Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot / Arbeit

Septembermama25
1028 Beiträge
03.06.2020 20:30
Ich hab mal eine Frage an jemanden, der sich rechtlich gut auskennt.
Ich bin im Beschäftigungsverbot von Seiten meines Chefs. Nun ist bei uns total Landunter und er hat mich angerufen und gefragt ob ich nicht wenigstens für ein paar Stunden kommen könnte.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Zu mir: Ich würde durchaus aushelfen kommen!
Danke im Vorfeld
FräuleinS
3620 Beiträge
03.06.2020 20:36
Aus welchem Grund bist du denn im BV?
Septembermama25
1028 Beiträge
03.06.2020 20:37
Zitat von FräuleinS:

Aus welchem Grund bist du denn im BV?

Anfang April hieß es nur aufgrund der Auftragslage durch Corona würde er mich gerne in das Beschäftigungsverbot schicken. Auf dem Schein vom Chef steht kein Grund
BanziB
524 Beiträge
03.06.2020 20:42
Es gibt auch ein Teilbeschäftigungsverbot. Das du zb 4 statt 8 Stunden am Tag arbeiten gehst.
Googel das am besten mal.
FräuleinS
3620 Beiträge
03.06.2020 20:47
Dann gehe ich tatsächlich davon aus, dass du gehen dürftest. Ich durfte mir aussuchen, ob ich ins BV gehe odee in der Verwaltung 30km weiter arbeiten möchte.
Septembermama25
1028 Beiträge
03.06.2020 20:49
Es handelt sich nur um 5 Stunden höchstens die Woche. Daher ist Teilzeit sicherlich zu hoch angesetzt
Danke euch
nilou
14070 Beiträge
03.06.2020 20:56
Zitat von Septembermama25:

Zitat von FräuleinS:

Aus welchem Grund bist du denn im BV?

Anfang April hieß es nur aufgrund der Auftragslage durch Corona würde er mich gerne in das Beschäftigungsverbot schicken. Auf dem Schein vom Chef steht kein Grund


Da wäre ich jetzt vorsichtig. Irgendein Grund muss angegeben sein, dein Arbeitgeber bekommt schliesslich das Geld von der Krankenkasse wieder. Und die Zahlen nicht wenn es keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot gibt. Und wenn du jetzt aufeinmal wieder arbeiten kannst würde ich als Krankenkasse hellhörig werden und da genauer nachforschen.

Ich persönlich finde das BV ungerechtfertigt wenn es nur aufgrund der Auftragslage ist. Das BV ist zum Schutz von Mutter und Kind gedacht. So liest es sich leider nach Sozialbetrug.
Septembermama25
1028 Beiträge
03.06.2020 21:39
Zitat von nilou:

Zitat von Septembermama25:

Zitat von FräuleinS:

Aus welchem Grund bist du denn im BV?

Anfang April hieß es nur aufgrund der Auftragslage durch Corona würde er mich gerne in das Beschäftigungsverbot schicken. Auf dem Schein vom Chef steht kein Grund


Da wäre ich jetzt vorsichtig. Irgendein Grund muss angegeben sein, dein Arbeitgeber bekommt schliesslich das Geld von der Krankenkasse wieder. Und die Zahlen nicht wenn es keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot gibt. Und wenn du jetzt aufeinmal wieder arbeiten kannst würde ich als Krankenkasse hellhörig werden und da genauer nachforschen.

Ich persönlich finde das BV ungerechtfertigt wenn es nur aufgrund der Auftragslage ist. Das BV ist zum Schutz von Mutter und Kind gedacht. So liest es sich leider nach Sozialbetrug.
zu der Zeit der Ausgabe des BV ging es mir durch Blutungen in der Fruchthöhle sehr schlecht. Davor war ich schon 6 Wochen Zuhause.

Ich spreche morgen sowieso mit ihm.
Von seiner Seite aus, gab es da jetzt keine Einwände.
Danke erstmal
Flojofi
433 Beiträge
04.06.2020 00:14
Der AG darf ein BV nur aussprechen, wenn der Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz entspricht und er dies nicht ändern kann. Um fest zustellen ob dies der Fall ist, ist er verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Sprich wenn das gemacht wurde und rechtlich korrekt ein BV ausgesprochen wurde, dann darf eine Schwangere auf diesem Arbeitsplatz nicht beschäftigt werden. Auch nicht nur ein paar Stunden.

Die Auftragslage hat rein garnichts mit einem BV zu tun.
Einblutungen an der Fruchthöhle sind medizinisch, da darf nur ein Arzt ein medizinisches BV aussprechen und nicht der AG.
nilou
14070 Beiträge
04.06.2020 06:56
Zitat von Flojofi:

Der AG darf ein BV nur aussprechen, wenn der Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz entspricht und er dies nicht ändern kann. Um fest zustellen ob dies der Fall ist, ist er verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Sprich wenn das gemacht wurde und rechtlich korrekt ein BV ausgesprochen wurde, dann darf eine Schwangere auf diesem Arbeitsplatz nicht beschäftigt werden. Auch nicht nur ein paar Stunden.

Die Auftragslage hat rein garnichts mit einem BV zu tun.
Einblutungen an der Fruchthöhle sind medizinisch, da darf nur ein Arzt ein medizinisches BV aussprechen und nicht der AG.


So ist es. Und wenn jetzt kein medizinischer Grund mehr vorliegt kann es sein das das BV komplett wegfällt. Wobei ich es auch seltsam finde das der AG es ausgesprochen hat. Da ist wirklich die Frage was er als Grund angegeben hat.

Rechtlich sauber finde ich es alles nicht.
Nathalie83
674 Beiträge
04.06.2020 07:12
Vor allem solltest du dir auch Gedanken übers Zurück machen. Sollst du denn jetzt ein paar Wochen arbeiten und dann wieder ins BV?
Selbst wenn der Arbeitgeber angibt, “ach, spontan fällt mir auf bzw. dies und jenes hat sich geändert, der Arbeitsplatz ist nun doch schwangerengerecht”, dann müsstest du aber die gesamte restliche Schwangerschaft arbeiten (bis zum Mutterschutz). Denn der AG kann dann ja schlecht nach weiteren 6 Wochen oder so sagen, “ach, jetzt ist der Arbeitsplatz doch wieder nicht schwangerengerecht, ab jetzt wieder BV.”
Septembermama25
1028 Beiträge
04.06.2020 08:44
Danke erstmal für alle Antworten.
Das macht die Sache ja klar.
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