Mütter- und Schwangerenforum

neuer Name bei Heirat ! wie ist das mit den Namen der Kinder ?

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Choco
4205 Beiträge
05.07.2015 12:31
Dann sind eure Möglichkeiten ja garnicht soo groß :

Mann Weber
Frau pollock-Weber
Kind 1 pollock
Kind 2 pollock oder Weber

Mann Weber
Frau Weber
Kind 1 pollock
Kind 2 pollock oder Weber

Mann Weber-pollock
Frau pollock
Kind 1 pollock
Kind 2 pollock oder Weber

Hab ich was vergessen?
Choco
4205 Beiträge
05.07.2015 12:35
Zitat von Kirschmuffin:

Kann man die Zustimmung zur Namensänderung nicht auch beim Jugendamt erwirken? Wenn der Papa sich aus Prinzip so quer stellt? Ich mein es kommt natürlich auch aufs Alter und den eigenen Willen des Kindes an... aber es kommt in der Regel ja dem Kindeswohl zu Gute, wenn alle den gleichen Namen tragen

Ich würde mich da mal beim Standesamt erkundigen!


Das kann das Familien Gericht entscheiden.

Da kann man sich mal erkundigen aber in der Regel stimmt das Gericht da nicht einfach dafür, wenn ein gutes und geregeltes Verhältnis z Kindes Vater besteht. Eher in solchen Fällen, wo es gar keinen oder nur schlechten Kontakt gibt usw. Die einfach Begründung, dass ein einheitlicher Name fürs Kind schöner ist, zählt da glaube ich nicht. Dann bräuchte man dem Vater ja auch das Recht zur Zustimmung überhaupt nicht erst einräumen, wenn am Ende das Gericht so leicht dagegen entscheidet
STMS2012
254 Beiträge
05.07.2015 12:49
Mein zweites Kind wider ja in kh erstmal pollok heissen laut JA weil das Kind in der Ehe noch geboren wird . Weil die scheidubh leider erst im Dezember ist weil mein ex man sich da quergestellt hat .

Wenn mein 2. Kind also pollok im kh heisst kann ich das bei Heirat aber sofort umändern lassen oder ?

Achja ubd pollok ist natürlich der man Meiner ex Mannes ....
Elli73
672 Beiträge
05.07.2015 12:57
Zitat von STMS2012:

Mein zweites Kind wider ja in kh erstmal pollok heissen laut JA weil das Kind in der Ehe noch geboren wird . Weil die scheidubh leider erst im Dezember ist weil mein ex man sich da quergestellt hat .

Wenn mein 2. Kind also pollok im kh heisst kann ich das bei Heirat aber sofort umändern lassen oder ?

Achja ubd pollok ist natürlich der man Meiner ex Mannes ....


Nöö. Erst muss die Vaterschaft geklärt werden. Wenn dein Kind noch ehelich geboren wird, ist dein Ex offiziell der Vater und hätte sogar das halbe Sorgerecht. Ihr müsst erst die Vaterschaft anfechten, dann das Gerichtsverfahren abwarten, dann kann dein neuer Mann sein Kind offiziell als seines annehmen und dann kann deine 2. Tochter bei der Hochzeit auch den Namen annehmen.
Elli73
672 Beiträge
05.07.2015 13:00
Ich würde mir für das Thema ehrlich gesagt einen Anwalt für Familienrecht suchen und mich beraten lassen. Der kennt sich vermutlich aus.
Choco
4205 Beiträge
05.07.2015 13:11
Zitat von Elli73:

Zitat von STMS2012:

Mein zweites Kind wider ja in kh erstmal pollok heissen laut JA weil das Kind in der Ehe noch geboren wird . Weil die scheidubh leider erst im Dezember ist weil mein ex man sich da quergestellt hat .

Wenn mein 2. Kind also pollok im kh heisst kann ich das bei Heirat aber sofort umändern lassen oder ?

Achja ubd pollok ist natürlich der man Meiner ex Mannes ....


Nöö. Erst muss die Vaterschaft geklärt werden. Wenn dein Kind noch ehelich geboren wird, ist dein Ex offiziell der Vater und hätte sogar das halbe Sorgerecht. Ihr müsst erst die Vaterschaft anfechten, dann das Gerichtsverfahren abwarten, dann kann dein neuer Mann sein Kind offiziell als seines annehmen und dann kann deine 2. Tochter bei der Hochzeit auch den Namen annehmen.


Hat sich auch geändert.

Zitat:
Vaterschaftsanerkennung und Scheidung

Eine besondere Regelung bzgl. der Vaterschaftsanerkennung gibt es im Beispiel 2. Da das Kind vor der Scheidung, also noch während der Ehe mit dem Noch-Ehegatten geboren wurde, ist dieser per Gesetz der Vater. Nun müsste eigentlich die Vaterschaft des Noch-Ehegatten angefochten werden, damit der neue Lebenspartner seine Vaterschaft anerkennen kann. Diese Form der Vaterschafts-Zurechnung hat sich jedoch als unrealistisch erwiesen. Der Scheidung geht ein mindestens einjähriges Trennungsjahr voraus, in dem sich neue Partnerschaften ergeben können.Dies hat zu zahlreichen Anfechtungs-Verfahren geführt.. Um dies einzugrenzen sieht das Gesetz seit 1998 vor, dass im Fall eines anhängigen Scheidungsantrags bis spätestens einem Jahr nach der Scheidung ein anderer Mann als der Noch-Ehegatte die Vaterschaft anerkennen kann. Stimmen die Mutter und der Noch-Ehegatte der Erklärung zu, dann ist nicht der frühere Ehegatte Vater des Kindes, sondern der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Stimmen die beiden Personen nicht zu, so muss der Vaterschaftsanerkennung zunächst eine Anfechtung vorausgehen.


http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vatersc haft.html

Jugendamt wäre wohl meine erste Anlaufstelle, die können bestimmt auch schon einiges dazu sagen
Elli73
672 Beiträge
05.07.2015 13:26
Zitat von Choco:

Zitat von Elli73:

Zitat von STMS2012:

Mein zweites Kind wider ja in kh erstmal pollok heissen laut JA weil das Kind in der Ehe noch geboren wird . Weil die scheidubh leider erst im Dezember ist weil mein ex man sich da quergestellt hat .

Wenn mein 2. Kind also pollok im kh heisst kann ich das bei Heirat aber sofort umändern lassen oder ?

Achja ubd pollok ist natürlich der man Meiner ex Mannes ....


Nöö. Erst muss die Vaterschaft geklärt werden. Wenn dein Kind noch ehelich geboren wird, ist dein Ex offiziell der Vater und hätte sogar das halbe Sorgerecht. Ihr müsst erst die Vaterschaft anfechten, dann das Gerichtsverfahren abwarten, dann kann dein neuer Mann sein Kind offiziell als seines annehmen und dann kann deine 2. Tochter bei der Hochzeit auch den Namen annehmen.


Hat sich auch geändert.

Zitat:
Vaterschaftsanerkennung und Scheidung

Eine besondere Regelung bzgl. der Vaterschaftsanerkennung gibt es im Beispiel 2. Da das Kind vor der Scheidung, also noch während der Ehe mit dem Noch-Ehegatten geboren wurde, ist dieser per Gesetz der Vater. Nun müsste eigentlich die Vaterschaft des Noch-Ehegatten angefochten werden, damit der neue Lebenspartner seine Vaterschaft anerkennen kann. Diese Form der Vaterschafts-Zurechnung hat sich jedoch als unrealistisch erwiesen. Der Scheidung geht ein mindestens einjähriges Trennungsjahr voraus, in dem sich neue Partnerschaften ergeben können.Dies hat zu zahlreichen Anfechtungs-Verfahren geführt.. Um dies einzugrenzen sieht das Gesetz seit 1998 vor, dass im Fall eines anhängigen Scheidungsantrags bis spätestens einem Jahr nach der Scheidung ein anderer Mann als der Noch-Ehegatte die Vaterschaft anerkennen kann. Stimmen die Mutter und der Noch-Ehegatte der Erklärung zu, dann ist nicht der frühere Ehegatte Vater des Kindes, sondern der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Stimmen die beiden Personen nicht zu, so muss der Vaterschaftsanerkennung zunächst eine Anfechtung vorausgehen.


http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vatersc haft.html

Jugendamt wäre wohl meine erste Anlaufstelle, die können bestimmt auch schon einiges dazu sagen


Hmm, ok. Aber zustimmen muss der Noch-Ehemann ja trotzdem. Aber natürlich praktisch, wenn man sich den Gang vors Gericht sparen kann.
Choco
4205 Beiträge
05.07.2015 13:41
Zitat von Elli73:

Hmm, ok. Aber zustimmen muss der Noch-Ehemann ja trotzdem. Aber natürlich praktisch, wenn man sich den Gang vors Gericht sparen kann.


Da gibt's denke ich seltener Probleme. Schließlich will der ex bestimmt nicht für ein fremdes Kind unterhalt zahlen
sonnenkopp
334 Beiträge
05.07.2015 16:01
Hallo,

es kann nur einer von Euch beiden einen Doppelnamen annehmen... entweder Du oder Dein Freund.
Euer gemeinsames Kind bekommt nach geklärter Vaterschaft automatisch den bei der Hochzeit gewählten Familiennamen.

Was hier noch nicht genannt wurde...
Ihr könnt als Familiennamen auch Deinen Geburtsnamen wählen. Diese Info bekam ich 2012 vom Standesamt.
Vielleicht steht Dein Ex dem offener gegenüber.
Deine große braucht den aktuellen Nachnamen nicht für immer behalten... spätestens wenn sie selbst heiratet, kann sie ihn ablegen.

Übrigens... mein großer hat auch den Nachnamen vom Papa (mein Ex-Mann) behalten, da dieser nicht zustimmte.
05.07.2015 17:52
Hier ist es so,dass meine drei Kinder X heißen,ich heisse seit der Eheschließung XY und mein viertes Kind(gemeinsames Kind mit meinem Mann) heißt Y.
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