Heiraten trotz Studium?
02.05.2012 13:16
ähm, sorry nee. check das noch nicht! stell mich glaub ich zu dumm an. bist du später nochmal online am pc oä? und würest mir das dann nochmal erklären? wäre nett! aber danke schonmal für die mühe!
03.05.2012 10:04
Sorry, war gestern nicht merh am PC, jetzt aber:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/377.php
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/251.php
Wichtig ist der Satz:
Ob ein Aktualisierungsantrag gestellt wird, will also gut überlegt sein. Eine einmal beantragte Aktualisierung kann nicht rückgängig gemacht werden, wenn z. B. wider Erwarten das Elterneinkommen im Bewilligungszeitraum steigt.
Es wird dann immer das Aktuelle Gehalt deines Mannes zur Berechnung herangezogen, d.h. in der Elternzeit der Elterngeldbezug und danach dann sein Gehalt was er nach der Elternzeit bekommt und das wird ja mehr sein als vor 2 Jahren...deswegen muss man das überlegen, aber wahrscheinlich ist es besser den Antrag zu stellen, weil ihr euch sonst während der Elternzeit schlechter stellt!
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/377.php
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/251.php
Wichtig ist der Satz:
Ob ein Aktualisierungsantrag gestellt wird, will also gut überlegt sein. Eine einmal beantragte Aktualisierung kann nicht rückgängig gemacht werden, wenn z. B. wider Erwarten das Elterneinkommen im Bewilligungszeitraum steigt.
Es wird dann immer das Aktuelle Gehalt deines Mannes zur Berechnung herangezogen, d.h. in der Elternzeit der Elterngeldbezug und danach dann sein Gehalt was er nach der Elternzeit bekommt und das wird ja mehr sein als vor 2 Jahren...deswegen muss man das überlegen, aber wahrscheinlich ist es besser den Antrag zu stellen, weil ihr euch sonst während der Elternzeit schlechter stellt!
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