Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsgeber (Eltergeld)

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29.05.2016 11:51
Huhu,

ich hab mal meinen Antrag ausgefüllt, wegen den Elterngeld.
Nun wollte ich schnell mal fragen, wann muss ich nochmal den Arbeitsgeber-Bescheinigung an meinem Arbeitsgeber, abgeben?

Mutterschutz beginnt 5 Juli bei mir.

Er möchte auch eine Schriftliche Bestätigung von mir persönlich haben, wann ich in einem Jahr wieder kommen möchte.
19Sabrina87
5365 Beiträge
29.05.2016 11:55
Laut Vorgaben musst du 7 Wochen vor deiner Elternzeit deinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange du in Elternzeit bleibst...Also im Grunde innerhalb einer Woche nach der Geburt.
29.05.2016 13:16
Also die schriftliche Bestätigung?

Und den Antrag selbst?
Choco
4205 Beiträge
29.05.2016 13:24
Nicht vermischen: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Mit deinem Elterngeld Antrag hat dein Arbeitgeber eigentlich garnichts am Hut.
zlatka
2140 Beiträge
29.05.2016 13:27
Zitat von Choco:

Nicht vermischen: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Mit deinem Elterngeld Antrag hat dein Arbeitgeber eigentlich garnichts am Hut.

Doch klar. Er muss ja die AG-Bescheinigung ausfüllen die man beim Antrag mit abgeben muss.
Choco
4205 Beiträge
29.05.2016 13:36
Zitat von zlatka:

Zitat von Choco:

Nicht vermischen: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Mit deinem Elterngeld Antrag hat dein Arbeitgeber eigentlich garnichts am Hut.

Doch klar. Er muss ja die AG-Bescheinigung ausfüllen die man beim Antrag mit abgeben muss.


Ich habe meinem Arbeitgeber nichts vom Elterngeld Antrag geben müssen. Der hat mir lediglich eine Bescheinigung zugeschickt in der die Mutterschutz Frist und die beantragte elternzeit ausgerechnet wurden. Klar, das Ding habe ich beim Elterngeld Antrag mit abgegeben

Also Elternzeit muss man, wie schon gesagt, 7 Wochen vor Antritt beantragten.

Elterngeld kann bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden, wenn man den Antrag später stellt, bekommt man also nichts rückwirkend.
29.05.2016 14:27


So jetzt binich voll durcheinander.
Ich hab wie geschrieben, die Anträge aufgefüllt. Bis auf eines. Siehe Bild.
Das muss man ja dem Chef geben? Nur wann?

Und wie habt Ihr das schriftliche formuliert.
Bleibe nur ein Jahr zuhause.
29.05.2016 15:00
Mein Chef musste nix ausfüllen

Elternzeit reicht ein formloses schreiben. Ich habe geschrieben, dass ich für die Betreuung und Erziehung meines am 11.03.2016 geborenen Kindes 2 Jahre Elternzeit bis zum 10.03.2018 anmelde. Hat denen voll und ganz gereicht
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.05.2016 15:29
Ich habe meinem ag auch dieses Formular vom elterngeld Antrag geschickt. Es ist nur ein Abschnitt den der AG ausfüllen muss ( wieviel bzw. ob Zuschuss zum mutterschaftsgeld gezahlt wurde usw ).

Auf der Rückseite War dann auch der Abschnitt, den die KK ausfüllen musste.
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.05.2016 15:32
Zitat von Vinia:

Mein Chef musste nix ausfüllen

Elternzeit reicht ein formloses schreiben. Ich habe geschrieben, dass ich für die Betreuung und Erziehung meines am 11.03.2016 geborenen Kindes 2 Jahre Elternzeit bis zum 10.03.2018 anmelde. Hat denen voll und ganz gereicht

Für den ag reicht auch ein formloser 2 zeiler, wie lange man elternzeit beantragt. . Die Ts meint aber den Abschnitt im EG Antrag den der AG ausfüllen muss. Kann doch nicht bei jedem anders gewesen sein.
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.05.2016 15:35
Zitat von Janvier:

So jetzt binich voll durcheinander.
Ich hab wie geschrieben, die Anträge aufgefüllt. Bis auf eines. Siehe Bild.
Das muss man ja dem Chef geben? Nur wann?

Und wie habt Ihr das schriftliche formuliert.
Bleibe nur ein Jahr zuhause.

Schicke den Antrag an dein ag. Und auf ein extra Blatt schreibst du dann...

Sehr geehrte/r Herr Frau. ...

Hiermit teile ich mit, daß ich vom.....bis....elternzeit in Anspruch nehmen möchte.

So hab ich es gemacht. Bekommst dann auch im Regelfall eine Bestätigung vom ag.

Alles zusammen deinem ag schicken und fertig.
29.05.2016 15:39
Zitat von ich-will-auch:

Zitat von Vinia:

Mein Chef musste nix ausfüllen

Elternzeit reicht ein formloses schreiben. Ich habe geschrieben, dass ich für die Betreuung und Erziehung meines am 11.03.2016 geborenen Kindes 2 Jahre Elternzeit bis zum 10.03.2018 anmelde. Hat denen voll und ganz gereicht

Für den ag reicht auch ein formloser 2 zeiler, wie lange man elternzeit beantragt. . Die Ts meint aber den Abschnitt im EG Antrag den der AG ausfüllen muss. Kann doch nicht bei jedem anders gewesen sein.


Ich bin gerade auch echt irritiert. Ist bei mir ja auch erst 11 Wochen her und Elterngeld läuft...

Ich bekam von der Krankenkasse darüber ein Schreiben, bis wann Mutterschutz ist und wieviel gezahlt wird. Extra einmal für den AG und einmal für die Elterngeldstelle Hab beiden die Sachen geschickt und das wars Aber mein Chef musste wirklich nix ausfüllen
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.05.2016 15:44
Zitat von Vinia:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von Vinia:

Mein Chef musste nix ausfüllen

Elternzeit reicht ein formloses schreiben. Ich habe geschrieben, dass ich für die Betreuung und Erziehung meines am 11.03.2016 geborenen Kindes 2 Jahre Elternzeit bis zum 10.03.2018 anmelde. Hat denen voll und ganz gereicht

Für den ag reicht auch ein formloser 2 zeiler, wie lange man elternzeit beantragt. . Die Ts meint aber den Abschnitt im EG Antrag den der AG ausfüllen muss. Kann doch nicht bei jedem anders gewesen sein.


Ich bin gerade auch echt irritiert. Ist bei mir ja auch erst 11 Wochen her und Elterngeld läuft...

Ich bekam von der Krankenkasse darüber ein Schreiben, bis wann Mutterschutz ist und wieviel gezahlt wird. Extra einmal für den AG und einmal für die Elterngeldstelle Hab beiden die Sachen geschickt und das wars Aber mein Chef musste wirklich nix ausfüllen

Hmm kurios.

İch hatte dk einen Abschnitt im EG Antrag den der AG ausfüllen musste. Auf der rückseite dann der Abschnitt den die kk ausfüllen musste.
Allerdings War mein EG Antrag auch blau. Die Ts hat nen anderen. Dann wirds wohl überall anders gehandhabt.

Ich habe mrinen EG Antrag erst letzte Woche abgeschickt. Warte noch auf einen Bescheid.
29.05.2016 15:46
Kann es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?
Juliane2011
3646 Beiträge
29.05.2016 15:55
Zitat von Vinia:

Zitat von ich-will-auch:

Zitat von Vinia:

Mein Chef musste nix ausfüllen

Elternzeit reicht ein formloses schreiben. Ich habe geschrieben, dass ich für die Betreuung und Erziehung meines am 11.03.2016 geborenen Kindes 2 Jahre Elternzeit bis zum 10.03.2018 anmelde. Hat denen voll und ganz gereicht

Für den ag reicht auch ein formloser 2 zeiler, wie lange man elternzeit beantragt. . Die Ts meint aber den Abschnitt im EG Antrag den der AG ausfüllen muss. Kann doch nicht bei jedem anders gewesen sein.


Ich bin gerade auch echt irritiert. Ist bei mir ja auch erst 11 Wochen her und Elterngeld läuft...

Ich bekam von der Krankenkasse darüber ein Schreiben, bis wann Mutterschutz ist und wieviel gezahlt wird. Extra einmal für den AG und einmal für die Elterngeldstelle Hab beiden die Sachen geschickt und das wars Aber mein Chef musste wirklich nix ausfüllen


Ist bei mir auch. Mein kleiner ist 16 Wochen und mein AG musste nichts ausfüllen, lediglich die Bescheinigung über die Elternzeit musste ich dem Antrag beifügen.
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