstanden ist hat der erzeuger null rechte und nur die pflicht zu zahlen)


Tut mir leid, aber das ist quatsch! Rechte und Pflichten hat er trotzdem! Es ist nur sein Glück,wenn er nicht als Vater angegeben wird!

Genau !!!
Romi
13514 Beiträge
14.05.2009 19:11
Zitat von Excute:

Zitat von Romi:

Zitat von Excute:

Also ich bekomme:

351 € für mich
211 € fürs Kind
126 € Alleinerziehungszuschlag

Ja und KiGeld und Unterhalt zusätzlich + Kosten für Miete

Den Zuschlag bekommst du aber weil du den Vater angegeben hast oder ?
Mhm ich weiß jetzt nicht wie das bei mir ist.Ich hab ja noch nen Großen Sohn für den ich UVG beziehe und auch nen Papa in der Geburtsurkunde habe.Ich denk mal das ich deswegen den Zuschlag bekomme.
Hätte ich jetzt nur das Baby ohne Papa,denk ich mal nicht das ich den Zuschlag bekommen würde.
Obwohl
Andererseits - Alleinerziehen bin ich ja dann trotzdem,oder erst recht.
Kompliziert,Komplieziert
Da müsste man echt mal aufm Amt nachfragen.


Hm kann ich mir nicht vorstellen..alleinerziehend ist alleinerziehend.. ist doch in dem Fall egal ob ich nen Vater angebe oder nicht..oder?

Wie das ist mit oder Ohne Papa weiß ich nicht.
Ich weiß nur wie das ist wenn man alleinerziehend ist und noch bei den eigenen Eltern wohnt.
Ich habe es bekommen als ich noch daheim gewohnt habe,und meine Freundin die jetzt auch bei ihrer Mutter wohnt bekommt es nicht.
Das mit dem Zuschlag ist denk ich mal so,das die jede Lücke nehmen um den nicht zahlen zu müssen.
14.05.2009 19:12
Zitat von Romi:

Zitat von Excute:

Zitat von Yenefeva:

Zitat von Romi:

Zitat von Fructis:

Ja schon klar, sie wollte es halt nicht, weder von ihm noch vom Amt. es war ihr wille.

Ja ich versteh schon,ich habs auch verweigert.
Aber aus anderen Gründen als deine Freundin.


ich wollt auch darauf verzichten und mir ham sie dann mit ner strafanzeige gedroht (und das ich alle bisherigen leistungen zurück zahlen muss)da das uvg nicht für dich sondern für dein kind ist - und du zum wohl des kindes handeln musst. Wo ist da die gerechtigkeit?wa?

Hab mir daraufhin nen anwalt genommen ( wenn das kind aus nem ons enstanden ist hat der erzeuger null rechte und nur die pflicht zu zahlen)


Tut mir leid, aber das ist quatsch! Rechte und Pflichten hat er trotzdem! Es ist nur sein Glück,wenn er nicht als Vater angegeben wird!

Genau !!!


der anwalt hat mir das so gesagt
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