Mütter- und Schwangerenforum

Gastronomie Beschäftigungsverbot

Steffüüü
847 Beiträge
31.07.2018 11:59
Hallo ihr lieben,

ich arbeite auf 450 Euro in einem Restaurant und das hauptsächlich am Abend und am Wochennede. Laut Mutterschutzgesetz mittlerweile nicht mehr erlaubt ab 20 Uhr und Sonntage auch nicht mehr. Er würde mir ein BV austellen, allerdings hat er davon überhaupt keinen Plan und das macht nun sein Steuerberater. Dieser allerdings hat scheinbar auch keinen Plan und ich soll ein Attest von meiner Frauenärztin vorlegen, dass ich die Arbeit nicht mehr machne kann. (Musste 2 Schichten absagen wegen dicker Beine und nicht laufen können) Ich habe ihm gesagt, dass meine Ärztin mir eine Krankenschreibung gibt, aber kein BV - da sie ja nicht weiss, ob der Chef mir eine andere Tätigkeit anbieten kann. Die Krankschreibung ist meinem Arzt zu unsicher in der Personalplanung und will mich freistellen.
Ich bin seit dem Gespräch auch quasi freigestellt.
Der Steuerberater meinte jetzt ernsthaft zu mir, dass die Krankenkasse das BV vom Chef alleine nicht akzeptieren würde und wenn ich wegen der Uhrzeiten nicht arbeiten könnte oder aber der Chef mir keine andere Tätigkeit anbieten könnte, wäre ich verpflichtet mir einen anderen Job zu suchen....

Da beide scheinbar keinen Plan haben, bin ich selbst gerade völlig verzweifelt wie ich weiter vorgehen soll... Ich habe meinen Chef schon diesen ellenlangen Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutzgesetz ausgedruckt...

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Er wäre doch allein schon verpfliichtet mir ein BV auszustellen, wenn ich nicht zustimme würde Sonn-/Feiertage und ab 20 Uhr zu arbeiten, oder nicht?
shelyra
69109 Beiträge
31.07.2018 12:10
Wenn der ag das mutterschutzgesetz nicht einhalten kann dann darf er dir ein bv geben. Dafür brauchst du nur eine Bestätigung der Schwangerschaft

https://blog.minijob-zentrale.de/2016/09/12/bescha eftigungsverbot-bei-schwangerschaft-fortgezahlter- verdienst-wird-erstattet/
nici13
652 Beiträge
31.07.2018 12:34
Zuständig für die Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage 2 Schwangerschaft und Mutterschaft) ist im Falle von Minijobbern die Knappschaft. (Minijob zentrale gehört zur Knappschaft)
Der AG ist nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet ein BV auszustellen, wenn er dir keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der den Vorschriften des MuSchG entspricht. Die KK hat keine Befugnis dieses zu prüfen.

Die Knappschaft als zuständige Arbeitgeberversicherung erstattet deinem AG anfallende Lohnkosten sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu 100%.

Der einzige der sich einen neuen Job suchen sollte ist der Steuerberater, wenn er so einen Müll erzählt

Ich habe eine Minijobberin im Privathaushalt beschäftigt und konnte mit Hilfe von Google binnen 5 min ein BV ausstellen. Ich versteh echt das Problem nicht, das AG haben, die sogar mehrere Beschäftigte haben.
Das fällt übrigens in die Fürsorgepflicht des AG seinem AN gegenüber, sich um solche Themen zu kümmern.
Für ein BV gibt es auch einige Vordrucke Online und falls man im Internet nicht zu recht kommt, könnte dein AG auch einfachmal bei der Minijobzentrale anrufen und sich informieren. Dabei sollte er seine Betriebsnummer zur Hand haben.

Wenn er sich weigert, kannst du dich an die für euch zuständige Prüfungsbehörde wenden. Die können auch ein BV ausstellen, wenn der AG sich zu blöd anstellt. Wobei der AG dann von denen auch Ärger bekommen wird.
Steffüüü
847 Beiträge
31.07.2018 15:38
Zitat von nici13:

Zuständig für die Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage 2 Schwangerschaft und Mutterschaft) ist im Falle von Minijobbern die Knappschaft. (Minijob zentrale gehört zur Knappschaft)
Der AG ist nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet ein BV auszustellen, wenn er dir keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der den Vorschriften des MuSchG entspricht. Die KK hat keine Befugnis dieses zu prüfen.

Die Knappschaft als zuständige Arbeitgeberversicherung erstattet deinem AG anfallende Lohnkosten sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu 100%.

Der einzige der sich einen neuen Job suchen sollte ist der Steuerberater, wenn er so einen Müll erzählt

Ich habe eine Minijobberin im Privathaushalt beschäftigt und konnte mit Hilfe von Google binnen 5 min ein BV ausstellen. Ich versteh echt das Problem nicht, das AG haben, die sogar mehrere Beschäftigte haben.
Das fällt übrigens in die Fürsorgepflicht des AG seinem AN gegenüber, sich um solche Themen zu kümmern.
Für ein BV gibt es auch einige Vordrucke Online und falls man im Internet nicht zu recht kommt, könnte dein AG auch einfachmal bei der Minijobzentrale anrufen und sich informieren. Dabei sollte er seine Betriebsnummer zur Hand haben.

Wenn er sich weigert, kannst du dich an die für euch zuständige Prüfungsbehörde wenden. Die können auch ein BV ausstellen, wenn der AG sich zu blöd anstellt. Wobei der AG dann von denen auch Ärger bekommen wird.


Danke. Habe ihm jetzt auch nochmal Auszüge geschickt, dass er zwar eine Bestätigung der Schwangerschaft haben und verlangen kann - er aber kein Attest oder die Zustimmung vom Arzt benötigt für das BV. Er ist halt auch schon älter. Aber, wenn er sich dann Hilfe holt und diese dann ebenfalls keine Ahnung hat ist das irgendwie kontraproduktiv. Mal sehen, was bei rum kommt. Das BV + das was der Arzt wohl ausfüllen soll, schickt er mir zu
Putschi
55 Beiträge
31.07.2018 19:47
Also ich habe im Hotel gearbeitet nur Nachtschichten ebenfalls 450€. Bei mir hat der Frauenarzt das BV ausgesprochen und zwar ohne Probleme.
nici13
652 Beiträge
31.07.2018 21:35
Zitat von Putschi:

Also ich habe im Hotel gearbeitet nur Nachtschichten ebenfalls 450€. Bei mir hat der Frauenarzt das BV ausgesprochen und zwar ohne Probleme.


Ist aber nicht richtig. Der FA kann nur ein BV aussprechen, wenn aus medizinischen Gründen bei weiterer Beschäftigung das Leben und oder die Gesundheit von Mutter und oder Kind gefährdet ist. Das ist nicht der Fall, wenn lediglich der AG seiner Pflicht nicht nach kommt.
Putschi
55 Beiträge
01.08.2018 06:47
Zitat von nici13:

Zitat von Putschi:

Also ich habe im Hotel gearbeitet nur Nachtschichten ebenfalls 450€. Bei mir hat der Frauenarzt das BV ausgesprochen und zwar ohne Probleme.


Ist aber nicht richtig. Der FA kann nur ein BV aussprechen, wenn aus medizinischen Gründen bei weiterer Beschäftigung das Leben und oder die Gesundheit von Mutter und oder Kind gefährdet ist. Das ist nicht der Fall, wenn lediglich der AG seiner Pflicht nicht nach kommt.


Mein Frauenarzt hat auch einen medizinischen Grund angegeben. evtl könnte das bei der Thread eröffnerin mit den geschwollenen Füßen auch ein medizinischer Grund sein
Auch bei einer Freundin hat der Frauenarzt das BV ausgestellt aufgrund von Stress. Also ich kenne es bei uns gar nicht anders.
Steffüüü
847 Beiträge
02.08.2018 10:35
Zitat von Putschi:

Zitat von nici13:

Zitat von Putschi:

Also ich habe im Hotel gearbeitet nur Nachtschichten ebenfalls 450€. Bei mir hat der Frauenarzt das BV ausgesprochen und zwar ohne Probleme.


Ist aber nicht richtig. Der FA kann nur ein BV aussprechen, wenn aus medizinischen Gründen bei weiterer Beschäftigung das Leben und oder die Gesundheit von Mutter und oder Kind gefährdet ist. Das ist nicht der Fall, wenn lediglich der AG seiner Pflicht nicht nach kommt.


Mein Frauenarzt hat auch einen medizinischen Grund angegeben. evtl könnte das bei der Thread eröffnerin mit den geschwollenen Füßen auch ein medizinischer Grund sein
Auch bei einer Freundin hat der Frauenarzt das BV ausgestellt aufgrund von Stress. Also ich kenne es bei uns gar nicht anders.


Hola,

das macht sie leider nicht. Sie meinte sie könnte mich krankschreiben, aber dafür kein BV aussprechen. Da die Beine ja von der Hitze kommen könnten und es besser werden KANN, wenn es kühler wird. Sie meinte, dass die Krankenkasse bei Ärzten mittlerweile genau drauf schaut, warum ein BV ausgesprochen wurde und das es da wohl öfters mittlerweile Ärger gibt
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