Gewerbeschein für Handarbeiten
16.08.2015 16:51
Hallo,
Ich habe bei Facebook eine Seite mit meinen Handarbeiten erstellt. Falls ihr schauen wollt Ninas Handarbeiten heißt die. Nun kamen ein paar Fragen, ob ich für die Leute was machen könnte gegen Bezahlung natürlich.
Wie läuft das mit dem Gewerbeschein ab? Ich will mich ja absichern, da ich in geraumer Zeit, wenn beim Kreativmarkt nicht alles weg geht, eine Verkaufsseite bei Dawanda erstellen will. Muss ich zum Rathaus hin und einen beantragen? Wie ist das mit der Steuer? Wann muss ich steuern bezahlen? Und wie mache ich die Nachweise? Wenn ich zu einem Kreativmarkt oder so hingehe habe ich keine Rechnung. Muss ich dann Quittungen ausfüllen? Vielleicht hat Jemand Tipps wo ich das nach lesen kann. Ist bestimmt nicht in jedem Bundesland gleich. Will mich ja auch absichern und das ein bisschen nebenher machen.
Ich danke schon mal für eure Antworten.
Ich habe bei Facebook eine Seite mit meinen Handarbeiten erstellt. Falls ihr schauen wollt Ninas Handarbeiten heißt die. Nun kamen ein paar Fragen, ob ich für die Leute was machen könnte gegen Bezahlung natürlich.
Wie läuft das mit dem Gewerbeschein ab? Ich will mich ja absichern, da ich in geraumer Zeit, wenn beim Kreativmarkt nicht alles weg geht, eine Verkaufsseite bei Dawanda erstellen will. Muss ich zum Rathaus hin und einen beantragen? Wie ist das mit der Steuer? Wann muss ich steuern bezahlen? Und wie mache ich die Nachweise? Wenn ich zu einem Kreativmarkt oder so hingehe habe ich keine Rechnung. Muss ich dann Quittungen ausfüllen? Vielleicht hat Jemand Tipps wo ich das nach lesen kann. Ist bestimmt nicht in jedem Bundesland gleich. Will mich ja auch absichern und das ein bisschen nebenher machen.
Ich danke schon mal für eure Antworten.
16.08.2015 17:05
Zitat von stingerlady:
Hallo,
Ich habe bei Facebook eine Seite mit meinen Handarbeiten erstellt. Falls ihr schauen wollt Ninas Handarbeiten heißt die. Nun kamen ein paar Fragen, ob ich für die Leute was machen könnte gegen Bezahlung natürlich.
Wie läuft das mit dem Gewerbeschein ab? Ich will mich ja absichern, da ich in geraumer Zeit, wenn beim Kreativmarkt nicht alles weg geht, eine Verkaufsseite bei Dawanda erstellen will. Muss ich zum Rathaus hin und einen beantragen? Wie ist das mit der Steuer? Wann muss ich steuern bezahlen? Und wie mache ich die Nachweise? Wenn ich zu einem Kreativmarkt oder so hingehe habe ich keine Rechnung. Muss ich dann Quittungen ausfüllen? Vielleicht hat Jemand Tipps wo ich das nach lesen kann. Ist bestimmt nicht in jedem Bundesland gleich. Will mich ja auch absichern und das ein bisschen nebenher machen.
Ich danke schon mal für eure Antworten.
Bekommst du noch Erziehungsgeld?
Bin grad in der gleichen Situation, und hab mich bei der L-Bank beraten lassen.
16.08.2015 17:08
Ja, bekomme ich noch. Hab es auf 2 Jahre gesplittet. Also sind es 150€ in den 2 Jahren pro Monat. Hatte nur den Mindestsatz
16.08.2015 17:08
Elterngeld meinte ich. War davor Hausfrau und hatte dadurch kein Eibkommen
16.08.2015 17:12
Zitat von stingerlady:
Ja, bekomme ich noch. Hab es auf 2 Jahre gesplittet. Also sind es 150€ in den 2 Jahren pro Monat. Hatte nur den Mindestsatz
Der am Telefon meinte zu mir, alles was ich verdiene auch wenn es nur 1 Cent ist wird vom Elterngeld abgezogen
... Also wenn es Gewinn ist! Deshalb mehr Ausgaben wie Einnahmen ist der Optimalfall. Auf so Märkten ist normal nichts zu versteuern oder?! so meine ich es zumindest, da du es ja als Hobby laufen lassen kannst.
Ich like dich mal
schöne Sachen! Mein Blog bei Facebook heißt "Gruschdlkischd"
16.08.2015 17:28
Da bin ich mir nun nicht sicher ob es auf dem Markt als Hobby gilt. Mache das zum ersten mal mit einer Freundin zusammen. Kenne mich da gar nicht mit aus. Sonst muss ich auch mal zu den Ämtern hin oder anrufen. Ist auch alles wieder bürokratischer Kram.
Danke dir. Ich gehe auch gleich mal bei dir schauen.
Danke dir. Ich gehe auch gleich mal bei dir schauen.
16.08.2015 18:05
Hallo @STINGERLADY, hab auch ein Gewerbe angemeldet. NadelChaos falls ihr mal bei FB schauen wollt.
Bin Mama von zwei Kinder einer 3,5 und der zweite 1,5 Jahre alt. Ich beziehe auch noch Elterngeld hab es auch auf zwei Jahre gespilttet.
Das mit dem zurück zahlen gilt nur das erste Jahr, dort darf man kein Geld einnehmen. Aber wenn du auf Nr. sicher gehen willst, kannst auch dein Gewerbe auf deinen Mann anmelden.
Um den Gewerbeschein zu beantragen musst du bei deiner Gemeinde/ Stadt zum Gemeineamt gehen und sagen das du gerne ein Gewerbeschein hättest. Der kostet 10Euro. Dann nimmt alles seinen lauf, Die Gemeinde/Stadt erledigt dann alles. In den nächsten Tagen kommt dann Post von dem Finanzamt (Steuernr.) usw.
Da du denke ich auch nicht über 17000 Euro im Jahr kommst das du da verdienst, gilt das Kleingewerbe Mwst. Also du musst keine Mwst. berechnen.
Hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen. Wenn noch fragen hast, kannst auch über Facebook machen.
Bin Mama von zwei Kinder einer 3,5 und der zweite 1,5 Jahre alt. Ich beziehe auch noch Elterngeld hab es auch auf zwei Jahre gespilttet.
Das mit dem zurück zahlen gilt nur das erste Jahr, dort darf man kein Geld einnehmen. Aber wenn du auf Nr. sicher gehen willst, kannst auch dein Gewerbe auf deinen Mann anmelden.
Um den Gewerbeschein zu beantragen musst du bei deiner Gemeinde/ Stadt zum Gemeineamt gehen und sagen das du gerne ein Gewerbeschein hättest. Der kostet 10Euro. Dann nimmt alles seinen lauf, Die Gemeinde/Stadt erledigt dann alles. In den nächsten Tagen kommt dann Post von dem Finanzamt (Steuernr.) usw.
Da du denke ich auch nicht über 17000 Euro im Jahr kommst das du da verdienst, gilt das Kleingewerbe Mwst. Also du musst keine Mwst. berechnen.
Hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen. Wenn noch fragen hast, kannst auch über Facebook machen.
16.08.2015 18:15
Zitat von NiklasCage:
Hallo @STINGERLADY, hab auch ein Gewerbe angemeldet. NadelChaos falls ihr mal bei FB schauen wollt.![]()
Bin Mama von zwei Kinder einer 3,5 und der zweite 1,5 Jahre alt. Ich beziehe auch noch Elterngeld hab es auch auf zwei Jahre gespilttet.
Das mit dem zurück zahlen gilt nur das erste Jahr, dort darf man kein Geld einnehmen. Aber wenn du auf Nr. sicher gehen willst, kannst auch dein Gewerbe auf deinen Mann anmelden.
Um den Gewerbeschein zu beantragen musst du bei deiner Gemeinde/ Stadt zum Gemeineamt gehen und sagen das du gerne ein Gewerbeschein hättest. Der kostet 10Euro. Dann nimmt alles seinen lauf, Die Gemeinde/Stadt erledigt dann alles. In den nächsten Tagen kommt dann Post von dem Finanzamt (Steuernr.) usw.
Da du denke ich auch nicht über 17000 Euro im Jahr kommst das du da verdienst, gilt das Kleingewerbe Mwst. Also du musst keine Mwst. berechnen.
Hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen. Wenn noch fragen hast, kannst auch über Facebook machen.
Ein Mega Logo hast du
Und deine Sachen sind auch echt genial!
16.08.2015 18:53
Du musst ein Gewerbe anmelden und eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz führen, die Du dann beim Finanzamt im Folgejahr einreichst, daraufhin werden dann Deine Gewinne nachversteuert (grob über den Daumen 1/3 des Gewinns musst Du nachzahlen dann). Weiterhin können HWK oder IHK ankommen, je nach Gemeinde kommen Müllgebühren dazu, Gewerbe-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, Du musst Dich erkundigen, ob Du Dich bei einer Versandunion anschließen musst, usw...
Wenn Du Preise zu Deinen Dingen nennst auf der FB-Seite, dann pass mit Impressum und AGBs auf, da muss auch alles rechtens sein, sonst wirds sehr schnell sehr teuer.
Dass Du beim Kleingewerbe keine MwSt. ausweisen musst, stimmt, wird aber gern damit verwechselt, dass es Dich keine Steuern kostet, daher sag ich das noch mal deutlich: alle Gewinne musst Du im Folgejahr nachversteuern.
Gibt leider einiges zu beachten. Viel Erfolg!
Wenn Du Preise zu Deinen Dingen nennst auf der FB-Seite, dann pass mit Impressum und AGBs auf, da muss auch alles rechtens sein, sonst wirds sehr schnell sehr teuer.
Dass Du beim Kleingewerbe keine MwSt. ausweisen musst, stimmt, wird aber gern damit verwechselt, dass es Dich keine Steuern kostet, daher sag ich das noch mal deutlich: alle Gewinne musst Du im Folgejahr nachversteuern.
Gibt leider einiges zu beachten. Viel Erfolg!
16.08.2015 20:17
Zitat von Laura1984:
Zitat von NiklasCage:
Hallo @STINGERLADY, hab auch ein Gewerbe angemeldet. NadelChaos falls ihr mal bei FB schauen wollt.![]()
Bin Mama von zwei Kinder einer 3,5 und der zweite 1,5 Jahre alt. Ich beziehe auch noch Elterngeld hab es auch auf zwei Jahre gespilttet.
Das mit dem zurück zahlen gilt nur das erste Jahr, dort darf man kein Geld einnehmen. Aber wenn du auf Nr. sicher gehen willst, kannst auch dein Gewerbe auf deinen Mann anmelden.
Um den Gewerbeschein zu beantragen musst du bei deiner Gemeinde/ Stadt zum Gemeineamt gehen und sagen das du gerne ein Gewerbeschein hättest. Der kostet 10Euro. Dann nimmt alles seinen lauf, Die Gemeinde/Stadt erledigt dann alles. In den nächsten Tagen kommt dann Post von dem Finanzamt (Steuernr.) usw.
Da du denke ich auch nicht über 17000 Euro im Jahr kommst das du da verdienst, gilt das Kleingewerbe Mwst. Also du musst keine Mwst. berechnen.
Hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen. Wenn noch fragen hast, kannst auch über Facebook machen.
Ein Mega Logo hast du![]()
Und deine Sachen sind auch echt genial!
Danke, das freut mich
16.08.2015 20:27
Zitat von Mathelenlu:
Du musst ein Gewerbe anmelden und eine Einnahmen-Ausgaben-Bilanz führen, die Du dann beim Finanzamt im Folgejahr einreichst, daraufhin werden dann Deine Gewinne nachversteuert (grob über den Daumen 1/3 des Gewinns musst Du nachzahlen dann). Weiterhin können HWK oder IHK ankommen, je nach Gemeinde kommen Müllgebühren dazu, Gewerbe-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, Du musst Dich erkundigen, ob Du Dich bei einer Versandunion anschließen musst, usw...
Wenn Du Preise zu Deinen Dingen nennst auf der FB-Seite, dann pass mit Impressum und AGBs auf, da muss auch alles rechtens sein, sonst wirds sehr schnell sehr teuer.
Dass Du beim Kleingewerbe keine MwSt. ausweisen musst, stimmt, wird aber gern damit verwechselt, dass es Dich keine Steuern kostet, daher sag ich das noch mal deutlich: alle Gewinne musst Du im Folgejahr nachversteuern.
Gibt leider einiges zu beachten. Viel Erfolg!
Ja, das hab ich auch ganz vergessen zu schreiben.
Und Dawanda ist auch ein heißes Pflaster, da musst dich auch gut ein lesen. Den da wird auch mit harten Bandagen gekämpft.
Ich hab mich aus Dawanda zurück gezogen. Da es auf der Rechtlichen Seite alles komplieziert ist
und auf Deiner Seite sehr viel Aufwand betreiben musst da du ja nicht auf der Seite 2658 sein willst. Kostet es alles sehr viel Zeit
17.08.2015 08:11
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise. Dann denke ich wäre ich wegen dem dazu verdienen aus dem Schneider, da mein Kleiner bald 1 Jahr alt wird.
Das dachte ich mir, das sich da Buch führen muss, sonst kann man ja nicht sagen was man Einnahmen und Ausgaben hat. Ich werde mich da noch mal schlau machen. Bei Facebook sind keine Preise, da ich das nur als Hobby angegeben habe und nicht als Gewerkschaft. Zeige die Bilder nur. Wenn Jemand was möchte schreibe ich Pns.
Das dachte ich mir, das sich da Buch führen muss, sonst kann man ja nicht sagen was man Einnahmen und Ausgaben hat. Ich werde mich da noch mal schlau machen. Bei Facebook sind keine Preise, da ich das nur als Hobby angegeben habe und nicht als Gewerkschaft. Zeige die Bilder nur. Wenn Jemand was möchte schreibe ich Pns.
17.08.2015 08:34
Du musst nicht nur Buch führen, du musst im Prinzip jegliche Rechnungen (die Du stellst und die Du gestellt bekommst), einpflegen und auch archivieren. Bist 10 Jahre zur Aufbewahrung verpflichtet und musst sie im Fall einer Betriebsprüfung dem Finanzamt vorlegen können. Richtige Buchhaltung also fast
. Bei uns ist jeder (!) Beleg durchnummeriert und sofort dem Zahlungseingang zuzuweisen bzw. der Zahlung. Darauf besteht mein Steuerberater.
. Bei uns ist jeder (!) Beleg durchnummeriert und sofort dem Zahlungseingang zuzuweisen bzw. der Zahlung. Darauf besteht mein Steuerberater.
17.08.2015 11:30
Ich häng mich hier mal kurz mit ran, sehr ähnliches Thema.
Bei mir ist es nur andersrum. Ich habe schon länger ein Nebengewerbe (auch mit Mwst., also kein Kleinunternehmen) und werde dann im Dezember Elterngeld beantragen, auf 2 Jahre gesplittet.
Dass ich im ersten Jahr dann keine Rechnungen schreiben darf, also kein Verdienst haben, hab ich inzwischen raus bekommen, im zweiten dann wohl wieder ohne Probleme
Aber wie wird das Gewerbe im Antrag angegeben? Ich kann meinen Gewinn nicht genau vorher sehen oder so, ist immer sehr unterschiedlich.
Wenn mir da eine von euch irgendwie helfen kann wär ich sehr dankbar, finde das irgendwie total unverständlich im Antrag der L-Bank
Bei mir ist es nur andersrum. Ich habe schon länger ein Nebengewerbe (auch mit Mwst., also kein Kleinunternehmen) und werde dann im Dezember Elterngeld beantragen, auf 2 Jahre gesplittet.
Dass ich im ersten Jahr dann keine Rechnungen schreiben darf, also kein Verdienst haben, hab ich inzwischen raus bekommen, im zweiten dann wohl wieder ohne Probleme
Aber wie wird das Gewerbe im Antrag angegeben? Ich kann meinen Gewinn nicht genau vorher sehen oder so, ist immer sehr unterschiedlich.
Wenn mir da eine von euch irgendwie helfen kann wär ich sehr dankbar, finde das irgendwie total unverständlich im Antrag der L-Bank
20.08.2015 07:31
Das ist ja echt nicht so einfach wie man denkt. Dann müsste ich erstmal einen Kurs in Buchführung machen. Ich werde es erstmal als Hobby laufen lassen und nach dem Hobbymarkt mal weiter schauen.
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