Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger in ambulanter Pflege

Gehe zu Seite:
Chrysopelea
14633 Beiträge
28.02.2023 11:45
Zitat von Sunshine1992:

Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und wurde ab Bekanntgabe ins BV geschickt( körperlich ging es auch nicht). Da einfach bestimmte Sachen nicht mehr ausgeübt werden dürfen und unsere Chefin da auch kein Risiko eingehen möchte. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit weiter zu machen auf Wunsch.
Bei der letzten Schwangerschaft habe ich noch bis
zum 5ten Monat freiwillig gearbeitet, da es körperlich ging.

Denke einige machen das auch wegen der Berechnung vom Elterngeld, damit es nicht zu gering ausfällt.


Man kann auch nicht auf eigenen Wunsch einen Job ausüben, der nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das Thema hatte ich hier wegen "Nachtarbeit". Ich fange schon mal ganz gern um 5 Uhr schon an, das gilt aber als Nachtarbeit und das darf ich schwanger nicht, auch nicht, wenn ich es möchte.
Das BV ist natürlich immer nur der allerletzte Ausweg, jede Schwangere hat das Recht Mutterschutzgerecht weiter zu arbeiten, nur wenn das absolut nicht geht, muss sie ins Beschäftigungsverbot. Aber dann bekommt man andere Tätigkeiten oder macht manches nicht mehr (ich mache aktuell z. B. Nur noch Büroarbeit), aber du kannst doch nicht einfach sagen "ist mir egal, ich fühle mich gut, ich hebe weiter Patienten hoch", kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist
Sarah2022
2395 Beiträge
28.02.2023 11:58
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Sunshine1992:

Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und wurde ab Bekanntgabe ins BV geschickt( körperlich ging es auch nicht). Da einfach bestimmte Sachen nicht mehr ausgeübt werden dürfen und unsere Chefin da auch kein Risiko eingehen möchte. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit weiter zu machen auf Wunsch.
Bei der letzten Schwangerschaft habe ich noch bis
zum 5ten Monat freiwillig gearbeitet, da es körperlich ging.

Denke einige machen das auch wegen der Berechnung vom Elterngeld, damit es nicht zu gering ausfällt.


Man kann auch nicht auf eigenen Wunsch einen Job ausüben, der nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das Thema hatte ich hier wegen "Nachtarbeit". Ich fange schon mal ganz gern um 5 Uhr schon an, das gilt aber als Nachtarbeit und das darf ich schwanger nicht, auch nicht, wenn ich es möchte.
Das BV ist natürlich immer nur der allerletzte Ausweg, jede Schwangere hat das Recht Mutterschutzgerecht weiter zu arbeiten, nur wenn das absolut nicht geht, muss sie ins Beschäftigungsverbot. Aber dann bekommt man andere Tätigkeiten oder macht manches nicht mehr (ich mache aktuell z. B. Nur noch Büroarbeit), aber du kannst doch nicht einfach sagen "ist mir egal, ich fühle mich gut, ich hebe weiter Patienten hoch", kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist

So ist es.
Entweder man verheimlicht, dass man schwanger ist. Dann darf man natürlich alles machen.
Oder man sagt, dass man schwanger ist. Damit gilt dann das Mutterschutzgesetz mit seinen Regeln z.B. keine Nachtarbeit, nicht schwer heben, kein Umgang mit Gefahrstoffen u.s.w. Man darf dann nicht auf die Schutzregeln verzichten und einfach sagen, dass man wie davor arbeitet.
lilly555
11925 Beiträge
28.02.2023 13:20
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Sunshine1992:

Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und wurde ab Bekanntgabe ins BV geschickt( körperlich ging es auch nicht). Da einfach bestimmte Sachen nicht mehr ausgeübt werden dürfen und unsere Chefin da auch kein Risiko eingehen möchte. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit weiter zu machen auf Wunsch.
Bei der letzten Schwangerschaft habe ich noch bis
zum 5ten Monat freiwillig gearbeitet, da es körperlich ging.

Denke einige machen das auch wegen der Berechnung vom Elterngeld, damit es nicht zu gering ausfällt.


Man kann auch nicht auf eigenen Wunsch einen Job ausüben, der nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das Thema hatte ich hier wegen "Nachtarbeit". Ich fange schon mal ganz gern um 5 Uhr schon an, das gilt aber als Nachtarbeit und das darf ich schwanger nicht, auch nicht, wenn ich es möchte.
Das BV ist natürlich immer nur der allerletzte Ausweg, jede Schwangere hat das Recht Mutterschutzgerecht weiter zu arbeiten, nur wenn das absolut nicht geht, muss sie ins Beschäftigungsverbot. Aber dann bekommt man andere Tätigkeiten oder macht manches nicht mehr (ich mache aktuell z. B. Nur noch Büroarbeit), aber du kannst doch nicht einfach sagen "ist mir egal, ich fühle mich gut, ich hebe weiter Patienten hoch", kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist

So ist es.
Entweder man verheimlicht, dass man schwanger ist. Dann darf man natürlich alles machen.
Oder man sagt, dass man schwanger ist. Damit gilt dann das Mutterschutzgesetz mit seinen Regeln z.B. keine Nachtarbeit, nicht schwer heben, kein Umgang mit Gefahrstoffen u.s.w. Man darf dann nicht auf die Schutzregeln verzichten und einfach sagen, dass man wie davor arbeitet.

Leider ist das aber auch vielen AG egal... musste ich leider selbst schmerzhaft lernen. Da hieß es, dass es ebend schon okay ist wenn ich die Medi mache, hebe und halt alleinige Fachkraft bin... solange ich das "will" ist es okay...

Und auch das mit der Feiertag-/Nachtarbeit wurde doch gekippt und kann auf Wunsch der schwangeren ausgeübt werden

Edit: gerade gegoogelt. Das gilt nur von 20 ihr bis 22 Uhr. Eine richtige nachtschicht ist verboten.
Chrysopelea
14633 Beiträge
28.02.2023 13:58
Zitat von lilly555:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Sunshine1992:

Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und wurde ab Bekanntgabe ins BV geschickt( körperlich ging es auch nicht). Da einfach bestimmte Sachen nicht mehr ausgeübt werden dürfen und unsere Chefin da auch kein Risiko eingehen möchte. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit weiter zu machen auf Wunsch.
Bei der letzten Schwangerschaft habe ich noch bis
zum 5ten Monat freiwillig gearbeitet, da es körperlich ging.

Denke einige machen das auch wegen der Berechnung vom Elterngeld, damit es nicht zu gering ausfällt.


Man kann auch nicht auf eigenen Wunsch einen Job ausüben, der nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Das Thema hatte ich hier wegen "Nachtarbeit". Ich fange schon mal ganz gern um 5 Uhr schon an, das gilt aber als Nachtarbeit und das darf ich schwanger nicht, auch nicht, wenn ich es möchte.
Das BV ist natürlich immer nur der allerletzte Ausweg, jede Schwangere hat das Recht Mutterschutzgerecht weiter zu arbeiten, nur wenn das absolut nicht geht, muss sie ins Beschäftigungsverbot. Aber dann bekommt man andere Tätigkeiten oder macht manches nicht mehr (ich mache aktuell z. B. Nur noch Büroarbeit), aber du kannst doch nicht einfach sagen "ist mir egal, ich fühle mich gut, ich hebe weiter Patienten hoch", kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist

So ist es.
Entweder man verheimlicht, dass man schwanger ist. Dann darf man natürlich alles machen.
Oder man sagt, dass man schwanger ist. Damit gilt dann das Mutterschutzgesetz mit seinen Regeln z.B. keine Nachtarbeit, nicht schwer heben, kein Umgang mit Gefahrstoffen u.s.w. Man darf dann nicht auf die Schutzregeln verzichten und einfach sagen, dass man wie davor arbeitet.

Leider ist das aber auch vielen AG egal... musste ich leider selbst schmerzhaft lernen. Da hieß es, dass es ebend schon okay ist wenn ich die Medi mache, hebe und halt alleinige Fachkraft bin... solange ich das "will" ist es okay...

Und auch das mit der Feiertag-/Nachtarbeit wurde doch gekippt und kann auf Wunsch der schwangeren ausgeübt werden

Edit: gerade gegoogelt. Das gilt nur von 20 ihr bis 22 Uhr. Eine richtige nachtschicht ist verboten.


Genau, Feiertage geht freiwillig und bis 22 Uhr. Aber ich hätte gerne vor 6 Uhr gearbeitet, was ja gar keine Nachtschicht in dem Sinne ist, aber darf ich nicht, auch nicht mit Antrag oder so
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt