Elternzeit vorzeitig beenden
10.11.2020 21:06
Hallo zusammen
Ich bräuchte mal Hilfe von euch Mädels Ich konnte die Elterngeld Stelle nicht erreichen und wollte morgen früh das Schreiben fertig machen für meinen Arbeitgeber. Ich bin noch bis Anfang 2022 in Elternzeit und bekomme im April mein zweites Kind. Jetzt sagte man mir ich solle die Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Was bedeutet jetzt vorzeitig? 1 tag bevor der Mutterschutz beginnt? Ich bin total durcheinander und weiß nicht genau wie ich es formulieren soll.
Danke euch im voraus
Ich bräuchte mal Hilfe von euch Mädels Ich konnte die Elterngeld Stelle nicht erreichen und wollte morgen früh das Schreiben fertig machen für meinen Arbeitgeber. Ich bin noch bis Anfang 2022 in Elternzeit und bekomme im April mein zweites Kind. Jetzt sagte man mir ich solle die Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Was bedeutet jetzt vorzeitig? 1 tag bevor der Mutterschutz beginnt? Ich bin total durcheinander und weiß nicht genau wie ich es formulieren soll.
Danke euch im voraus
10.11.2020 21:11
Zitat von AliceImTraumland:
Hallo zusammen
Ich bräuchte mal Hilfe von euch Mädels Ich konnte die Elterngeld Stelle nicht erreichen und wollte morgen früh das Schreiben fertig machen für meinen Arbeitgeber. Ich bin noch bis Anfang 2022 in Elternzeit und bekomme im April mein zweites Kind. Jetzt sagte man mir ich solle die Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Was bedeutet jetzt vorzeitig? 1 tag bevor der Mutterschutz beginnt? Ich bin total durcheinander und weiß nicht genau wie ich es formulieren soll.
Danke euch im voraus
Du schreibst deinem AG einen einfachen 3 Zeiler, dass du deine aktuelle Elternzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendigst. Dann noch deinen voraussichtlichen ET. Und dann bekommst du Mutterschaftsgeld in der Höhe deines gültigen Arbeitsvertrages.
Ich hab das bereits 2 mal gemacht
Dein AG hat dabei kein mitbestimmungsrecht. Er muss also nicht zustimmen und kann dagegen nichts machen. Das ist im Gesetz so vorgesehen.
10.11.2020 21:45
Genau wie meine vorschreiberin geschrieben hat.
So bekommst du das Mutterschutz Geld in der vollen höhe also exakt wie beim ersten Kind.
Und reinschreiben wann du aus der Elternzeit zurück kommst.
Du hast ja pro Kind 3 Jahre.
So bekommst du das Mutterschutz Geld in der vollen höhe also exakt wie beim ersten Kind.
Und reinschreiben wann du aus der Elternzeit zurück kommst.
Du hast ja pro Kind 3 Jahre.
10.11.2020 21:47
Zitat von Flojofi:
Zitat von AliceImTraumland:
Hallo zusammen
Ich bräuchte mal Hilfe von euch Mädels Ich konnte die Elterngeld Stelle nicht erreichen und wollte morgen früh das Schreiben fertig machen für meinen Arbeitgeber. Ich bin noch bis Anfang 2022 in Elternzeit und bekomme im April mein zweites Kind. Jetzt sagte man mir ich solle die Elternzeit vorzeitig beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Was bedeutet jetzt vorzeitig? 1 tag bevor der Mutterschutz beginnt? Ich bin total durcheinander und weiß nicht genau wie ich es formulieren soll.
Danke euch im voraus
Du schreibst deinem AG einen einfachen 3 Zeiler, dass du deine aktuelle Elternzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendigst. Dann noch deinen voraussichtlichen ET. Und dann bekommst du Mutterschaftsgeld in der Höhe deines gültigen Arbeitsvertrages.
Ich hab das bereits 2 mal gemacht
Dein AG hat dabei kein mitbestimmungsrecht. Er muss also nicht zustimmen und kann dagegen nichts machen. Das ist im Gesetz so vorgesehen.
Ach super
Vielen lieben Dank Flojofi
Dann weiß ich jetzt wie ich es formuliere
Dann kann ich es fertig machen und absenden.
10.11.2020 21:49
Zitat von kataleia:
Genau wie meine vorschreiberin geschrieben hat.
So bekommst du das Mutterschutz Geld in der vollen höhe also exakt wie beim ersten Kind.
Und reinschreiben wann du aus der Elternzeit zurück kommst.
Du hast ja pro Kind 3 Jahre.
Danke dir Kataleia
Elternzeit aber neu beantragen fürs zweite Kind, richtig? Also dann wieder 3 Jahre.
10.11.2020 21:51
+ den Rest den du noch hast meine ich?!Der verfällt doch nicht?!
10.11.2020 21:54
Zitat von Mimolino:
+ den Rest den du noch hast meine ich?!Der verfällt doch nicht?!
Stimmt, dann wären es 4 Jahre....
11.11.2020 07:07
Die Elternzeit musst du wieder erst 7 Wochen vor Antritt beantragen, also spätestens eine Woche nach der Geburt. Denn du bist ja 8 Wochen danach noch im Mutterschutz da brauchst du dich also noch nicht hetzen.
11.11.2020 07:37
Zitat von FrauNovember:
Die Elternzeit musst du wieder erst 7 Wochen vor Antritt beantragen, also spätestens eine Woche nach der Geburt. Denn du bist ja 8 Wochen danach noch im Mutterschutz da brauchst du dich also noch nicht hetzen.
Ok Danke dir. Ich habe Angst irgendwas zu vergessen oder nicht rechtzeitig zu beantragen Aber Elternzeit hat Zeit, hast recht. Danke euch
11.11.2020 07:39
Zitat von AliceImTraumland:
Zitat von kataleia:
Genau wie meine vorschreiberin geschrieben hat.
So bekommst du das Mutterschutz Geld in der vollen höhe also exakt wie beim ersten Kind.
Und reinschreiben wann du aus der Elternzeit zurück kommst.
Du hast ja pro Kind 3 Jahre.
Danke dir Kataleia
Elternzeit aber neu beantragen fürs zweite Kind, richtig? Also dann wieder 3 Jahre.
Genau wie du möchtest.
Also du kannst drei Jahre nehmen oder die Zeit noch dran, die noch vom ersten übrig ist.
13.11.2020 11:28
Eine Frage nochmal Soll ich ein Datum der vorzeitigen Beendigung eintragen? In dem Falle der tag vor den Mutterschutz?
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