Beantragung auf TZ in der Elternzeit / Urlaub ect
21.10.2025 13:04
Hallo ihr Lieben
Ich hab beim AG ein Antrag auf TZ Beschäftigung gestellt mit 25 - 30h Woche für die Zeit von 8 - 14 Uhr.
Mein Problem ist aktuell durch die Regelung des AG komm ich nicht auf 30h wie ich mir vorgestellt habe, da er bei 6h eine Pause vorschreibt von 30min. Im Betrieb wird Freitags nur bis 13 Uhr gearbeitet und der Freitag würde demzufolge maximal mit 4,5h möglich sein. Ist das denn rechtens auch bei 4,5h eine Pause vorzuschreiben?
Die Arbeitszeit ist also im Prinzip noch offen und in Klärung weil sie auch noch nicht wissen wie sie mich einsetzen wollen/können. Sollte das dann alles mit der Zeit und dem Gehalt nicht passen, müsste ich den Antrag wieder schriftlich zurück nehmen?
Und wie ist das mit dem Resturlaub aus dem VZ Vertrag vor der Elternzeit, kann ich diesen jetzt in Anspruch nehmen oder erst nach Ende der Elternzeit?
Ich hab beim AG ein Antrag auf TZ Beschäftigung gestellt mit 25 - 30h Woche für die Zeit von 8 - 14 Uhr.
Mein Problem ist aktuell durch die Regelung des AG komm ich nicht auf 30h wie ich mir vorgestellt habe, da er bei 6h eine Pause vorschreibt von 30min. Im Betrieb wird Freitags nur bis 13 Uhr gearbeitet und der Freitag würde demzufolge maximal mit 4,5h möglich sein. Ist das denn rechtens auch bei 4,5h eine Pause vorzuschreiben?
Die Arbeitszeit ist also im Prinzip noch offen und in Klärung weil sie auch noch nicht wissen wie sie mich einsetzen wollen/können. Sollte das dann alles mit der Zeit und dem Gehalt nicht passen, müsste ich den Antrag wieder schriftlich zurück nehmen?
Und wie ist das mit dem Resturlaub aus dem VZ Vertrag vor der Elternzeit, kann ich diesen jetzt in Anspruch nehmen oder erst nach Ende der Elternzeit?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
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21.10.2025 14:02
Gesetzlich ist ab 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben.
Deinen Urlaub aus der VZ kannst du am Ende Deiner Elternzeit nehmen.
Freitag kannst du 5,5 Stunden arbeiten. Wie kommst du auf 4,5 Stunden?
Wenn du täglich 6 Stunden arbeitest bist du von Mo - Do bei 24 Stunden. Den Freitag nochmals 5,5 Stunden dann bist du doch bei 29,5 Stunden. Und somit im soll von 25-30 Stunden
Deinen Urlaub aus der VZ kannst du am Ende Deiner Elternzeit nehmen.
Freitag kannst du 5,5 Stunden arbeiten. Wie kommst du auf 4,5 Stunden?
Wenn du täglich 6 Stunden arbeitest bist du von Mo - Do bei 24 Stunden. Den Freitag nochmals 5,5 Stunden dann bist du doch bei 29,5 Stunden. Und somit im soll von 25-30 Stunden
21.10.2025 14:26
Zitat von Seesternchen_2.0:
Gesetzlich ist ab 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben.
Deinen Urlaub aus der VZ kannst du am Ende Deiner Elternzeit nehmen.
Freitag kannst du 5,5 Stunden arbeiten. Wie kommst du auf 4,5 Stunden?
Wenn du täglich 6 Stunden arbeitest bist du von Mo - Do bei 24 Stunden. Den Freitag nochmals 5,5 Stunden dann bist du doch bei 29,5 Stunden. Und somit im soll von 25-30 Stunden
Genau das bin ich nicht. Der AG schreibt 30min Pause vor, egal ob 6h oder 4,5h.
Freitag gehen demzufolge kur 4,5h + 0,5h Pause.
Entweder ich nehm das so an mit der Pause oder es gibt kein TZ Vertrag.
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