Mütter- und Schwangerenforum

Kurze Frage zum Elterngeld

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Alaska
18847 Beiträge
15.08.2017 14:40
Hallo,

ich wollte gestern (endlich) den Elterngeldantrag ausfüllen. Dann funkte mir eine gute Freundin dazwischen und hat mich komplett verunsichert. Hab abends noch gegoogelt, bin mir aber immer noch nicht zu 100% sicher.

Folgende Situation.
Jonas kam im Juni 2015 zur Welt. Max jetzt im Juli 2017. Also 25 Monate Abstand.
Ich hatte knapp zwei Jahre Elternzeit, diese endete exakt zum neuen Mutterschutz (somit bekam ich wieder Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss).
Elterngeld bekam ich nur im ersten Jahr, ich hab also kein Elterngeld Plus beantragt. Das zweite Jahr bekam ich also nichts. Kein Einkommen, kein Elterngeld.

Ich wollte jetzt das Elterngeld ohne individuelle Berechnung beantragen, sprich, den Mindestsatz von 300 Euro.
Meine Freundin meinte, ich mache gerade Quatsch, weil meine Elternzeit exakt zum neuen Mutterschutz endete und somit die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes rangezogen werden.

Ernsthaft jetzt? Ich versteh das (auch über Google) so, dass trotzdem das Jahr vor Maximilians Geburt zählt. Da bekam ich ja nichts. Somit brauch ich doch auch keine Lohnnachweise von 2014-2015 mit einreichen, oder?

Kann mich kurz mal jemand aufklären, der in der selben Situation war? Sorry für die vermutlich sehr dämliche Frage. Aber da es hier um ggf. sehr viel Geld geht, möchte ich da natürlich alles richtig machen.
Sue2016
113 Beiträge
15.08.2017 14:58
Kann dir leider nich helfen.
Würde mich doch auch brennend interessieren da wir auch ein zweites Kind in erwegung ziehen.
Ich gehe auch davon aus das dann leider die Monate ohne Einkommen zählen also man den Mindestbetrag bekommt.
bluesix
2807 Beiträge
15.08.2017 15:11
Aaaalsooo..

Bei mir ist es ja ähnlich nur mit 3 Jahren Elternzeit.
Bekomme auch Arbeitgeberzuschuss etc. Pp. Weil ich die Elternzeit zum neuen mutterschutz beendet habe.

Bei der Elterngeld stelle habe ich angerufen und die habe mit gesagt das zur Berechnung des Elterngeldes die 12 Monate vor der Geburt des 2. Kindes zählen.
Also beantrage ich quasi auch diese 300 mindestsatz ohne Berechnung.
Ist ja bei dir auch bei 2 Jahren nix anderes. Du hattest ja die letzten 12 Monate kein anrechenbares Einkommen oder?

Das was deine Freundin meint funktioniert meines Wissens nur wenn du das Eine Jahr EZ machst.
15.08.2017 15:12
Es werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Ermittlung herangezogen.
Choco
4203 Beiträge
15.08.2017 15:13
Hier immer wieder das gleiche Problem, dass die Leute ElternZEIT und ElternGELD durcheinander werfen.

Es werden nur Monate ausgeklammert, die Elterngeldanspruchsmonate waren. Das hat auch nichts damit zu tun, wie man es sich auszahlen lässt, denn der Elterngeldanspruch besteht 12 Monate nach Geburt (14 bei alleinerziehenden). Dh. Nur diese 12 Monate werden nicht berücksichtigt, danach alles mit 0 Euro Einkommen.

Da auch Monate mit Mutterschutz ausklammert werden, KÖNNTE es sein, dass bei dir vielleicht 1 Monate von deinem altem Einkommen mit in die Berechnung fällt, was aber WAHRSCHEINLICH nichts am Betrag ändern wird, sodass es bei dem Mindestsatz 300 Euro plus Geschwisterbonus 75 Euro bleiben wird.

15.08.2017 15:16
Du bekommst die 300 Euro mindestsatz weil die letzten 12 Monate herangezogen werden und du da kein Geld hattest.

Ist bei mir nächstes Jahr auch so.
Elternzeit 3 Jahre, elterngeld nur auf 1 Jahr, also habe ich dann die letzten 2 Jahre (bzw 1,5 weil die Geburt in die alte Elternzeit fällt) kein Geld bekommen = Mindestsatz
bluesix
2807 Beiträge
15.08.2017 15:16
Sorry die mutterschutzzeit hatte ich vergessen
Alaska
18847 Beiträge
15.08.2017 15:22
Vielen Dank! Dann hatte ich es schon ganz richtig verstanden. Ich lass mich einfach viel zu schnell verunsichern.

Nein, ich hab im letzten Jahr wirklich gar nichts verdient. Ich war nur bei meinem Sohn daheim.

Dann beantrage ich das Mindestgeld.

Danke nochmal!
Glücksstein
4376 Beiträge
15.08.2017 15:28
Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.
bluesix
2807 Beiträge
15.08.2017 15:33
Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern
Glücksstein
4376 Beiträge
15.08.2017 15:35
Zitat von bluesix:

Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern


Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.
Choco
4203 Beiträge
15.08.2017 15:36
Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Bei dir ist aber auch der Geburtenabstand 7 Monate geringer UND du hattest 14 Elterngeld Anspruchsmonate. Daher fallen bei dir eben teilweise Monate VOR Geburt des ersten Kindes.
bluesix
2807 Beiträge
15.08.2017 15:38
Zitat von Glücksstein:

Zitat von bluesix:

Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern


Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.


U3 ist aber nur relevant für den Geschwisterbonus nicht für die Berechnung des Elterngeldes.
Wenn du deine Zeitrechnung nimmst, müssten bei dir ja auch noch die Zeit von sep.15 bis Dez. 16 ausgeklammert sein .
Glücksstein
4376 Beiträge
15.08.2017 15:40
Zitat von bluesix:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von bluesix:

Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern


Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.


U3 ist aber nur relevant für den Geschwisterbonus nicht für die Berechnung des Elterngeldes.
Wenn du deine Zeitrechnung nimmst, müssten bei dir ja auch noch die Zeit von sep.15 bis Dez. 16 ausgeklammert sein .


Nein. Ich hatte Elterngeld bis November!
Ich hatte 14 Monate Elterngeld. Es wurden lediglich 3 Monate fürs 2. Kind mit 0€ berechnet.
Choco
4203 Beiträge
15.08.2017 15:41
Zitat von Glücksstein:

Zitat von bluesix:

Zitat von Glücksstein:

Komm ich grad nicht mit oder heut wieder zu Blond dafür.

Alsoooooo bei mir ist es so.

Kind September 2015 geboren. Elterngeld nach Einkommen berechnet für 14 Monate weil alleinerziehend, sonst 12 Monate.

Jetzt Kind 2. geboren im März.
Da wurden 3 Monate ausgeklammert wegen dem Mutterschutz. War zwischen ersten und zweitem Kind nicht arbeiten die 3 Monate wurden mit 0€ berechnet.

Und so wird es bei dir auch sein.

Es wird dein Einkommen zur Berechnung genommen was du vor der Geburt des letzten Kindes hattest. + 75€ Geschwisterbonus.


Wie kommst du denn darauf das bei 2 Jahren Elternzeit das Einkommen von vor dem ersten Kind zur Berechnung genommen wird?
Da müsste man dann ja fast 21 Monate ausklammern


Weil ich ein U3 Kind bei Antragstellung hatte.
Ich geb jetzt nur das weiter wie es bei mir berechnet wurde.
Deshalb bin ich etwas verwirrt das sie nur Mindestsatz beantragen soll. Das wäre falsch.


Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun.

Es ist eigentlich ganz einfach. Es zählen immer 12 Monate vor dem aktuellen Kind. Ausgeklammert werden NUR Monate mit Mutterschutz oder Elterngeldanspruchsmonate (nicht Auszahlung. Anspruch! Das sind IMMER maximal 12 bzw 14 (allein erziehend) Monate. Mehr nicht!)

Der Geschwister Bonus hat mit der Berechnung selbst nichts zu tun sondern kommt dann zum Schluss oben drauf mit 10% des errechneten Elterngeldes Bzw mindestens 75 Euro.
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