Mütter- und Schwangerenforum

Bei Feiertagsarbeit Ausgleichstag?

Silver1985
3533 Beiträge
02.06.2018 21:02
Hallo,
ich fing nach der Elernzeit an wieder im Hotel zu arbeiten.
Dies beinhaltete auch gleich den 2ten Weihnachtstag, 1. Januar, Karfreitag, Ostern, Pfingstmontag und Christi Himmelfahrt.
Ich kannte es vor 9 Jahren aus einem Hotel so, dass man in der spätestens dann in der nächsten Woche den Tag Frei bekommen müsste also so das man auf 3 freie Tage in der Woche kommt, so wie sie jeder andere Mensch auch hat.
Nun gab es bei uns dafür weder Ausgleichstage noch bezahlte Feiertage. Hat sich das in den Jahren jetzt geändert und man arbeitet einfach so für sein Festgehalt weiter ohne Ausgleichstage?

Habe von Bekannten verschiedene Aussagen gehört und bin nun verwirrt

Vielleicht könnt ihr mir da ja helfen. Bei googel find ich nicht das richtige bzw. gebe evtl. das falsche ein
miayan
546 Beiträge
02.06.2018 21:24
Hallo ich arbeite auch im Hotel. Natürlich muss dieser Tag ausgeglichen werden. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Google mal den Tarifvertrag Hotel - und Gaststättengewerbe für dein Bundesland. Für NRW steht es genau drin. Wenn der Tag nicht innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen ist , also du einen zusätzlichen freien Tag hattest, müsste der Tag bezahlt werden und zwar mit 25% mehr Vergütung!
Senami3
1553 Beiträge
02.06.2018 21:32


Gilt ein Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung kann es abweichen.
Silver1985
3533 Beiträge
02.06.2018 21:57
Danke, werde das mal googeln und schauen ob ich draus schlau werde.
Müsste mein Arbeitgeber so was aber eigentlich nicht selber wissen und demnach handeln? Ich habe immer nur alle 2 Wochen 4 Tage frei, egal ob Feiertag war oder nicht und extra Geld gibt es auch nicht.
Also als Bsp. Ich arbeite von Montag bis Freitag, Wochendende frei, Mo-Di, Mi und Do frei, dann durcharbeiten bis darauf den inkl. Freitag und dann erst wieder We frei, egal ob Feiertage dazwischen sind oder nicht. Also in 2 Wochen max. 4 Tage frei.
Senami3
1553 Beiträge
02.06.2018 22:06
Zitat von Silver1985:

Danke, werde das mal googeln und schauen ob ich draus schlau werde.
Müsste mein Arbeitgeber so was aber eigentlich nicht selber wissen und demnach handeln? Ich habe immer nur alle 2 Wochen 4 Tage frei, egal ob Feiertag war oder nicht und extra Geld gibt es auch nicht.
Also als Bsp. Ich arbeite von Montag bis Freitag, Wochendende frei, Mo-Di, Mi und Do frei, dann durcharbeiten bis darauf den inkl. Freitag und dann erst wieder We frei, egal ob Feiertage dazwischen sind oder nicht. Also in 2 Wochen max. 4 Tage frei.


Falls dein AG nicht tarifgebunden ist/ den Tarifvertrag anerkannt hat und/oder etwas im Arbeitsvertrag dazu geregelt ist, gilt das Gesetz und so wie ich das sehe handelt er danach. (2. Bild, letzter Absatz)
Senami3
1553 Beiträge
02.06.2018 22:19
Zitat von Silver1985:

Danke, werde das mal googeln und schauen ob ich draus schlau werde.
Müsste mein Arbeitgeber so was aber eigentlich nicht selber wissen und demnach handeln? Ich habe immer nur alle 2 Wochen 4 Tage frei, egal ob Feiertag war oder nicht und extra Geld gibt es auch nicht.
Also als Bsp. Ich arbeite von Montag bis Freitag, Wochendende frei, Mo-Di, Mi und Do frei, dann durcharbeiten bis darauf den inkl. Freitag und dann erst wieder We frei, egal ob Feiertage dazwischen sind oder nicht. Also in 2 Wochen max. 4 Tage frei.


Zum genauen Verständnis: so habe ich deinen Schichtplan verstanden:
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch Arbeit
Donnerstag (ggf. Feiertag) Arbeit
Freitag Arbeit
Samstag (Werktag nach Gesetz) frei
Sonntag (Sonn- und Feiertagsarbeit) frei
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch (Werktag nach Gesetz) frei
Donnerstag (Werktag nach Gesetz, ggf. Feiertag) frei
Freitag Arbeit
Samstag Arbeit
Sonntag (Sonn- und Feiertagsarbeit) Arbeit
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch Arbeit
Donnerstag Arbeit
Freitag Arbeit
Samstag (Werktag nach Gesetz) frei
Sonntag (Werktag nach Gesetz) frei

Senami3
1553 Beiträge
02.06.2018 22:23
Zitat von Senami3:

Zitat von Silver1985:

Danke, werde das mal googeln und schauen ob ich draus schlau werde.
Müsste mein Arbeitgeber so was aber eigentlich nicht selber wissen und demnach handeln? Ich habe immer nur alle 2 Wochen 4 Tage frei, egal ob Feiertag war oder nicht und extra Geld gibt es auch nicht.
Also als Bsp. Ich arbeite von Montag bis Freitag, Wochendende frei, Mo-Di, Mi und Do frei, dann durcharbeiten bis darauf den inkl. Freitag und dann erst wieder We frei, egal ob Feiertage dazwischen sind oder nicht. Also in 2 Wochen max. 4 Tage frei.


Zum genauen Verständnis: so habe ich deinen Schichtplan verstanden:
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch Arbeit
Donnerstag (ggf. Feiertag) Arbeit
Freitag Arbeit
Samstag (Werktag nach Gesetz) frei
Sonntag (Sonn- und Feiertagsarbeit) frei
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch (Werktag nach Gesetz) frei
Donnerstag (Werktag nach Gesetz, ggf. Feiertag) frei
Freitag Arbeit
Samstag Arbeit
Sonntag (Sonn- und Feiertagsarbeit) Arbeit
Montag Arbeit
Dienstag Arbeit
Mittwoch Arbeit
Donnerstag Arbeit
Freitag Arbeit
Samstag (Werktag nach Gesetz) frei
Sonntag (Sonn- und Feiertagsarbeit) frei


So nochmal der Versuch: der Mittwoch in fett, sowie der Samstag in der Folgewoche sind frei und somit erfüllt der AG die Anforderung des Gesetzes mindestens einen Werktag in der Woche (wobei das Gesetz nichtmal zwingend Werktag vorschreibt) frei zu geben. Er muss also - sofern nicht anders vereinbart oder Tarifvertrag gilt - weder Zuschläge zahlen, noch weitere freie Tage gewähren.
Senami3
1553 Beiträge
02.06.2018 22:24
Zitat von miayan:

Hallo ich arbeite auch im Hotel. Natürlich muss dieser Tag ausgeglichen werden. Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Google mal den Tarifvertrag Hotel - und Gaststättengewerbe für dein Bundesland. Für NRW steht es genau drin. Wenn der Tag nicht innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen ist , also du einen zusätzlichen freien Tag hattest, müsste der Tag bezahlt werden und zwar mit 25% mehr Vergütung!


Nur wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder den Tarifvertrag für seinen Betrieb anerkannt hat.
Silver1985
3533 Beiträge
03.06.2018 21:16
Hmmm, bedeutet das, dass mir eigentlich nur 1 freier Tag in der Woche zu steht?
Ich ging immer so davon aus, jemand arbeitet keine Ahnung wo, nur von Montag bis Freitag, Wochenende immer frei, sprich eine 5-Tage-Woche. Nun ist z.b. aber am Mittwoch ein Feiertag und diese Person hat dann frei, sprich dann also 3 freie Tage in der Woche. Warum bekommen einige 3 Tage dann frei und andere nicht? Ist das so echt geregelt? Kannte von der Ausbildung im Einzelhandel und halt im vorherigen Hotel halt nur, wenn Feiertag in der Woche ist, dann für jeden und jeder bekommt seine 3 Tage frei außer er fällt aufs We wo man eh arbeiten müsste.
bambina_1990
16691 Beiträge
03.06.2018 21:37
Zitat von Silver1985:

Hmmm, bedeutet das, dass mir eigentlich nur 1 freier Tag in der Woche zu steht?
Ich ging immer so davon aus, jemand arbeitet keine Ahnung wo, nur von Montag bis Freitag, Wochenende immer frei, sprich eine 5-Tage-Woche. Nun ist z.b. aber am Mittwoch ein Feiertag und diese Person hat dann frei, sprich dann also 3 freie Tage in der Woche. Warum bekommen einige 3 Tage dann frei und andere nicht? Ist das so echt geregelt? Kannte von der Ausbildung im Einzelhandel und halt im vorherigen Hotel halt nur, wenn Feiertag in der Woche ist, dann für jeden und jeder bekommt seine 3 Tage frei außer er fällt aufs We wo man eh arbeiten müsste.
ich arbeite auch im Handel und gehe 6 Tage die Woche ....leider .... eine strikte 5 Tage Woche wäre herrlich
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