Mütter- und Schwangerenforum

Ich trete neue Arbeitsstelle nicht an und soll nun für die Kosten aufkommen

Anonym 1 (208223)
0 Beiträge
26.02.2022 15:26
Ich sollte am 01.03. eine neue Stelle antreten. Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Ich hab nun aber von meinem alten Arbeitgeber eine Position angeboten bekommen, die ich nicht ausschlagen kann.

Der neue AG, dem ich abgesagt habe droht, mir die Kosten in Rechnung zu stellen, die er für mich hatte (Steuerberater, anscheinend die Anschaffung eines Laptops usw). Ist dies rechtens?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

Anonym 1 (208223)
0 Beiträge
26.02.2022 15:27
Ach Du liebe Zeit... Admins bitte Titel ändern in "ich trete neue Arbeitsstelle nicht an und soll nun für die Kosten aufkommen"

Danke!
Anja_FFM
2685 Beiträge
26.02.2022 15:53
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag dazu drin? oder steht dazu überhaupt was? Bei mir stand schon einige Male drin, dass ich nicht vor Antritt des Arbeitsvertrages kündigen kann und ansonsten eben mit entsprechenden Vertragsstrafen rechnen müsste
Anonym 1 (208223)
0 Beiträge
26.02.2022 15:57
Zitat von Anja_FFM:

Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag dazu drin? oder steht dazu überhaupt was? Bei mir stand schon einige Male drin, dass ich nicht vor Antritt des Arbeitsvertrages kündigen kann und ansonsten eben mit entsprechenden Vertragsstrafen rechnen müsste


Ich habe kein unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrages. Sollte ich noch bekommen
Plüsch
1259 Beiträge
26.02.2022 16:19
Zitat von Anonym 1 (208223):

Zitat von Anja_FFM:

Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag dazu drin? oder steht dazu überhaupt was? Bei mir stand schon einige Male drin, dass ich nicht vor Antritt des Arbeitsvertrages kündigen kann und ansonsten eben mit entsprechenden Vertragsstrafen rechnen müsste


Ich habe kein unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrages. Sollte ich noch bekommen


Heißt das du hast deinen Vertrag unterschrieben ohne zu wissen was drin steht? Das ist aus ziemlich vielen Gründen nicht besonders empfehlenswert.
Ganz konkret zu deinem Anliegen: In dem Moment in dem du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, musst du die Stelle auch antreten. Dafür macht man doch Verträge. Du kannst aber natürlich während der Probezeit z.B. am ersten Tag ohne Angabe von Gründen kündigen.
nilou
14053 Beiträge
26.02.2022 16:30
Nein die Kosten kann er dir nicht aufdrücken, das hätte er ja mit dir vorher vereinbaren müssen. Da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt kann keiner von euch beiden eventuelle mündliche Abreden beweisen. Er kann also nicht nachweisen das eine Vertragsstrafe oder ein Ausschluss einer Kündigung vor Arbeitsantritt vereinbart wurde.

Demnach gilt ein mündlicher Arbeistvertrag als geschlossen und es gelten die Regelungen des BGB.

Frage ist: kann der Arbeitgeber deine Zusage nachweisen? Wenn du sie mündlich gegeben hast wird es für ihn schwer.

Letztendlich würde ich schauen was kommt. Es ist blöd für ihm, aber letztendlich bringt es ihm nichts sich auf einen Arbeitsvertrag mit dir zu berufen.
nilou
14053 Beiträge
26.02.2022 16:34
Zitat von nilou:

Nein die Kosten kann er dir nicht aufdrücken, das hätte er ja mit dir vorher vereinbaren müssen. Da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt kann keiner von euch beiden eventuelle mündliche Abreden beweisen. Er kann also nicht nachweisen das eine Vertragsstrafe oder ein Ausschluss einer Kündigung vor Arbeitsantritt vereinbart wurde.

Demnach gilt ein mündlicher Arbeistvertrag als geschlossen und es gelten die Regelungen des BGB.

Frage ist: kann der Arbeitgeber deine Zusage nachweisen? Wenn du sie mündlich gegeben hast wird es für ihn schwer.

Letztendlich würde ich schauen was kommt. Es ist blöd für ihm, aber letztendlich bringt es ihm nichts sich auf einen Arbeitsvertrag mit dir zu berufen.


Edit: lese gerade du hast den Arbeitsvertrag schon unterschrieben. Hast du ihn dir nicht durchgelesen? Was steht den da drin?

Und heißt das bei deinem alten Arbeitgeber hast du schon gekündigt und er hat dir ein neues Vertargsangebot gemacht?

Letztendlich: neuen Job antreten, am ersten Tag kündigen. Nach Anlauf der Kündigungsfrist zurück zu alten Arbeitgeber.

Und beim nächsten Mal vorher alles lesen, sich gleich Kopien mitgeben lassen und nicht denken man muss Verträge nicht einhalten. Der 1.3 ist ja jetzt auch gleich.
Anonym 1 (208223)
0 Beiträge
26.02.2022 16:34
Zitat von nilou:

Nein die Kosten kann er dir nicht aufdrücken, das hätte er ja mit dir vorher vereinbaren müssen. Da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt kann keiner von euch beiden eventuelle mündliche Abreden beweisen. Er kann also nicht nachweisen das eine Vertragsstrafe oder ein Ausschluss einer Kündigung vor Arbeitsantritt vereinbart wurde.

Demnach gilt ein mündlicher Arbeistvertrag als geschlossen und es gelten die Regelungen des BGB.

Frage ist: kann der Arbeitgeber deine Zusage nachweisen? Wenn du sie mündlich gegeben hast wird es für ihn schwer.

Letztendlich würde ich schauen was kommt. Es ist blöd für ihm, aber letztendlich bringt es ihm nichts sich auf einen Arbeitsvertrag mit dir zu berufen.


Nur der AG hat ein unterdchriebenes Exemplar
26.02.2022 17:37
Laptop sicher nicht - den kann er weiter verwenden.
Eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt könnte aber durchaus wirksam vereinbart worden sein - kann dir aber keiner sagen ohne den Vertrag zu kennen.
Zirkonia85
1967 Beiträge
26.02.2022 17:39
Es ist nicht unüblich das Arbeitgeber Klauseln reinschreiben „wird die Stelle nicht angetreten, ist Schadenersatz zu zahlen“.

Steuerberater, weil er deine Personalnummer bestimmt schon angelegt hat und er hat jetzt Inserate kosten wegen dir.

Ich frage mich ernsthaft warum man so was macht, einen Vertrag unterschriebt und dann die Stelle nicht antritt. Der neue Arbeitgeber hat fest mit dir geplant.

Du hast leider keinen unterschriebenes Exemplar und auch keine Kopie und du weißt auch nicht genau was drin steht. Das alles kann jetzt zu deinen Ungunsten sein.

Du hast zwar nach BGB ein Rücktrittsrecht von Verträgen, aber nur innerhalb von 14 Tagen, aber wenn du eine Schadenersatz Klausel unterschrieben hast, dann kann er ist die Kosten leider aufbrummen.

BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
26.02.2022 20:06
Zitat von Anonym 1 (208223):

Ich sollte am 01.03. eine neue Stelle antreten. Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Ich hab nun aber von meinem alten Arbeitgeber eine Position angeboten bekommen, die ich nicht ausschlagen kann.

Der neue AG, dem ich abgesagt habe droht, mir die Kosten in Rechnung zu stellen, die er für mich hatte (Steuerberater, anscheinend die Anschaffung eines Laptops usw). Ist dies rechtens?


Du hast abgesagt? Wann? Wie? War eine Probezeit vereinbart? In der Probezeit kann man zu jedem beliebigem Datum mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Sprich theoretisch hättest du noch am 15.02.22 zum 01.03. kündigen können. Hast du ihm schriftlich oder mündlich abgesagt? Und ansonsten: Ohne den Inhalt deines Arbeitsvertrages zu kennen, kann man dazu nichts Genaueres sagen. Es kann durchaus sein, dass eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt im Arbeitsvertrag vereinbart ist. I.d.R. beläuft sich die Höhe auf max. ein Bruttogehalt. Aber wie gesagt, ohne den Vetrag zu kennen, kann dir hier niemand Auskunft geben.
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