Frage zu Haupt- und Minijob
01.05.2025 19:55
Nabend,
ich hoffe ihr kennt euch da aus.
Ich konnte kurzfristig letze Woche einen Minijob finden aber es dauerte mit der Genehmigung vom Hauptarbeitegeber etwas und nun kann ich morgen früh zum Minijobarbeitgeber gehen und den Vertrag unterschreiben. Soll dann aber morgen abend schon anfangen zu arbeiten, weil es dann ja Monatsanfang ist. Kann ich das oder muss erst noch alles dann beantragt werden bzw. die müssen es an andere Stelle weiterleiten? Eigentlich sollte alles schon letzte Woche durch sein
.
Der zweite Punkt, in der Bestätigung von meinem Hauparbeitgeber steht drin nach Paragraph irgendwas das ich während meines Urlaubs nicht arbeiten gehen darf. Morgen hab ich aber vom Arbeitgeber Muss-Urlaub da wir nicht auf haben. Gibt es da Ausnahmen, falls es morgen überhaupt klappen sollte wg. anmelden und so?
Ich hoffe ihr wisst was. Hatte Mittwoch auch 5 Anrufe vom Minijob erhalten aber Handy nicht am Mann gehabt (arbeitsmäßig) und als ich zurückrufen konnte, ging keiner mehr ran
ich hoffe ihr kennt euch da aus.
Ich konnte kurzfristig letze Woche einen Minijob finden aber es dauerte mit der Genehmigung vom Hauptarbeitegeber etwas und nun kann ich morgen früh zum Minijobarbeitgeber gehen und den Vertrag unterschreiben. Soll dann aber morgen abend schon anfangen zu arbeiten, weil es dann ja Monatsanfang ist. Kann ich das oder muss erst noch alles dann beantragt werden bzw. die müssen es an andere Stelle weiterleiten? Eigentlich sollte alles schon letzte Woche durch sein

Der zweite Punkt, in der Bestätigung von meinem Hauparbeitgeber steht drin nach Paragraph irgendwas das ich während meines Urlaubs nicht arbeiten gehen darf. Morgen hab ich aber vom Arbeitgeber Muss-Urlaub da wir nicht auf haben. Gibt es da Ausnahmen, falls es morgen überhaupt klappen sollte wg. anmelden und so?
Ich hoffe ihr wisst was. Hatte Mittwoch auch 5 Anrufe vom Minijob erhalten aber Handy nicht am Mann gehabt (arbeitsmäßig) und als ich zurückrufen konnte, ging keiner mehr ran

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
es um berufliche und finanzielle Sachen geht und ich nicht weiß wer hier alles mit liest
01.05.2025 20:30
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kannst du anfangen zu arbeiten. Die Anmeldung bei der Mini-Job Zentrale kann zeitgleich/anschließend gemacht werden.
Bzgl. der Urlaubsklausel:
https://de.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/nebe njob-im-urlaub
Hier ist es gut erklärt.
Bzgl. der Urlaubsklausel:
https://de.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/nebe njob-im-urlaub
Hier ist es gut erklärt.
01.05.2025 21:08
Zitat von nilou:
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kannst du anfangen zu arbeiten. Die Anmeldung bei der Mini-Job Zentrale kann zeitgleich/anschließend gemacht werden.
Bzgl. der Urlaubsklausel:
https://de.indeed.com/karriere-guide/jobsuche/nebe njob-im-urlaub
Hier ist es gut erklärt.
Vielen Dank

Ok, beim Urlaubslink puh...also ich arbeite schon körperlich in einer Spülküche und mein Minijob wären 2 Stunden täglich Reinigungsarbeiten.
Wenn ich es richtig verstehe also eher nichts mit Erholung? Mein Hauptarbeitgeber hat dazu aber weiter auch nichts gesagt wg. morgen obwohl ich sagte das ich ab morgen anfangen will.
02.05.2025 09:19
Klar kannste anfangen zu arbeiten, ist doch alles unterschrieben und genehmigt.
Restaurant Betrieb ist Sofortmeldepflichtig, aber da muss sich der Arbeitgeber drum kümmern.
Und arbeiten im Urlaub kannst du auch, dein Hauptsrbeitgeber bekommt das gar nicht mit und kenne niemanden der die Arbeitszeit vom minijob kontrolliert.
Restaurant Betrieb ist Sofortmeldepflichtig, aber da muss sich der Arbeitgeber drum kümmern.
Und arbeiten im Urlaub kannst du auch, dein Hauptsrbeitgeber bekommt das gar nicht mit und kenne niemanden der die Arbeitszeit vom minijob kontrolliert.
02.05.2025 13:58
Zitat von Zirkonia85:
Klar kannste anfangen zu arbeiten, ist doch alles unterschrieben und genehmigt.
Restaurant Betrieb ist Sofortmeldepflichtig, aber da muss sich der Arbeitgeber drum kümmern.
Und arbeiten im Urlaub kannst du auch, dein Hauptsrbeitgeber bekommt das gar nicht mit und kenne niemanden der die Arbeitszeit vom minijob kontrolliert.
Also mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Der Urlaub dient der Erholung und da darfst du nichts tun was diesem Zweck entgegen steht. Und körperliche Arbeit im Minijob bei körperliche Arbeit im Hauptjob schließt sich für mich schon aus im Urlaub
Im Worst Case Fall kann der Arbeitgeber den Mini-Job verbieten und wenn man sich weiter nicht dran hält nach Abmahnung auch kündigen.
Hier hat der Hauptarbeitgeber auch schon schriftlich auf die entsprechenden Regelungen hingewiesen. Also wenn es ihm völlig egal wäre, hätte er das ja nicht brauchen.
02.05.2025 21:25
Zitat von nilou:
Zitat von Zirkonia85:
Klar kannste anfangen zu arbeiten, ist doch alles unterschrieben und genehmigt.
Restaurant Betrieb ist Sofortmeldepflichtig, aber da muss sich der Arbeitgeber drum kümmern.
Und arbeiten im Urlaub kannst du auch, dein Hauptsrbeitgeber bekommt das gar nicht mit und kenne niemanden der die Arbeitszeit vom minijob kontrolliert.
Also mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Der Urlaub dient der Erholung und da darfst du nichts tun was diesem Zweck entgegen steht. Und körperliche Arbeit im Minijob bei körperliche Arbeit im Hauptjob schließt sich für mich schon aus im Urlaub
Im Worst Case Fall kann der Arbeitgeber den Mini-Job verbieten und wenn man sich weiter nicht dran hält nach Abmahnung auch kündigen.
Hier hat der Hauptarbeitgeber auch schon schriftlich auf die entsprechenden Regelungen hingewiesen. Also wenn es ihm völlig egal wäre, hätte er das ja nicht brauchen.
Ja so hatte ich es auch gelesen bei 2 körperlichen Arbeiten. Nehme erstmal an und schaue dann noch nach was anderem da ich im Sommer 3 Wochen Urlaub am Stück habe und weiß nicht wie es sich dann auswirkt.
02.05.2025 21:53
Zitat von Anonym 1 (211900):
Zitat von nilou:
Zitat von Zirkonia85:
Klar kannste anfangen zu arbeiten, ist doch alles unterschrieben und genehmigt.
Restaurant Betrieb ist Sofortmeldepflichtig, aber da muss sich der Arbeitgeber drum kümmern.
Und arbeiten im Urlaub kannst du auch, dein Hauptsrbeitgeber bekommt das gar nicht mit und kenne niemanden der die Arbeitszeit vom minijob kontrolliert.
Also mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Der Urlaub dient der Erholung und da darfst du nichts tun was diesem Zweck entgegen steht. Und körperliche Arbeit im Minijob bei körperliche Arbeit im Hauptjob schließt sich für mich schon aus im Urlaub
Im Worst Case Fall kann der Arbeitgeber den Mini-Job verbieten und wenn man sich weiter nicht dran hält nach Abmahnung auch kündigen.
Hier hat der Hauptarbeitgeber auch schon schriftlich auf die entsprechenden Regelungen hingewiesen. Also wenn es ihm völlig egal wäre, hätte er das ja nicht brauchen.
Ja so hatte ich es auch gelesen bei 2 körperlichen Arbeiten. Nehme erstmal an und schaue dann noch nach was anderem da ich im Sommer 3 Wochen Urlaub am Stück habe und weiß nicht wie es sich dann auswirkt.
Es wäre für dich und deine Gesundheit auch gut, wenn du nicht doppelt körperlich belastet wärst.
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