Mütter- und Schwangerenforum

Berufsverbot bei Nachtdienst?

23.03.2017 19:13
Also es ist so: Ich arbeite momentan als Nachtwache in einem Wohnheim für Behinderte. Mein Dienst geht von 18Uhr bis 6Uhr.

Wenn ich nun schwanger werde, dürfte ich ja nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten.
Arbeitstechnisch könnte man mich auch im Früh- oder Spätdienst einsetzen. Allerdings arbeite ich ja explizit nur Nachtdienst, weil ich tagsüber keine Kinderbetreuung habe.

Jetzt frage ich mich halt, ob es dann ein Beschäftigungsverbot gäbe oder ob das dann einfach "persönliches Pech" ist?
Wenn ich den Jüngsten für die Zeit in der Krippe anmelden müsste, würde das fast meinen kompletten Verdienst fressen und ich könnte den Job gleich aufgeben.
23.03.2017 19:23
Persönliches pech gibt es nicht in der SS Da du mit Menschen arbeitest die durch ihre Behinderung nicht einzuschätzen sind, sprich auch dir gefährdende Handlungen ausüben können, würdest du normal ein beschäftigungsverbot bekommen. Soweit ist meine info.
Mamahummel
179 Beiträge
23.03.2017 19:52
Ich arbeite auch in der Pflege und bin Betreuungskraft...Bin seid fast drei Wochen im Beschäftigungsverbot... Denke dass du es auch bekommen wirst vielleicht....
23.03.2017 20:03
Alle Freunde von mir, die mit Behinderten arbeiten, haben generell ein BV erhalten.
Bex83
4636 Beiträge
23.03.2017 20:09
Berufsverbot, wenn du in dtl arbeitest, wenn dein AG es nicht sofort ausspricht, dann dein FA!
23.03.2017 20:30
Danke, das klingt beruhigend.
Ich meine, ich mache meine Arbeit sehr gerne aber Gedanken macht man sich ja schon.
03Juni
10945 Beiträge
24.03.2017 03:42
Ich habe in der Dauernachtschicht bei einem kranken kind in der häuslichen intensiv gearbeitet. bin aus zwei gründen direkt ins bv: nicht alleine arbeiten und nicht nachts arbeiten. fünfte woche war ich im bv. beim ersten kind war ich in der psychiatrie und auch im bv
Bariweib
1364 Beiträge
24.03.2017 07:21
Na das sind ja Infos.. das wusste ich gar nicht dass man ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf..
gilt das auch wenn man Sitzungen ab 19 Uhr hat, die aber bis 21 oder 22 Uhr dauern?
24.03.2017 07:45
Zitat von Bariweib:

Na das sind ja Infos.. das wusste ich gar nicht dass man ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf..
gilt das auch wenn man Sitzungen ab 19 Uhr hat, die aber bis 21 oder 22 Uhr dauern?

Ja, Nacharbeit ist generell und immer verboten, einzige Ausnahme: Gastronomie, da gelten andere Schutzrichtlinien.
Manuelapeters
36 Beiträge
24.03.2017 16:42
*entfernt*
Manuelapeters
36 Beiträge
24.03.2017 16:45
*entfernt*
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