Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger wieviel Urlaubsanspruch??????

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Chaterine
3373 Beiträge
25.06.2012 22:15
Hi Mädls wie ist das eigentlich, ET ist am 14.2.2013 wieviel Tage Urlaubsanspruch hab ich dann für 2013? Nomal hab ich pro Jahr 35 Tage.

LG
25.06.2012 22:21
nein, wenn du im mutterschutz bist und im elternjahr hast du 2013 keinen anspruch, wofür auch'? gehst ja nich arbeiten
RoxaneGN
7479 Beiträge
25.06.2012 22:22
11 wenn ich richtig gerechnet habe.
Du hast Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzzeit 8 Wochen nach der Geburt
RoxaneGN
7479 Beiträge
25.06.2012 22:24
Ach und wo ich den ET sehe. Meine Große hatte ET 16.2. und ich durfte meinen Urlaub nicht voll nehmen, da ich ab 5. Januar im Mutterschutz war und keinen Urlaub im Vorjahr nehmen durfte. Musst du mit deinem AG abklären ob du das darfst oder nicht
Chaterine
3373 Beiträge
25.06.2012 22:24
Zitat von RoxaneGN:

11 wenn ich richtig gerechnet habe.
Du hast Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzzeit 8 Wochen nach der Geburt


Wowwww das wäre ja genial das heißt quais das ich dann umso eher gehen kann und nicht mehr arbeiten muss seh ich das richtig?
Aktuell hab ich noch ca. 30 Tage davon nehm ich 15 Tage die letzte Juli und die ersten beiden August wochen.
Dann kann ich quasi 15 Tage + 11 und 6 Wochen vor der Geburt eher gehen seh ich das richtig?
Das wäre ja genial
LoisLane
4828 Beiträge
25.06.2012 22:26
Die 2. Aussage stimmt. Bis zum Ende der Mutterschutzfrist hast Du Urlaubsanspruch!
35 Tage pro Jahr? Ich dachte, ich sei mit 30 Tagen schon gut dran.
25.06.2012 22:26
Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen
NochOhne32
17978 Beiträge
25.06.2012 22:29
Zitat von Chaterine:

Zitat von RoxaneGN:

11 wenn ich richtig gerechnet habe.
Du hast Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzzeit 8 Wochen nach der Geburt


Wowwww das wäre ja genial das heißt quais das ich dann umso eher gehen kann und nicht mehr arbeiten muss seh ich das richtig?
Aktuell hab ich noch ca. 30 Tage davon nehm ich 15 Tage die letzte Juli und die ersten beiden August wochen.
Dann kann ich quasi 15 Tage + 11 und 6 Wochen vor der Geburt eher gehen seh ich das richtig?
Das wäre ja genial

.
Hallo...
.
ich glaube das geht nicht, denn die 11 Tage Urlaub sind ja für 2013 und daher kannst du die nicht schon 2012 nehmen... Aber du könntest den Urlaub nach den 8 Wochen MuSchu nehmen und somit deine Elternzeit um 11 Tage verlängern.... Oder du machst die Elternzeit und nimmst anschließend die 11 Tage Urlaub...
LoisLane
4828 Beiträge
25.06.2012 22:29
... Wenn Du 15 Tage von diesem mit ins nächste Jahr nehmen darfst ?!?
Chaterine
3373 Beiträge
25.06.2012 22:29
Zitat von Hope2012:

Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen


Ahhhhh sehr interessant und wie ist es weil die kleinen kommen ja ggf. früher oder später?
Und den Urlaub kann ich quasi schon 2012 nehmen? Weil ich ja dann 2013 nicht mehr arbeite da aber den Anspruch hätte oder muss der ausbezahlt werden?
Chaterine
3373 Beiträge
25.06.2012 22:32
Zitat von LoisLane:

... Wenn Du 15 Tage von diesem mit ins nächste Jahr nehmen darfst ?!?


Das sicher nicht aber mein Mutterschaftsurlaub beginnt ja am 03.01.
also die 6 Wochen vor der Geburt dann würde ich ja nur 3 Tage mitnehmen und man darf ja bis zu 5 mitnehmen
25.06.2012 22:33
Zitat von Hope2012:

Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen


KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen
Chaterine
3373 Beiträge
25.06.2012 22:35
Zitat von Maria_1988:

Zitat von Hope2012:

Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen


KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen


Boahhhh das geht ja gar nicht mach das!!! Würde mich interessieren wenn schreiben würdest was die meinen?

LG
25.06.2012 22:37
Zitat von Chaterine:

Zitat von Hope2012:

Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen


Ahhhhh sehr interessant und wie ist es weil die kleinen kommen ja ggf. früher oder später?
Und den Urlaub kann ich quasi schon 2012 nehmen? Weil ich ja dann 2013 nicht mehr arbeite da aber den Anspruch hätte oder muss der ausbezahlt werden?


Also eigentlich darfst den Urlaub nicht vorher nehmen. Es sei den dein AG ist so kulant, was für einen AG echt ein wunder wäre Und wie du ja sagst kommen die kleinen mal früher und mal später heißt kommt dein wurm früher hast Urlaub in ANspruch genommen der dir gar nicht zusteht bedeutet der Tag wird dir verrechnet und das wiederrum fehlt dir dann beim ELterngeld, also lass das lieber

Wenn du nach der ELternzeit wieder dort anfängst muss er dir den Urlaub NICHT ausbezahlen, sondern du bekommst ihn nach der ELternzeit, heißt wäre ca. April 2014 deine ELternzeit rum. Kannst dann verlängern um 11 Tage

Ausbezahlen laut Gesetz muss er ihn dir nur wenn du aufhörst n der Firma zu arbeiten.

Jetzt gibt es allerdings auch Firmen die einen glatten strich machen wollen und den Urlaub trotzdem ausbezahlen, ist natürlich auch gut den das wird dir ja zum ELterngeld berechnet

ALso am besten mit deinem CHef reden was ihm lieber ist: Auszahlen oder nach der ELternzeit nehmen
25.06.2012 22:37
Zitat von Chaterine:

Zitat von Maria_1988:

Zitat von Hope2012:

Das heißt du hast pro Monat 3 Tage? Und die hast du auch während der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor und 8 WOchen nach der Geburt. Heißt du bist ungefähr am Mitta April aus der Mutterschutzzeit draußen und in der ELternzeit. das sind dann:
Jan. 3 Tage
Feb. 3 Tage
März 3 Tage
April (ca. Mitta, da dein wurm ja mitte FEb kommt, rechnen wir also mit 1,5 Tagen. und die müssen aufgerundet werden) bedeutet:
April 2 Tage
_____________
11 Tage hast Urlaubsanspruch.

Habe das Thema gerade erst mit meinem Anwalt durch. Habe da auch was schriftliches von ihm da steht folgendes geschreiben:

Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Sie gelten in der Regel 6 Wochen und 8 Wochen nach der Geburt und für diese WOchen sollen keine Nachteile entstehen. Daher gelten diese "Fehlzeiten" als Beschäftigungszeit. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. SIe haben nach Ender der Mutterschutzfrist weiterhin Anrecht auf ihren vollen Jahresurlaub.

Heißt er kann es dir AUszahlen muss er aber nicht, wenn du in Elternzeit gehst und wieder kommst muss er ihn dir dann geben, also nach der ELternzeit. Solltest du in dem Betrieb nimmer anfangne muss dein Chef ihn dir auszahlen


KRAAAAAAAAASS dann haben die mich übern Tisch gezogen, hatte nämlich aus 2011 noch 18 tage resturlaub und aus diesem jahr dann den vollen urlaubsanspruch von 24 tagen, macht nach adam riese ja 42 tage, die haben mir aber nur 34 tage zugestanden, #dreckschweine... Werde morgen gleich mal beim BR anrufen


Boahhhh das geht ja gar nicht mach das!!! Würde mich interessieren wenn schreiben würdest was die meinen?

LG


Ja klar sofort, habe uach grad gelesen das die mutterschutzzeit ein gesetzliches BV ist und der werdenden mutter daraus keine nachteile entstehen dürfen
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